Ausgabe 
24.10.1914
 
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Beilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 247

Dieken, Samstag den 24. AKIoker I9t4.

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Heffen und Nachbargebiete.

Gießen und Umgebung.

Gegen den Lebensmittelwncher.

Die Erörterungen über die Einführung von Höchft- ifcrt für Brotgetreide und Mehl find im Bundcsrat bereits zum Entwurf einer entsprechenden Verordnung gediehen. Verordnung soll im Laufe dieser Woche veröffentlicht den und wird hoffentlich nranchcn spekulativen Aufkäufern Getreide und Mehl einen Ttrich durch die Rechnung chen. Zu wünschen wäre es, wenn auch gegen den uner- ten, dem Verbrechen des Hochverrats gleich zu stellenden toffelwuck>er der BundeSrat vorginge. Und zwar nicht mit der Festsetzung von Höchstpreisen, sondern auch mit :m Verkaufszwange unter entsprechenden Strafandroh- en und gegebenenfalls mit Enteignimgsmatznahmen. Höchstpreisfestsetzungen, beschränkt auf einzelne Orte, wirkungslos. Sie müssen nnndestens immer für ganze irke erlassen werden. Und auch ein Verkaufszwang ilichst unter Ausschaltung unnötigen Zwischenhandels nötig; weil die Kartoffelerzcuger bereits überall da, wo ^stpreise festgesetzt wurden, mit völliger Zurückhaltung Zufuhr geantwortet und erklärt haben:Wir vergraben er unsere Kartoffeln: wir können warten und im Früh- gibt's dann doppelt so hohe Preise!" Deshalb ist auch Aufkauf von Kartoffeln durch die Gemeinden zurzeit ein ?, der nicht zum Ziele führt, es sei denn, daß es einer Ge- nde gelungen ist, aus Holland Kartoffeln zu beziehen, wo jetzt der Zentner mit 1,60 bis 2,60 Mk. verkauft wurde; :dings werden infolge des Andranges der Händler nach and auch dort die Preise bereits wesentlich höher stehen, um bleibt nichts anderes übrig, als gesetzlick)e Bekämpf- des skandalösen Kartoffclwuchers.

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Höchstpreisr für Kartoffel». Vom eßen wird folgendes bekannt gegeben:

Auf Grund des 8 1 des Gesetzes, bclreffend Höchstpreise, vom August 1914 und 8 1 der Bekanntmachung des Großh. Mini- riumö des Innern, bctrcsfcnd die Ausführung dieses Gesetzes, m 7. August 1014 werden die Söchstprcife für Spcisc- rtofseln mit sofortiger Wirksamkeit siir den KrciS Gießen wie lgt festgesetzt:

für beste ausgclescnc Tpeisekartofscl» der Doppelzentner 6 Mk. ür geringere Ware der Doppelzentner 5 Mk.

Diese Festsetzungen haben nur die Bedeutung einer Qber- enze für die Preise. Es ist selbstverständlich, daß geringere eise insbesondere dann gefordert werden, wenn die Beschaffen­it der Ware oder sonstige Verhältnisse cs angemessen erscheinen sen.

Es wird auf das Gesetz betreffend die Höchstpreise hinge- cn, wonach die Behörde einem Besitzer, der sich lveigert, zu festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen, die Ware bc- gnahnien und zn den festgesetzten Höchstpreisen auf inung des Besitzers verkaufen kann. Ferner kann ein Be- der die Höchstpreise überschreitet oder Vorräte verherin- , zur Geldstrafe bis 3000 Pik. oder Gefängnis bis zu tonaten bestraft werden.

Daß die Höchstpreise nun endlich festgesetzt sind, ist ja S gut, allein das hätte schon vor -1 Wochen und für das ze Reich geschehen sollen. Ob den Konsumenten jetzt noch all gedient ist, fragt sich sehr. Immerhin ist den Kon­venten zu empfehlen, mit dem Einkauf nach Möglichkeit ückzuhalten, damit die Nachfrage nicht übermäßig ge- gert und die Preise dadurch in die Höhe getrieben werden.

