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immer die falschen Vorstellungen von Usurpation öffentlicher Rechte durch den Adel fortleben, die in dieser allgemeinen Form unhaltbar sind.

4) H. Hirsch: Jahresber. f. deutsche Geschichte 1927, S. 310. Vgl. A. Dopsch: Grundlagen II. 9 ff., 110 und Verfass. u. Wirtsch.-Gesch. des MAs. S. 4550. G. Seeliger: Die soz. u. pol. Bedeutung der Grund- herrschaft im frühen MA. 1903 S. 123 ff. und Staat und Grund- herrschaft in der älteren deutschen Geschichte. 1909. S. 2132. v. Dun- gern: Adelsbherrschaft im Mittelalter. 1927. Der Herrenstand im Mittel- alter 1908. H. Hirsch: Die Klosterimmunität seit dem Investiturstreit 1914. S. 3723707. K. Beyerle: Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins. NF. 22. 1907. S. 112-113. Beyerle hat die Existenz weltlicher Immunitäten noch bestritten. H. Aubin: Die Entstehung der Landeshoheit. 1922. S. 12 ff., 164 ff., 170 ff., 286 ff. und in der Geschichte des Rheinlandes 192, S. 10. Sylyv. Hofbauer: Ausbildung d. großen Grundherrschaften im Reich der Merowinger. 1927. S. ga ff. A. Schulte: Fürstentum und Einbeitsstaat i. d. deutschen Geschichte. 1921. Vgl. bes. S. 13. Die hier erörterten Fragen behandelt besonders auch G. v. Below in seinem Werk Der deutsche Staat des Mittelalters I.; im Auszug gibt er seine Auffas- sung in dem Buch:Vom Mittelalter zur Neuzeit wieder. v. Below ver- tritt noch den Standpunkt, daß alle Rechte vom König kamen oder usur- piert waren. Siehe z. B. S. 259. Eine Auseinandersetzung ist in diesem Zusammen- hang nicht möglich. Vgl. übrigens die kritische Abhandlung von A. Dopsch: Der deutsche Staat des Mittelalters, jetzt inVer fass. u. Wirtschaftsgesch. d. Mittelalters. 1928.

43) Vgl. J. Pfitzner: Die älteste Geschichte der Stadt Zuckmantel i. Schles. Zeitschr. d. Verf. f. Gesch. Schlesiens. 58. Bd. 1924 und: Besied- lungs-, Verfassungs und Verwaltungsgeschichte des Breslauer Bistumslan- des I. 1926, bes. S. 59 ff.

% Th. Mayer: Aufgaben der Siedlungsgeschichte in den Sudetenlän- dern, Deutsche Hefte f. Volks- und Kulturbodenforsch. I. 1930, bes. 8

40) Th. Mayer: Haupttatsachen der wirtsch. Entwicklung, Vierteljahrs- schr. f. Soz. u. Wirtsch--Gesch. XXI. 1928. Ich habe dort auf die grund- sätzlichen Unterschiede zwischen der urtümlichen, eigenwurzeligen wirt- schaftlichen Entwicklung, die von kleinen Kreisen ausgeht, und der abge- leiteten, bei der die Entwicklung von einem übertragenen System aus einsetzt, hingewiesen. Solche Unterscheidungen gelten auch für die Ver- kassungsgeschichte, wie sich gerade an den Beispielen Deutschlands und Frankreichs zeigt. Hier sieht man auch, daß die Feststellung der Uber- tragung und der Vergleich einzelner Elemente nicht genügt, daß viel- mehr immer das Gesamtbild verglichen werden muß.

46) Ed. Richter: Untersuchungen z. histor. Geographie d. ehemaligen Hochstites Salzburg. MOIG. Erg. Bd. I. 617 und Arch. f. öst. Gesch. ga. H. Widmann: Gesch. v. Salzburg, I. 326.

) Den Salzburger Erzbischöfen kam es sehr zugute, daß eine Reihe von Familien des Hochadels, besonders die Grafen von Plain, welche Vögte des Erzbischofs waren, ausstarben. Vgl. darüber: F. Martin: Die kirchl.