-ulässig, mciiu sie nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfristen (8 8 Abs. 3 fl. a. C.) beantragt ist. Wer durch den Kriegszustand verhindert worden ist, dem Patentamt gegenüber ein« Frist einzuhalten, deren Versäumung nach gesetzlicher Vorschrift einen ReckstSuachtcil zur Folge hat, ist wieder in den vorigen Stand einzusetzen. Die Wiedereinsetzung mutz innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantragt werden. Fm übrigen sind die Bestimmungen der §8 233 ff. der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden. 8 3. Die Vorschriften der 88 1, 2 finden zugunsten von Angehörigen ausländischer Staaten nur dann Anwendung, wenn in diesen Staaten nach einer im Rcichsgesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung den deutschen Rcichsongehörigcn gleichartige Erleichterungen gewährt werbcn.
Zu dem Fonds für Liebesgaben sind bei dem Oberbürgermeister weiter cingcgangen von: Rechtsanwalt Tr. Rosenberg und Frau
1000 Mk., Profesior Tr. Bernbeek 20 Mk., der Reisegesellschaft Wart- burgia 60 SW., Kasernen Wärter Wilhelm Tchnek 5 Mk., N. N. 20 Mk., N. R. 60 Alk., vom Verein der Gastwirte von Gießen und Umgegend 250 Mk., vom Bibliothekar Tr. Hepding 15 Mk., vom Gabelsberger Stenographenvcrein 100 Mk., vom Tomenvcrein Gabelsberger 25 Mk.. vvn-.N.N. 50 Mk.. N.N. 10 Mk., H.Jughardt jr. 30 Mk., der Arbeiters«l>ast der Eisenbahii-Nebcnwcrkstätte 85 Mk., Adols Bür- rrcr 10 Mk., Forstmeister Köhler 30 Mk., Fräulein Fda Karle 30 Mk., Fräulein Marie Will 50 Nkk., Obcrpostschasfner Haas 5 Mk., Konditor Jakob Kräuier 30 Ällk, Frau Profesior Schmidt 20 Mk., Spcngler- meister Louis Mootz 15 Mk., Inhalt einer Sammelbüchse aus der Restauration Krokodil 33,10 Mk., Inhalt einer Sammelbüchse, ausgestellt bei der Auszahlung der Einquarticruugsgelder 211,35 Mk., von Karl und Emll Heinrich Müller 40 Mk., von Wirt Jean Arnold 61,50 Mk. zusammen 2308,85 Mark. Mit herzlichen! Tank für dies« Gaben wird um weitere Zuwendungen gebeten.
Paketscndungcn an die Truppen. Das Generalkommando des 18. Armeekorps gibt bekannt: Es wird hiermit zur ösfentlichcn
Kenntnis gebracht, daß von der Feldpost Pakete von mehr als 250 Gramm Gewicht an die Angehörigen des Feldheeres zurzeit n icht befördert werden dürfen und daher von den örtlichen Postau- stalten auch nicht angenonmien werden.
Wer beabsichtigt, Angehörigen des Feldheeres Pakete zu senden, hat das Paket, das möglichst nicht über 5 Kilogramm schwer sein soll, an den für den Feldtruppenteil zuständigen Ersatztruppenteil zu richte». Tie Adresse würde zum Beispiel für «ine der 6. Kompagnie Infanterie-Regiments Nr. 81 angehörenden Person wie folgt zu lauten haben:
An das Ersatzbataillon Jnsantcrie-Regiments Nr. 81 in Frankfurt a. M.
Zur Weiterbeförderung an: 18. Armeekorps, 21. Infanterie- Division, 12. Infanterie-Brigade, Fnsantcric-Rcgiment Nr. 81, 2. Bataillon, 6. Kompagnie, Gefreiter der Reserve .... X.....