Sozialdemokraten im Kriege. Nach einer Zusanunen- .... f un 8 des Tarmstädter Partcisekretariats sind im Wahl-

l ' c ? Q * m I* Q & t @ r o 6 © c t o » aus 32 Orten mit

0 Parteimitgliedern 1333 Mann in den Krieg gezogen, 38 Prozem. Darunter befinden sich 76 Vorstandsmit-

der. Es wird dabei noch bemerkt, daß die Orte, an denen Bauarbeiter, besonders Maurer und Zimmerer, über- gen, die meisten Kriegsteilnehmer aufweisen, während an Orten mit überwiegender Fabrikarbcitcrbcvölkerung der zentfatz viel niedriger ist. *

Gefallene des Gieficner Regiments: Reservist Jakob

1 e s aus Kölschhausen, Kr. Wetzlar.

Gefallene aus Lberhessen und Nachbargcbietcn: sketier Georg Weber aus Dutenhofen, Jnf.-Reg.

168. Kanonier Hermann H i n t e r l a n g , Metzger Kleinlindcn, Fcldartilleric-Reg. Nr. 25. Leutnant der roc Karl Sckmitz, Betriebsingenicur der städtischien ißenbahn in Gießen, Jnf.-Reg. Nr. 168. Gcft. Fricdr. d e aus Mainzlar, Jnf.-Reg. Nr. 115.

Postverkchr mit unseren deutschen Kriegsgefangenen. Postsendungen an diese sind zugelassen: offene Brief- ungcn ohne Nachnahme, nämlich offene gewöhnliche fe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäfts- ere, ferner Briefe und Kästchen mit Wertangabe ohne 'nähme, Postpakete bis 5 Klg. ohne Nachnahme. Tic düngen sind gebührenfrei. Sie müssen den Vermerk ssgsgefangenensendung" tragen. Postanweisungen sind nur nach Frankreich zugelassen. Hierbei sind die ^ Auslandsverkehr vorgesehenen Formulare zu ver- Die Postanweisung ist an die Obcrpostkontrolle in a Schweiz) zu adressieren; die Adresse des deutschen gefangenen, für den die Geldsendung bestiimnt ist, ist J 81 Rückseite des Abschnitts genau anzugeben. An der -te, wo sonst die Freimarken aufgcklebt werden, ist der fterkKriegsgcfangenensendnng. Tarftci" niederzu- ivcn. Es empfiehlt sich, Postsendungen erst dann an g-gefangene abzusenden, wenn sic ihre Adresse mitgeteilt 11 r, ® er ^ e t> r "ach Frankreich können, auch wenn der nthaltsort des deutschen Kriegsgefangenen nicht bc>

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fannt ist, Sendungen an ihn abgesandt werden, dann mit der äußeren Adresse zu versehen:

A la croix iou^e francaise Commission des prisonnieis de sperre Paris 9 rue Matignon.

2?on jetzt ab sind nach Großbritannien Postanweisungen für Kriegsgefangene oder von solchen zugelassen. Tic Post­anweisungen sind auf der Vorderseite des für den Auslands- verkehr bestimmten Formulars mit der Adresse des König!. Niederländischen Postamts in s'Gravcnhage zu versehen, während die Adresse des Empfängers der Geldsendung auf der Rückseite des Abschnitts genau anzugeben ist. An der Stelle, die sonst für die Freimarken zu dienen hat, ist die Be­merkungKriegsgefangenenscndung. Taxfrei", anzubringen. In s'Gravenhage werden die deutsch-niederländischen An- Weisungen in niederlündisch-englffche uingeschriebcn. In der Richtung aus Großbritannien nach Deutschland sind Post­anweisungen der Kriegsgefangenen noch nicht zugelassen.

