Einzelbild herunterladen

paares mit unheimlicher Regelmäßigkeit und Gleichmäßhigkeit befällt und stets zur dauernden Erblindung führt; schlieblich die maligne Kurzsichtigkeit infolge einer vererbten Schwäche der hinteren Partien der Lederhaut des Auges, die sehr okt mit doppelseitiger Netzhautablösung endet, und die ver- schiedenen Arten der angeborenen Stare. Wo in einer amilie derartige Erbanlagen sich zeigen, sollte eine verantwor- lungsbewußte Eheberatung mit rechtzeitiger Aufklärung über die Vererbungsmöglichkeiten einsetzen, vor allem aber zu verhindern suchen, daß innerhalb solcher Familien Verwandtenchen ein- gegangen werden, bei denen naturgemäß die Gefahr minder werligen Nachwuchses sich verdoppelt. Die Frage einer Steri lisierung aus eugenischen Erwägungen aber tritt an den Arzt heran, wenn in einer Familie wiederholt die gefürchteten ange- borenen Netzhautgeschwülste, die Gliome, sich zeigen, die bei manchen Kindern die frühzeitige Entfernung beider Augen notwendig machen, will man die Weiterverbreitung dieser bösartigen Wucherungen in das Gehirn und damit den Tod unter entsetzlichen Qualen verhindern.

Betrachten wir die Statistik der Blinden unseres Landes, so sehen wir, daß dank der Erfolge der modernen Augenheilkunde die Zahl der Erblindeten von 8,8 auf 10000 Menschen im Jahre 1871 auf 6,1 im Jahre 1900 und auf 5,3 im Jahre 1925/6 zurückgegangen ist, wobei man berücksichtigen muß, daß in dieser letzten Zahl noch unsere etwa 3200 Kriegs- blinden enthalten sind. Vergleicht man diese Zahlen mit der Statistik anderer Länder, so von Agypten mit 131 Blinden unter 10000 Einwohnern, von Finnland mit 69, Estland mit 46 Blin- den, so ergibt sich ohne weiteres der Segen, den wir in Deutsch- land einer guten fachärztlichen Versorgung in Verbindung mit einer sachverständigen Uberwachung durch die praktischen Arzte des Landes zu verdanken haben. Immerhin berechnet sich die Zahl der Blinden in Deutschland bei dem zuletzt genannten Prozentsatz auf mehr als 30 000, ganz abgesehen von den Hun- derttausenden, die durch Erblindung eines Auges oder Herab- setzung des Sehvermögens beider Augen in ihrer Erwerbsfähig keit schwer geschädigt sind und den öffentlichen Haushalt durch notwendige hohe Unfallrenten stark belasten.

Eine Statistik hat ergeben, daß bei rechtzeitiger sachge- mäßßer Hilfe, die aber leider durch die Erkrankten und Ver-