Ausdrücklich wird bemerkt, daß dieses Verfahren nur aus diejenige» Personen des Feldheeres Anwendung finden kan», welche sich bei Truppenteilen bcsinden. die z»m Verband des 18. Armeckorvs oder 18. Rescrvekorps gehören oder bei Truppenteilen stehen, die ihrer Numniern- usw. Bezeichnung noch als vom 18. Armeekorps hervovgegangen betrachtet werden könnet!. Diese Angaben müsien aus der vom Absender auf das Genaueste onzugebenden Adresie hervorgehen.
Dem Verderben aufgesetzt« E ß io« reu sind unter keinen Umständen ab zu senden, da längere Zeit verstreichen kann, bis das Paket in den Besitz des Empfängers gelangen wird. Es wird daher auch ersucht, Pakete nur dann abzusenden, ivenn der Empfänger die llebcrsendung gewisser Gegenstände selbst gewünscht hat. Die Anordnungen anderer Armeekorps sind hier nicht bekannt, cs kann daher bezüglich derselben hier auch keine Auskunft gegeben werden.
Der Standort der Eisatztruppcn kann bei der örtlichen Post- anstalt erfragt werden.
— Brüder als „Feinde" im Kriege. In der Nähe von Josingcn (Kanton Aargau, Schweiz) wohn! ein« Fra», die voir Geburt Scknveizeri« ist. Sie heiratete einen Deutschen und gebar ihm zwei Söhne. Nach dem Tode ihres Mannes heiratete sie wieder, einen Franzosen, und schenkte ihm ebeiisalls zwei Söhne. Als nun der Krieg ausbrach, mußten die beiden Aeltcftcn in die deutsche, die beiden Jüngeren in die französische Arniec cintretcn. Tie Brüder wurden so „Feinde" und sind, wie die Neue Aargaucr Ztg. berichtet, alle vier jm Kampfe gefallen. — Kann sein, der Bruder ist vom Bruder erschossen worden! Mag cs immerhin ein sehr seltener Fall sein, daß sich Brüder als Feinde gegcnüberstehcn, aber tausendfältig sind doch die verwandtschaftlichen Beziehungen der Angehörigen der verschiedenen Völker geivordcn und viele Tausende müsien die Wassen gegen ihre Blutsverwandten sühren. Aber ist nicht gleich schlimm, daß Hunderttausend« sich gegcnüberstehcn, die durch die Bande der Wahlverwandtschaft enger einander verbunden sind, wie Bande des Bluts cs verniögcn? Empören sich nicht all« Sinne bei dem Gedanken, daß unser Freund Frank vielleicht von der Kugel eines Mannes gefallen ist, der ihm auf der Vcrständigungskonserenz zu Bern die Hand gedrückt hat?
Fürchterlich ist dieser Krieg und untilgbar die Schuld seiner Urheber!
— Vor der Gießcner Straskammer hatte sich gestern ein 20 Jahre altes Mädchen aus Berstadt wegen Kindesaus - s c tz u n g zu verantworten. Am 22. Juni dieses Jahres wurde in der Nähe von Frlcdberg in einem zur Gemarknng Ockstadt gehörigen Weizenackcr ein etwa l^ijähriges Kind von einem Landwirt gesunden, welcher in der Nähe mit Grasniähcn beschäftigt war und das Schreien des Kindes gehört hatte. Ter Mann nahni das Kind auf und eine im Wagen vvrübcrfahrcnde Tame nahm es mit nach Friedberg, um es dort bei der Polizei abzuliefern. Es stellte sich heraus, daß das Kind am gleichen Tage von seiner Mutter, der nunmehr Angeklagten, im Säuglingsheim abgeholt worden war. Pvrhcr sprach sic bei einer Familie in Fricdbcrg vor, wo sic daö Kind untcrzubringen suchte. Tie betreffende, als Zeugin erschienene Frau hatte dabei aus deni Gespräch und Benehmen der Angeklagten den Verdacht geschöpft, daß diese etwas mit dem Kinde, das noch nicht lausen konnte, vorhabc. Bald wurde die Angeklagte als Mutter des Kindes ermittelt und in Haft genommen. Tie gibt an, daß sic nicht die Absicht gehabt habe, den Tod des Kindes herbci- zuführcn, sondern sie habe damit gerechnet, daß cs durch sein Schreien bald bemerkt und ausgenommen werden würde. Nach Hanse ivolltc sic cs. der zu crivaitcudcn Vorwürfe wegen, nicht bringen, obwohl cs dort ganz gut hätte aufgezogen werden können. Aus der Beweisaufnahme ergibt sich, daß die Angeklagte sonst ar- beitssam und fleißig war (in Köppern befand sie sich 3'/* Jahr in Stellung). doch ist sic ziemlich leichtsinnig veranlagt, sic sicht bereits wieder ihrer Niedcrkunst entgegen. Das Gericht erkannte auf 1 Jahr Gefängnis, von welcher Strafe die erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht wird.