Gefallene des Gicßener Regiments. Als gefallen werde» werter folgende Angehörige des ssnsalitcric-Regiments Ar, 1tl> be­kannt: Reservist Heinrich stung ans Gr-vtzcnlendcn. Unter­offizier Emil Werner, Kanfinann «>s Aeuhof bei Leihgestern. Tambour Karl Krämer ans Rntdershmisen. Einfähriger- Untcrvsfizrer Wilhel-i» Schäfer aus Gambach. Gefreiter Hein­rich Cordes aus Friedbcrg. Landwehrina-nn Hermann Gersten me »er aus Darmsta dt.

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Zur gcsl. Bcachtmig!

Diejenigen unserer Träger, welche noch mit der Abrechnung im Riiekstonde sind, bitten wir wieder­holt dringend, diese

sofort

zn bewerkstelligen. Orte, die länger wie zwei Monate im Rückstand bleiben, werden wir für die Folge veröffentlichen.

Weil, kr AM.Mjjcituna, Gieße»

Mit der Kariosscl-PreiStreibcrci beschäftigten sich am Toiiiicrsiag die Offenbachcr Stadtverordneten. Lberbiirger- meistcr Dr. D u l l o forderte in feinen Ausführungen zur Er­greifung von Gegeninaßnahmcit auf, die jedoch nach seinem Dafür­halten nicht in der Festsetzung von Höchstpreisen für einzelne Ge­markungen bestehen dürfe, sondern die vielmehr für das ganze Reich gleichzeitig zur Einführung gelangen müsic fwie wir das ebenfalls schon öfter ansgefiihrt haben), damit werde am besten das Zurückhalten und Verschleppen der Fclderzeug- nissc durch die Landleute sowie eine durch Masienauskauf etwa entstehende Panik verhindert. Angesichts der diesjährigen nuten Ernte bestehe absolut keine Gefahr für eine wirkliche Rot. Ta aber das Vorgehen einzelner Gemeinde» oder Bnnbesstaatcn keinen durchgreifenden Erfolg verspreche, niüsitc unter allen Umständen die einzulcitenbe Hilfsaktion einen allgemeinen Charakter tragen. Nicht nur der Städtetag und die einzelnen Ministerien, sondern auch Reichstag und Bnnddsrat müßten zur Erreichung dieses Zieles mobil gemacht werden. Tladtv. Karl Ulrich erachtete cS für unumgänglich notwendig, daß eine Fcstfetzung der Höchstpreise für sämtliche Lebensmittel im ganzen Reiche er­zwungen werden müsse. Schließlich nahm das Kollegium ein­stimmig einen vom Rechte- und Finanzausschuß vorbereiteten An­trag an, wonach der Hbcrbiirgcrmcister ermächtigt wird, beim hessischen Ministerium dahin zu wirken, daß der Bevollmäcknigte der hessischen Regierung beim Bundcsrat eine Festsetzung der Höchst­preise sämtlicher Lcbcnsmiitel beantrage. Ebenso sollen die Führer der Reichstagssraktionen sowie der deutsche Städtetag in gleichem Sinne zum Eingreifen ausgcsvrdcrt werden. Gleichzeitig wurde die Errichtung eines KartoffelklcinverkaufS von seiten der Stadt beschlossen.

Aufklärung der Italiener. Die Handelskammer schreibt uns: Das Hamburgische Kolonialinstitut Hamburg gibt Anfang Novem­ber eine Schrift zur Ausklärung der Italiener her­aus. Den Inhalt der Schrift bilden llcbcrsetzungcn geeigneter deutscher Zeitungsartikel über politische und wirtschastlichc Vor­gänge seit Beginn des Krieges. Sie enthält etwa 16 Seiten außer 8 Seiten in Tiefdruck hcrqcstelltcr Abbildungen nach Photo- gram,nen sDrnckjpicgel 30 : 22 Zentimeter). Das Hamburgische Kolonialamt ist bereit, die Schrift deutschen Firmen zum geringen Preise von 10 Psg. pro Stück (ausschließlich Postgeld) zwecks llebcrsendnng an (jjeschästssreunbe i» Italien zur Verfügung zu stelle». Wir geben anheim, sich direkt mit dem H a m b n r g i - scheu K o l o n i a l i n st i t u t, Nachrichtenstelle, Ham­burg 3 6, in Verbindung setzen zu wollen.

