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Stile 4

Kreis Friedberg.

Dicnstuachrichtc» nur« drm Kreise Fricdbcrg.

Friedrich Baumann von Rödgen wurde als Nachtlväch- tec dieser Gcnieinde eidlich verpflichtet.

Heinrich Andreas Hild von Heldenbergen wurde als Stellvertreter des Befehlslmbers der Pflichtfenerwehr der Gemeinde Heldenbergen eidt'ch verpflichtet.

Heinrich Andreas Hild > d Joses Gödel von Helden- bergen wurden als Wiesenvorstandsmitglieder der Gemar- knng Heldenbergen eidlich verpflichtet.

Friedbcrg^den 3. Februar 1914. Betr.: Die Entfernung dürrer Bäume von den Feldern.

Das Großh. Kreisamt Fricdbrrg an den Herrn Bürgermeister der Stadt Friedbcrg, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Polizeiamt Bad Nauheim und Graph. Polizei Kommissariat Wickstadt.

Nach Artikel 4l des Feldstrasgesebes vom 13. Juli 1964 ist jeder Baumbcsitzer verpflichtet innerhalb 4 Wochen nach «rtspolizeilicher Aufforderung dürre Bäume von seinem Felde zu entfernen. Die Anordnung der Entfernung ist also in Ihre Hände gelegt. Wir einpfehlen Ihnen, entsprechende Aufforderung ergehen zu lassen, damit »och in diesem Winter die dürren Bäume entfernt werde».

Frhr. Schenck.

Äicder-Florstadt, den 9. Februar 1914. Betr.: Ehrung landwirtschaftlicher Dienstboten.

An die Herren Bürgermeister der Städte Friedberg u«a Bad Nauheim und an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises Fricdberg.

Del landwirtschasllichc Provinzialverein Oberl,essen bat beschlossen, treue, langjährige Dienste landw. Dienstboten und Arbeiter auszuzcichnc» und zwar bei u> Fähren in ber- sclben Stelle durch eine silberne Medaille (bei Männern: Uhrgehänge, Frauen: Brosche) und bei 25 Jahren durch ein künstlerisches großes Ehrendiplom. Die Anträge sind vom Arbeitgeber, der Vcreinsmitglicd sein oder werden muß, nach Benehuien mit dem Dienstboten, Arbeiter usw. beim landw. Bezirksverein zu stellen mit Angabe de? Folgenden: Namen des Dienstboten, Alter, Name des Arbeitgebers, Art )er Beschäftigung, Vermerk. ob Arbeitgeber Mit­glied des landw. VezirksvereinS ist oder werden will. Die Beschäftigungsdauer ist von Großh. Bürgermeisterei zu bescheinigen, ebenso guter Lernrund. Auch den Gemeindcschäsern kann die vorgesehene Ehrung zuteil werden, sofern auf sie die verlangten Voraussetzungen zu­treffen. Ich ersuche Sie freundlichst, dieses Ausschreiben in der Gemeinde bekannt zu machen, diejenigen, die in Betracht kommen, noch besonders zur Antragstellung anzürcgen, die Anträge entgcgenzunehmen und bis spätestens - u m 26. d. R t s. bei mir ei»zureick>en.

Der stellvertretende Vorsitzende deS landw. Bezirksvereins Friedbcrg.

Alles, Großh. Bürgermeister

Betreffend: Gefechtsmäßiges Schieße» mit scharfer Munition. Bekanntmachung.

Das I. Bataillon des 5. Großh. Hess. Jnfanterie-Regi- ments Nr. 168 in Butzbach beabsichtigt vom 16. bis 24. Fcbr. d. Js. auf den, großen Ererzierplatz zwischen Butzbach und

ESPa, Schußrichtung Forsthaus gegen den Heldelbeerberg, gefechtsmäßiges Schießen mit scharfer Munition abzuh alten. Das Schießen findet in der Zeit von 8,36 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags statt.

Für den Verkehr gesperrt ist bas Gelände zwischen: Straße bezw. Weg Brauerei Butzback>WasserhausEbers­gonsForsthans Butzbach (Weg einschließlich) und der Straße bezw. Weg Brauerei Tannusstraße FußwegHausen Forstbaus (Weg ausschließlich). Die Einwohner haben den Weisungen der Posten Folge zu leisten.

