Hessen und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung. Pflegschaftsgelder für Kriegerwaisen

fordert eine vom Ständigen Ausschuß zur Förderung der Ar beiterinteressen an die gesetzgebenden Körperschaften gerichtete Eingabe. In der Begründung dieser Eingabe wird u. a. auf folgendes verwiesen: Die Dankbarkeit gegen unsere gefallenen Krieger legt uns die Pflicht auf, ihre Häuslichkeit in ihrem Sinne zu erhalten. Nichts bedeutet aber so sehr ein Herab drücken des gesamten häuslichen und Familienlebens, als wenn die Frau zur Erwerbsarbeit gezwungen wird. Auch legt die Abnahme der Geburtenrate, die durch den Krieg ver ursachte hohe Sterblichkeitsziffer und die Notwendigkeit, unser Volk nach Zahl und Tüchtigkeit auf der Höhe zu halten, uns die Pflicht auf, die Mütter, soweit möglich, für die Pflege und Erziehung ihrer kleinen Kinder frei zu stellen.

Im Interesse möglichst langen Stillens und guter Säug lingspflege sollten alle Mütter der Kriegshalbwaisen wenig stens in deren erstem Lebensjahr nicht zum Erwerb ge⸗ zwungen werden. Nicht minder liegt es im Interesse einer sorgfältige Pflege und Erziehung der noch nicht schulpflich tigen Kinder, daß ihnen die Mutter voll erhalten bleibt, wäh⸗ rend nach dem Eintritt in die Schule ein Teil der Erziehungs pflichten an diese übergeht. Es werden dementsprechend Pfleg schaftsgelder für unbemittelte Kriegerwitwen mit einem Säug⸗ ling bis zu einem Jahr und Kriegerwitwen mit zwei oder mehr Kindern, von denen mindestens eines noch nicht schul pflichtig ist, gefordert. Die Pflegschaftsgelder sind nach dem Ortslohn für erwachsene männliche Tagearbeiter in einer Höhe zu bemessen, die es der Mutter gestattet, ihre vollen Kräfte unter Ausschluß der Erwerbsarbeit auf die Pflege

öhrer Kinder zu verwenden.

Dem Ständigen Ausschuß zur Förderung der Arbeiter interessen gehören eine Reihe Arbeiter- und Angestelltenver⸗ bände an, sowie Frauen⸗ und Fürsorgevereine; auch die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands ist im Ausschuß vertreten.

Achte Situng des Kriegsausschuses der Zweiten Kammer.

In der Samstags⸗Sitzung des Kriegsausschusses der Zweiten Ständekammer stand als erster Gegenstand der Antrag Brauer, dang und Genossen, betreffend den Ausfall der Fortbild⸗ ungsschule auf dem Lande während der Dauer des Krieges, zur Verhandlung. Nach eingehender Begründung des Antrags durch die beiden Antragsteller, wies der Vertreter der Regierung, Ge heimrat Block, auf die bereits im verflossenen Winter erlassenen Verordnungen der obersten Schulbehörde hin, nach welchen im Be⸗ dharfsfalle von den Kreisschulbehörden weitgehendster Dispens vom Besuch der Fortbildungsschule erteilt werden könne. Die Erfahr ungen des letzten Winters sprächen nicht für den Ausfall, sondern für den Weiterbestand der Fortbildungsschule. Dem Antrag Brauer, welcher generell die Beseitigung der Fortbildungsschule auf dem Lande verlange, könne daher die Regierung aus pädagogischen Hründen nicht entsprechen. Mehrere Abgeordnete, besonders auch ozialdemokratische, äußerten ebenfalls ernste Bedenken gegen den Antrag. Schließlich einigte man sich auf einen vom Abg. Henrich eingebrachten Kompromißantrag, welcher den Ausfall der Fort⸗ hildungsschule in Gemeinden mit überwiegender landwirtschaft⸗ icher Bevölkerung bei vorliegendem Bedürfnis von einem Antrag der Gemeindevertretung abhängig macht.