Die neue Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Die Entschädigung für Ver­säumnis von Zeit betrug bisher für Zeugen 10 Psg. bis 1 Mk. für jede angesangenc Stunde. Dieser Satz wird aus 20 Psg. bis 1,o0 Mark erhöht. Die Frage, ob eine Versäumnis des Erwerbs durch die Zeugenschaft eingetrclcn ist. soll jetzt nach freiem Ermessen be­urteilt und dabei die Lebcnsvcrhältnisse und die regelniäßige Er- wcrbStätigkcit des Zeugen berücksichtigt werden. Auch die Sach­verständigen erhalten eine höhere Entschädigung. Sie betrug bis­her 2 Mk. für jede angesangenc Stunde. In Zukunft gehtc bis 3 Mk. Liegt eine besondere Leistung der Sachverständigen vor, io kann der Satz bis aus sechs Mark für jede angcsangene Stunde er­höht werden. Bisher durften höchstens zehn Stunden in Ansatz ge­bracht werden. Diese Einschränkung ist aufgehoben. Besteht für eine bestimmte Leistung ein üblicher Preis, so wird dieser den Sach­verständigen auf Antrag gewährt. Für eine Teilnahme an TerS mincn erhält aber der Sachverständige nur die gesetzliche Gebühr. In bürgerlichen sslechtsstreitigkeiten können die Parteien sich vor Gericht zu einer bestimmten Vergütung des Sachverständigen ver­pflichten. Tiefe Vergütung wird dann gewährt, wenn der ent- fprechepde Betrag an die Staatskasse gezahlt worben ist. Die Rcise- cntschädignng für jeden angcfangenen Kilometer des Hin- und Rück­weges wird von 5 aus 10 Pfg. erhöht, wenn nicht die wirklichen Kosten zu gewähren sind Für bas erste Nebernachten wurden bis­her bis zu 5 Mark für jede weitere Nacht bis zu 3 Mark gewährt. Künftig gehen diese Sätze bis zu 7,50 Mark und 4,50 Mark. Oeffent-

liche Beamte erhalten die Vergütungen wie siir ihre Dienstreisen als Zeuge und Sachverständige, wenn ihr Erscheinen vor Gericht durch ihr Amt bedingt.

Warnungen. ES liegt Veranlassung vor, daraus hinznwcisen, daß Besuche von Angehörigen bei den in, Felde stehenden Truppen ans militärischen Gründen nicht ziigelasscn werden können. Reisen, die zu diesem Zweck in das Operationsgebiet unternommen werden, sind daher vergeblich und sühren daher zu einer schmerzlichen Ent­täuschung. Es muß deshalb dringend vor ihnen gewarnt iverden.

Es ist zur Zeit aus mililärischcn Gründen nicht möglich, die Benutzung von gewerblichen Unternehmungen im In- und Aus­lände für die Vermittelung des Brief- und Tclcgranimvcrkchrs zwischen Deutschland und dem feindlichen sowie dem neutralen Anslande zuznlasse». Inserate dieses Inhalts find unzulässig. Das Publikum wird ans diesem Grunde gewarnt, mit gewerbs­mäßigen Korrespvndenzvernlitliern, hinter welchen sich häufig auch nnlauterc Persönlichkeiten verbergen mögen, in Verbindung zu treten.

Das Gtsaiigkuenlagce auf dem Trieb ist nun fcrtiggcstcllt. Es bedeckt ein riesiges Viereck von mindestens 150 000 Quadrat­meter». Eine große Anzahl Hallen sind errichtet, die ein Bretter­verschlag umschließt. Die Herstellungskosten erreichen eine fabel­hafte Höhe: man fpricht von 1'/- Millionen Mark. Bereits vor 6 Wochen ivar die Ankunft einer großen Zahl Gefangener angc- kiindigt; cs war bereits Brot dafür gebacken worden. Allein es sind bis jetzt noch keine eingetrosscn. Wenigstens finden sic, wenn sie kommen, ordentlich hergcrichicte Unterkunft. Es iviirde aber auch nichts schaden, wenn sic überhaupt ausblicbcn und lieber der Krieg zu Ende ginge, was allgemein gewünscht wird. In dem Falle würde man nichts dagegen haben, wenn die Kosten für das Lagxr umsonst aufgewendet worden wären.

