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das nicht mehr im Interesse der Nation lag. Die Territorien haben den Grundsatz des Flächenstaates gegen die Zersetzung durch die immunen Gewalten durchgesetzt, sie haben dann dem Lande die Ruhe gegeben, in dem sie die Landfriedensbewegung übernahmen und der im Herzogtum verkörperten Macht Inhalt und Zweck und ihrer Ausübung Rechtfertigung gaben. Wie sehr die Entstehung der Landesherrschaften von dieser Leistung ab- hing, und die Landfriedensbewegung das Werden des Staates in unserem Sinne widerspiegelt, zeigt unsere Gegend, wo keine- here Macht vorhanden war und kein einzelner für sich den Land- frieden durchzuführen vermochte; da wurden Landfriedensei- nungen geschlossen ee), aber ein großes Territorium ist nicht entstanden.

Nach der Landfriedensbewegung und der Ausbildung des Staates war der Absolutismus die wichtigste, auf die volle Durch- selzung des Staates gerichtete Bewegung, die zu einer Verein- heitlichung des öffentlichen Lebens führte. In Deutschland gab es keinen Reichsabsolutismus, nur einen in den Ländern, durch den die bizarre, im einzelnen oft auf Zufälligkeiten, Heiraten und Erbschaften beruhende Karte des deutschen Territorialismus und Partikularismus endgültig festgelegt und der Gedanke des Dua- lismus im öffentlichen Recht grotesk verzerrt wurde. Bismarck selbst sagte, daß die unbeschränkte Staatssouveränität der Dy- Dastien eine revolutionäre Errungenschaft auf Kosten der Nation und ihrer Einheit war zo). In Wirklichkeit hörte der Dua- lismus auf, denn das Reich hatte keine Macht mehr. Ein Staat ohne Macht ist aber ein blutleeres System von gesetzlichen Be- stimmungen ohne politische Wirksamkeit. In den Ländern aller- dinge bildete sich wieder ein Dualismus besonderer Art im stän- dischen Staatsrecht aus.

Wir haben die Ausbildung des deutschen Staates in wich- tigen Stadien verfolgt und legen uns nochmals die Frage der Verfassung des deutschen Staates zum Unterschied von der des romanischen vor. Wir werden sie nicht glatt beantworten kön- nen. Auch der römische Staat ist ein Produkt einer geschicht- lichen Entwicklung, aber er trat in unsere Geschichte als zentra- lisierter und monistischer Staat ein und hat als solcher in den romanischen Staaten weiter gelebt und gewirkt. Er trat uns in Frankreich entgegen, wo er nicht selbst gewachsen, sondern eingeführt worden ist. Im deutschen Staat war das unmittelbare