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Beilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr.
1915.
Hessen und Nachbargebiete.
Gießen und Umgebung.
Keine Höchstlohnfestsetzung für Arbeiter in den Lederausrüstungsfabriken.
Der außerorde iche Mo 1 5 2 37 5 Der außerordentliche Bedarf an Heeresausrüstungs⸗
stücken aus Leder hat eine starke Nachfrage nach Arbeitern
n die Löhne der geübten Sattler über en Tarif gestiegen sind. Einem Teil Unternehmer, haupt⸗
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kriegsministeriellen Verfügung vom 8. Oktober, daß Unter⸗
spenstig machen unter Versprechungen höherer
1„ e 0 ihnen sonst fremde Fabrikation aufgenommen haben, ist der
etzt erzielte Verdienst der Sattler zu hoch, sie möchten für sich ch höhere Profite auf Kosten der Arbeiter herausschlagen. i diesem Bestreben genieren sie sich nicht, allerhand ärchen zu verbreiten, um die Arbeiter einzuschüchtern. Das eueste auf diesem Gebiete ist die Behauptung, das Kriegs⸗ inisterium habe Höchstlöhne für die Arbeiter der Militär- ffektenbetriebe festgesezt. Um der Sache auf den Grund zu sehen, fühlte sich der Vorstand des Sattler- und Portefeuiller⸗ erbandes veranlaßt, beim Kriegsministerium anzufragen, an dieser Behauptung Wahres sei. Darauf ist unter 22. Dezember folgende Antwort eingegangen: „Auf die Eingabe vom 8. 12. 14 werden Sie ergebenst be⸗ nachrichtigt, daß eine Festsetzung von Höchstarbeitslöhnen für Ar⸗ beiter bei den Militärlieferanten nicht stattgefunden hat.“
Es bleibt also bei dem bisherigen Zustand. Die Unter— iehmer können mit den bei ihnen beschäftigten Arbeitern iber den Tarif hinausgehende Löhne vereinbaren. Auch ürfen sie ihnen höhere Kriegszuschläge als die am 20. ugust vereinbarten zahlen. Verboten ist auf Grund der
nehmer oder ihre Beauftragte Arbeiter anderer Betriebe ab— Löhne und Gwährung von Vergünstigung und Prämien. Wer gegen dies Verbot handelt, kann wegen unlauteren Wettbewerbs bestraft werden; auch werden ihm die Kriegslieferungen ent⸗
zogen.
Ein Gesicht.
Da niemand an die verlassene Frau in ihrem kleinen Haus
dachte und alle Leute mit sich selbst beschäftigt waren, ging Mutter
Schmid in der Silvesternacht früh zu Bett. Die Kinder schliefen schon lange und kümmerten sich nicht darum, daß man heute um Mitternacht sein Leben in ein neues Jahr hineinschob. Sie lagen und träumten. Aber die Mutter bangte sich gerade heute vor
deren Gedanken. Müde war sie auch. Den ganzen Tag über
inder und Arbeit, am Abend hatte sie an der Wolljacke für den
ann gestrickt. Jetzt sanken ihr die Holznadeln in den Schoß. Sie Fumte die Arbeit in den Korb ein und atmete bald mit den
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perz klagen möchte.
zen bärtigen, schmutzbedeckten Mann.
bm Gutes tun könnte.