Ein Gesangenentransport französischer oder belgischer Ge­fangener fuhr gestern durch Gießen. Es waren meistens SanitätS- ieutc, die nach Ohrdruf gebracht iverden sollen. Eine Anzahl Zivilisten, die bei diefem Transport ivare», wurden hier behalten.

Man kann oft bemerken, daß das Publikum sich oft fast die Beine ausläuft, ui» die Gefangenen zn sehen und dann werden die Leuten angestarrt, als ob cs sich um Wundertiere handelle. In anderen Städten ist bei Ankunft Gefangener sogar gejohlt und qegröhlt worden. Das ist höchst ungehörig und für die jedenfalls in keiner beneidenswerten Situation befindlichen Gefangenen beleidigend und niederdrückend. Diese haben so wenig Schuld am Kriege wie wir und haben ihn sicher so wenig gewollt. Man soll deshalb mit ihnen anständig verfahren und ihr Los soviel als möglich zu er­leichtern suchen, nicht aber sie verspotten und verhöhnen. Wenn größere Trupps ankommcn, wird jedenfalls die Polizei derartige Ausschreitungen verhüten. Aber jeder, der Anspruch daraus macht,, Anstand zu besitzen, wird von selber die Leute nicht belästigen.

Die Musterung des unausgcbildctcn Landsturms lpit l>e-. gvim-en. Zu stellen l>al«en sich: Montag, den 20. Oktober 1914, vormittags 8 Uhr, im Saal bau Cafä Leib lWalltorftraße 38)1 in Gießen für di« in den Jahren 1894 bis einschließlich 1885 g>c- boroneu LandsliirrmipfkichtiMn aus den Oiemciiidcu Leihgestern, Lich mit Hof Allbarh, ColnHairsen und Miihljachjen, Lindensdrrech, Lollar. Londorf, Lumda, Mainzlair, Münster, Muischenhcim nrit Hos-Güll, Nieder-Bessiii>g«n, Nomionvotch, Obbornhofen, Ober-Bessin gen, Ober- Hörgern, Odcnha-uifcn mit Appenborn, Oppenrod, Qneckbarn, Ra­bertshausen mit Ringelshause«. Reinharvshain, ReiMrchrn, Rod- hcim mit Hof Graß, Rädchen, Röthges, Rüddingshauscn, Rutctrs- hansen mit Kirchberg, Saasen mit Bollnlbach, Beitsberg und Wir- bcrg, Stangenrod, Stauf«n>berg mit Frbodolhansen, Stciwbach, Steinheim, Stockhaufen, Trais-Horloff, Treis a. d. Lda., Trohe,' Utphe, Villiwgenj. Watzenborn mtt Steinbeixi. Weickartshain,; Weitershain, Wiefeck.

