1. Beilage zur „Neuen Tageszeitung.
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Samstag, den 7. Mär; 1914.
7> Jahrgang
Für Zeit nnd Ewigkeit.
Sonntag Reminrscer«.
0 Lamm Gottes unschulbig.
(Mark. 10, 32 — 34).
Schon einige Zett hatten di« Jünger bemerkt, daß es etwas Besonderes bedeutete, daß ihr Herr so entschieden dem Norden! des heiligen Lande, den Rücken wandte, um mach dem Süden k» ziehen. Aber sie hatten es mehr erlebt, daß der Herr, wenn (cine Stunde gekommen war, unverzüglich und geraden Wegs ans sein Ziel ging. Eben aber merken sie, daß sie „aus dem Weg sind hinoufzusteiqen nach Jerusalem". Nach dem aber, was sie n'it dem Herrn in Jerusalem bereit» erlebt haben, wissen sie, baß sie auf dem Weg zu großen Entscheidungen find. So wenig sie sich klar machen können, was jetzt erfolgen wird, so sehr wird , j ihre innere Ilebcrzeugung, daß sich ihnen ein dunkle Gewitterwolke naht. Gewiß haben sie sich oft nach einem rechten Einzug de, Herrn in Jerusalem gesehnt) nun wird der Einzug k»m. tuen, jedoch es ist ihnen bonge davor.
Aber sie müssen ihm folgen. „Und er führte sie Jesus", sogt Markus in dem doppelten Sinn, daß er voranging und daß «r sie mit sich führt«. Der Jünger Petrus wird das Bild nie »ergejsen haben und hot es Markus singeprägt. Etwas vor den Jüngern und dem nachfolgenden Volk schritt die aufrechte, ihres Zieles bewußte Gestalt unseres Herrn. Di« Zeit ist erfüllt, sein Vater ruft, da eilt er auch schon, di« andern hinter sich lassend, in di« heilige Stadt nr der er sterben soll. Wenn wir an das deniken, was der Herr im Garten Gethsemane durchgekömoft hat, ahnen wir etwas von den Scelenkämpfen, die ihn der Beginn des Leidensweges gekostet hot. Aber seine Jünger sind im Glauben gefestigt, in Jerusalem stehen seine Richter und bi« Heiden bereit, da geht er wie ein Held seine Bahn. Nicht von Nachfolge kann er auf diesem Weg sprechen, aber die ganze Menschheit inöcht« er hinter sich her führen beim Zug zum Kreuz.
Wir wundern uns nicht, daß das Evangelium fortführt) .sie standen in starrem Staunen". An seiner Art, diesen Weg cinzuschlagen, an dieser aufrechten, heilig ernsten Gestabt hört« alle; Denken und Begreifen aus. Jetzt erimterten st« sich an die frühere» Todes-Weisfagunzen ihres Herrn, und sie sahen, daß es nun furchtbarer Ernst damit wird. Aber sie staunten nur entsetzt dt« Eott«sweg« an. Sie hatten trotz aller Belehrung des Herrn noch nicht ganz den Fluch der Sünde und den Ettaf- ernht Gottes erkannt. Erst wer di« Sünde kennt mit ihrer Schuldlast, di« sie auf uns arm« Menschen legt, wer es aus Gotte» Offenbarung ^.nniiiig hianinrmt, daß der lob der Sünde Sold ist, „de- ermessen, daß es unseren Herrn nicht Gold oder Silber, t r gar mir liebevoll« Belehrung über seines Ba. ter» Güte, sondern das Lösegeld seiner heiligen, teuren Blutes gekostet hat, um seine Brüder zu erlösen. Freilich, wenn ich die» Wunder soffen will, so steht mein Geist in Ehrfurcht still! Wenn »i!5 aber der Herr die Schrift öffnet, da verstehen wir sein Wort: Mußte nicht Christus solches leiden?!
Wer das nicht weiß, mag überall nach Gründen für de» Herrn Leiden suchen, er wird einen noch dem andern Grund wieder vergessen, und wird bei dem „Staunen" bleiben müffen, „Die ihm leachfokgten, kamen in Angst") so geht es uns, wenn uu» Gott einen Weg voranqeht, den wir nachgehen müssen, und der un» allen Glauben an ein gute» Ende nimmt. Arme Menschen I Wo sie alles vom Herrn erwarten dürfen, wollen sie an chm verzweifeln. Auch uns führt der Herr jetzt wieder in die Passionszeit, daß wir wohl manchmal uns vor dar Sünde fürchten, dt« link; u>td rechts am Weg steht) aber ihm folgen wir gern und dankbar.