Kindern. Um Mitternacht, als sie im besten Schlaf lag, klopfte es an die fre. Wie nur einer pochte. Mutter und Kinder erwachten und prafgen alle zusammen jubelnd zur Tür. Der Vater kam herein, ber was für ein Mann war er. Gestiefelt, am Kopf umwickelt gegen die Kälte, mit dicken Handschuhen, schnauzbärtig und einer auhen, viel zu tiefen Stimme. Aber die Freude zitterte darin und as war so schön wie hellster Gesang. Ein Kind te ihn von zinten, das andere kletterte ihm vorn auf die Arme. Er herzte und üßte die Kleinen.„Aber wir wollen nun auch nach Mutter sehen“, prach der Vater. Er umarmte die Frau und dann setzten sich alle f seinen Schoß. Die Mutter vermochte kein Wort hervorzubrin⸗ gen.„Kinder“, rief der Vater,„die Mutter ist ganz still vor Freude Aber Ihr dürft doch nicht erlauben, daß sie so klein und schmal wird zor lauter Sehnen. Ach, Ihr müßt doch lustig sein, auch wenn das Denkt Euch, jedes Lachen tönt in unsere Gre zen hin, gewiß, dann gibt es uns einen Ruck und wärmt uns auf“ Der Vater streichelte die Hände der Mutter. Sie waren ganz eblos und zitterten. Wie einen Helden betrachtete das kleine Weib In der warmen Stube be⸗ sein Bart zu tropfen. Die Frau wußte gar nicht, was es Dann lehnte es seinen Kopf an die Schul⸗ rn des Mannes.„Guter, Du, verzeih mir alles, wenn ich Dich inmal gekränkt habe.. oder oft. Ach. wie ist das alles ver⸗ n Du uns fern bist, da Du in Gefahr lebst und Oyfer sitzen am warmen Herd, verzeih mir. Wir wollen zuch draußen nicht mit unsern Seufzern das Herz bedrücken, wie ir es früher ohne Not getan haben. Auch, all das Kleine ist ver⸗ nken, wenn ich nur Hoffnung babe, daß Du lebst“. N Unter Tränen lächelte die Mutter. Die Tränen standen ihr haber, aber das Lächeln war für ihn. 1 „Ja“, erwiderte der Mann zärtlich tröstend,„begraben wir das 100 hinter uns. Ins Neue Jahr treten wir mit sauberen und shönen Gefühlen. Laßt Euch nochmals umarmen, und dann 81 ih beruhigt wieder fort und hoffen, daß ich bald mit Euch die Früchte des Friedens genießen werde“. 1 „Vater“, rief das Töchterchen,„ich glaube auch, daß es eit zum Frieden ist. Weißt Du, das Kriegspielen war sa gars 1 cher so immer ist es nichts. Wir wollen auch Frieden schließen ind wieder mal eine richtige Arbeit machen, von der man etwas 2
„Frieden bekommt
„Ja“, bat das Kleine und nickte mit dem Köpfchen, it schon besser als Krieg. Jetzt muß man schimpfen, Frügel und muß prügeln. Ach nein, lieber Frieden“. 0 Dann ging der Vater. Drunten auf der Straße begegueten m Bekannte. Sie wünschten ihm Glück und ein gutes Neusahr. Tie Mutter stand hinterm Vorhang im Dunkeln und sah ihm nach, les sie vor Kälte schauerte. Dann tastete sie sich ins Bett 1 95 Am Neujahrmorgen erwachte sie heiter. Diese Begegnung, 11 0 ir gar keinen Trennungsschmerz verursacht. Als sie die, Kinder peckte, erzählten die ihr:„Mutter, heute nacht war Aa. Fause. Das war so schön. Und er sagte, wir würden uns bald biedersehen und darauf sollten wir uns freuen. d Tias „Je mehr wir uns freuen, desto kürzer werden ihm die Tage“, tewiderte die Mutter.„, Noch nie hatte ein schönerer Traum sie in das neue ernste Jahr ungeführt.
Der Genossenschastsgedanke als Helfer in der Not.
