setze». Auf alle Fälle aber muß dafür gesorgt werden, das; das mühsam aufgebaute soziale Werk der Volksfürforge auch diese sturmbcwegte Z-it imerschiittcrt überdauert. Dieser Aufgabe werden sich die zurückblcibenden Mitarbeiter gern und unter Einsetzung ihrer ganzen Kraft freudig unterziehen.
Laßt die Autos in Ruhe. Der Generalstab des Feldheeres ersucht um folgende Bekanntgabe: Der Automobilverkehr
unterliegt zurzeit durch das zum groben Unfug ausgeartetc .-fortgesetzte Anhalten und Bedrohen der schwersten Störung. Ein hoher österreichischer Offizier, der im Auto von Wien nach Berlin entsandt war, wäre um ein Haar erschossen worden; seine Reise, die selbstverständlich einer wichtigen und eiligen Mission galt, wurde um zwölf Stunden verzögert. — Der Generalstab des Feldheeres weist nochmals nachdrücklichst daraus hin, daß kein verdächtiges oder feindliches Auto sich tmchr im Lande befindet. Jedes Auto, das zurzeit fährt, befindet sich meist mit wichtigen Aufträgen im Dienste der Landesverteidigung. Tie Interessen der Landesverteidigung verlangen gebieterisch, daß dem gesamten Autoverkehr keinerlei Hindernisse in irgend einer Weise und von irgend einer Seite mehr entgegengesetzt werde. Sämtliche Behörden werden ersucht, sofort dafür zu sorgen, daß diese Mit- itcilung schleunigst auch auf dem flachen Land und in den Dörfern bekannt wird.
Stcuerreklainationcn. Es ist ein Irrtum, anzunchmcn. Daß jeder Steuerzahler während des Kriegs Ermäßigung Der Steuer erhalten könne. Jeder, der zur Zahlung in der Lage ist, muß seine Steuern zahlen. Wer durch die Kriegs- Jage oder Arbeitslosigkeit ein Recht ans Befreiung und Hcr- dbsctzung hat, niöge seine Reklamation alsbald Vorbringen.
-I. Genossenschaftliches Pflichtbcwußtsein. Nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Dieses ist der Wahlspruch, von dem sich die Verwaltung der Zigarren-Genossenschaftsfabrik Gießen, Walltorstraße 24 , in Dieser außerordentlich ernsten Zeit leiten läßt. Auch dieser Betrieb ist durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogen worden, Stockung des Güterverkehrs, verminderter Absatz und sonstige bei einem Krieg aus das ganze Wirtschaftsleben wirkende Begleiterscheinungen sind die Ursachen, warum dieser vuf solidarischer Grundlage aufgebaute Betrieb bis auf weiteres geschlossen werden muß. Wenn wir das Wort Solidarität zitieren, so trifft es wohl nirgends besser zu, als wie auf die Arbeiter und Angestellten dieses Betriebes. Selbst- verständlich sind auch die Konsumenten mit einbegriffen. Nur Arbeitern, welche von dem wahren Geist des Genosscnschafts- Wesens durchdrungen sind, konnte es gelingen, trotz der Wirt- schaftlichcn Hindernisse, welche sich manchmal in den Weg stellten, diese Produktivgcnossenschaft auf die Höhe zu bringen, wo sie gegenwärtig sicht. Aus eigner Kraft, von dem Gedanken beseelt: Einigkeit macht stark! war es möglich, Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, welche in Privatbetrieben ihres gleichen suchen. Es steht einwandfrei fest, daß der Turchschnittslohn der in diesem Betriebe beschäftigten Arbeiter, verglichen mit Privatbetrieben, am höchsten steht. Außerdem erhalten sämtliche Arbeiter 8 Tage Ferien im Jahr. Keine Zigarrenfabrik in hiesiger Gegend ist in der Lage, dieses aufweisen zu können. Aber auch jetzt in dieser äußerst schweren Lage geht die Zigarren-Genossenschaftsfabrik allen Zigarrenfabriken voran. Während wir in einem, gestrigen Artikel die Lage der Tabakarbeiter geschildert haben, können wir heute von dieser Fabrik berichten, daß die Ver- tvaltung beschlossen hat, allen Arbeitern, welche infolge des 'Krieges eingezogcn wurden, für deren Angehörige 10 Mk. chro Woche zu bewilligen. Ferner erhalten alle männlichen Arbeiter, welche aussetzen, 10 Mk. und alle weiblichen 8 Mk. chro Woche unter Fortzahlung der Kranken- und Invaliden- beitrüge. An diesem Beispiel zeigen sich so recht die edlen Ideale des Genossenschaftsgedankens. — Bemerkt sei noch, Daß das Ladengeschäft nach wie vor in derselben Zeit geöffnet ist und durch den Betriebsschluß absolut nicht beeinträchtigt wird.