Abg. Raab begründete sodann seinen Antrag betreffend die Vermehrung der Leseholztage in den Staats- und Gemeinde⸗ valdungen. Staatsrat Wilbrand hat vom Standpunkt der Forstverwaltung kein Bedenken, dem Antrag zu entsprechen, und tellt eine dem Antrag Rechnung tragende Verfügung an die zokalforstbehörden in Aussicht, worauf der Antrag als erledigt zu⸗ ückgezogen wird. 0

Zur Frage der Milchversorgung, zu deren nochmaliger Besprechung der bekannte Antrag der Abg. von Helmolt und Ge⸗

zossen Veranlassung gab, äußerte sich namens der Regierung Ninisterialrat Schliephake dahin, daß die Frage der Ver⸗ torgung der Bevölkerung mit Milch zu angemessenen Preisen, jamentlich auch wegen der Ernährung der Jugend, eine sehr

vichtige sei, daß aber die Verhältnisse auf dem Milchmarkte einer⸗ eits infolge der durch den Krieg getroffenen Verhältnisse auf dem Futtermittel⸗ und Milchviehmarkt, andererseits infolge der im Frühjahre und Frühsommer herrschenden Trockenheit und des hier⸗ durch verursachten Rauhfuttermangels in ein Stadium getreten eien, der zu Sorgen Veranlassung gebe. Er führte dies des Näheren aus und verkannte nicht, daß die sog. Abmelkwirtschaften, die im wesentlichen die Städte mit Milch versorgten, jetzt unter zecht schwierigen Verhältnissen wirtschafteten, ebenso aber auch, daß ne weitere Steigerung der Milchpreise mit ihren Folgeerschein⸗ ingen namentlich für die weniger bemittelte Bevölkerung sehr merwünscht sei. Eine allgemein befriedigende Lösung der Frage, die mit der Frage der Versorgung der Bevölkerung mit Butter, stäse und anderen Milchprodukten eng zusammenhänge und nur on dem Reichskanzler erfolgen könne, werde mit außergewöhn⸗ ichen Schwierigkeiten verbunden sein. Man müsse zunächst ab⸗ varten, welche Maßnahmen der Reichskanzler ergreifen werde. Von der Landeszentralbehörde könnten Höchstpreise wegen der ganz

verschiedenen Preise der Milch in den einzelnen Orten nicht fest⸗

gesetzt werden. die Ablehnung des Antrags. a 78

Abg. Heerdt referierte sodann über die mißlichen Zustände im Handel mit Zucker und Kolonialwaren. Ministerfalrat Schliephake erklärte die Ausführungen des Referenten für zutreffend und machte Mitteilungen über verschiedene Maßnahmen der Regierung, den Mißständen nach Möglichkeit entgegenzuwirken.

Der Antrag des Abg. Soherr und Genossen, welcher Erleich⸗ terungen bei der Tilgung von Hypothekschulden während des Krieges verlangt, wurde vom Antragsteller unter Hinweis auf die bebrängte Lage der Hausbesitzer begründet. Namens der Regierung erkannte Minister von Hombergl die Berechtigung des An⸗ trags an und teilte mit, daß von den in Betracht kommenden Geld instituten bereits im Sinne des Antrags verfahren werde. So⸗ vohl Landeshypothekenbank und Landeskreditkasse, wie auch die Sparkassen des Landes, hätten, wie die Regierung feststellen könne, bei vorkommenden Fällen weitgehendes Entgegenkommen bewiesen. Der Antrag wurde hiermit für erledigt erklärt.

Die Abstimmung ergab

Nochmals das städtische Gaswerk. Zu dem in unserer Nr. 198 vom vorigen Mittwoch gebrachten ArtikelUn, erfreuliches aus städtischen Betrieben wird uns noch ge schrieben:

Sie vermuten, daß wir noch einmal das Wort nehmen pürden zu den Differenzen zwischen Direktion und Arbeitern im Gaswerk. Eigentlich wäre es nicht nötig; denn Herrn Wohlmuths Ansicht beweist nichts gegen unsere Darstellung Wir bleiben dabei, daß eine Umstempelung von Nacht- und Sonntagsarbeit(von Arbeitern mit anderer Beschäftigung)

in Schichtarbeit ein Unrecht gegen die davon Betroffenen ist.