Der fortschrittliche Reichstagsabgeordnete Dr. Ablab zählt über seine Erlebnisse in russischer Kriegsgefangen⸗ schaft in der Frankfurter Zeitung u. a. folgendes 1 Inn Wologda zeigte sich das deutsche Orgauisationstalent in er Weise. Die Deutschen, etwa
35
3000 en ee 1„weinschaftlichen Bäckerei-, straff und errichteten einen gemeinschaftliche schafllichen
meinschaftlichen Schlächterei⸗ und einen gemein
0 0 0 auften ge⸗ meinschaftlich die Lebensmittel ein sowie die Kleidungsstücke, die notwendig waren, um die zunächst nur mit sommerlicher Kleidung Ausgestatteten mit wollenen Sachen zu versorgen, die einen Schutz gewähren sollten gegen die bald eintretende Kälte bis zu 16 Grad. Als härteste Strafe empfanden die Deutschen, daß es ihnen ver⸗ boten war, auf der Straße und an öffentlichen Orten deutsch zu sprechen und Besuche zu empfangen. Es durften nie mehr als drei Deutsche zusammengehen. Der Besuch des Bahnhofs und aller Gastwirtschaften war den Deutschen verboten, und wer zuwiderhandelte, wurde mit Gefängnis von einer Woche bis zu drei Wochen bestraft. Die deutschen Kriegsgefangenen werden teilwerse mit unglaublicher Härte behandelt. Begleitet von Militär unter Vorautvitt von Kettensträflingen wurden die Deutschen von einem Orte zum anderen transportiert; sie mußten bei Schnee und Eis in dlürftigen Sommerkleidern und mit ab⸗ gerissenem Schuhwerk stundenlang Märsche zurücklegen! Und gerade hier hat der Genossenschaftsbetrieb in Wologda einige Linderung geschaffen, indem man den weiter Verschickten wenig⸗ stens wärmere Kleidung und ordentliches Schuhzeug mit auf den Weg gibt.
2 Lobredner des privatkapitalistischen Warenver⸗ schleißes werden indigniert fragen, ob denn unter den Deut⸗ schen kein Händler war, der die Sache in die Hand nehmen und sich einen„legalen Gewinn“ sichern konnte; es muß für sie peinlich sein, zu sehen, wie die Genossenschaft das Mitte! bildet, in der Not die Interessen der Allgemeinheit zu wahren.
2 Der Feldpaletdienst.
Bei der Versendung von Paketen an mobile Truppen handelt es sich um eine militärische Einrichtung. Die Versendung ist zu⸗ lässig entweder über die Ersatz Truppenteile der im Felde stehenden mobilen Truppenkörper oder über Paketdepots. Die Beteiligung der Post beschränkt sich in beiden Fällen darauf, die Pakete anzunehmen und den in der Heimat befindlichen Ersatz⸗ Truppenteilen oder Paketdepots auszuhändigen. Pakete durch Ver⸗ mittelunng der Ersatz⸗Truppenteile sind jederzeit zugelassen und nicht an eine Gewichtsgrenze von 5 Kilogramm gebunden. Das Porto für sie ist dasselbe wie für Soldatenpakete im Frieden. Die Pakete müssen an den Ersatz⸗Truppenteil adressiert werden. Sie werden ohne Mitwirkung der Post nach der Front als Frachtgut der Heeresverwaltung befördert und den Empfängern im Felde durch die Heeresverwaltung, nicht also durch die Feldpost, zugestellt. Sind solche Pakete im Felde unbestellbar, so sollen sie nach den von der Heeresverwaltung erlassenen Bestimmungen an den Absender zurückbefördert werden. Pakete durch Vermitte⸗ lung der Paketdepots werden nur für bestimmte Fristen und nur bis zum Gewiche von 5 Kilogramm durch die Heeresverwaltung zu⸗ gelassen. Hierüber ergeht jedesmal eine Bekanntmachung, worin die Frist genau bezeichnet ist. Wenn die Pakete bei der Post ein⸗ geliefert werden, erhebt diese ein Porto von 25 Pfg. Auch bei dieser Paketbeförderung hat die Post mit der Weiterleitung der Pakete von den Paket⸗Depots nach dem Felde und der Zustellung an die Truppen nichs zu tun, dies liegt vielmehr ebenfalls in den Händen der Heeresverwaltung.
