Ausgabe 
23.1.1915
 
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tente, der o Jahre alt kst; es mitssen auch die nötigen Marken geklebt sein.

Personen, die im Jahre 1915 Altersrente verlangen, müssen 70 Jahre zählen, dann aber geklebt haben, wenn sie nach dem Eintritt der Versicherung beschäftigt waren:

1. als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Dienst⸗ boten, Handlungsgehilfen, Betriebs⸗ CCCCVVTVVTVTTTTTVTTTTV( 960 bis 1000 Marken

2. als Hausgewerbetreibende der Tabak⸗

e N

9. als Hausgewerbebetreibende der Textil⸗ industrie mit Versicherungspflicht vom e

4. als Hausgewerbetreibende der Texkil⸗ industrie mit Versicherungspflicht vom hne e 6 7900 800

5. als Lehrer, Lehrerinnen, Erzieher,

Gesellschafterinnen, sonstige Angestellte,

deren dienstliche Beschäftigung ihren

Hauptberuf bildet und dergl., für die

der Versicherungszwang am 1. Januar 905 65

e ,, 120 100

Bei den allermeisten Männern und Frauen, die jetzt eine Alters⸗ rente fordern, müssen mindestens 960 Marken geklebt sein; sonst gibt es nichts. Es ist also dringend nötig. die Beiträge recht pünktlich zu zahlen. Jede Marke zählt. Wer nicht genug geklebt hat, bekommt nie eine Altersrente.

Wohltätigkeit mit 50 Prozent Verdienst. Die Münch. Neuest. Nachrichten veröffentlichen dieses Inserat:

0 Kapitalisten. Für einen Wohltätigkeitskonzern, der nachweisbar 50 Prozent Verdienst verteilen kann, werden noch einige Kapitali⸗ sten gesucht. Herren, die über 10 000 Mk. bis 50 000 Mk. verfügen, belieben Offerte mit Rese⸗ renzen unter S. M. 9796 an die Expedition einzureichen.

Das müssen ja recht faubere Geschäftemacher sein, die untet dem Deckmantel der Wohltätigkeit mit 50 Prozent Profsitchen ar⸗ beiten. Es wäre an der Zeit, solchen Wohltätern der Menschbeit gründlich das Handwerk zu legen.

Die Beschäftigung von Lehrlingen in ungeheizten Räumen ist unzulässig und kann zur Aufhebung des Lehrvertrages führen. So hat das Offenbacher Gewerbegericht in einem Streitfalle gegen die Firma Gebrüder Giese entschieden, gegen die der Vater eines Lehrlings zwecks Aufhebung des Lehrvertrags und Herausgabe des ordnungsmäßig auszufüllenden Arbeitsbuches geklagt hatte. Die Firma hatte dem Lehrling zugemutet, in dem ungeheizten Arbeits⸗ raume zu arbeiten, da sie seit Ausbruch des Krieges nicht in der Lage sei, den Betrieb laufen zu lassen und die Dampfheizung zu installieren. Das Gewerbegericht kam in seinem Urteil dahin, daß der Beklagte das Arbeitsbuch herauszugeben und unter Auf⸗ erlegung der Kosten den rückständigen Lohn von 9 Mark zu zahlen hat. Das Gericht nahm in seiner Urteilsbegründung Bezug auf § 120 der Gewerbeordnung, wonach der Gewerbeunternehmer ver⸗ pflichtet ist, die Arbeitsräume so einzurichten und zu unterhalten, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit ge⸗

schützt find. Das Gericht ist der Ansicht, daß von dem Lehrher rn K

im Winter unbedingt verlangt werden muß, daß er den Lehrling in einem geheizten Raume beschäftigt. Man könne es keinem Menschen zumuten, während dieser Jahreszeit in einem ungeheiz⸗

