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eine Theorie auskommen. Man wird also ergründen müssen, nach welchen Gesetzen die Stammzahlverteilung in den einzelnen Stärke— klassen vor sich geht. Liaucourt glaubt dieses Gesetz durch eine fallende geometrische Reihe ausdrücken zu können, H. A. Meyer dagegen wendet ein graphisches Verfahren an und Professor G. J. Böhmer will die Stammzahlen mit Hilfe der unreduzierten Kronen- projektionen ermitteln.
Zum Schluß will ich noch zwei Ertragsregelungsverfahren an— führen, die vom Geiste des Liberalismus beherrscht sind. Das eine ist die absolute Bestandeswirtschaft und das andere ist das Waldrentenverfahren. Der Liberalismus hat in der Forstwirtschaft das Gesetz der Nachhaltigkeit und damit die Forderung der Bedarfs— deckung abgelehnt und an seine Stelle die Forderung einer ange— messenen Verzinsung der Anlagekapitalien gestellt. Die Dauer, die Stetigkeit und das Gleichmaß der Nutzungen werden nicht für er— forderlich gehalten. Die Forstwirtschaft soll berechtigt sein, jede Kon⸗ junktur auszunutzen, wenn nur die Rente dadurch gehoben wird, auch wenn auf der anderen Seite die Interessen der Volkswirtschaft ge— schädigt werden. Infolgedessen haben von den vier Normalwaldbe— dingungen nur die Forderung nach Zuwachsförderung und vor allem nach räumlicher Ordnung Geltung. Das ideale Altersklassenverhältnis und die Anbahnung des normalen Vorrats werden verworfen. Die Nachhaltigkeit ist schon dann gesichert, wenn der Boden dauernd der Holzproduktion dient und wenn an Stelle eines abgeernteten Be— standes sofort wieder eine Kultur ersteht. Damit erkennt der Liberalis⸗ mus auch den aussetzenden Betrieb als gleichberechtigt an, und die Verbesserung des gegebenen Altersklassenverhältnisses ist nicht er— forderlich. Die absolute Bestandeswirtschaft kennt keine zeitliche Ord— nung. Das Verfahren besteht darin, alle Bestände auf ihre laufende Wertsmehrung zu untersuchen, und der Hiebssatz ist lediglich die Summe derjenigen Holzmassen, deren laufende Verzinsung unter den ausbedungenen Wirtschaftszinsfuß gefallen ist. Die absolute Be⸗ standeswirtschaft ist keine Verteilungs- und Gliederungsaufgabe. Sie hat in der Forstwirtschaft nie Bedeutung gewonnen, weil hier das Gesetz der Nachhaltigkeit immer als verbindend angesehen wurde. Für die Bestandeswirtschaft ist nicht der Wald als Ganzes, sondern der Einzelbestand Wirtschaftsobjekt. Der Wald selbst ist eine Summe von Einzelbeständen, von denen jeder für sich im aussetzenden Be⸗ trieb steht. Dieser Summenbegriff ist unter allen UAmständen falsch.