Hiernach ist es unrichtig, für das Ausbleiben der an Heeres⸗ angehörige im Felde abgesandten Pakete stets die Postverwaltung verantwortlich zu machen. Diese hat nur die Beförderung von der Aufgabepostanstalt in dem einen Falle zum Ersatz⸗Truppenteil, in dem anderen Falle zum Militär⸗Paketdepot zu vertreten, wobei Ver⸗ luste oder große Verzögerungen nahezu ausgeschlossen sind. Die Schwierigkeit liegt in der Beförderung der Feldpakete in Feindes⸗ land, namentlich wenn militärische Operationen stattfinden. Auch die dem Truppenteil obliegende Zustellung der Pakete an den Emp⸗ fänger ist keineswegs so leicht ausführbar, wie das Publikum viel⸗ fach annimmt. Viele Beschwerden der Absender von Feldpaketen darüber, daß diese nicht angekommen seien, erweisen sich als nicht zutreffend, weil sie zu früh erhoben waren. In anderen Fällen läßt das Publikum unberücksichtigt, daß die über die Militär⸗Paket⸗ depots gegangenen Pakete bestimmungsgemäß nicht an den Absender zurückgesandt, sondern zum Besten des Truppenteils verwandt wer⸗ den, wenn sich der Empfänger nicht mehr bei diesem befindet. Ebenso wird im Felde mit Paketen dieser Art verfahren, die wegen falscher oder ungenügender Aufschrift nicht bestellt werden können.
Außer den vorstebend erwähnten Feldpaketen an mobile Trup⸗ pen kommen noch Pakete an Heeresangehörige in Garnisonen des
Deutschen Reiches in Betracht, die— mit Ausnahme der Stand⸗
orte in den elsässischen Kreisen Altkirch, Mülhausen, Gebweiler, Thann und Colmar jederzeit zugelassen sind und den Vorschriften und Taxen des Friedensdienstes unterliegen.
Anträge auf Gewährung der Reichswochenhilfe werden nunmehr für ihren Wirkungsbereich auch von der Land⸗ krankenkasse und von der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises Offenbach von den Melde— und Zahlstellen beider Kassen entgegengenommen. Die Zentrale für Säuglingsfürsorge in Darmstadt hat sich bereit erklärt, die Fürsorge für die Wöchnerinnen zu übernehmen, wenn letztere das ihr zustehende Stillgeld an die Säuglings— fürsorge abtritt. E ss
s liegt dies nur im Interesse von Mutter und Kind. Die Säuglingsfürsorge wird die Wöchnerin mit entsprechenden sachdienlichen Nahrungs- und Kräftigungs— mitteln versorgen und ihr außerdem mit Rat durch sachver— ständige Personen zur Seite stehen. Die hessische Säuglings⸗ fürsorge ist eine der ersten in Deutschland gewesen und wohl am weitesten ausgebaut. Der Nutzen und die Wohltaten, die von ihr ausgehen, werden allseits anerkannt und bestätigt durch die sichtbaren Erfolge. Die soziale Einrichtung zu unterstützen und fördern zu helfen, nicht nur im Interesse der zunächst davon berührten Wöchnerin nebst dem Neugeborenen, sondern auch im Interesse des Allgemeinwohls, gebietet sich daher.
— Or ankenkasse.
Die am Mittwoch im Saale des Gewerlschaftshauses abgehaltene Sitzung des Ausschusses wurde von dem Vorsitzenden desselben, Herrn Fabrikant Horst, zur angesetzten Zeit eröffnet. Zunächst wurde der vom Geschäftsführer Fourier erstattete Jahresbericht für 1913 entgegengenommen, aus dem wir bereits vor einiger Zeit die hauptsächlichsten Zahlen wiedergegeben haben. Vom Referenten wurde dazu noch bemerkt, daß durch die Kriegs⸗ verhältnisse manche Aenderungen im Krankenkassenwesen bedingt wurden, anderseits blieben noch verschiedene Vor— schriften der Reichsversicherung unausgeführt. Deshalb sah der Vorstand davon ab, einen ausführlichen Geschäftsbericht wie sonstige Jahre zu geben, doch soll dies nächstes Jahr nach⸗ geholt werden. Im Einverständnis mit der Aufsichtsbehörde wurde aus dem gleichen Grunde auch von der Vorlage eines
Voranschlags für 1914/15 abgesehen. Der Abschluß ist für dieses Jahr zwar nicht ungünstig, aber infolge erhöhter Auf⸗ wendungen erfüllte es doch nicht die gehegten Erwartungen.