Die vollziehende Gewalt im .Korpsgebict des 18. Armee- Korps, mit Ausnahme des Befehlsbereiches der Festung Mainz, ist an den Stellvertreter des kommandierenden Generals, Freihcrrn v. Gall, übcrgcgangcn.
Unsere zur Truppe einrlickenden Freunde bitten wir, uns gelegentlich über ihre Erlebnisse und Eindrücke durch Zusendung eines Brieses zu erfreu«». d. h., soweit es ihnen von ihren Vorgesetzten gestattet ist. Wir wollen kein« militärischen Geheimnisse erfahren, die wir ja doch nicht verwenden könnten, selbst wenn wir diese Absicht chatten. Uns liegt aber sehr viel daran, möglichst zahlreiche Stimmen aus dem Militärlager zu erhalten, die uns in der Beurteilung der allgemeinen Situation von Wert sei» können.
— Ein vcrnünstigcr DIenstbesehl eines Polizcidirektors. Dieser Tage gab der Stuttgarter Polizeidirektor folgenden Erlast heraus: „Schutzleute! Tie Einwohnerschaft fängt an, verrückt zu werden. Tie Strasten sind von alten Weibern beiderlei Geschlechts erfüllt, die sich eines unwürdigen Treibens befleißigen. Zeder sieht in seinem Nebenmenschen einen russischen oder französischen Spion und meint, die Pflicht zu haben. ihn und den Schutzmann, der sich seiner annimmt, blutig zu schlagen, mindestens aber unter Verursachung eines großen Auslaufs ihn der Polizei zu übergebe». Wolken werden fiir Flieger. Sterne für Luftschissc, Fahrradlenk- stangen für Bomben gehalten, Telephon- und Telcgraphcndrähte mitten in Stuttgart sollen zerschnitten, Brücken gesprengt, Spione standrechtlich erschollen und die Wallcrlcitungen vergiftet worden sein. Es ist nicht abzusehen, wie sich das alles gestalten soll, wenn die Zeiten wirklich einmal schwierig werden. Festgestclltermaßcn hat sich bis jetzt auch nicht das geringste Bedenkliche ereignet. Gleichwohl meint man, in einem Narrenhaus zu sein, während doch jeder, ivenn er nicht ein Feigling oder gefährlicher Müstiggänaer ist, ruhig seine Pflicht tun sollte, wozu die Zeiten ernst genug sind. Schutz- lcutc, behaltet auch weiterhin kaltes Blut! Seid wie bisher Männer und keine Weiber, lallt euch nicht ins Biockshorn jagen und habt die Augen offen, wie es eure Schuldigkeit ist! D c r P o I i z c i d i r c k- t o r." So drasttsch hat sich ipohl noch selten ein Polizeibeamter in Erlasicn ausgedrückl. Anderwärts wären übrigens solche deutliche und erfrischende Erlalle auch angebracht gewesen.
— Gcwerbeausstellung Gießen. Von der Ausstellungslcitung tvird mitgeteilt: Die Ziehung der A u s st e l l u n g s l o t t c r i c ist für unbestimmte Zeit vertagt worden. — Es wurde bereits der Vorschlag gemacht, die Ziehung gar nicht stattjindcn zu lassen, sondern den Betrag hem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen. Dagegen gab di« Leitung bekannt, daß dies nicht möglich sei, da die Lotterie an Unternehmer verkauft und auch für 20 000 Mark (Yewinne bereits angekauft seien. Es wäre dies auch ein Unrecht Hegen die Käufer der Lose gewesen.
— Lohnkürzungen. Wie uns mitgeteilt wird, haben eine Anzahl Geschäfte die Löhne und Gehälter ihrer Angestellten ganz er
heblich gekürzt. Zum Beispiel soll den Arbeitern von Rotcnberger sAlthan'dlung», die früher 4 Mark und mehr erhielten, nur noch 3 Mark oder gar 2,80 Mark und noch weniger angebotcn ivorben sein. Aehnlich verfahren verschiedene Geschäfte mit ihren Ladnerinnen. Wir finde» das höchst unbillig. So braucht man doch mit den Lohnkürzungen nicht zu eilen. Bon allen Seiten werden Opfer verlangt; die Preise der notwendigsten Lebensmittel sind in die Höhe geschraubt worden. — Ta must man doch verlangen, dast wenigstens im ersten Monat der Kriegszeit der bisherig« Lohn noch weiter gezahlt werde. Angestellte und Arbeiter können ja sonst ihre» Verpflichtungen auch nicht Nachkommen. Und wenn soviel von „Opfer bringen" gcredt wird, steht es schlecht damit im Einklang, wenn man de» Arbeitern nur »och halb« Löhne zahlt!