Dann braucht niemals der beschlossene Zuschlag bezahlt zu werden, weil man einfach viertel, halbe oder ganze Schichten bezahlen würde. Wir müssen auch dabei beharren, daß, wenn den Laternenputzern Abzüge gemacht werden, ihnen klipp und klar auseinandergesetzt wird, warum. Es geht doch nicht an, daß jemandem nur erklärt wird:Mehr gibt es nicht und damit punktum. Der normale Weg ist doch in Streitfällen, daß die Arbeiter mit der Leitung verhandeln. Dabei ist aber Voraussetzung, daß derartige Verhandlungen (von beiden Seiten) so verlaufen, wie es unter gesitteten Menschen Gebrauch ist. Das ist aber durchweg die Klage aller Arbeiter im Gaswerk, daß dies unmöglich sei, weil jede Auseinandersetzung mit der Drohung des Hinauswerfens endet. Dagegen protestieren wir nochmals im Interesse des städtischen Betriebes. Uns sind derartige Auseinandersetzungen durchaus unerquicklich und es liegt uns durchaus fern, der Person des Direktors eins anzu⸗ hängen. Aber unsere Zeitung hätte ihren Beruf verfehlt, wenn sie schweigen würde, wo ein Mißstand vorhanden ist. Uns wurde schon vor längerer Zeit berichtet, daß einem von längerer Krankheit hergestellten Arbeiter, dem der Arzt leichtere Arbeit empfohlen hatte, bei Aeußerung eines dies bezüglichen Wunsches ein höchst ungnädiger Empfang zu Teil wurde. Hoffentlich tragen unsere Zeilen dazu bei, die Streit⸗ fälle aus der Welt zu schaffen.

Die Arbeiter sollten Beleidigungen nicht ruhig hin⸗ nehmen und Abzüge nur dann anerkennen, wenn sie ihnen als richtig nachgewiesen werden. Die Direktion sollte die Arbeiter als gleichberechtigte Mitbürger behandeln und nicht Umgangsformen gebrauchen, die in keinemKnigge empfohlen sind.

Anweisung von Gnadengebührnissen. Verfügung des Königlichen Kriegsministeriums sind die Kassenverwaltungen der Feldtruppenteile angewiesen, beim Eintritt des Todes eines Heeresangehörigen sofort den Hinterbliebenen eine Bescheinigung über die Höhe der zu stehenden Gnadengebührnisse zuzustellen. Es ist die Erfah rung gemacht worden, daß die Angehörigen diese Bescheini gung im Besitz behalten in der Annahme, daß die Ver⸗ sorgungsgebührnisse ohne weiteres zur Zahlung angewiesen werden. Dieses ist aber nicht der Fall. Die Versorgungs gebührnisse werden nur auf Antrag der Hinterbliebenen ge währt. Zur Vermeidung von Verzögerungen in der An- weisung der Hinterbliebenengebührnisse empfiehlt es sich, daß die Hinterbliebenen von Heeresangehörigen die ihnen zugehenden Bescheinigungen umgehend mit dem Antrage auf Gewährung der Gnadengebührnisse dem zuständigen Bezirks- kommando übersenden.

Durch eine

Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Kanonier Carl Ferdinand Schupp aus Krofdorf, Fuß⸗

Artillerie-Batterie 291.