— Die Jahresrechnung wurde genehmigt und dem Vorstand
Entlastung erteilt. Die bisherigen Revisionen Horst, Laudenbach und Nau wurden wiedergewählt.— Hierauf
hielt der Geschäftsführer Fourier einen kurzen Vortrag über das Notgesetz betr. die Krankenkassen und die sich daraus ergebenden Aenderungen. Zunächst zählte der Redner die Mehrleistungen auf, welche die Gießener Ortskrankenkasse über die Vorschriften der Versicherungs⸗ ordnung hinaus gewährte. Es wurde zum Beispiel die Karrenzzeit auf 1 Tag herabgesetzt, das Krankengeld auf 55 Proz. erhöht und auch für Feiertage bezahlt, das Haus⸗ geld für im Krankenhaus befindliche Mitglieder wurde er⸗ höht, für ärztliche Behandlung der Familie, Wöchnerinnen⸗ Unterstützung, Fürsorge für Genesende usw. seien erhebliche Aufwendungen gemacht worden. Im ganzen betragen diese
Aufwendungen für Mehrleistungen in den letzten 17 Jahren
auf 4—500 000 Mk. Das Notgesetz setzte die Leistungen auf die Regelleistungen herab. Das bedeutete Aufhebung der Mehrleistungen und Erhöhung des Beitrags auf 4% Prozent. Vom Vorstand wurde beschlossen, von einer Bei⸗ tragserhöhung abzusehen und wenigstens die Familienhilfe beizubehalten. Diese hielt der Vorstand für unbedingt not⸗ wendig; doch konnte er sich auch nicht für die vom Gesetz ge⸗
forderte Beitragserhöhung entscheiden, weil dadurch nicht nur die Mitglieder, sondern auch viele kleine Arbeitgeber
mehr belastet werden würden, die durch den Krieg ohnehin geschäftlich geschädigt würden. Das Versicherungsamt er⸗ klärte zu den Beschlüssen des Vorstandes, daß es einer Mehr⸗ leistung ohne Beitragserhöhung nicht zustimmen könne, erst nach nochmaligen Vorstellungen des Vorstandes erklärte es sich damit einverstanden. Die Familienhilfe zu gewähren war nur möglich dadurch, daß die Aerzte nicht auf ihren Forderungen bestanden; sie verpflichteten sich, nach ge⸗ führten Verhandlungen die Mitglieder zu denselben Be⸗ dingungen wie vor dem 31. Dezember 1913 zu behandeln.
Was die Kriegswochenhilfe betrifft, so wurden bereits früher im Reichstage Anträge gestellt, die sich etwa in der Richtung der jetzt geltenden Bestimmungen bewegen. Diese gehen im wesentlichen dahin: Wöchnerinnen, deren Ehemänner zum Heere eingezogen sind und vorher inner⸗ halb eines Jahres mindestens 6 Wochen oder unmittelbar vor Eintritt ins Heer mindestens 6 Wochen gegen Krankheit versichert waren, erhalten eine Wochenhilfe. Diese be⸗ steht aus folgendem:
1. einem einmaligen Beitrag zu den Kosten der Ent⸗ bindung in Höhe von 25 Mk., 2. einem Wochengeld von 1 Mk. täglich, einschließlich der Sonn⸗ und Feiertage, für 8 Wochen, von denen mindestens 6 in die Zeit nach der Nieder⸗
kunft fallen müssen, 3. einer Beihilfe bis zum Betrage von
10 Mk. für Hebammendienste und ärztliche Behandlung, falls solche bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich werden, J. für Wöchnerinnen, solange sie ihren Neugeborenen stillen, in einem Stillgeld in Höhe von einer halben Mark täg⸗ lich, einschließlich der Sonn- und Feiertage, bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft.
