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Bei

age fur Oberhessschen Voltszeit

Gießen, Samstag, den 11. September 1915.

und Nachbargebiete.

Sießen und umgebung. Herbstgefühl.

Grünen, Blühen, Duften, Glänzen, Reichstes Leben ohne Grenzen, 5 Alles steigernd, nirgends stockend, Selbst die kühnsten Wünsche lochend:

Za, da kann ich wohl zerfließen, Aber nimmermehr genießen;

Hessen

Solche Flügel tragen weiter 5

Als zur nächsten Kirschbaumleiter.

Doch wenn rot die Blätter fallen,

Kühl die Nebelhauche wallen,

Leis durchschauernd, nicht erfrischend,

In den warmen Wind sich mischend:

Dann vom Endlos⸗Ungeheuren

Flücht' ich gern zum Menschlich⸗Teuren,

Und in einer ersten Traube

Sieht die Frucht der Welt mein Glaube. 1 Fr. Hebbel.

Wenn Minister in Versammlungen reden. Die Werbetätigkeit für die dritte Kriegsanleihe hat auch derm hessischen Finanzminister auf die Rednerbühne der Volks⸗ versammlung gerufen. Exzellenz Braun spricht in Versamm⸗ lungen über die Bedeutung der neuen Kriegsanleihe, und zsbar, wie er selbst erzählt hat, an 16 Tagen zwölfmal. Eine ebenso anstrengende wie angesichts des bedeutsamen Zwecks anerkennenswerte Leistung, für die wir ihm gern den besten Erfolg wünschen.

Wir meinen aber, Herr Dr. Braun täte gut daran, wenn er sich eben um der Sicherung des unbestreitbar notwendigen Erfolges willen sich in gewissen Fragen die Reserve auferlegte,

je jetzt von der militärischen Zensur allen anderen Volks⸗ versammlungsrednern auferlegt wird: wir meinen in den Fragen der Kriegs⸗ und Friedensziele. Die Er⸗ öyterung dieser Fragen in der Presse und in Versammlungen ist von der militärischen Zensur verboten. Man kann ge⸗ teilter Meinung über die Notwendigkeit solchen Verbots sein, und wir möchten, jedenfalls im Gegensatz zu unserem Finanz⸗ minister, der Auffassung zuneigen, daß tatsächlich eine Er⸗ örterung von Kriegs⸗ und Friedenszielen zur Zeit besser unterlassen wird, weil sie die Gefahr einer kriegverlängernden Wirkung in sich birgt. Aber welcher Meinung man auch sein mag, jedenfalls muß das eine feststehen: ist die Erörterung verboten, dann muß auch ein Minister, wenn er als Ver⸗ sammlungsredner auftritt, sich dem Verbot unterordnen. Das hat Herr Dr. Braun in Mainz und in Worms, wo er bisher sprach, nicht getan. Er hat zwar in Mainz ausdrück⸗ lich gemeint, man sollte die Nichtanwesenheit des Gouverneurs in der Versammlung sich nicht zunutzen machen und nicht eltda trotz dem ergangenen Verbot von Friedensbedingungen sprechen. Dann aber hat der Finanzminister aber doch von Friedensbedingungen gesprochen, und zwar nicht nur rein kheoretisch⸗akademisch sondern in recht konkreter Form. Wenn Herr Dr. Braun dabei die Ueberzeugung durchblicken ließ, daß seine Auffassung die des ganzen Volkes ist, so können wir ihm perraten, daß sehr große Volksteile gegen seine An⸗ sichten recht erhebliche Bedenken hegen. Weil wir aber auch ohne das bestehende Verbot eben der Ansicht sind, daß der artige Erörterungen zur Zeit unterbleiben sollen, verzichten wir darauf, Herrn Dr. Braun entgegenzutreten und be⸗ schränken uns darauf zu fordern, daß auch ein hessischer Minister Ausführungen unterläßt, die selbst nach Ansicht der Reichsregierung und nach der unserer Obersten Heeresleitung zur Zeit durchaus unangemessen sind.