— Gestohlene Ziege In der Nacht zum Dienstag wurde hier aus einem in dem Allenfeld gelegenen Stall eine Tchweizerziege, ein halbes Jahr alt, gestohlen. Sachdienliche Mitteilungen über den Verbleib des Tieres und des Täters nimmt die Kriminalpolizei des Grvßh. Polizeiamts entgegen.
— Maul- und Klauenseuche. In Rendel wurde in dem Gehöft des Landwirts Heinrich Kitz die Maul- und Klauenseuche scst- gestcllt. Die Seuche ist durch Klaucnvieh eines Händlers aus Büdesheim cingcschleppt ivordcn.
«rei< Wetzlar.
X I» der 21. Verlustliste sind u. a. solgende Angehörige des Jnfanterie-Rcginicnts Nr. 160 1. Bataillon in Diez angeführt, die aus dem Kreise Wetzlar stammen: Gefreiter der Reserve Karl
Dicht aus Aßlar, verwundet. — Unteroffizier der Reserve August Krast aus Waldgirmes, vermißt. — Gefreiter der Reserve Hch. Wilh. Heinz aus S t o ck h a u s c n , vermißt.
X Deutsche in Feindesland. Der für Niederschelden (Dillkrcis) neugcwähltc Pfarrer von der N a h ui e r in Schöncbcrg (Oberlausitz) befand sich bei Kriegsbcginn in Riga auf Urlaub. Da er bis heute nicht zurllckgckchrt ist, wird angenommen, daß er sich in russischer Kriegsgefangenschaft besindet. — In englischer G c - sangenschaft. Wie die Siegblätter berichten, ist der Ingenieur
Otto Er inert aus Betzdorf den Engländern in die Finger geraten. Herr E. befand sich aus einer Reise von Newyork nach Deutschland auf dem Dampfer „Potsdam", der bekanntlich an der Sttdwestküftc von England durch die Engländer beschlagnahmt wurde.
Kreis Mordiirg-Kirchhain.
G Marburg. K r i e g s s a m m l u n g e n. Für die Familien unserer Krieger hat die Stadt Marburg 5000 Mark bewilligt. Durch freiwillige Sammlungen gingen bis jetzt 15 000 Mark ein. Profesior Andre gab 3000 Mark, einige andere 1000 Mark, es gab aber auch „bescheidene" Millionäre, welche 10, 200, 500 Mark gaben. — Für die geschädigten Ostpreußen bewilligte die Stadt Marburg 2000 Mark, auf Sammlungen gingen bis jetzt etwas über 1000 Mark ein. In de» Dörfern des Kreises wird meist für bas Rote Kreuz gesammelt.
Partcinachrichten.
