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a N 8— Ieessen und Nachbargebiete. 0 Gießen und umgebung.
Die neue Bäckerei⸗Verordnung fe. u die Maßnahmen zur Streckung der Getreide-Vorräte chen überall unter den Bäckern große Erregung hervor— * geufen, wie wir gestern bereits berichteten. In Gießen aun hülten die Bäckermeister vorgestern eine Versammlung ab * i welcher sie sich mit den angeordneten Maßregeln und deen Durchführung befaßten. Man kam aber zu keinen . Ichlüssen darüber. sondern will nächsten Dienstag weiter gaten. In der Debatte bemerkte der Obermeister Deibel ben a,, daß wenn überall seit Erlaß der Verordnung über den N N rtoffelmehlzusatz dieser in der vorgeschriebenen Weise ver— 1 undet worden wäre, die neue Verordnung jedenfalls nicht 1 0 tig geworden wäre.— Im Vorwärts beschäftigt sich der rsitzende des Bäckerverbandes(Berlin) mit den Maß⸗ 10 uchmen, besonders mit dem Verbot der Nachtarbeit
5 durch 12—14 000 Brotausträger und Austrägerinnen
gaeneitslos würden und auch mindestens 2000 Bäckergesellen.
rie erhebliche Anzahl Bäckereien würde ihre Läden schlie— mmüssen.— Bezüglich des Nachtarbeitsverbots eint Hetschold:
„Die ständige Nachtarbeit und die Schäden derselben langer Arbeitszeit ohne jeden Ruhetag hat die Organi⸗
hen viele Landwirte und Händler die Getreidevorräte, Acker und Mühlen die Mehlbestände, teils aus Egoismus, ls aus Furcht vor Requisition oder Beschlagnahme niedri— 7 angegeben. Die Verordnung hat auch im eigenen Volk e Sorge erhöht, im Auslande aber den Eindruck bewirkt,
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ö ion stets bekämpft, diese plötzliche„Amputation“ 0 cker, mit der dadurch bedingten Schädigung der in der Res 1 Beschäftigten ist ihr aber denn doch etwas zu be— 1 db 1 5 Würden die Arbeitervertreter vorher gefragt wor⸗ 3* sein, so hätten sie diese Bedenken auch zum Ausdruck ge⸗ acht. Wir halten diese Verordnung für übereilt und ver⸗ 1 cht, weil wir die Getreidevorräte nicht für derartig knapp ten, daß solche schwerwiegende Eingriffe in das volks-
1 ortschaftliche Leben gerechtfertigt erscheinen. Nach. Wir glauben, daß mehr Getreidevorräte vorhanden sind, 5 die Enquete Anfang Dezember festgestellt hat. Bei dieser . Ehebung hat kein Deklarationszwang bestanden. Deshalb
seien wir in Deutschland einer Hungersnot nahe. Ueber se Wirkung aber werden die größten Feinde im eigenen
nde, die Spekulanten und alle jene Produzentenkreise, die Getreide- und Kartoffelbestände systematisch zurückhalten,
7 berordentlich erfreut sein, weil dadurch die öffentliche Auf— wel erksamkeit von dieser egoistischen„Einsperrungspolitik“ edo i ecks Bereicherung dieser Leute abgelenkt wird und alle werden ehuld und alle Leiden auf die Backwarenproduzenten und — f die„Verschwender“, die Konsumenten, abgewälzt werden. 1 Bevor diese in ihren Folgen ganz unabsehbare Verord— nee ing erlassen werden sollte, hätte man die gesamten Be⸗ — unde an Getreide und Kartoffeln beschlag— hmen sollen.“ st Die Mannheimer Bäckerinnung erließ eine Er⸗ rung, in der u. a. gesagt wurde, daß die Bäcker häufig
lin Kartoffelmehl für den vorgeschriebenen Zusatz ten, weil von den maßgebenden Stellen nicht dafür ge— igt worden sei, daß genügend zur Hand ist.
