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dem Weltkrieg eine erhebliche Entlastung erfährt, die sich in der Nahrungs⸗ mittelversorgung der Zivilbevölkerung fühlbar macht. Nur die Ersatztruppen⸗ teile erhalten ihre Fleischwaren von den heimischen Schlächtereibetrieben ge—⸗ liefert, deren Überwachung ebenfalls den Truppenveterinären unterliegt. Sie prüfen alle von den Wehrmachtsangehörigen in Kantinen, Offiziersheimen, Kameradschaftshäusern usw. verbrauchten Lebensmittel tierischer Herkunft und werden dabei von den schon im Frieden bestehenden Wehrkreis-Veterinär⸗ untersuchungsstellen unterstützt.
Daß eine solche Kontrolle notwendig ist, geht aus der Tatsache hervor, das erfahrungsgemäß rund ½ der in diesen Stellen zur Untersuchung ge⸗ langenden Fleischwaren und anderen tierischen Erzeugnisse wie Fett, Butter, Käse, Fischkonserven u. a. m. beanstandet werden. Weilaus die meisten Be⸗ anstandungen beziehen sich auf die Zusammensetzung von feinzerkleinerten Eingeweidewürsten, vor allem Leberwurst. Es folgen dann die sog. Brüh⸗ würste, die nicht selten einen zu hohen Wassergehalt aufweisen, während bei den Streichwürsten neben der Verwendung der für jede dieser Wurstarten gebräuchlichen und der Preisbildung zugrunde gelegten Materialien eine be—⸗ stimmte Mindestmenge von Fett vorgeschrieben ist. Es ist ohne weiteres zuzu⸗ geben, daß die Einhaltung der Lieferungsbedingungen da und dort vielleicht auf Schwierigkeiten stößt, doch muß auch das berechtigte Streben der Heeres verwaltung anerkannt werden, für die Belieferung des Soldaten mit den ihm zustehenden und seinen Leistungen zugrunde gelegten Nahrungsmitteln besorgt zu sein. Hier den Ausgleich zu schaffen und die Interessen der Truppe wahrzunehmen, ist Aufgabe der Wehrkreis-Veterinäruntersuch⸗ ungsstellen. Sie benachrichtigen außerdem bei allen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz den zuständigen Truppenveterinär oder das Heeresver— pflegungsamt, die durch Entziehung von Heereslieferungen ein wirksames Mittel in der Hand haben, um der zuerst ausgesprochenen Verwarnung im Falle ihrer Nichtbeachtung Nachdruck zu verleihen.
Selbstverständlich wird in allen Krankheits- und Verdachtsfällen die zuständige Veterinäruntersuchungsstelle herangezogen, um in Verbindung mit dem Truppenveterinär und dem Truppenarzt die Krankheitsart und ihre etwaigen Zusammenhänge mit dem Genuß von Lebensmitteln tierischer Her—⸗ kunft zu klären. Eine ähnliche Zusammenarbeit mit den entsprechenden Sanitätsdienststellen ist vorgesehen in den Fällen, in denen der Verdacht einer Kampfstoffvergiftung von Lebensmitteln besteht. In diesem Falle han⸗ delt es sich bei Betroffensein größerer Lebensmittelmengen in Verpflegungs⸗ lagern nicht nur um die Feststellung einer Kampfstoffeinwirkung, sondern auch um die Brauchbarmachung und den Nachweis der Unschädlichkeit. Dasselbe gilt für tierische Futtermittel, insbesondere natürlich für das den Pferden zukommende Rauh- und Körnerfutter. Die ausschlaggebende Bedeutung des Fütterungsversuches an Versuchstieren bei der Untersuchung von Nahrungs⸗ mitteln pflanzlicher wie tierischer Herkunft verschafft den von Tierärzten ge— leiteten Veterinäruntersuchungsstellen eine erhöhte Bedeutung auch in dieser Beziehung.
Damit verlassen wir das Gebiet der Lebensmittelhygiene, das, wie die bisherigen Ausführungen zeigen, von der Tierhygiene nicht zu trennen ist,