Vom städtische» Wasserwerk. Ans dem Bericht des städlifchen Wasserwerks für das Rechnungsjahr 1018 ist folgendes zu ont- iiehmen: Der Erguß der Quellen bei Großen-Bufcck und im Stadt- waldc, sowie di« Förderung der Pumpstation Qireckborn hat Inr Rechnungsjahre 1913/14 gegen das Vorjahr um 39 826 »nbi'k-- metcr 2,20 Prozent ziigenoimnen. Die Rlchrabgabe von Wasser an Private lietrug 36 055 Kubikmeter 2,66 Prozent; der soge­nannte Verltift berechnet sich imi 23 030 Kubikmeter 9,55 Prozent niedriger als der des Vorjahres. Die stärkste Abgabe in vierund- zwanzig Stunden belnig 7149 Ktchiknicier, die geringste 3139 Kubikmeter. Die Länge des Hauptrohrnetzes und der Zubringerlcitungen betrug am Schlüsse des Jahres 94 398 Meier mit 3261 Kirbikmoder Rauminhalt: cs iraren 13 öffentliche Ventil» brminen, 2351 Haus- und Gartouanschlüsie und 354 Straßen-^ htzdraiiten, davon 63 Ql»erfl»rhydrant>cn an die WasierleiNing an- geschloffen. Das Dorf Queckborn. das bekanntlich Wasser von der. Stadt Gießen unentgeltlich erhä-lt, zählt 124 Hauöanschlüsse, ^ 3 Ventilbrnnnen nnd 13 Hydranten. Tie Arbeitsleistung der vier Pumpmajchinen in Queckborn berechnet sich auf II 648 Stunden, die durchschnittliche Arbeitsleistung für de» Beniebstag ivar 328,48 Millionen Kilogramm Meter. Der Kohlenverbraul, für 1 Wasser- Pferdestärke betrug 1,16 Kilogramm. Das Wasser wurde wieder laufend chemisch und bakteriologisch »»tersiicht. es war immer, von einwandfreier Beschaffenheit. Das wirtschisilichc Ergebnis ist wieder zufriedenstellend, der Reingewinn von 54 261,96 R!ark ist um 23 261,96 Mark höher als im Boranfchlag vorgesehen. D:r Bt-utdo- gcwinn beträgt 150540,51 Mark. Tie Schuld des Wasserwerks be-- trug am 1. April 1914 1422 716,59 Mark gegen 1280 238,93 Mark am 1. April 1913.

Der Betriebsleiter der städtischen Straßenbahn. Herr In­genieur Karl Schmitz, ist ani 14. Oktober an den im Felde cr-- haltenen Wunden gestorben. Er ivar als ReservcleuNiant mit dem Infanterie-Regiment Nr. 115 int Felde. Seitdem nufer« Straßenbahn in ZKlricb ist, hat Schmitz die Leitmia derfclbcn. Bon der Arbeiterschaft in, Elcktrigilätswcrk war er als wohlwollender Vorgesetzter sehr geschätzt, es konnte nie Klage geführt werden, daß er Arbeiter ungerecht behandelt hätte.

Kreis Metzlar.

h. Zur Kartosfelsragc. Ter Wetzlgrer Bnrgcrnieifter gibt be­kannt, daß voreilige Kardoffeleiukäus« nicht geniacht werden sollen, da die Negierung m Kürze Höchstprersc scstfctzcn ivcrdc, nach­dem die durch städtische 21ehördcn scftgcsetzten nichts gefruchtiet haben. Er bezeichnet die jetzigen Preis« als jeder Beschrei­bung spottend; ferne bisherigen Bemühungen, durch die Stadt größere Mengen Kartoffeln preiswert zn beschaffen, seien vergeb­lich gewesen. Das ist der wahre Patriotismus uiisorer Agrarier. Festznskellen ist jedenfalls, daß der neue Bürgern«iiter in Wetzlar ernstlich bemüht ist, den Ledensmttlelwnckzcr von der hiesigen Ein­wohnerschaft fern zu halten nnd das muß anerkannt werden. Möge er darin fest bleiben und «in steifes Rückgrat lwi den Stadtvätern darin finden.

h. Kricacopscr. Rach den Verlustlisten h»tt der kleine Kreis Altenkirchm bis jetzt bereits 344 BaterlandsVerteidiger zu beklagen. Darnitter befinden sich viele Tote und Schwerverletzte.

Vereinskalender.

Sonntag, 2 5. Oktober.

Gießen. Fabrikarbeiter-Verband. Nachmittags 3 l'hr Versammlung im Gewerkschaftshaus. Alle Mitglieder er­scheinen!

Mon tag, 2 6. Oktober.

Gießen. Holzarbeiter. Abends nach AvbeitSschluß im Gewerdschaftshans Mitglicdervevsainmlims. Das Erscheinen jedes Kollegen ist Pflicht.