Kein Wort der Beruhigung hat er zu thnen gesprochen. Wenn sie sonst staunten (Ev. Joh. 1, SV) löste er ihr Staunen in erwartungsvoll« Freud« auf. Sacht Hörde» sie «ist au, feinen Mund: Fürchtet euch wicht! Aber schon nähern sie sich Je
richo und Jerusalem. Di« Zeit der Worte ist vorüber) nun werden sich die Eejchehniffe übereilen. Al» ob er ihr ängstliches Fragen um das Hinaufgehen mach Jerusalem gehört hätte, bestätigt er ihnen ihre Gedanken: „Sehet, wir gehe» hinauf noch Jerusalem I" Und da läßt er sie an seinen EÄmnken teilhaben, di« den Leidensweg oft gehen) bis in di« Einzelheiten kennt er sein« Marterftraße und den Kamps, den es kosten wird, bis er am dritten Tag« wieder -ruferstehen wird. Für unsere sieben Lerdonswochen nennt er uns die sieden Leidensstationen, di« der Bater ihn führen muß: Um unserer Sünden willen dahingegeben und die Hohenpriester ». Schriftgelehrten, verurteilt zum Ted, ausgeliefert den Heiden, verspättet, gegeißelt, oerspeit und getötet.
O, hilf, Ehrtst«, Gottes Sohn, durch dein bitter Leiden Daß wir dir stets ufttertan all Untugend meiden Deinen Tod und sein Ursach fruchtbarlich bedenken Dafür, wiewohl arm und schwach, dir Dankopfcr schenken.
Knöpp.
Eint Selei-iMug des fwHjmtuni uor Gericht.
Bor der vierten Strafkammer des Landgerichts I Berlin fand heute die Verhandlung gegen den verantwortlichen Redakteur der „Welt am Montag" Alfred Scholz und den Schriftsteller Hans Leuß wegen Beleidigung des deutschen Kronprinzen statt.
Den Vorsitz im Gerichtshof« führt« Landzerichtsdirekior Hofmeister, di« Anklage vertritt Oberstaatsanwalt Dr. Chrrzef- sinski, di« Berteidigung der Angeklagten hat Iustizrat Barnau übernommen — Der Eröjftrungsbesrhluß legt ihnen zur Last, durch einen Artikel IN der „Welt am Montag" vom 12 . Januar 1911 mit der Ueberschrift „Wilhelm der Letzte" den Kronprinzen beleidigt zu haben, und zwar in der Absicht der Ehrverdächtigung, böswillig und mit UeberlogunÄ
In dem Artikel wird der Kronprinz als „eifrigster Förderer der Republik" bezeichnet und zwar mit Bezug auf feine beiden anläßlich der Zabernaffäre abgcfandten Depeschen an den Obersten v. Reuter .Immer feste druff!" und den tommmidierendsn General v. Deimling „Bravo!"
Rach Verlesung des EröffnunLSbeschluffes beantragt der Obeiftaatsanwali den Ausschluß der Oeffenilichkeit, da di« öffentliche Verhandlung di« öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde». — Verteidiger Iustizrat Barnau widerspricht diesem Anträge. Ich bftte öffentlich zu verhandeln, weil die öffantkiche Ordmung viel mehr gewinnt, wenn di« Oeffenilichkeit erhalten bleibt, als wenn die Verhandlung hinter geschossenen Türen stattfindet. Zunächst hat der Angeklagte Leuß ein L«. benstntereffe daran — denn der Angeklagte Schoh ist ja als verantwortlicher Redakteur weniger daran interesfiert — den Artikel zu erfäutetn In dem Artikel geben mehrere Wendungen zu Mißdeutungen Anlaß, umid gerade der Angeklagte Levß hat bet aller Schärfe der Kritik nicht die Absicht gehabt, den Kronprinzen herabzusetzen. Es kam ihm nur darauf an, sachliche Kritik zu üben, und dies« seine Kritik glaubt «r durch Erläuterungen besser verständlich machen zu können. Sie würden durch «inen Ausschluß der Oeffentlichkeit in weiten Kreisen un. seres deutschen Volkes, nnd gerade in den Kreisen, di« den Sachverhalt nicht näher kennen, di« den Artikel nicht »der nicht mit Verständnis gelesen haben, die Meinung hcraufbffchwören, daß nian hier etwas zu verbergen hat. Der Angeklagte wird lediglich bei dem Artikel selbst bleiben und nicht darüber hinausgehen. Mein Antrag rechlfertigi sich auch noch aus dein Ber. halten der Staatsanwaltschaft selbst, denn sie Hit den Artikel seinerzeit nicht konfiziett, er ist also schon in der breiten Oeffentlichkeit bekannt, — Der Oberstaatsanwalt erklärt, der Umstand, daß der Artikel nicht konfisziert wurde, fei eine Folge von Verhältniffen, über die wir nicht Herr waren. Der Artikel
war bereits verbreitet, und ein« nachttägliche Konfiskation hätte nichts genützt. Welche Meinung sich bei nichtöffentlicher Verhandlung in d.'r Oeffentlichkeit bilden wird, das kann nicht ausschlaggebend sein für die Frage, ob wir öffentlich verhandeln sollen oder nicht. Es ist Sitte der Gerichte, derartig« Dinge, wie Majestätsbeleidigungelt, nicht öffentlich zu verhandeln. — Ber. leidiger Iustizrat Barnau: Ein- öffentlich« Verhandlung, in
welcher der Angeklagte den Artikel erläutern will, kann di« öffentliche Ordnung gar nicht gefährden, den» dem Angeklagten hat jede persönlich« Verunglimpfung des Kronprinzen ferngcle- gen. Er wird auch vor Gericht den Kronprinzen nicht persönlich verunglimpfen. Durch die öffentliche Verhandlung lann di« öffentliche Meinung nur beruhigt werden. — Die beiden Ange- Ilagten beantrag«,, ebenfalls öffentlich zu verl>andcln.
