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als Vertreter der Freiheit hinzustellen wie etwa den Herzog Ernst.

Darin liegt der Sinn des Staatsreformversuches Hein- richs IV. œ h, daß er die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit, des wichtigsten staatlichen Rechtes, von der Bewilligung des Königs, von der königlichen Bannleihe abhängig und damit zu einer staat- lichen Funktion machen wollte. Heinrich IV. griff tatsächlich in die Rechte des Hochadels ein, die dieser wirklich besaß. Der König ist über diesen Versuch gestürzt und damit war der erste Versuch gescheitert.

Den zweiten Versuch, der den Weg nehmen sollte, den das Königtum in Frankreich gegangen war, machte Friedrich I., der nicht nur die e erwaltung und ein königliches Ter- ritorium einrichten, sondern daneben im Verhältnis zu den Für- sten das Lehensrecht durchsetzen, das System des Heerschildes zum System des Staatsrechtes machen und damit den monisti- schen Staatsgedanken einführen wollte ss). Der aussichtsvolle Ver- such ist 8 politische Verhältnisse, besonders den frühen Tod Heinrichs VI., die Folgen des freien Wahlrechts und die sich daraus ergebenden Wirren vernichtet worden. Dadurch ist das Landesfürstentum so stark geworden, daß ein Menschenalter spä- ter, als das Lehensrecht wirklich durchdrang, die königliche Ge- valt formell der Mittelpunkt des Staates, der König der Born allen Rechtes wurde, dieser wohl die 6e en 7 noch verleihen, aber nur noch dort, wo er Landesfürst war, also im Reichs- und Hausgut ausüben durfte. Das Territorium hatte mittlerweile politisch über den Einheitsstaatsgedanken und die königliche Gewalt gesiegt. Deutschland, das im hohen Mittelalter als politische Macht überragend war und Frankreich in diesem Punkt übertraf, trat nun als Macht hinter Frankreich zurück. Der Rechtsdualismus kristallisierte sich zum Gegensatz zwischen Reich und Territorien und verlor damit das meiste von seinen aufbauenden Fähigkeiten für den Staat des deutschen Volkes.

Es wäre aber falsch, die Ausbildung der Landeshoheit aus- schließlich auf Usurpation von königlichen Rechten zurückzu- führen. Die Landesfürsten haben vielmehr den modernen Staat durch Ubernahme von staatlichen Aufgaben und Ausbau eigener Rechte, endlich auch durch Einordnung der Dynasten unter ihre Landesherrschaft gebaut. Diese positive Leistung verdient volle Anerkennung, sie hat sie allerdings in einem Ausmaß gefunden,