Tic Neue Zeit
macht ihre» Lesern folgende Mitteilung:
Der Kriegszustand hat das Erscheinen aller Zeitschriften arg behindert, deren Verbreitungsgebiet ein größeres ist. Bei der Neuen Zeit kamen dazu noch besondere Schwierigkeiten dadurch, daß die Redaktion in Berlin und die Druckerei in Stuttgart war. Um diese Schwierigkeit zu beseitigen und das Blatt unseren Lesern rascher zugchen lassen zu können, haben wir uns entschlossen, die über ein Mcnschenalter lang bestehende und bewährte Verbindung der Redaktion mit der Stuttgarter Druckerei für die Zeit des Krieges zu unterbrechen und unsere Zeitschrist in unserer Berliner Partcidrnckcrci Herstellen zu lasien.
Die bisherigen Verzögerungen und etwaige weitere Unregelmäßigkeiten im Erscheinen bitten wir mit der allseitigcn und tiefen Störung unseres Verkehrswesens rechtfertigen zu wollen.
Wir werden uns bemühen, auch während des Krieges unsere Schuldigkeit zu tun und den Standpunkt unserer Partei entschieden und klar zum Ausdruck zu bringen.
Redaktion und Verlag der Neuen Zeit.
Aufgehobene Konfiskation.
Die Konfiskation des Wahren Jakob Nr. 732 und der Gleichheit Nr. 23 ist aufgehoben worden. Der Verkauf dieser Druckschriften ist also gestattet.
Telegramme.
Die Schlacht bei Verdun.
Deutsche Teilerfolge.
WH. Grußes Hauptquartier, 15. Scpt., abends. (Amtlich.) Der aus dem rechten Flügel des Westhccrcs seit zwel Tagen stnttfindcnde Kamps hat sich heute aus die nach Osten
anschließenden Armeen bis nach Verdun heran nusgedrlmt. An einigen Stellen des ausgedehnten .Anmpsseldcs wäre,, bisher Tcilcrsolgc der deutschen Wassen zu verzeichnen. Im übrigen steht die Schlacht noch.
Auf dem östliche» Kriegsschauplab ordnet sich die Armee von Hindcnburg »ach abgeschlossener Verfolgung. — In Ober- schlcsien verbreitete Gerüchte über drohende Gefahr sind nicht begründet.
Der serbische Einbruch zuiückgeworfen.
W. B. Wien, 15. Tept abends. sAmtlich.) Die über die Save cingebrochcnen serbischen Streitkrästc wurden überall zurllckgc- worfen. Syrmicn und Banat find daher vom Feinde vollständig frei Der Stellvertreter des Chefs des Gciicralstabs, v. Höscr, Generalmajor.
Englands Spiel um Kopf utib Kragen.
Amsterdam, 15. Scpt. Das angesehene Algemcen Handelsblad gibt folgendes ats ofsizicllcs Eommunique der deutschen Gesandtschaft im Haag bekannt:
Tie dentschc Gesandtschaft in Peking teilt amtlich mit: Japan bestätigte offiziell der chinesischen Regierung den Ausbruch einer Revolution in Indien. Japan, durch England um militärischen Beistand gegen Indien ersucht, hat Hilfe zugcsagt, aber unter schweren Bedingungen: freie Einwanderung in den britischen Be- sißungcn am Stillen Ozean, eine Anleihe von 200 Millionen Tollar und freie Hand in China. England hat diese Bedingungen angenommen.
Vereinskalender.
Samstag, 19. September.
Launsbach. Freie T n r » erschüft. Abends '/-9 »hr Sßct' sammlung bei Friede. Pfaff. Pünktlich ersch einen!
Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen.
Verlag von Krumm & Cie., Gießen.
Druck: Verlag Offenbacher Abendblatt, G. m. b. H., Offenbach a. M
Bekanntmachung.
Betrifft: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte.
Di« Urliste für die Schössen und Geschworene» liegt von Mittwoch, den 16. September bis Mittwoch, de» 23. September ds. Js. auf dem Stadthaus, Zimmer Nr. 0, zu jedennanniS Einsicht ofien Innerhalb der Ofsenlegungsfrist bann gegen die stftchtigkcit und Voll, ständigkeit der Urliste Einspruch erhöhen werden.
Gießen, den 12. September 1811.
_ Der Oberbürgermeister:
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