Städtische Maßnahmen gegen die Lebensmittelteuerung. In der Konsumenten-Versammlung am Sonntag führte Stadtv. Löber als Vertreter des städtischen Lebensmittel-Ausschusses an, was die Stadt bisher getan habe, um der Teuerung entgegenzuwirken. Da es im gestrigen Bericht raumeshalber nicht möglich war, die Maß⸗ nahmen einzeln aufzuzählen, sei heute das Wesentliche nachgeholt. In letzter Zeit hat die Stadt freihändig Frühkartoffeln in kleinen Mengen, zuletzt in Mengen bis zu 1 Zentner, zu mäßigen Preisen verkauft. Die Preise waren niedriger wie in anderen Städten, die einen städtischen Kartoffelverkauf eingerichtet haben, und hatten die Wirkung, daß die auf dem Wochenmarkt verlangten Preise ganz wesentlich sanken. Seit wenigen Wochen verkauft die Stadt ein im vorigen Jahre erworbenes Lager von Kolonial- und Spezereiwaren zu niedrigsten Preisen an Leute mit einem Einkommen unter 2600 Mk. Mit der Landesregierung und anderen Stadtverwaltungen steht die Stadtverwaltung in fortwäh⸗ render Verbindung, um Maßnahmen des Bundesrats herbeizu⸗ führen, die die Ermäßigung der Preise für Kartoffeln und Gemüse bezwecken. Die Stadt hat einen Klippfischverkauf und mehrere Kochkurse veranstaltet, Maßnahmen, die seither zwar Erfolg hatten, von der Bevölkerung aber noch lange nicht genug gewürdigt worden sind. Auf Beschluß des Lebensmittelausschusses sind die Brot⸗ preise vom Oberbürgermeister so festgesetzt, daß wir seit Kriegs⸗ ausbruch die billigsten Brotpreise von allen größe⸗ ren hessischen Städten behalten haben. Der Lebens⸗ mittelausschuß hat weiter die Durchführung der Verordnung über die Sichtbarmachung der Preise an den Wochenmarkts⸗ waren in die Hand genommen und einen Unterausschuß gebildet, der die von ihm angemessen erkannten Wochenmarktpreise auf den Samstags⸗Wochenmärkten öffentlich anschlagen wird. Durch eine Aenderung der Wochenmarktordnung haben wir es erreicht, daß der frühere schlecht befahrene Markt jetzt reichlich mit Lebensmitteln versehen ist. Allerdings ist es noch nicht gelungen, die Preise wesentlich zu verbilligen, mit Ausnahme der Kartoffeln. Ganz kürzlich hat die Stadt unter Ausnutzung der Heizungsanlagen des Volksbades eine Anlage zum Dörren von Gemüse und Obst geschaffen, die zu niedrigsten Preisen und von weniger Bemittelten völlig kostenlos benutzt werden kann. Bis jetzt haben nur ganz wenige Großstädte derartige Einrichtungen getroffen. Am Schluß wird erklärt: Der städtische Lebensmittel- ausschuß hat als amtliche und verantwortliche Stelle eben elne doppelte Aufgabe: er muß erstens dafür Sorge tragen, daß über⸗ haupt Lebensmittel zu Markte gebracht werden, und er muß zweitens darauf hinwirken, daß die zu Markte gebrachten Lebens⸗ mittel zu angemessenen Preisen verkauft werden. Der Kriegsausschuß flir Verbraucherinteressen wird naturgemäß und mit vollem Recht die zweite Aufgabe in den Vordergrund stellen; der Lebensmittelausschuß darf aber auch die erste Aufgabe micht vergessen. Jedenfalls ist uns das gemeinsam, nämlich das Wohl unserer Bürgerschaft, und in diesem Bestreben hoffen wir von dem neuen Verband kräftige Unterstützung zu finden, und wünschen ihm seinen vollen Erfolg.

Laßt nichts umkommen! Diese sehr berechtigte Mahnung wird jetzt täglich der Bevölkerung zugerufen und jedermann wird belehrt, haushälterisch und sparsam mit allen Lebensmitteln um zugehen. In der Tat geht vieles nutzlos zu grunde. Geht man über Land, so kann man beobachten, daß Fal lob st massenhaft auf der Straße und in den Gräben liegt und zerfahren wird oder ver- fault. Und wie gut wäre es zu verwerten! Es mag zugegeben werden, daß die Landleute jetzt wenig Zeit haben, das Obst aufzu⸗ lesen, trotzdem sollte dafür gesorgt werden, daß es nicht umkommt. Um das Fallobst an den Kreisstraßen scheint sich niemand zu kümmern; wenn aber einUnbefugter einen Apfel aufhebt, so muß er befürchten, in Strafe zu verfallen! Das ist auch so ein kleiner Widerspruch in der heutigen Ordnung.