ten Raume zu arbeiten, selbst, wenn es nur wenige Stunden am

Tage find. Der Beklagte hat ohne Zweifel eine ihm obliegende licht verletzt. Das Gericht ist weiter der Auffassung, daß diese Pflichtverletzung eine Gesundheitsschädigung im Gefolge haben kann und der Kläger berechtigt ist, unter diesen Umständen ein⸗ seitig von dem Lehrverhältuis abzustehen. Unter Bezug auf 8 127b der Gewerbeordnung über die Gesundheitsgefährdungen ist die einsejtige Auflösung des Lehrverhältnisses mit der Konsequenz der Herausgabe des Arbeitsbuches berechtigt. Nun ist in dem 8 3 des Lehrvertrages, auf den die Firma besonderen Wert legt, der Passus enthalten, daß für den Fall der Lehrling aus irgendeinem Grunde, mit Ausnahme etwaiger Erkrankung, das Lehrverhältnis aufgibt, der verdiente Lohn zurückzuzahlen ist. Das Gericht ist der Auf⸗ fassung, daß dieser Paragraph unanwendbar ist und daß ihn der Lehrherr entgegen der gesetzlichen Vorschriften geschaffen hat.

8 Behandlung von Frostbeulen. Die Methode welche S. R. Dr. Schwering in Billerbeck seit Jahren mit jedesmaligem sofortigen Ersolg anwandte, besteht in folgendem: Man überpinselt die er⸗ krankten, Hautstellen ohne weitere Vorbereitung, trocken oder sorg⸗ fältig abgetrocknet, reichlich mit Jodtinktur, streicht, sobald sie ein⸗ d sind, dickflüssiges reines Ichthyol darüber und drückt rei lich Watte hinein so viel als kleben will. Strumpf oder Hand⸗ schuh schützen den Verband genügend der se nach der Schwere des Falles drei bis acht Tage liegen bleiben und trocken gehalten wer⸗ den muß. Der Juckreiz ist mit Anlegen des Verbandes verschwun⸗ den, Rötung, und Schwellung bei Abnahme desselben. Bis jetzt war kein Mißerfolg mit dieser Behandlung zu verzeichnen.

Die Auskunstsstelle über Verwundete in der Provinz Posen teilt mit: Wir werden gebeten, erneut darauf hinzuweisen, daß zütr beschleunigten Vermittlung von Nachrichten über verwundete und kranke Militärpersonen für die Provinz Posen im Königlichen Ober⸗ präsidium in Posen eine Auskunftsstelle über Verwundete, die in 5 1 der Provinz Posen liegen, besteht. Diese Einrichtung soll es den Angehörigen unserer verwundeten und erkrankten Krieger ermöglichen, den Aufenthaltsort ihrer Lieben, von denen sie wissen oder annehmen, daß sie verwundet oder erkrankt sind, zu ermitteln. Anfragen sind zu richten an dieAuskunftsstelle über Verwundete in der Provinz Posen in Posen O. 1, Taubenstraße 1. Wir be⸗ merken noch, daß es sich empfiehlt, zu den Anfragen Postkarten mit Rückantwort(Doppelkarten) zu verwenden, wobei auf der Antwort⸗ karte die genaue Adresse des Absenders vorzuschreiben ist.