5 Zwischen Sommer und Herbst.

Zum zweiten Male während dieses Krieges geht ein Sommer allmählich zur Rüste. Imer niedriger zieht die Sonne ihre Kreise über dem Horizonte, und immer tiefer senkt sich, was fruchtbeladen ist, dem Erdboden zu. Aber das Herannahmen der kälteren Jahreszeit ist nicht durchweg von einer Abnahme des Pflanzen⸗ wuchses begleitet. Wie ein Gradmesser des nahenden Herbstes sind die Sonnenblumen währenddem immer höher geschossen, haben sie ihre massigen Stengel und Blätter gestreckt und entfaltet. Immer breiter wurden ihre leuchtenden Sonnengesichter, die sie, dem sinkenden Tagesgestirn zugewandt, tieser und tiefer neigen und nun sind sie wie gebeugt unter der Last tausendfältiger Fruchtfülle. Es gibt kein anderes Gewächs bei uns, das aus kleinem Samenkorn im Laufe eines einzigen Sommers eine derartige Massigkeit von Stamm. Blatt, Blüte und Frucht entwickelt, um dann mit den ersten Frösten abzusterben, und obwohl die Sonnenblume aus Peru dammt, ist sie uns doch als ein Symbol der Fruchtbarkeit unserer Zärten und als Zierde des scheidenden Sommers lieb geworden. Es liegt etwas Wehmütiges in diesen gesenkten, schweren Blumen- häuptern, das besonders an trüben Tagen der Herbststimmung ent⸗ legenkommt.

Dieser Herbst ist aber noch sehr jung, erst im Werden, und nie and vermag zu sagen, ob er programmäßig verlaufen oder ob er Linen zweiten Sommer bringen wird. Durch die langen heißen

Frühsammerwochen, die den Pflanzewuchs frühzeitig erschöpft ben, so daß besonders in den Straßen der Stadt die braunen lätter herabrieseln, darf man sich nicht täuschen lassen. Die grüne

elt hat das Spiel noch nicht verloren gegeben und unter der Wir⸗ zung der späteren reichlichen Niederschläge den Kampf ums Leben don neuem aufgenommen. Zwar, was einmal verwelkt war, wird richt wieder grün, dafür aber entsteht eine neue Vegetation. Aus zen von Sonnenglut braun versenkten Wiesen- und Grasflächen haben sich neue Legionen grüner Halme in dichtem Schluß gereckt und diesen kräftigen Nachschub kann man überall draußen beobach⸗ en. Er beschränkt sich nicht auf bloßen Kraut- und Blätteransatz, zondern es kommt vielfach auch zur zweiten Blüte. So findet man bisweilen Ebereschen im Schmuck ihrer roten Beerendolden, die da⸗ wischen neue Blüten hervorgebracht haben.

So darf man wohl hoffen, daß diese Wiederbelebung auch der Gemüseerzeugung in hohem Grade zugute kommen wird.

Im Walde ist es still geworden. Den Vogelgesang werden die eintönigen, aber doch ergreifenden ewigen Melodien des Herbst⸗ windes in den hohen Wipfeln ablösen. Aber an Leben hat der Wold trotz alledem nicht viel zin⸗abüßt Die Schügen Fonlem

es wimmelt von Wild, das sich dem aufmerksamen Wanderer überall bemerkbar macht und entschieden an Scheuheit verloxen hat. Das Tier hat Frieden, weil der Mensch Menschen bekriegt. Aber auch dieser zweite Herbst einer furchtbaren Tragödie wird vorübergehen. Möge schon die Wintersonne deren letzten Akt bescheinen!

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Kommunale Konservenfabriken.

Von berufener und unberufener Seite wurden während des letzten Jahres Rezepte zur Herstellung billiger Konserven herausgegeben. Man ging von dem Grundsatz aus, daß alles Obst und Gemüse verwendet werden müsse. Rechtzeitige Konservierung bedeute Sparsamkeit und Vorsorge für den Winter. Für viele bürgerliche Familien mag diese Anregung gut gewesen sein; manche hatten Gelegenheit zu billigem Einkauf, so daß das Einkochen von Gemüse und Obst nicht zu teuer wurde. Für die Arbeiterinnen, wie überhaupt für die minderbemittelten Volksschichten kommt die Konservierung für den eigenen Bedarf aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. In den unteren Schichten muß die Hausfrau mit dem Wochenverdienst, bestenfalls mit dem Monatseinkommen rechnen, das, abgesehen von geringfügigen Ersparnissen, voll⸗ kommen aufgebraucht wird. Es fehlt ihr also das Kapital zum größeren Einkauf von Zucker, Obst, Gemüse, Gläsern und Zubehör. Sie kann nur für den täglichen Bedarf ein⸗ kaufen; es ist ihr nicht möglich, für spätere Zeiten vorzusorgen. Aber abgesehen davon, gehören zur Aufbewahrung der Konserven geeignete Räume, und wo wären die in den meisten engen und überfüllten Wohnungen der Arbeiterbevölberung zu finden? So sind die Frauen der Armen darauf ange⸗ wiesen, im Winter Konserven zu kaufen, und die sind ver⸗ hältnismäßig teuer, vor allen Dingen für das schmale Porte⸗ monnaie der Kriegerfrau. 5 ö