Schlachten trächtigen Viehes verboten. Der Bundesrat be schloß in seiner Sitzung vom 26. August den Erlaß eines Schlacht⸗ verbots fürträchtige Kühe und Sauen. Die Schlacht- ung trächtigen Viehes stellt einen Mißbrauch dar, der im Interesse der Aufzucht und damit der Fleischversorgung schon seit langem von sachverständiger Seite bekämpft worden ist. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Landesregierung ermächtigt, noch wektere Schlacht⸗ verbote für Vieh zu erlassen. Auf Schlachtvieh, das aus dem Aus lande eingeführt wird findet die Verordnung keine Anwendung.

Diebstahl. Am Sonntag, den 29. August 1915, vormittags, wurde in hiesiger Stadt eine goldene Herren-⸗Remontoir⸗Uhr mit Sprungdeckel und goldener Panzerkette im Werte von 300 Mk. ent⸗ wendet. An der Uhr fehlt das Glas und in der Mitte des Sprung⸗ deckels befindet sich eine kleine Beule. An der Kette befand sich ein Medaillon mit zwei Photographien(Mutter und Sohn). Sach⸗ dienliche Mitteilungen nimmt die Kriminalpolizei entgegen.

Nahrungs⸗Ersaßzmittel. In der Konsumenten-Versammlung am Sonntag empfahl die Rednerin, Frau Bucksath, unter anderem, daß man möglichst Surrogate(Ersatzmittel) für Nahrungsmittel verwenden solle. Wir sind der Ansicht, daß man in dieser Be⸗ ziehung sehr vorsichtig sein muß, da oft Sachen in den Handel ge⸗ bracht werden, die nicht einen Bruchteil des Preises wert sind, zu dem sie verkauft werden. Oft sogax sind die mit tönenden Namen belegten Ersatzmittel gesundheitsschädlich, so daß sich öfters die Be⸗ hörden veranlaßt sahen, Warnungen zu erlassen. Die Fabrikanten solcher künstlichen Nahrungsmittel werden allerdings in der Regel reich, die Konsumenten haben aber den Schaden. Man kaufe nur, was erprobt ist und sich bewährt hat!

Nach 11 Monaten Nachricht. Eine Kriegerfrau aus der Acker straße in Berlin teilt dem Vorwärts mit, daß sie von ihrem i russischer Gefangenschaft befindlichen Mann nach 11 Monaten 2 Nachricht bekommen habe. Seit dem 25. September vorigen Jahre war der Mann wie verschwunden. Wie sich jetzt herausstellt, war er nach Tschita in Sibirien gebracht worden. Ein am 30. Januar ge⸗ schriebener Brief ist am 30. Juli an die Angehörigen angekommen, war also ½ Jahr unterwegs. Und doch freuten sich die Ange⸗ hörigen, überhaupt Nachricht zu erhalten. Skandalös ist es ja, daß die Verbindung der in russischer Gefangenschaft befindlichen Deut⸗ schen mit ihren Angehörigen so schwer gemacht ist. Welch seelische Leiden löst die furchtbare Ungewißheit bei den Angehörigen aus? Diese Ungemißheit ist schlimmer als die noch so schwere aber be⸗ fallen f Nachricht, daß der Vater oder der Sohn da oder dort ge⸗ fallen ist.

Einziehung der Fünfundzwanzigpfennigstücke. Das Offen⸗ bacher Kreisamt weist die Gemeinde-, Kirchen-, Stiftungs⸗ und Sparkassenrechner, sowie die Rechner der israelitschen Religions⸗ gemeinschaften des Kreises an, die bei ihnen eingehenden 25 Pfg. Stücke nicht wieder zu verausgaben, sondern gesammelt der nächsten Reichsbankstelle zuzuführen.