Einsalzen von Schweinefleisch. In der Presse ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß sich mit Rücksicht auf die jetzigen Schweinepreise das Einsalzen und Räuchern von Schweinefleisch empfiehlt. Das Nachrichtenamt des Magistrats der Stadt Köln teilt zu Nutz und Frommen unserer Hausfrauen von sachverständi⸗ ger Seite folgendes Rezept wiederholt mit: Für das Salzen von Schweinefleisch eignen sich am besten Steinguttöpse, die mit größter Sorgfalt zu reinigen sind. Die Fleischstücke werden zunächst je nach der Größe des Gefäßes geschuitten und mit Salz gut einge⸗ rieben. Dann wird auf den Boden des Gefäßes etwas Salz ge⸗ streut und das mit Salz eingeriebene Fleisch sest aneinandergelegt. wobei beachtet werden muß, daß die dicksten Stücke mit der Schwarteseite nach unten zu liegen kommen. Wenn das Fleisch ein⸗ gepackt ist, legt man ein saubetes Brett mit einem Stein zum Be⸗ schweren darauf. Alsdann wird künstliche Pökellake hergestellt, indem man mit 10 Litern Wasser 2 Kilogramm Salz, 50 Gramm Salpeter und 100 Gramm Zucker kocht. Diese Pökellake wird am andern Tage auf das gesalzene Fleisch gegossen, was vorsichtig ge⸗ schehen muß, damit das zwischen den Fleischstsicken befindliche Salz nicht abschwemmt. Bedingung ist, daß dann das Fleisch in einem kühlen, luftigen und dunklen Raume aufgestellt wird, dessen Tempe⸗ ratur am besten 5 bis 6 Grad Celsius über 0 beträgt. Die Zeit⸗ dauer des Salzens beträgt für Speck se nach der Dicke 8 bis 14 Tage, für Schinken mit Knochen im Gewicht von 6 bis 8 Kilo⸗ gramm 3% bis 4 Wochen, Schinken ohne Knochen und Rollschinken im Gewicht von 3 bis 5 Kilogramm 10 bis 14 Tage. Hämchen, Köpfe und Füße müssen vor dem Salzen gut gereinigt und ge⸗ wässert werden; sie eignen sich schan nach zwei Tagen zum Kochen und müssen, wenn sie länger als acht Tage im Salz liegen, vor dem

hindurch aus, damit sich das Salz gleichmäßig verteilt. Stücke zu Dauerwaren, Knochenschinken, Speckseiten, hergerichtet, so 5 darauf zu achten, daß sie vor dem Räuchern nicht schmierig werden.

Stadttheater. In dem SchauspielGrüne Ostern, das in der Dienstagvorstellung zum ersten Male gegeben wird, dürften sich, nach dem Erfolge an anderen Bühnen zu urteilen, besonders der 3. und 4. Akt(Ballakt und Akt im Schweidnitzer Keller) als durchschlagend erweisen. Fast das gesamte Personal ist unter der Spielleitung von Direktor Steingoetter im Stück beschäftigt; in Hauptrollen wirken mit die Herren Schubert, Goll, v. Roggen⸗ hausen, Notteck, Dworkowski, Großer, Steinhofer, Großer⸗Braun, und Bochum, sowie die Damen Stettner, Martin, Frenzel, Jüng⸗ ling, Schönke, Wengerdt und Hainbuch.

Zusammenstoß auf der Straßenbahn. Am Donerstag vor⸗ mittag stießen in der Kurve auf der oberen Licherstraße zwei Straßenbahnwagen heftig zusammen, sodaß der Puffer des einen Wagens verbogen wurde. Ein Offizier, der sich in einem der beiden Wagen befand, erhielt einen hezeigen, Stoß, doch wurde er nicht weiter verletzt. Dex Unfall soll dadurch hervorgerufen wor⸗ den sein, daß einer der Wagen die Weiche überfahren hatte.

Ein Kellerbrand war gestern nachmittag in dem Hause Nr. 7 in der Kaiserstraße ausgebrochen. Die herbeigerusene Feuerwehr hatte ihn bald gedämpft: der angerichtete Schaden ist nicht be⸗ deutend.

Stadttheater Gießen. Spielplan. Dienstag den 26. Januar, abends 8 Uhr, 10. Dienstag⸗Abonnements⸗Vorstellung, Neuheit: Grüne Ostern, Schauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Lee. Ende gegen 11 Uhr. Gewöhnliche Preise(ermäßigt). Freitag den 29. Januar, abends 8 Uhr, 9. Freitag⸗Abonnements⸗Vorstellung: Johannisseuer, Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermanm Ende nach 10% Uhr. Gewöhnliche Preise(ermäßigt). Sonntag den 31. Januar, nachmittags 3 Uhr:Wie einst im Mai, Posse mit Gesang und Tanz in 4 Bildern von Rudolf Bernguer Altd Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bred⸗ schneider. Ende 6% Uhr. Kleine Preise. Abends 7%½ Uhr:Weh' dem, der lügt, Lustspiel in 5 Aufzügen von Franz Grillparzer. Ende gegen 10% Uhr. Kleine Preise.

