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Schriften der Ludwigs-Universität zu Gießen
 
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Ebenfalls zum 1. August 1934 wurde der planmäßige außer⸗ ordentliche Professor für Agrikulturchemie Dr. Wilhelm Kleberger auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner dem Staate geleisteten langjährigen ausgezeichneten Dienste in den Nuhestand versetzt.

Auch der ordentliche Professor für Landwirtschaft mit Lehrauf⸗ trag für Tierzucht Dr. Hermann Kraemer hat seine Versetzung in den Ruhestand beantragt. Diesem Ersuchen wurde zum 1. Oktober 1934 unter Anerkennung der dem Staate geleisteten langjährigen aus⸗ gezeichneten Dienste entsprochen. Zu Beginn des W.⸗S. 1934/35 wurde der Privatdozent Dr. Hermann Vogel in Göttingen mit der Versehung des Lehrstuhls für Tierzucht an der Landesuniversität be⸗ auftragt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ab ist der ordentliche Pro⸗ fessor für Mathematik Dr. Hans Mohrmann in den Ruhestand versetzt worden.

Der außerplanmäßige außerordentliche Professor und Assistent am Geologischen Institut Dr. Karl Hummel, Kanzler der Aniver⸗ sität, wurde ab 1. November 1934 mit der AmtsbezeichnungPer⸗ sönlicher Ordinarius zum planmäßigen außerordentlichen Professor der Geologie und Paläontologie ernannt.

Am 7. Dezember 1934 ist die Privatdozentin Dr. Charlotte von Reichenau zur außerplanmäßigen außerordentlichen Professorin er⸗ nannt worden.

Mit Wirkung vom 1. Juli 1934 an übertrug das Hess. Staats⸗ ministerium dem außerplanmäßigen außerordentlichen Professor Dr. Hans Lorenz Stoltenberg einen hauptamtlichen sachlichen Lehr⸗ auftrag für Soziologie und zwarSozialphilosophie, Sozialpsycho⸗ logie, Sprachsoziologie, Volkstumskunde und Werbewissenschaft.

Dem Studienrat Dr. Fuhr von der Oberrealschule zu Gießen ist mit Wirkung vom Wintersemester 1984/35 an ein unbesoldeter Lehrauftrag für Geodäsie und angewandte Mathematik erteilt worden.

Der am 31. August 1933 dem Dr. Karl Rudolf Fischer erteilte Lehrauftrag für Heimatforschung ging am Schlusse des Winterseme⸗ sters 1934/35 zu Ende.

Aber Anderungen in der Verwaltung ist zu berichten: Auf Vorschlag der Hessischen Regierung ernannte der Reichs-

statthalter auf Grund des§ 2 der Verfassung der Landesuniversität den ordentlichen Professor der Pädagogik und Psychologie Dr. Ger⸗