Wäre es nun nicht möglich, daß die Städte Konserven⸗ fabriken in Betrieb nähmen, und die in eigener Regie her⸗ gestellten Waren ohne Preisaufschlag an die minderbemittelte Bevölkerung verkauften? Eine solche Einrichtung hätte zu⸗ gleich den Vorzug, daß für arbeitslose Frauen Verdienst⸗ möglichkeiten geschaffen würden, und daß der billige städtische Verkauf preisregulierend auf die privaten Konservenfabriken und die Verkaufsstellen wirkte.

Von den Frauen wird öfter geklagt, daß bei den Fleisch⸗ konserven nicht das Stück in der Büchse sei, das auf dem Etikett angekündigt war, und daß verhältnismäßig wenig Fleisch und dafür sehr viel Brühe und Knochen den Inhalt ausmachen. Auch diese Uebelstände wären bei einem kom⸗ mumalen Unternehmen, das keinen Gewinn erzielen will, leicht zu vermeiden. Die Kosten der Einrichtung können nicht sehr hoch sein, und es wäre nur zu wünschen, daß eine Stadt den Mut hätte, diesen neuen Weg zur billigen Lebens⸗ mittelversorgung zu beschreiten. a,

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Zeichnet die dritte Kiegsauleihe!

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Derkleine Mann und die Kriegsanleihe.

Einer Zuschrift entnehmen wir: Die Anleihe bietet den' Zeichnern eine ganz vorzügliche Kapitalanlage. Erstens wird dieses Kapital mit 5 Prozent verzinst, zweitens werden die

Papiere mit nur 99 Prozent in Kurs gesetzt, der Zeichner hat also sofort bei Zeichnung den Kursunterschied verdient, drittens werden diese Papiere sicherlich sofort nach Friedensschluß über 100 steigen; die Zeichnung bringt deshalb ein absolut sicheres und gewinn⸗ bringendes Anlagepapier. Die Großbanken, Großkapitalisten und auch der mittlere und kleine Kaufmannsstand werden sich alle schon deshalb über diese Anleihe herstürzen, weil sie die gezeichneten Be träge stets zu flüssigem Kapital verwandeln können. Wir werden nicht fehlgehen, wenn wir annehmen, daß unsere Leser nicht alle mit dem Bank- und Kriegsanleihewesen vertraut sind und auch, daß nicht alle die Vorteile kennen, die diese Anleihe bietet. Im Interesse unserer Leser sehen wir uns veranlaßt, hier einiges zur Aufklärung zu bringen, damit auch der kleine Mann seine Er⸗ sparnisse sicher und mit guten Zinsen anlegen kann, ohne daß auch mur die leiseste Gefahr vorhanden ist, Verluste zu erleiden. Die Banken sind verpflichtet, Zeichnungen von 100 Mk. entgegenzu⸗ nehmen; es kann sich daher jeder an dieser Anleihe beteiligen. Die Einzahlung kann sofort mit Raten erfolgen, der Rest braucht erst am 22. Januar 1916 bezahlt zu werden. Die Zeichner, welche den ganzen Betrag einzahlen und die Obligationen selbst in Besitz haben wollen, können deshalb diese Obligationen stets als flüssiges Kapital ansehen, weil die Reichsdarlehnskassen, welche sich in allen Reichsbankinstituten befinden, angewiesen sind, diese Obligationen mit 75 Prozent zu beleihen. Wer also im Besitz von Obligationen dieser Kriegsanleihe ist und aus dem einen oder anderen Grunde Geld braucht, der kann sich zu jeder Zeit bei den Reichsdarlehns⸗ kassen 75 Prozent auf diese Obligationen geben lassen und sie zu jeder Zeit wieder einlösen, ohne daß er nur einen Pfennig daran zu verlieren braucht. Es können diese Obligationen deshalb stets als vorrätiges bares Geld angesehen werden. Wenn jemand bei der ersten und zweiten Kriegsanleihe gezeichnet hat und sich nicht ganz sicher ist, daß er die jetzt zu zeichnende dritte Kriegsanleihe bis zum 21. Januar 1916 vollbezahlen kann, dann kann er auch die Obligationen der ersten und zweiten Kriegsanleihe bei den Reichsdarlehnskassen mit 75 Prozent beliehen bekommen.