Kreis Metzlar. 0

* Schwiundeleien von Händlern. Bei Ausbruch des Krieges wurde die damals entstandene Verwirrung von gerissenen Händ⸗ lern zu unverschämten Betrügereien benützt. Sie uften angeblich im Auftrage der Militärbehörde Vieh und Getreide ein, zu deren Hergabe sie die Bevölkerung durch Drohungen veranlaßten. Dazu führten sie Bescheinigungen mit sich, die sich aber hinterher als ge⸗ fälschte herausstellten. Die Landwirtschaftskammer der Rhein⸗ provinz ersucht jetzt alle Geschädigten auf, ihr nähere Angaben zu n damit gegen die Betrüger gerichtlich vorgegangen werden ann.

Von Nah und Fern.

Die Maul⸗ und Klauenseuche im Kaffee. Unter dem Viehbestand der Witwe N. in Neu⸗Isenburg war am 22. September die Maul⸗ und Klauenfeuche ausgebrochen und dann die Sperre verhängt wor⸗ den. Von dem Kreistierarzt Dr. Martin wurde die Frau auf die bei der Maul⸗ und Klauenseuche zu beobachtenden Vorschristen auf⸗ iterksam gemacht und besonders darauf, daß die Milch dieser ühe nur im abge kochten Zustande abgegeben, werden darf, um einer Ansterkung vorzubeugen. Einmal nan hatte die Fra nach ihren eigenen Angaben es unterlassen, die Milch in gekochtem Zustande abzugeben, weil sie der Ansicht war, daß keine Gefahr mehr bestehe, da sie die Ställe desinfiziert habe. Die Milch verkaufte die Frau zu dem billigeren Preise von 20 Pfg. pro Liter in eine dortige Konditorei mit Kaffebetrieb, deren Inhaberin nicht gewußt hatte, daß die Kühe der Milchhändlerin von der Seuthe befallen sind. Die Folgen des Genusses dieser infizierten Milch blieben nicht aus, denn alsbald waren die ganzen Hausbewohner, die von der Milch genossen batten, erkrankt, die Erwachsenen sowie die Kinder wiesen an den Armen Ausschläge auf, die von der Maul⸗ und Klauenseuche⸗ Milch herrühren mußten. Das Offenbacher Schöffengericht beschäf⸗ tigte sich mit dieser Angelegenheit, setzte aber zur weiteren Unter⸗ süchung das Urteil noch aus, nachdem der Amtsanwalt eine Gefäng⸗ nisstrafe von 14 Tagen beantragt hatte.

Vereinskalender. Sonntag, 24. Januar. Gleiberg. Freie Turnerschaft. Nachmittags Uhr Generalversammlung im Vereinslokal. Montag, 26. Januar. Wahlverein. Abends 9 Uhr Mitglieder⸗Ver⸗ Vortrag. 0

Standesamt Gießen.

Geborene.

Jan. 9. Dem Privatschul⸗Direktor Heinrich Konrad Zacharias Wilhelm Brackmann ein Sohn, Hans Jürgen Heinrich Wilhelm Karl. 10. Dem Dachdecker Eduard Wilhelm Martin Konrad Appel eine Tochter, Margarete Emilie. 11. Dem Bäckermeister Ludwig Bende ein Sohn, Heinrich Erwin. 14. Dem Former Christian Friedrich August Fritz ein Sohn, Friedrich. Dem Oberlehrer Friedrich Lamby ein Sohn, Johannes Friedrich. 18. Dem Bank⸗

Gießen. sammlung.

beamten Gregor Paul eine Tochter, Elfriede Thekla. 20. Dem Schlosfer Philipp Christian Pfaff eine Tochter, Margarete. Aufgebote. 5 Jan. 16. Heinrich Andreas Loufs Jenzen, Kaufmann in Gießen, mit Irene Albertine Schreiber in Friemersheim. Wilhelm Ba⸗

douin, Taglöhner, mit Margareta Siebert, beide in Schwabendorf. 18. Friedrich Paul Adolf Zimmermann, Kellner, mit Emmy Friederike Emilie Kramer, beide in Gießen. 20. Karl Junker, Eifenbahnschlosser, mit Margarete Katharine Weber, beide in

Gießen. Eheschließungen.

