N
seiner Leistung weitgehende, grundsätzliche Selbständigkeit zu- kommt. Neben und über aller Besonderheit ist aber ein starker Zentralstaat notwendig, der die Macht und die Einheitlichkeit in den Hauptfragen sicherstellt, ohne die kein Staat leben kann. Daß hier im Mittelalter dem Reiche nicht so viel belassen wurde, als es zum gedeihlichen Leben brauchte, war ein Unglück für das deutsche Vok. Anderseits ist restloser Monismus und Zen- tralismus wohl bei Erobererstaaten möglich, er kann notwendig sein, wenn ein zerfallendes Reich noch einmal zusammengehal- len werden soll, wie unter Diokletian. Aber ein kulturell hoch- stehendes Volk kann nicht auf die Dauer absolut regiert werden. In Krisenzeiten kann ein System gerechtfertigt sein, das die rei- bungslose Erfassung aller Machtmittel ermöglicht, aber für die Dauer kann kein Zentralstaat mit seinem Bürokratismus jene Kraft hervorbringen, die in Staat und Volk, in Politik und Kultur entscheidend ist, die schöpferische Initiative des einzelnen im kleinen Kreis, die das Große baut. Ihre Erhaltung liegt im Sinne des deutschen Staatsgedankens, der nicht nur auf Gehorsam, son- dern auch auf freiwillige Mitarbeit aller Deutschen aufgebaut sein soll. Der deutsche Staat ist auf einem System von Leistun- gen aufgebaut), an denen jeder teilhat. Wer leistet, hat auch Rechte, wer aber Rechte hat, hat auch Pflichten und Verantwor- tung i). Rechte, Pflichten und Verantwortung müssen sich immer die Waage halten. Verantwortungsvolle Erfüllung der Pflichten schaltet den Zwang aus, schützt das eigene Recht des einzelnen und der kleineren Kreise und erhält den Staat. Das ist der Sinn des Dualismus im deutschen Staatsrecht, wie er sich in einer jahrtausendelangen Entwicklung gezeigt, ausgebildet und gefe- stigt hat und wie er den Werken der großen Staatsmänner von den Karolingern bis zum Freiherrn vom Stein und Otto von Bismarck innewohnte. Dieser Rechte darf, dieser Pflichten muß jeder Deutsche sich bewußt sein, dazu feiern wir in verantwortungs- voller Ehrfurcht vor den Taten der Vorfahren die Gründung des deutschen Reiches.