Ein nachahmentswerter Schritt.

Wie die Systemlosigkeit bei der Festsetzung von Höchst⸗ preisen durch einzelne Kommunalverwaltungen unange⸗ nehme Wirkungen gezeitigt hat, indem Händler und Produ⸗ zenten die Zufuhr nach bestimmten Städten einstellten, so hat auch die mangelnde Verständigung der Kommunen beim Einkauf von Lebensmiteln zu schlimmen Erscheinungen ge⸗ führt. Um diesen Erscheinungen entgegen zu wirken, ist in Karlsruhe, wie wir gestern bereits in anderem Zusammen⸗ hange kurz berichteten, eine Einkaufsgenossen⸗ schaft südwest⸗deutscher Städte gegründet wor⸗ den, eine Einrichtung, die auch anderwärts Nahahmung fin⸗ den sollte.

Die Tätigkeit der Organisation wurde streng nur auf

werten Bedürfnisse beschränkt; es muß den einzelnen Ko munen überlassen werden, die von der Gesellsf empfangenen Lebens- und Gebrauchsmittel zu verschle

den kann.. 3 Die G. m. b. H. hat ihren Sitz in Mannheim, von dort 8 aus wird die Fühlung mit den Zentralbehörden(Berlin) ge. nommen. In die Leitung stellt Mannheim zwei, die Städte Ludwigshafen, Heidelberg, Pforzheim und Karlsruhe l einen Vertreter. Zur Beteiligung sind auch andere Städte zugelassen, besonders aus dem Süden des Reiches, etliche si schon beigetreten. In Hessen will man sich noch überlegen, ob ein besonderer Verband dort gegründet werden soll. Oh aber num der Anschluß an die Mannheimer Genossenschast erfolgt, oder ob eine selbständige Einrichtung geschaffen werden soll, jedenfalls muß etwas geschehen, und wir würden es mit glößter Genugtuung begrüßen, wenn die Stadt Offen bach die Initiative ergreifen würde!* Das Einlagekapital der G. m. b. H. ist auf 50 000 Mark und wird zum Einkauf, zur Bearbeitung und

Abgabe grundsätzlich eine Berücksichtigung der ittelten Bevölkerung empfohlen wird. Es wird

sofort mit dem Bezug der dringendsten Bedürfnisse begonnen f Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Oel, Kakao, usw. Es sollen vom Bezug ausgeschlossen sein: ürste, frische Fische. Ohne Zustimmung des Aus. schusses hürfen die Städte nur in solchen Ausnahmefällen eigene Estßderbungen machen, wo in unmittelbarer Nähe für einzelne Bezugsmittel spezielle Produkte hergestellt werden. Sen p e Eswerbung der Staatsangehörigkeit. Im Anschluß an unsert gestrigen Bemerkungen zu diesem Gegenstande sei noch bemerkt, daß derjenige, der die Staatsangehörigkeit er⸗ werben gill, in erster Linie sich einen Geburtsschein besorgen snuß, falls er einen solchen nicht besitzt. Weiter muß er sich enen Staatsangehörigkeits⸗-Ausweis beschaffen den er von den Landrats⸗ oder Kreisämtern seiner Heimat alf Antrag ausgestellt erhält. Einige andere noch