Rach kurzer Beratung beschließt der Gerichtshof, dt« Oef. fentichkeit für di« ganze Dauer der Verhandlung auszuschließen, da sonst ein« Ecsährdung der öffentlichen Ordnung z» befürchten
sti.
Rach Schluß der Beweisaufnahme beantragte der Ober- staatsanwatl gegen den Angeklagten Leuß eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten, gegen den Angeklagten Scholz Freisprechung. — Rach fiinfftündigcr nichtöffentlicher Behandlung wurde du Oeffenilichkeit zur Urteilsverkündung wieder hergestellt und der Vorsitzende verkündete folgender Urteil:
Der Angeklagte Scholz wird freigesprochen, der Angellagt« Leuß wird wegen Beleidigung zu 0 Monaten Gefängnis verur. teilt. — Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus: Die Beleidigung ist der Ausdruck der Mißachtung gegen, über einem anderen) es genügt dazu nicht di« Kritik, ein: Kri. tik allein kann nicht strafbar sein. Der Angeklagte Leuß hat aber die Handlungsweise des Kronprinzen nicht nur kritisiert, es liegt in dem Attikol in vollem Maß» der Ansdruck der Mißachtung gegenüber dem Kronprinzen vor. Das ist in deutlich «rkenitbarer Absicht der Ehrverletzung geschehen, und auch böswillig. Diese Absicht geht schon aus der Ueberschrift „Wilhelm der Letzte" hervor, sowie aus zahtteichen Wendungen in dem Artikel selbst. Der Kronprinz wird als unfähig und unwürdig bezeichnet, die Krone zu erlangen. Es kann sich also hier nicht um eine Krittk oder um ein« Ermahnung der beteiligten Kreis«, die HanStmtgen des Kronprinzen aufzuklären, handeln. Auch der ganz« Ton des Artikels deutet darauf hin, daß der Angeklagte lediglich die Absicht hatte, den Kronprinzen zu verletzen. Schon der echte Satz, daß der Kronprinz der tüchtigste Agitator für ein« Repuiblik fei, ist «in« sgrkatischr Wendung, di« außer- ordentlich beleidigend wirken mutz. Schwer beleidigend ist auch der Satz: Alle nicht erblich belasteten Köpf« müssen sich sagen: kann man nicht und soll nia-n nicht dafür sorgen, daß der Krön- pvtng nicht auf den Thron gelangt, ferner der Ausdruck: wetch «in Unglück wäre es, wenn der Kronprinz jetzt ans Ruder käme. Schwer beleidigend ist auch ein« Wendung, in der erörtert wird, ob es nicht möglich wäre, daß man di: Fürsten pensionieren könnte. Der Airgeklagt« gibt sich den Anschein, als ob «r das alles nur hypothetisch gesagt hätte. Das Gericht ist aber zu der Ueberzeuguntz gekommen, daß der Angeklagte alles das nur rovgsbracht hat, um im Publikum Stimmung gegen den Kronprinzen zu machen. Das Gericht ist a'lfo dazu gekommen, daß der Angeklagte in vollem Sinne der Anklage für schuldig zu erklären ftt. Beim Strafmaß hatte dos Gericht di« Vorstrafen zu prüfen. Die letzt« Strafe des Angeklagten Leuß fällt in das Jahr 1992, sie liegt zu wett zurück, um noch gektenld gemacht werden zu können. Andererseits mutzte das Gericht berücksich. tigen, daß der beleidigende Artikel gegen' den Erben der Krön« gerichtet war, seiner die ganze Schärfe, in der er gehalten ist E; erschienen somft mildernde Umstände nicht am Platze nutz die Strafe wurde wie angegeben verhängt.
Der Landrat Frhr. v. Maktzahn, der bekanntlich den Kron- pringon in di« innere Politik einführen soll, erschien vor Beginn
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