Jan. 16. Wilhelm Münch, Gendarmerie⸗Wachtmeister in Gießen, mit Marie Emma Stendal in Hering. Heinrich Fuchs, Bahnar⸗ beiter in Göbelnrod, mit Ling Melchior in Gießen. Julius Al⸗ bert Look, Schmied in Gießen, mit Amanda Christina Zimmermann in Brunscheid. Karl Lehrmund, Lackierer, mit Pauline Henriette Emilie Kriegermeier, beide in Gießen.

Sterbefälle.

Jan. 15. Christoph Ludwig Otto Bergen, Direktor des städti⸗ chen Gas⸗ und Wasserwerks i. R., 74 Jahre alt, Großer Steinweg 23. 16. Katharine Künpel, 42 Jahre alt, Licherstraße 74. Johannes Brückel, Dienstknecht, 55 Jahre alt, Licherstraße 106. 21. Karl Möll, 2 Jahre alt, Großer Steinweg 10.

Im Felde gefallen.

Okt. 2. Christian Reuter, Kaufmann, Musketier, 22 Jahre alt, Goethestraße 50, zu Senus im Lazarett gestorben am 20. Oktober. Karl Mandler, Postbote, Gefreiter d. Res., 29 Jahre alt, Krofdorfer Straße 37, bei Le Quesnoy gefallen.

Reichswollwoche.

Mit dem Abholen der Wollfachen wird Samstag, den 23. dieses Monats begonnen. Das Abholen erfolgt bezirksweise in den Stunden von 912 Uhr vor⸗ und von 26 Uhr nachmittags. Die Abholung erfolgt durch Mitglieder der Jugendwehr, die mit Aus⸗ weisen berfsehen find. Im Interesse einer raschen Abfertigung empfiehlt es sich, die Sachen in Bündeln zusammengeschnürt oder in Säcken verpackt bereit zu halten. Wo Sachen nicht abzuholen

e e 1 7 7 125 1 ert werden ohl am zweckmäßigsten bei einem weinemetzger ge⸗ schieht, so legt man es, nachdem es durchgesalzen ist, eu Tage

sind oder ansteckende Krankheiten herrschen, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Hinweis an der Türe*

Sind die

Die WWholungszeiten werden sich für die einzelnen St ungefähr wie folgt stellen: Montag, den 25. Januar, 1915: 5 1. Bezirk: Vormittags von 912 Uhr:. Kird straße, Marktplatz, Wettergasse, Marktstraße, Rittergasse, Bahnho straße, Marktstraße bis Tiefenweg: Nachmittags von 26 Uh Tiefenweg, Neustadt, Löbershof, Alte Ställe, Sandgasse, Gro Mühlgasse, Kleine Mühlgasse, Kornblumengasse, Rodheimerstraß Krofdorferstraße, Schützenstraße. r 2. Bezirk: Vormittags von 912 Uhr: Neuenbäue, Diezstraße, Weidengasse, Sonnenstraße, Wagengasse, Schulstraße, Kanzleiberg Brand, Senckenbergstraße, Schloßgasse; Nachmittags von 26 Uhr? Kaplaneigasse, Marktlaubenstraße, Lindenplatz, Lindengasse, Bran gasfe, Hundsgasse, Braugasse, Zozelsgasse, Walltorstraße. f 3. Bezirk: Vormittags von 912 Uhr: Bismarckstraße, Keplerstraße, Henselstraße, Stephanstraße, Ludwigstraße, Bleich⸗ straße, Lonystraße: Nachmittags von 26 Uhr: Bruchstraße, Wi helmstraße(zwischen Ludwig⸗ und Ebelstraße), Ebelstraße, Liebi straße(zwischen Ludwig⸗ u. Querstraße), Riegelpfad, Wilsonstraße, Schiffenbergerweg, Gutenbergstraße, Hessenstraße, Bergstraße, Gartenstraße. 4. Bezirk: Vormittags von 912 Uhr: Frankfurterstraße, Liebigstraße(von Frankfurter bis Bahnhosstraße), Bahnhofst ae (von Bahnhof bis Grabenstraße), Lahnstraße, Hammstraße; Nach⸗ mittags von 26 Uhr: Hinter der Westanlage, Grabenstra Bahnhofstraße(von Grabenstraße bis Westanlage), Westanla ö Schanzenstraße, Bahnhofstraße(von Westanlage bis Tie senweg),