— Ein Gütersondcrzug. Von der Giestencr Handelskammer wird geschrieben: Zur Beförderung von Lebensmitteln, wie Getreide, Mehl, Salz, Kartoffeln, Fleisch. Wnrstwaven, Brot, Eier, Butter, Käse, Gemüse, Hlllsensrüchte, Obst usw. verkehrt vom 9. August ab bis auf weiteres täglich «in G ü 1 c r s o n d e r z u g von Erfurt über Wenigentaft—Fulda—Lanterboch—Tlmkheim—Bilbcl nach Frankfurt (Main) West unter Weitersührung über Tarnistadt, Mannheim—Heidelberg bis Karlsruhe. Ter Zug befördert sowohl Stückgut als Wagenladungen und auch Viehsendungen von und nach »11«» Zwischenstationen, namentlich je dock» Lebcnsmittelsendungcn nach den Großstädten. Eine besondere Genehmigung zur Bcsörderung der genannten Sendungen mit dem G ü t c r s o n d e r z u g e durch die Linienkommandantur oder den Bahnbcvollmächtigteu ist nicht erforderlich. Die Sendungen sind mit weißem Frachtbrief anfzu- gebcn. Wir bitten Sie, durch Bekanntgabe im redaktionellen Teile Ihrer geschätzten Zeitung die Interessent«»' auf diese Einrichtung hinzuweiseu.
— Ein Zusammenstoß. Gestern nachniittag stieß ein aus der Mühlstraße kommender, mit einem Pferde bespannter Leiterivagcn mit einem Straßenbahnwagen in der Bahnhofftraßc zusammen. Tie Deichsel des Wagens ging in die Fenster des Straßenbahn- ivagcns, wodurch eine Anzahl Scheiben zcrtrtimmert und auch die Nahmen der Fenster zersplitterten. Das Pferd wurde beiseite gestoßen und stürzte, doch wurde «S bald wieder in di« Höhe gebracht, es war auch unverletzt geblieben. Fm Straßenbahnwagen befanden sich nur wenige Fahrgäste, di« glücklicherweise unverletzt blieben. Doch hätte die Sache r«ht gefährlich ivcrden könne», wenn Paffagiere von Glassplitlern getroffen worden wären. Wem die Schuld irifft, konnte noch nicht festgestellt werden. Das Fuhrwerk gehörte dem Kohlenhändler Klinkel.
flwil Metzlar.
li. Lebensmitielmiichcr. Binnen wenigen Tagen ist der Mchl- prcis hier in Wetzlar per Doppelzentner um li Mk. gestiegen, wr- hnrch wiederum das Brot verteuert ivurdc. Dabei ist sicher anzu- »ehmen, daß es sich um ältere Mchlbistände handelt, di« bei normalen Fruchtpreisen hergestellt sind. Auch beim Viehvcrkaus hat hier bereits eine unerhörte Preistreiberei einzusetzen versucht. To ist uns ein Fall bekannt, wonach ein hiesiger Metzger eine größere Anzahl Schweine zu festgesetztem Preis cinkaufte. Als der Licferungs- tag hcranrückte. teilte ihm der betreffend« Händler, ein Herr Th:is in Gießen (wenn wir nicht irren, Vertreter der landwirtschaftlich«» Etenossenschast Hesien), mit, daß die Trbwcin« per Zentner 1 1 M ark mehr kosteten. Da nun der Metzger mit Recht aus diese Unverschämtheit nicht einging, erhielt er keine Schweine, wodurch ihm wegen seiner Lieferungsfristen ziemliche Schwierigkeiten entstanden. Hier ivär« wirklich ein dankbares Feld für die Tätigkeit der maßgebenden Behörde, denn die Marktberichte im allgemeinen weisen solche Steigerung nicht ans, im Gegenteil sielen z. B. in Berlin, nach einer anfänglichen kleinen Erhöhung, dl« Preise für Schweine wieder. Fm obigen Fall vermuten wir die Pveistreiber in der agrarischen Leitung der Genosienscha-st.