Jebrut lanzlerz
amilien,
uit Das Brötchen von gestern.
ge Eb Einst war es paradox, aber jetzt bestätigt es die Zeit: man en, abel kun auch ohne frisches Frühstücksgebäck leben! Durch eine Bun—
Fratsverordnung ist die Nachtarbeit in den Bäckereien abgeschafft. Jetzt, wo es sein muß, geht es geschwind. Zuvor aber hatte un jahrzehntelang darum gekämpft. Für die Vertreter des be⸗ Uhrten Bestehenden galt es als unerschütterlicher Grundsatz, daß dutschland aufhören müsse, Deutschland zu sein, wenn der Bürger s Morgens nicht mehr seinen frischen Milch⸗ oder Wasserweck in
Zimt
— in Kaffee stippen könnte. Man mußte schon ein ganz ausge⸗ achter Revolutionär sein, um überhaupt den Gedanken zu fassen, man zum Frühstück auch Brötchen von gestern essen könnte.
die Bäcker dürften nicht schlafen, damit die
unde o. Füher glaubte man, i 5 chall, deren Leute leben können. Und jetzt kommt es genau umgekehrt: N n Interesse der dauernden Brotversorgung der Bevölkerung
sssen die Bäcker schlafen gehen! 5 5 In Wirklichkeit war es freilich nicht- die Inbraucher, die sich der sozialpolitischen iinffung der Nachtarbeit als Haupthinderni
Bequemlichkeit der rderung nach Ab⸗ in den Weg stellte,
N
dern die Rücksicht auf Mittelstandsinteressen. Das Irische Jorgengebäck machte den Bäckermeistern gegenüber den Dauer⸗
dare produzierenden Großbetrieben konkurrenzfähig. Der Wider⸗
„ 15* 55 heit sozialpolitischer Forderungen mit den Mittelstandsinteressen III Mminierte in dem berühmten Kampf um die B ckereiverordnung n 1896, die von den Meistern als der Ruin des Gewerbes hin⸗
ache ktellt wurde, obgleich sie zwischen je zwei zwölfstündigen Arbeits⸗
1 0 lichten eine ununterbrochene Ruhe von nur acht Stunden vor⸗
50 ürleb, die Nachtarbeit aber ruhig weitergestattete. Der Angriff
54 e. Meister war so heftig, daß die auf Abschaffung der Nachtarbeit
. ichtete Gegenoffensive der Arbeiter(um im Stil der Zeit zu
Petzen ohne Erfolg blieb. Man hatte schon genug zu tun, das
1 cgebene vor Durchlöcherungen und am Ende vor völliger Ab⸗ daffung zu verteidigen. 75 5
ell Die neueste Bäckereiverordnung ist, wie allgemein bekannt,
t. Ihr klarer Zweck ist,
„ ot von sozfalpolitischen Gründen bestimm 5 Zwec . ue Einschränkung des Weizenverbrauchs zu erreichen; für diesen 7 dete aber das frische Morgenbrötchen den stärksten Anreiz.
Roggenbrot von gestern.
Leizenbrot von heut meckt besser als 1 11 N einem gehörigen Ein⸗
Leizenbrot von gestern— zumal das mit,
15. glag von Roggen versehene„Weizenbrot“ der Zukunft schmeckt
lier kaum so gut wie Roggenbrot von gestern. Wenn der Ver⸗ .. mucher auf das frische weiße Frühstücksbrötchen verzichten muß, 6 vrd er sich in stärkerem Maße als bisher dem Roggenbrot zu⸗
bunden. Dies aber ist der Zweck der Uebung. l Die Bäckermeister fühlen sich schwer getrofsen. Sie haben ttends eine Bewegung gegen die Verordnung eingeleitet, und in
berlin sind sch 0 n angekündigt.
N 2 on einige Protestversammlunge B
2 Buhrschelnlich aber wird man sie dahin bescheiden, daß in der genwärtigen Zeit die Interessen der Gesamtheit denen einer
wärtige Zeit. über die Bäckereien verhängt ist, auch im Frieden fortdauern
0 0 und daß die Nachtarbeit der Bäcker nie wieder auferstehen wird. Geht
es jetzt, so wird es später auch gehen. Und wenn, wie in Bäcker⸗ kreisen befürchtet wird, der Großbetrieb an dem neuen Zustand Vorteil findet, so werden die Arbeiter durch gewerkschaftlichen Zu- sammenschluß dafür sorgen, daß ihre Interessen in den Groß— betrieben nicht zu kurz kommen. Die Verbraucher werden aber des Morgens mit gutem Appetit ihren Weck verzehren, in dem an- genehmen Bewußtsein, dadurch für Hunderttausende fleißiger Ar— beiter eine ungestörte Nachtruhe ermöglicht zu haben.
2 1 5 Die Militärreklamationen.
Zur Aufklärung der beteiligten Kreise wird amtlich darauf hingewiesen, daß die stellvertretenden General- kommandos ermächtigt sind, nach Wochen berechnete Zurück— stellungen von Mannschaften der Landwehr, der Ersatzreserve und des Landsturms ohne Rücksicht auf die Berufszugehörig⸗ keit dann zu verfügen, wenn ein staatliches Interesse vorliegt oder Rücksichten auf das Allgemeinwohl dies erheischen. Den Vetrieben soll hierdurch Gelegenheit geboten werden, für geeigneten, nicht dienstpflichtigen Ersatz und seine Ein⸗ arbeitung zu sorgen.