Wolkengasse. 2

Sollten die angesetzten Zeiten für das Abholen der Sachen nicht ausreichen, so wird in den zurückgebliebenen Straßen, Dienstag, den 26. Januar und Donnerstag, den 28. Januar, das Abholen wiederum bezirksweise in den Stunden von 912 Uhr vor⸗ und von 26 Uhr nachmittags wie oben fortgesetzt. 19 Gießen, den 21. Januar 1915. 45

Der Oberbürgermeister:

Keller.

Städtischer Arbeitsna weis Gießen. Es können eingestellt werden: 5 a) bei hiesigen Arbeitgebern: 9 Dreher, Former, Schlosser, 1 Schreibgehilfe, 1 Heizungs⸗ und Elektromonteur, 1 Nutomobilschlosser, 2 Spengler und Installa⸗ teure, 1 Buchbinder, 1 Schneider, 1 jüngerer Schuhmacher, 5 Sattler, 1 Friseur, 2 Dachdecker, landwirtschaftliche Knechte, Tagn⸗ löhner und Hausburschen, Dienstmädchen. 0 bei auswärtigen Arbeitgebern: 1 Automatendreher, Elektromonteure, Eisendreher, Feuer⸗ schmiede, Schlosser, Klempner und Installateure, Sattler, 2 Bäcker, Hochofen⸗, Drainage⸗ und Erdarbeiter, 1 Fuhrmann für 1 Mühle, Krankenwärter, ältere Bau⸗, Rohr⸗ und Reparaturschlosser, so⸗ wie ungelernte Fabrikarbeiter für eine Fabrik bei freier Hinreise. Es suchen Arbeit: a 6 4 landwirtschaftliche Arbeiter, Fuhrleute, 1 Schmied, Tape⸗ zierer, 8 Schreiner, 1 Küfer, 1 Glaser, 1 Müller, J ältere Schuh. macher, 2 Schneider, 5 Maurer, 3 Zimmerleute, 4 Weißbinder und Lackierer, Kaufleute, Schreiber, landwirtschaftliche Arbeiter und Knechte, Taglöhner, Kellner, Hausburschen, Putz⸗, Wasch⸗ und Lauffrauen. a* Lehrlinge: 1 Glaser⸗, 2 Schlosserlehrlinge.

Stätdischer Wohnnngs nachweis Gießen.

Es sind zu vermieten: b

1 herrschaftliche Wohnung von 7 Zimmer mit ee

1 Wohnung von 7 Zimmer evtl. mit Mansarde, 2 Wohnungen von

6 Zimmer, 1 Wohnung von 5 Zimmer und 1 Mansardenzimmer.

3 Wohnungen von 5 Zimmer, 2 Wohnungen von 45 Zimmer, 3

Wohnungen von 4 Zimmer, 6 Wohnungen von 3 Zimmer, 6 Wolkn⸗

ungen von 2 Zimmer, 1 Lager⸗ oder Fabrikraum, 6 möbli a Zimmer, davon 2 nebeneinanderliegende.