H. Vom Kriege. Nach einer amtlichen Bekanntmachung des Wctzlarcr Landrats stehen den Landwirten des Kreises Wetzlar männliche und weibliche Arbeitskräfte aus dem Ruhrgebiet für die Erntearbetten zur Verfügung. Diese Leute haben in der dortigen Fndnstrie infolge der Kriegswirren keine Beschäftigung mehr. Wir fürchten, dast wir im hiesigen Kreise selbst schon sehr viel arbeitslose Industriearbeiter haben.
Telegramme.
Wieder eine französische Brigade zurückgeschlagcn.
WB. Eine vorgeschobene gemischte Brigade des französische» 15. Armeekorps wurde von unseren Sicherungstruppen bei Lagarde in Lothringen angegrisscn. Ter Gegner wurde niiter schweren Verlusten in den Wald von Parroh (nordöstlich von Lunövillc) znrückgcworfen. Er ließ in unseren Händen eine Fahne, 2 Batterien, 4 Maschinengewehre und 700 Gefangene. Ein französischer General ist gefallen. (Amtlich.»
Rußland als Wohltäter der Juden!
Flüchtlinge in Brody erzählen nach einer Lemberger Privatmcldung der Franks. Ztg., daß in allen Städten Rußlands seit Wochcnfrist eine Proklamation in russischer Sprache und im Jargon angeschlagen sei, die die Juden an die vielen Wohltaten erinnere, die sie in ganz Rußland und auch insbesondere vom Hause Romanow genossen hätten, und sie auffordert, sich freiwillig zum Militärdienst zu inelden, da das Interesse der Inden niit dem des russischen Reiches eng verknüpft sei. Die Proklamation, die den Juden eine Erweiterung der Ansiedelungsbezirke verspricht, macht auf die Kreise, auf die sie berechnet ist, keinen Eindruck.
Wochenmarktpreise in Gießen
sich Dienstag, den 11. August, oormittags 9 Nhr, Km SchullsimS
Schiilerstraßc einsindcu.
Gießen, den 10. August 1914. c
Der Oberbürgermeister: ___Ke Iler . _ ,
Bekanntmachung.
Zu dem Fonds fiir Liebesgaben find bei dem Oberbürgermeister
cingcgangen: Von dein Verein für Luftfahrt 500 Mk.. von der Gesell- sttzast für Erd- und Völkerkunde 300 Mk., von dem Gicßener Eis- vcrcin 1. Rate 1000 Mk., von dem Verein Biirgcrgeselljchaft 50 Mk, vom Stadtverordneten Krumm 100 Ml'., vom' Stadtvcrovdaeden Win» 100 Mk., von Franz Senner Wittre 50 Mk., von Oberbürgermeister Keller IW Mk., zusammen 2200 Alk. Mit herzlichem Dairk für diese Gaben wird um weitere Zuioendungen gebeten.
Keller.
Die Auszahlung der ans Grund der Rcichsvcrsicherungsordnung sestgcstelltcn Alters-, Fnvaliden- usw. Renten wird durch den Kriegszustand nicht beeinträchtigt.
Gießen, den 7. Awgnst 1914.
Der Oberbürgermeister sVersicherungsanttj _ K clIe r. __ ,
Bekanntmachung.
Die zu Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Diensten cinbcrusenen Krankcntasscnmitglicder können die Versicherung nach § 313 der RcichSversicherungsordnung (8 11 der Satzung der Allgemeinen OrtSkrankenkaffe Giestcn-Stadt» freiwillig sortsesten, um ihren An- gehörigen die Wohltaten der Versicherung zu erhalten.
Alle Frauen, deren Männer einer Krankenkasse angchören und elnbcrufen sind, mögen, wenn das nicht schon seitens ihrer Männer geschehen, das Erforderliche umgehend bei der Krankcnkaffc ver- nnlasicn. Die Krankenkaffe wird in jeden, Falle die gewünschte sachentsprechende Auskunft geben.
Gießen, den 7. August 1914.
Der Obcrbiirgcrmcisicr: _9 eile r.
Fch habe Veranlassung, darauf hnizuweiien, daß die Mitarbeit in der freien Licbcstötigkcit die Einwohnerschaft von ihrer Pflicht, di« ihr zugetcilte E-nauariierung aujzunehmen und zu verpflegen, keineswegs entbindet.
Es wird ferner darauf anfmerkiam gemacht, daß es Sache der Vermieter oder ihrer Stellvertreter ist, für eine gerechte Verteilung der einzuquarticreudcn Mannschaften unter die Hausbewohner Sorge zu tragen.
Gießen, 9. August 1914.
Der Oberbürgermeister:
__K cl l er ._ J
Festsetzung von Höchstpreisen.