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erforderlice Papiere kann man sich leicht im Wohnorte be⸗ schaffen. Wiederholt sei bemerkt, daß unsere Redaktion be⸗

reit ist, Parteigenossen die nötigen Schriftstücke anzufertigen in Wirtschaften. Die Verordnung über den Ver⸗ rot und Mehl vom 12. März d. J. hat eine Ab. rfahren. Danach erhalten Gastwirtschaften usw. nach Bedarf für ortsfremde Gäste, die sich nur vorübergehind hier aufhalten. An Einheimische dürfen Wirte Brot nur gegen Brotmarken und zusammen mit anderen 1 Spreisen algeben. Wir machen auf die Bekanntmachung im heutigen Batte cufmerksam. f 5 9 Wertzuvie für eine Ware bezahlt, ist strafbar. So har das Reichsgericht vor einigen Tagen entschieden. Mit anderen Worten der Käufer macht sich ebenfalls durch Ueberschreitung di Höchstpreise strafbar. Eine Witwe war angeklagt, weil si für 10 Pfund Kartoffeln 70 Pfg., die ihr abverlangt worden waren, bezahlt hatte, während der Söchst⸗ 9 preis nur Pf. für das Pfund betrug. Die Frau war vom Landgericht Magdeburg freigesprochen worden. Das reichsgerichtliche lrteil geht von der Annahme aus, das Höchstpreisgesetz abe das Ueberschreiten des Höchstpreises durch Strafandraung gegen Verkäufer und Käufer ver. hindern wollen. Diese Auslegung halten wir für irrig, meint dazu der Vrwärts, teilen vielmehr die von Landge⸗ richten und auch berlandesgerichten betätigte Ansicht: einen Preis könne stetsnur der Verkäufer überschreiten, für den Käufer sei eie Ueberschreitung begrifflich unmöglich. Indessen wird mar nun leider mit der Auslegung durch das Reichsgericht in dr Praxis rechnen müssen. Wir bedauern das, weil im Gegusstz zu der Absicht des Reichsgerichts hier⸗ durch die Bewucheunig des Publikums durch Höchstpreis⸗ überschreitung gefrlert werden kann. Denn es ist klar, daß der, der sich selbststafbar gemacht haben soll, schwerlich den, der ihn übers Ohr hauen hat, anzeigen wird.

Kalte Näche. In den letzten Nächten ging die Tem⸗ peratur wieder gasg ungewöhnlich herunter, in gestriger Nacht fehlte kaum och etwas am Gefrierspunkt! Knapp 2 Grad zeigte das Dermometer in der Süd⸗Anlage. Diese Kälte ist verschiedesef Gemüsen, Bohnen, Gurken uswh. die bei warmem Wette soch wachsen würden, sehr nachteilig.

Reicher Erntefgn. Eine der glänzendsten Ernten der letzten Jahrzehnte ist nach dem Mainzer Journal heuer in der Rheinpfalz zu przeichnen. Bohnen, Gurken ergaben velpch eine Rekordernte. Täglich werden von den Pflanzernis der Pfalz viele Millionen Gurken zu Einmachzwecken veanft. Die Güte des 1915 er Kriegsweins dürfte diejenige de 1011er Jahrgangs noch übersteigen. Vor⸗ trefflich ausgefalle 5 auch die Ernte der Mandeln und Feigen, welche in ir sonnigen Südpfalz in größere b angepflanzt werde. großeren Menge Gegenden. Unteranderem haben wir eine

8 5 72 5 e Apfelernte zu die nicht übertroffen Werden Ran Und rotzdem Preise, fr die der AusdruckWu, 1100.

5 8 er zu mild sein wird cherpreise bald

kehr mit änderung Brotmarkes

Kriegs⸗Taba. Der Bundesrat hat für die Da, 0

Krieges Wald mister in e N als Tabakersatzstoff be der Herstellung von Tabakerzeugnissen an Stelle von Vanleroots mit der Maßgabe zugelassen, daß die jährliche Mindtmenge auf 20 Kilogramm festgesetzt wird ö und die bereits»wendeten Mengen Vanilleroots auf die Mindestmenge anxechnet werden können. So wird denn

den Einkauf der für die beteiligten Gemeinden begehrens⸗

in nächster Zeit ah die MarkeWaldmeister als 22 wbar ar belonder Geltung komen 4 rie,

wobei auch der ansässige Handel in Anspruch genommen wer⸗ 1

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Lagerung der notwendigen Gebrauchsgegenstände verwendet,

Kartoffeln und

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Aehnlich ist es auch in anderer 4

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