Frhr. Schenck.

Friedberg, den 4. Februar 1914. Betreffend: Landcsseuerlöschordnung; hier die Ausstellung der Grundlisten der feuerwehrpflichtigen Mann­schaften.

Das Großh. Kreisamt Friedberg na die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Nach §11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeuer» los.vorduung von, 11. Oktober 1896 ist der Großh. Bürger- r..ciftcr verpflichtet, im Monat Februar jeden Jahres eine ' rundlist« der »ach Art. 1l des Gcsciies vom 29. März 1896 äslichkige» Mannschaften, sowie ein Verzeichnis der aus die. ler Gi'nndliste für das »nchsvlgrnde von, 1. April bis 31. >'iärz lausende Jahr als fenerwehrpflichtig in Anspruch zu «'lhüikiidtn Personen aufzustellen, beide Listen acht Tage l >!«,, offen zu legen und die Auslegung äsientlich bekannt zu nach«».

Bis zum l. April jeden Jahres Hai er sodann die Ein- ' stiiug der neuzngezogeue» Pflichtige» in die einzelnen Ab- leilunge» vorzunehme». Indem wir Sie daraus Hinweisen, daß «» manchen Gemeinden unseres Kreises die Zahl der in lue Pslichtsenerwehr eingestellten Mannschaften eine zu ge­ringe ist, und 8 3 unserer Kreisscuerlöschordnung, wie dies häufig irrtüuilicher Weise geschieht, nicht so auszulcgen ist, als ob nur Personen vom 26. bis 44. Lebensjahre zugczogen werde» könnten, beauftragen wir Cie gemäß Art. 11 der Landesfeuerlöschordnung alle männlichen Einwohner vom Vollendeten 18. bis »um vollendeten 66 Lebensjahr zur

Scene Tageszeitung, toonnrrsrag, den lZ. Februar 1K14

Pflichtfenerwehr zuzuziehen. Dis Großh. Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in denen die Zahl der hiernach Pflichtigen weniger als 56 beträgt, wollen gemäß 8 3 Abs. 2 der Kreisfcncrlöschordniing noch weiter die Gemeindeein­wohner bis zum vollendeten 66. Lebensjahre cinftcllen.

Die Einteilungsliste auf vorgeschriebenem Formular ist »ns bis spätestens zum 1. März l. Js. ohne Begleitbericht vorzulegen und hierbei auf derselben zu bstäligen, daß die Altersklasse» vom 18. bis 50 bezw. 66. Lebensjahre zu der Feuerwehr zugezogen sind. Eine Entschließung darüber, ob etwa in einzelnen größeren Gemeinden bestimmte Alters­klassen von der Verpslichtung zum Fcuerwehrdienst befreit werden können, behalten wir »ns vor.

Frhr. Schenck.

Friedberg, den 3. Februar 1914. Betresfend: Schluß der Fortbildungsschule 1913/14.

Die Großh. Krcisschiilkommission Friedbrrg an die Schulvorständk des Kreises.

Der Schluß der Fortbildungsschule für das laufende Schulahr hat. wenn nicht besondere Verfügungen vorliegen, in der mit dem 28. Februar l. Js. schließenden Woche zu er­folgen. Die vorzunehmende öffentliche Prüfung kann auf den letzten Fortbildungstag verlegt werden. Bei dieser Ge­legenheit sind den Schülern die, durch unier Ausschreiben vom 4. Dezeniber 1966 vorgcschriebenen Entlassungszrug- uisie, die in ländlichen Schulen von dem Vorsitzenden des Schulvorstandes und den Lehrern der Fortbildungsklasse zu unterzeichnen sind, einzuhändigen. Wegen der Rechen- schaftsberichte der Lehrer verweisen wir auf unser Amts- blatt vom 22. Dezember 1913. Die Einsendung dieser Be­richte erwarten wir bis spätestens 15. März l. Js.

Frhr. Schenck.

Kreis Gießen.

Bekanntinachunft.

Beir.: Lehrkiirsus für Anlage und Prüfung von Blitzab­leitern.