Zu mieten gesucht: 1

10 Wohnungen von 25 Zimmer. 1

Bekanntmachung.

Bei der in der Sitzung der Stadtveroxdneten⸗Versammlt vom 14. ds. Mts. vorgenommenen planmäßigen Verlosung am 1. Mai 1915 zur Rückzahlung kommenden Schuldverschreib⸗ ungen des Anlehens der Stadt Gießen vom Jahre 1903 wurden folgende Stücke zur Rückzahlung bestimmt: ö

Reihe III Nr. 6, 15, 25, 50, 90, 180, 206, 387 zu 2000

1 401, 460, 464, 498, 033, 669, 712, 766 zu 1000 15 877, 980, 1036, 1052, 1055, 1135, 1138, N 1148, 1246 zu 500 75 1372, 1380, 1404, 1455, 1512, 1548 zu 200 4 1570, 1621, 1670 zu 100

7 78 Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntuis der Besitze der Schuldverschreibungen gebracht, daß die Einlösung der a zogenen Stiicke

bei der Stadtfasse Gießen, 5

bei der Mitteldeutschen Kreditbank in Frankfurt a. M. u. Berl

bei der Dresdener Bank in Frankfurt a. M. und Berlin 5 erfolgen kann, sowie daß die Verzinsung am 1. Mai 1915 aufhört.

Von den in früheren Jahren ausgelosten Schuldverschreib ungen sind noch nicht eingelöst worden: Reihe III Nr. 1004 fiber 500 10

N

Bei der in der Sitzung der Stadtverorbneteu⸗Versammlung vom 14. Januar 1915 vorgenommenen planmäßigen Verlosun 4 0 am 13. Mai 1915 zur Rückzahlung kommenden Schuldverschreih⸗ ungen der Anlehen der Stadt Gießen von den Jahren 1896 und 1897 sind folgende Stücke gezogen worden: 5

a. vom 1896er Anlehen: 3 1

Lit. Q: 22, 30, 182, 185, 266, 295 zu 100 1

Lit. R: 59, 86, 132, 176, 236, 294, 328 zn 200 19

Lit. S: 57, 61, 69, 77, 94, 101, 182, 195, 257, 355, 470 0

544, 549, 566 zu 500 Lit. T: 91, 267, 269, 321, 343, 418, 419, 482, 500, 515, a ö

516, 560, 635, 661, 707 zu 1000 0

2000

Lit. U: 1, 40, 90, 141, 153, 276 zu b. vom 1897er Anlehen: f Lit. V: 126, 149, 154, 198 zu 100 Lit. W: 41, 119, 136 zu 200 Lit. X: 120, 122, 130, 147, 207, 245, 332, 388 zu 500 Lit. V: 33, 57, 87, 104, 166, 259, 296, 352, 386 zu 1000 Lit. 2: 20, 90, 98 zu 2000 4 Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntnis der Besitzer der Schuldverschreibungen gebracht, daß die Einlösung der Schuld⸗ verschreibungen bei der Stadtkasse Gießen bei der Mitteldeutschen Kreditbank in Frankfurt a. M. und bei der Dresdener Bank daselbst erfolgen kann, sowie, daß die Verzinsung am 15. Mai 1915 aufhö Von den in früheren Jahren ausgelosten Schuldverscht ungen find noch nicht zur Rückzahlung vorgelegt worden: Lit. S: 342 über 500 1 Gießen den 16. Januax 1915. Der Oberbürgermeister: Keller. 5 Verstorbene. Frau Marie Agel geb. Volk, aus aber a. d. Lahn, 28 Jahre alt. Wilhelm Findt aus Allendorf a. d Lumda, 18 Jahre alt. 5

D. Kaminka, Gießen 4

Marktplatz II. bahn ⸗Kon 1

Reichhaltiges L f u Uhren, Gold- und Silberwaren. Lieferant des Konsum⸗

Ubrmacher und Goldarbeiker. Man verlange R.