Gelingt dies in einzelnen Fällen trotz nachweislich ernst⸗ licher Bemühungen nicht, so können und werden die stellver— tretenden Generalkommandos Wiederholungen der befristeten Zurückstellungen eintreten lassen. Unvereinbar mit dem Grundgedanken der allgemeinen Wehrpflicht aber wäre es, die Angehörigen ganzer Berufsklassen, z. B. die Leiter land⸗ wirtschaftlicher Nebenbetriebe, Vorschnitter, Müller usw., wenn ihre Vertretung durch nichtdienstpflichtige Personen möglich ist, dauernd von der Einberufung zu befreien. Eine Entlassung bereits eingestellter Leute darf nur im äußersten Notfall erfolgen. ö
Was die Reklamationen von Heerespflichtigen anbelangt, so besteht in der Bevölkerung und bei einzelnen Behörden.
immer noch die irrige Al ig, daß bei Einberufung durch Kriegsbeorderungen oder Gestellungsbefehle zum Heeres—
In ein deulsches Haus gehört in dieser Zeit kein Kuchen!
dienst nach Empfang des Befehls Reklamationen eingereicht werden können. Hierzu wird von der Neuen politischen Korrespondenz aufklärend bemerkt: Im Augenblick der Ein⸗ berufung sind Reklamationen nach dem Gesetz unzulässig und können keine Berücksichtigung finden. Es ist deshalb not⸗ wendig, daß alle, die dem Beuxlaubtenstande einschließlich der Ersatzreserve oder dem ausgebildeten Landsturm angehören und ein Anrecht auf Befreiung vom Heeresdienst zu haben glauben, entsprechende Anträge sofort und nicht erst nach Empfang der Kriegsbeorderung bei der zuständigen Polizei⸗ verwaltung oder dem Kreisamt einreichen. Von diesen Stellen werden die Gesuche zur Entscheidung an das General- kommando weitergegeben. Hierbei sei erwähnt, daß außer den unabkömmlichen Beamten der Verkehrs- usw. Behörden in der Hauptsache nur Lieferanten für dringende Heeres— lieferungen bezw. deren für die Arbeit an diesen Lieferungen nicht anderweit ersetzbares Personal Aussicht auf Zurück⸗ stellung haben.
Zurückstellungen für den unausgebildeten Landsturm sind erst bei der Musterung und Aushebung zu beantragen.
Die Vergebung von Militärlieferungen.
Die Hessische Handwerkskammer schreibt der Presse: Für die Dauer des Kriegs ist eine für das militärische Ver⸗ gebungswesen außerordentlich einschneidende Anordnung getroffen worden, die vor allem auch dem reellen Handwerkerstande die so lange erstrebte gründlichere Beteiligung an Heereslieferungen ge— währleisten soll. Wie bereits durch die Tagespresse bekannt ge⸗ geben, wurde für die Dauer des Kriegs ein Bekleidungsbeschaf⸗ fungsamt in Berlin, Budapesterstraße 132, errichtet, das den vom 1. Februar 1915 ab eintretenden Bedarf an den verschiedensten Heeresausrüstungsgegenständen zu decken hat. Für das Handwerk kommt hierbei u. a. besonders in Betracht die Beschaffung von: Helmen, Tschakos, Tschapkos, Tornistern, Tragriemen, Patronen⸗ taschen, Pistolentaschen, Leibriemen, Säbelkoppeln, Ueberschnall⸗ koppeln⸗ Mantel⸗ und Kochgeschirriemen, Karabinerhalterriemen,
Feldflaschen, Trinkbechern, Kochgeschirren, Tressen, Zeltzubehör⸗ beuteln, Signalinstrumenten mit Zubehör: Pelzen, Filzschuhen, Fußschutzkappen, Packtaschen, Kochgeschirrfutteralen, Reitzeugen
für Neuformationen.