Das elektrotechnische Institut des Physikalischen Vereins zu Frankfurt a. M. veranstaltet auch in diesem Jahre einen Kursus über Anlage und Prüfung von Blitzableitern, welcher namentlich dazu dienen soll, die beteiligten Beamten und Be- rnfskreise mit den dafür maßgebenden Gesichtspunkten ver­traut zu machen.

Der Unterricht findet in der Woche vom 23. auf den 28. März ds. Js. täglich vormittags von 16 bis 12 Uhr und.nach- mittags von 3 bis 5 Uhr statt, so daß es den in den Nachbar- stüdten und Ortschaften wohnenden Interessenten ermöglicht ist, ohne allzu große Zeitopser an dem Kursus teilzunehmen.

Das Honorar für die Teilnahme beträgt 36 M.

Anmeldungen sind möglichst frühzeitig an das Sekreta­riat des Physikalischen Vereins, Frankfurt a. M., KeUenhof- L"« 132-144, zu richten.

G i e ß e n , den 5. Februar 1914.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s! n g e r.

Beir.: Eintritt von Volksschullehrcrn ins Heer.

An die Schulvorstände des Kreises.

Diejenigen jungen Lehrer, die am 1. Oktober l, Js. zur Ableistung des einjährigen Dienstjahres ins Heer eintreten wollen, sind zur sofortigen Meldung bei uns zu veranlassen, G i e ß c n, den 3. Februar 1914.

Großherzogliche Kreisschulkonimission Gießen.

I. B.: Welcker.

Betr.: Die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen.

A» die Schulvorstände des Kreises.

Die Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen steht nach den jetzt geltenden Bestimmungen nicht mehr allen Hand­werkern zu.

Jeder Handwerker, der künftig Lehrlinge anleiten will, muß sich im Besitze eines schriftlichen Ausweises hierüber be­finden. Als solche gelten bei abgelegter Meisterprüfung die ausgestellten Meisterbriefe, in allen anderen Fällen, die von der Verwaltungsbehörde ausgestellten Bescheinigungen über die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen.

Wir ersuchen Sie deshalb, die zur Entlassung kommen­den Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen, und deren Eltern durch die Lehrer darauf aufmerksam machen zu lassen, daß sie sich vor Eingehung eines Lehrverhältnisses erst da­rüber vergewissern, ob der in Aussicht genommene Lehr­meister auch tatsächlich die Befugnis zum Anleiten von Lehr­lingen besitzt, Ar,ch erscheint ein Hinweis darauf angebracht, daß die Aussichten im Handwerk gegenwärtig wieder gün­stiger sind.

Gießen, den 3. Februar 1914.

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

Beir : Einsendung der Abdeckereivcrzeichnisse für den Monat

Januar.

A» die Großh. Bürgermeistereien der Landgemcinden des Kreises.

Wie erinnern Sie an die Einsendung der obigen Ver­zeichnisse.

Gießen, den 2. Februar 1914.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.-. Welcker.

Betr.: Militärverhältnisse der ehemaligen Hilfsschüler.

An die Schulvorstände des Kreises.

Auf Anreanna des Reichskanzlers k>,->« tms Großh.

Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegcn- beiten, angeordnct, daß alljährlich bei der Schulentlassung der Zöglinge der Hilfsschulen e>n genaues Verzeichnis der entlassenen Knaben unter Beifügung von AbgangSzeilg- nisten, sowie von sonstigen geeigneten Beurteilungen lärzt- lichcn Zeugnissen usw.) von den Leitern der Schulen an die Gemeindevorsteher, die zur Anlegung der RekrutiernngS- stammrolle verpflichtet sind, abgegeben werden soll. Der Ge- mcindevorstand hat diese Verzeichnisse au den Zivilvorsitzen, den der Ersatzkoinmission einzusenden. In sinngemäßer An- Wendung dieser Verfügung auf solche schwach begabte Kin­der. die eigentlich in Hilfsschulen gehört hätten, aber nicht in ihnen ausgebildet worden siyd, bestimmen wir, daß das oben bezeichnet Verfahren auch auf diese Kinder Anwendung sin- den soll. Bei ihrer Entlassung ist demgemäß eine genaue Würdigung dieser Schüler in physischer, intellektuellernt moralischer Hinsicht auszustellen. mit ärztlicltz'n Zeugnissen und sonstigen geeigneten Gutachten z» vervollständigen und an die zuständige Gemeindebehörde zur Weiterbeförderung abzugebcn.