Eine Viehzwischenzählung wird laut Verordnung des Bundes⸗ rats am 1. Oktober d. J. vorgenommen werden. Die Zählung er⸗ streckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen und Federvieh. Anzugeben ist die Zahl des in der Nacht vom 30. Sept. zum 1. Oktober d. J. im räumlichen Verfügungsbereich einer Haus⸗ haltung vorhandenen Viehes. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. 5

Wünsche an Pilzsammler. Die Forstbehörde erläßt folgende Mahnung, die wir der speziellen Beachtung der Pilzsammler empfehlen: Beim Sammeln von Pilzen ist es in forstwirtschaftlicher Hinsicht von größtem Vorteil, jeden einzelnen Pilz, namentlich wenn sich die betreffende Art nicht in großen Massen zeigt, mit dem Messer kurz über dem Erdboden abzuschneiden und die abgeschnittenen Stielenden mit Laub, Erde oder Moos zuzudecken. Dies hat den Zweck, die Luft fernzuhalten und zu vermeiden, daß die Pilzfliege den Stock zerstört, denn aus den an die Pilzstümpfe gelegten Fliegeneiern entwickeln sich Maden, welche den Pilz zerstören. Ferner kann man zur Erhaltung der eßbaren Schwämme wesentlich dadurch beisteuern, daß man alte, im Faulen begriffene Pilze mit Laub, Moos usw. zudeckt, daß man gesunde Pilze mit der Erde heraus⸗ nimmt und sie an einen anderen Ort pflanzt, an denen es an Pilzen fehlt. Auch das Säubern der gesammelten Pilze von den sich unter dem Hutfleische befindlichen Lamellen, Röhrchen usw. am Sammel⸗ orte selbst und das Umherstreuen dieses Abfalles auf dem Wald⸗ boden trägt viel zur Erhaltung und Verbreitung der Schwämme bei.

Staufenberg. Aus unserem kleinen Orte sind jetzt bereits vierzehn Mann im Kriege gefallen. Einer, der Ersatzreservist E. Stephan, der im März als vermißt gemeldet wurde, befindet sich in russischer Gefangenschaft. Erst vor kurzem erhielten seine Eltern eine Mitteilung von ihm..

Von Nah und Fern.

* Vom Blitz erschlagen. In Fischbach i. Taunus wurden am Samstag zwei Männer vom Blitz erschlagen. Die beiden wurden beim Grummetmähen vom Gewitter überrascht, sie suchten Unterschlupf unter einem Baum, begingen aber die Unvor⸗ sichtigkeit, ihre Sensen bei sich zu behalten. Die Sensen wurder von dem Blitzstrahl in mehrere Stücke zerschlagen. 1

Tugesheligt des Guufen Hauptnurfiets

Weiter vorwärts im Osten.

Unerhörte Kampfesweise der Russen. W. B. Großes Hauptquartier, 30. Aug., vorm.(Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz..

Keine besonderen Ereignisse.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg.

Gruppen des Generals von Below stehen im Kampfe um den Brückenkopf südlich von Friedrichsstadt. In den Kämpfen östlich des Niemen hat die Armee des Generalobersten von Eichhorn die Gegend nordöstlich von Zlota-Lipa erreicht, weitere 1600 Gefangene gemacht und 7 Geschütze erobert.

Jun der Richtung Grodno wurde Lypka am Böober er⸗ stürmt, der Feind zum Aufgeben des Sidra-Abschnittes ge⸗ zwungen und Sekolka von uns durchschritten. Der Ostrand der Forsten nordöstlich und östlich um Biela ist an mehreren Stellen erreicht.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.

Am Biala⸗Wieska⸗Forst wird an dem Uebergang über den oberen Narew gekämpft.

Die deutschen und österreichisch-ungarischen Truppen des Generalobersten von Woyrsch warfen den Feind aus seinen Stellungen bei Suchopol(am Ostrand des Forstes) und Szereszowo. Sie sind in scharfer Verfolgung begriffen. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls

v. Mackensen.

Um den Rückzug ihrer rückwärtigen Staffeln durch das Sumpfgebiet östlich von Bruzana zu ermöglichen, stellten sich die Russen gestern in der Linie Poddubno in der Gegend südlich von Kopryn noch einmal zum Kampfe. Sie wurden geschlagen, trotzdem sie bereits abmarschierende Teile wieder in den Kampf warfen.

Auch die Fortführung des in der Kriegsgeschichte un erhörten Verfahrens, zum Schutze der flüchtenden Armee, die auf dem Rückzuge mitgeschleppte Bevölkerung des eigenen Landes zu vielen Tausenden, darunter hauptsüchlich Frauen und Kinder, in unseren Angriff hineinzutreiben, nützte ihnen nichts. Oberste Heeresleitung.