Alle Angebote auf derartige nach dem 1. Februar 1915 zu be⸗ schafsenden Gegenstände werden daher nicht mehr von den einzelnen Korps oder Kriegsbekleidungsämtern, sondern einzig und allein von dem Bekleidungsbeschaffungsamt zu Berlin angenommen. Be⸗ sonders hervorzuheben ist die weitere Bestimmung, daß die Ange⸗ bote des Handwerks an die zuständige Handwerkskammer zu richten sind, die sich über die Leistungsfähigkeit, sowie auch über die Frage der zuständigen Handwerkszweige zu äußern hat und sodann die Weitergabe vermitteln. Die Angebote müssen genaue Angaben über die zu liefernden Gegenstände und für welchen Heeresbezirk geliefert werden soll, enthalten. Berücksichtigung finden die der Heeresverwaltung bereits bekannten Unternehmer und Korpo⸗ rationen, neue Bewerber oder neu errichtete Korporationen nur dann, wenn sich die Handwerkskammer über Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit geäußert hat. Mit dieser Maßnahme wird einem langgehegten Wunsche des Handwerks und seiner Vertretung auf direkte Mitwirkung bei der Vergebung von Lieferungen entsprochen, aber auch die Aussicht erschlossen, dem Handwerk umfangreichere wirtschaftliche Vorteile zuzuführen.
Die Hessische Handwerkskammer ist bereits erneut im Inter; esse der Handwerkszweige an die in Betracht kommenden militäri— schen Behörden des Bezirks herangetreten. Sie kann naturgemäß nur unterstützend und beratend tätig sein, erwartet deshalb, daß die Handwerkskorporationen und einzelnen Meister sich eifrig regen, besonders die Ausschreibungen genau verfolgen und recht— zeitig die Kammer um Unterstützung ihrer Angebote angehen. Man soll dabei bedenken, daß es Kriegszeit ist, die großen Lieferungen in verhältnismäßig kurzen Fristen zur Ausschreibung und Lieferung
bürgerlichen e 11 Kon 8 1 [der Verbraucher, die wir Konsumvereine nennen,
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auf
starke Beteiligung des Handwerks rechnet, diese läßt sich aber nur zum dauernden Vorteile für das Handwerk gestalten, wenn sich die einzelnen Zweige fachgenossenschaftlich zusammenschließen. Hierdurch wird es gelingen, Lieferungen in größerem Umfange zu übernehmen und sonach in zweckentsprechender Zeise einer größeren Zahl selbständiger Betriebe Arbeit und Verdienst zuzuführen.
5— Kriegsbereitschaft der Konsumenten.
Zu einer Zeit, in der so viel von Kriegsbereitschaft die Rede ist, muß die Frage nach der Kriegsbereitschaft der Kon⸗ sumenten mit in erster Linie zur ausreichenden Beantwortung gestellt werden. Nicht der Staat, die Gemeinschaft der Volks⸗ genossen allein trägt die Verantwortung für die Durch⸗ führung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung des Kriegs⸗ zwecks. Neben dieser Verantwortung der Gemeinschaft steht in gleicher Bedeutung die Verantwortlichkeit des einzelnen. Es wäre ein Unglück, wenn diese Verantwortlichkeit miß⸗ achtet würde, von der sich ein wichtiges Stück auf wirtschaft⸗ liche Angelegenheiten bezieht. Der Verbraucher als Einzel⸗ verson kann durch sein Verhalten den Kriegszweck fördern, oder er kann ihm hindernd in den Weg treten. Er muß sich nur stets vor Augen halten, daß der Krieg nicht nur mit den Waffen in der Hand geführt wird, sondern daß die möglichst reibungslos arbeitende Maschine, die man Volkswirtschaft nennt, sicher eine ebenso zweckdienliche Waffe zur Sicherung der Landesgrenzen und zur Erhaltung der Existenz unseres Volkes als große Nation ist. Wenn in dieser Maschine das einzelne Rad versagt, läuft die Maschine Gefahr, ihre Auf⸗ gaben unausgeführt lassen zu müssen. Es darf vielleicht die Behauptung gewagt werden, daß das bewundernswürdigste Ereignis seit Ausbruch des Krieges die Organisierung der kriegerischen Maßnahmen war, was man mit dem Ausdruck Mobilmachung bezeichnet. Nichts hat Wesen und überragende Bedeutung der Organisation besser gezeigt als die Mobilmachung. Ohne Organisation, ohne das Zusammenarbeiten vieler Menschen und Dinge zur Er⸗ reichung eines Zweckes, wäre der Erfolg nicht möglich ge⸗ wesen. Weil alle Teile und Teilchen des Räderwerks sich am rechten Ort und zur rechten Zeit in Bewegung setzten, mußte der gewollte Erfolg eintreten. Die wirtschaftliche Mobilmachung ist nur die andere Seite der gleichen Angelegenheit. Den gleichen Willen und die gleiche Fähigkeit zur Zusammenarbeit vorausgesetzt, muß auch hier der Kriegszweck, dieses Mal Sicherung der Volks⸗ ernährung genannt, erzielt werden. Es fragt sich nur, ob hier das einzelne Rädchen, sei es nun Warenerzeuger, Händ⸗ ler oder Verbraucher, in zweckdienlicher Weise arbeitet. Von Warenhersteller und Warenvermittler sei hier nur gesagt, was leider allzu oft festgestellt werden mußte, daß nicht alle ihrer Art auf den einzig wünschbaren Zweck eingestellt waren und leider zum Teil noch sind. Wucher hat es reichlich ge⸗ geben und gibt es noch. Wie aber steht es mit dem Ver⸗ braucher? Stand er immer an der richtigen Stelle des Ge⸗ triebes; diente er mit seiner Eigenschaft als Verbraucher dem einen Zweck? Zu Beginn des Krieges gab es Angstkäufer, Waren⸗ hamster, Phantasten, die ihr kostbares Leben in Gefahr sahen, wenn sie ihre Goldstücke und Silberlöffel nicht im Strumpf in Sicherheit gebracht wußten, die Erbsen, Petroleum und Seife gleich für ein ganzes Jahr kauften. Sie merkten es nicht, oder wollten es nicht sehen, daß ihre besondere Schläue eigentlich grober Unfug war, weil sie damit der maßlosen Preistreiberei alle Riegel öffneten. Diese absonderlich Klugen waren die Organisationslosen, die Alleinstehenden, die Kurzsichtigen, denen der Gedanke noch nicht dämmerte, daß nur die Zusammenarbeit Vieler Sinn in alles Menschen⸗ werk trägt. Ein Blick auf die wirtschaftliche Organisation kann die eingebildet Starken, die sich allein als mächtig vorkommen, lehren, wie der Verbraucher den Erfordernissen der Kriegs⸗ zeit gerecht wird. Es mag schon sein, daß auch genossenschaft⸗ lich organisierte Verbraucher hier und da nicht fest genug standen; geschulte Genossenschafter waren das sicher nicht. Aber darauf kommt es ja auch an, wie die Genossenschaften selber dem Kriege Rechnung trugen. Bei ihnen war jene kühle Ruhe zur Ueberlegung, jenes sachliche Erfassen der Zeitnot⸗ wendigkeiten, jene Kriegsbereitschaft, die nur durch Organi⸗ sierung verstreuter Kraftquellen lebendig werden kann. Wer diese Wahrheit einsieht und wirtschaftliche Kriegsbereitschaft für Kriegs⸗ und Friedenszeiten will, kann allein nur die Erstarkung der Organisation der Wirtschaft wollen. Konsum⸗ genossenschaft ist Organisation der Wirtschaft. Wer diese zu seinem Heil und zum Nutzen der Gesamtheit will, muß jene stärken, muß für die Ausbreitung der Konsumgenossen— schaftsbewegung sorgen.
Aus den Verlustlisten.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 116, Darmstadt, Gießen. Le Trou Bricot am 1., 3., 5. und 6 und andere Gefechte vom 7. bis 9. und am 19. und 14. XII. 14.
3. Kompagnie. Wehrm. Balth. Herm. Bader, Münster, Kr. Dieburg, tödlich verl.— Wehrm. Wilhelm Schrodt, Ober⸗ Roden, Kr. Dieburg, leicht verw.— Wehrm. Friedrich Kern, Eber⸗
stadt, Kr. Darmstadt, gefallen.
5. Kompagnie. Wehrm. Aug. Ruppert, Unter⸗Seiberten⸗ rod, Kr. Schotten, lo.— Wehrm. Wilh. Ettling, Meiches, Kreis Schotten, gefallen.— Wehrm. Bernh. Strauß, Starnberg,
Mllnchem, d. Unf. J. verl.
6. Kompagnie. burg schw. verw.
7. Kompagnie. Gießen, leicht verw.
8. Kompagnie. zollern, leicht verw. N
9. Kompagnie. Wehrm, Leonh. Uetzhausen, Kreis Laute vbach, l. veuw.— Wehmm. Georg Brlick, lar, J. verw. Ers.⸗Res. Heinr. Heberer, Dietzenbach Kr. Offenbach a. M.(. verw.
Wehrm. Evnst Claas, Burg, Kr. Dillen⸗ Wehrm. Heinr. Euler, Dorf Gill, Kreis Unteroffiz. Karl Schoch, Haigerloh, Hohen⸗
Ritz. We
*
gelangen müssen, weshalb es gilt, in jeder Hinsicht emsig tätig zu
Dänderheit vorangehen müßten.
sein. Die Neuordnung läßt erkennen, daß die Heeresverwaltung
10. Kompagnie. Wahrm Johannes Kuhl II., Büdingen,