Gießen, den 3. Februar 1914.

Großherzogliche Kreisschullominissio» Gießen.

I. V.: Welcker.

Kreis Küdingen.

B u d i » g e n , den 2. Februar 1914. Das Großh. Kreisamt Büdingen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beabsichtigen im Monat März d. Js. wieder eine Bürgermeister-Versammlung abzuhalten und geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Vorschläge für die Tagesordnung bin nen 3 Wochen zu machen

B o c ck ni a n n.

Belanntmachung.

Kreisobstbauinspektor Metternich wird ln nachbenanntc« Orten Vortrüge über Obstbau halten:

1. In Unter-Widdersheim.

Am Donnerstag, den 12. Februar, abends 8 Uhr Thema: Zweckmäßiger Vogelschutz und Obstbau.

2. In Bingenheim.

Am Freitag, den 13. Februar, abends 8 Uhr.

Thema: Pflanzenphänologie und Obstbau.

3. In Kcsearod.

Am Samstag, den 14. Februar, abend» 8 Uhe.

Thema: Obstbaumdüngung.

4. In Hitzkirche».

Am Sonntag, den 15. Februar, nachmittags 3 Uhr.

Thema: Wurzel, und Stammpslege.

5. In Rommelhausen.

Am Montag, den IG. Februar, abend» 8 Uhr.

Thema: Di« wichtigsten Obstbaumfeinde und -Krankheiten uni deren Bekämpfung.

Anschließend an di« Borträge finden Eratisvrrlosungen von Obstbäumen, Stauden, Sämereien und Büchern unter den anwesenden Mitgliedern statt.

Den Herren Obmännern gehen noch besonder« Mitteilun­gen zu.

Di« Mitglieder des Vereins und di« Freunde des Obst. ». Gartenbaues werden hiermit zu diesen Veranstaltungen freund- lichst eingeladen.

Blldlngeu, den 8. Februar 1814 Der Vorsitzende Boeckmann, Geheimer Regierungsiat.

Bekanntmachung.

Detr.i-Holzversteigeruug an den Krcissträßen.

1. Kreisstraße Bad-Salzhausen.Häujerhos.

Am Freitag, den 13. Februar, vorm. 10 Uhr, 6 schön«, starke Ahorn, auf dem Stamm; Zusammenkunst bei der Ab­zweigung nach Borsdorf.

2. Kreisftraße Hirzenhain-Lißberg.

Am Montag, den lk. Februar, vorm. 9)4 Uhr, zirka 20b Rm. Astwellen und 1V Rm. Knüppel; Zusammenkunft zwischen Hirzenhain und Lißberg. Sämtliches Holz lagert ans de: Kretsstraß«.

Büdingen, den 9. Februar 1914.

Großh. Kreisamt Büdingen.

Boeckmann.

Bekanntmachung.

Aus Kosten der Bezirkssparlasse Ortenberg sollen auch ln diesem Jahre dem Sparkassenbezick angohörige, unbemittelte Kinder, im Alter von 3 bis 14 Jahren, welche an Scrophulose leiden, in die KinderheilanstaltEltsabethhaus" zu Bad-Aam heim tu Pension gegeben werden.

Anmeldnugen werden bis zum 15. März l. Js. daihcr ent. gegen gencmnnen und sind hierbei vorzulcgen: Geburtsschein,

Attest über die Bermögensverhültniss«, sowie ärztliches Zeug­nis, welches den Gebrauch von Solbädern empfiehlt und nach- lveist, daß das aufzunehmende Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet.

Ortcnberg, den 5. Fcbrar 1914

Di« Direktion der Bezirkssparkaiie:

Lenz.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeind« Berstadt pro 1914, in wel. chrm di« Erhebung einer Umlage beschlossen worden ist, zu wel cher auch die Ausmärker beizutragen haben, liegt vom 1? Fcbr t I. an ein« Woche lang zur Einsicht der Beteiligten r serem Bureau offen.

Berstadt, den 9. Februar 1914.

Großh. Bürgermeisterei Berstadt Wolfs.