Die Wochenhilfe wird geleistet durch die Orts⸗ oder Landkrankenkasse usw., welcher der Ehemann angehört oder zuletzt angehört hat. Ist die Wöchnerin selbst bei einer an⸗ deren Kasse der bezeichneten Art versichert, so muß diese die Wochenhilfe leisten. Die Kassenvorstände können beschließen, statt der 25 Mk. zu den Kosten der Entbindung die freie Behandlung durch Hebamme oder Arzt sowie die erfor⸗ derliche Arznei bei der Niederkunft zu gewähren. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der baren Beihilfe bei Schwangerschafts⸗ beschwerden. Für die gegen Krankheit versicherten Wöchnerinnen, die Anspruch auf Wochengeld haben, gilt während der Dauer des Krieges dasselbe, was für die nicht⸗ versicherten Wöchnerinnen festgesetzt ist.
Diese Vorschriften sind am 3. Dezember in Kraft ge⸗ treten. Wöchnerinnen, die an diesem Tage schon geboren hatten, erhalten von da an die Leistungen abzüglich der Tage, die zwischen der Niederkunft und dem 3. Dezember liegen. Ist eine Niederkunft mithin etwa am 12. November erfolgt, so erhält diese Wöchnerin vom 3. Dezember ab noch 5 Wochen lang das Wochengeld und noch 9 Wochen lang das Stillgeld, weil am 3. Dezember bereits 3 Wochen seit ihrer Niederkunft verstrichen waren.
Redner bedauerte noch, daß nur Ehefrauen der Ver⸗ sicherten die Wochenhilfe gewährt wird, obwohl oft genug
Nichtversicherungspflichtige, z. B. kleine Handwerksmeister usw. sich in keiner besseren Lage als Versicherte befinden.— Eine Besprechung knüpfte sich an die Darlegungen nicht, es wurden nur einige Anfragen gestellt.— Die Sitzung wurde darauf geschlossen.
— Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Wehrmann Heinrich Ludwig Brück aus Alten⸗Buseck, Inf. Regt. Nr. 87.— Unteroffizier Otto Peusch aus Kinzenbach, Garde⸗ Gren.-Regt. Nr. 2.— Leutnant der Reserve Fritz Hinckel, Gerichtsassessor aus Wetzlar, Jäger-Bataillon Nr. 8.— Unteroffizier der Reserve Karl Bielecke aus Ehringshausen, Kr. Wetzlar, 1. Garde⸗Ersatz⸗Regt. — Gefr. Wilhelm Zörb, Bürgermeistereisekretär aus Hohensolms, Res.⸗Inf.⸗Regt. Nr. 81.— Wehrmann Heinrich Wahl aus Renzen⸗ dorf bei Alsfeld, Res.⸗Inf.⸗Rogt. Nr. 116.— Gefr. Christoph Steinacker aus Schlitz Inf. Reg. 107.— Freiwillfger Heinrich Stier, cand. phil, aus Nidda, Infant.⸗Regt. 222.
— Gemeindesteuer⸗Rückstände. Unter den heutigen amtlichen Bebanntmachung der Stadt Gießen befindet sich auch die Mahnung des 4. Zieles Gemeindesteuern und Kanal⸗Gebühven für das Rech nungsjahr 1914. Die Zahlung kann mach bis Zum 16. Janmar 1915 ohne Kosten bei der Stadtkasse erfolgen. Nach Ablauf diefer Frist erfolgt die Beitreibung, wobei die vorgeschriebenen Pfändungskosten
erhoben werden.