Das nachstehende Reichsgefttz mache ich hierdurch mit dem Ast- fügen bekannt, das; ich bei berechtigten Klagen über »ngcrcchiscrtjgte Preissteigerungen für de» Bezirk der Stadt Gießen die Höchstprelst skstscßcn werde.
Es liegt im Fntcresse der Bevölkerung, mir von ungerechtfertigten Preissteigerungen sofort Mitteilung zu niachen.
Gießen, 9. August 1914.
Der Oberbürgermeister:
Keller.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen im Namen des Reichs, wach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
8 1. Fiir die Tauer des gegenwärtigen Krieges können für Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere für NahrungS- und Futtermittel aller Art sowie für rohe Naturerzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe Höchstpreise festgesetzt werden.
8 2. Weigert sich trotz Aufforderung der zuständigen Behörde ein Besitzer der im 8 1 genannten Gegenständ«, sie zu den festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen, so kann di« zuständige Behörde sie übernehmen und auf Rechnung und Kosten des Besitzers z» den festgesetzten Höchstpreisen verkaufen, soweit sie nicht fiir dcffen eigenen Bedarf nötig sind.
8 3. Die LandcSzentralbchördcn oder die von ihnen bestimmten Behörden erlassen die erforderlichen Anordnungen und Aus- flihriingsbestimmungen.
8 4. Wer die nach 8 1 sestgcictzten Höchstpreise überschreitet oder den »ach 8 3 erlassenen Ausführnngsbestimmiingen zuwidcr- handelt oder Vorräte an derartigen Gegenständen verheimlicht oder der Anssordrrnng der zuständigen Behörde nach 8 2 nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
8 5. Der Bundesrat wird ermächtigt, de» Zeitpunkt zu de- stimmen, zu welchem dieses Gesetz wieder außer Kraft tritt.
8 0. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchste! ge nhän big en Unterschrift und bcigcdruckicm Kaiserlichen Fnsicgcl.
Gegeben Berlin im Schloß, den 4. August 1914.
Wilhelm.
(L. s.) _ Delbrück.
Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen.
Verlag von Krumm & Eie., Gießen.
Truck: Verlag Ollcnbachcr Abendblatt, G. m. b. H., Offcnbach a.».
Butter per Pfd. 1,10—1.20 Mk. Milch Liter 22 Pfg.
Hühnereier Stück 9—11 Pfg Gänjecier Stück — Pfg.
Käse Stück 0—8 Pfg.
Käsematte 2 Stück 5—8 Pfg. Tauben per Paar 0.8v—1.00 Mk. Hühner per Stück 1.20—1.80 Alk. Hähne per Stück 1.50—2.d0 Mk. Gänse per Pfund 0.00— 0 0'J Pfg. Enten per Stück 0.00 —0.00 Mk. Ochsenstcisch per Psd. 0.88—0.92Mk. Kalbfleisch per Pfd. 86—90 Pfg. Kuh- ».Rinbfl. per Pld. 80—84 Pfg. Schweinefleisch per Pfd. 70—90 Pfg. Hammelstcisch pcrPfd. 70—96 Pfg. Kartoffeln v. Ztr. 5.--6.00 Mk
am 11. August 1914
Rene Kartoffeln p. Pfd. 6—7 Pfg. Zwiebeln per Pfund 15—20 Pfg Blnmcnlohl per Stck. 25—50 Pfg Grüne Erbsen p Pfd. 15—18 Pfg Grüne Bohnen p. Pfd. 20—25 Pfg Getbe Rübchen Päck 5—6 Pfg Kohlrabi Stck. 5—6 Pfg.
Römischkohl Pälchcn 5—8 Pfg. Gurken Stck. 10—20 Pfg.
Gurken, kleine Stück 6—8 Pfg. Weißkraut p. Haupt 20—30 Pfg. Kopfsalat per Kopf 2—5 Pfg Raoieschcn Päckchen 10 Pfg.
Acpfel per Pfund 00 —00 Pfg. Birne» Pfund 20-25 Pfg
Pflaumen Pnnsd 15—25 Pfg. Stachelbeeren Pfund 10 — 15 Pfg.
Fch richte an die Einwohner unserer Stadt die dringende Bitte, das EI»q»articru»gsgcschSft in jeder Beziehung zu erleichtern.
Bei Einqnarttcrungen für den Krieg ist vorherige Bekanntgabe nicht immer möglich.
Man sorg« dafür, dast stets ei» Familienmitglied oder ein Beauftragter in Haus oder Wohnung anwesend ist.
Den Vatcrlandsvcrteidiger» ein gutes Heim z» bieten, ist Ehren- pjli-ht.
Gießen, den 4. August 1914.
Der Oberbürgermeister: _ Keller. ___
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