Einzelbild herunterladen

18

Deutschland konnte man diese Rechte auch anderweitig, aber rechtmäßig erwerben. Das war die verfassungsgeschichtliche und politische Bedeutung der forestis, die zu den alten partikulari- stischen Herrschafts- und Stammesrechten und-ansprüchen hin- zutrat. Wenn der französische König stark genug war, war er der tatsächliche Quell allen Rechts, in Deutschland konnte er nur die Träger eigenen Rechts von sich abhängig machen. Wollte er das Recht selbst als von der königlichen Macht hergeleitet er- klären, so griff er in die autogene Rechtssphäre anderer Fak- toren ein.

Wir sehen also, daß Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich vorhanden waren, die nicht nur von der italienischen Politik der deutschen Kaiser oder davon herkamen, weil Frankreich die nivellierende und verschmelzende, halbtausendjährige Römer- herrschaft durchgemacht hatte, sondern weil auch die mittel- alterliche Entwicklung grundsätzlich von anderen Faktoren be- herrscht war, so daß es nicht zur Erstarkung der eigenwurzeligen Triebe wie in Deutschland gekommen ist.

Weil der deutsche Hochadel seine Stellung großenteils eige- ner Leistung verdankte, ist es verständlich, daß er auf seine Rechte eifersüchtig war. B. Schmeidler hat auf die merkwürdige Tatsache hingewiesen se), daß der deutsche Adel oft gegenüber starken und politisch aktiven Königen widerspenstig, ja hoch- verräterisch war, sich jedoch gegen schwache Herrscher loyal verhielt. Die Erklärung liegt darin, daß die starken Herrscher versuchten, die zentrale Macht des Königtums zu erweitern, die öffentlichen Hoheitsrechte von der königlichen Gewalt abhängig zu machen, sie zu eigentlich staatlichen Rechten zu machen. Der Sinn einer politischen Entwicklung war eben doch die Bildung größerer Staaten, die Festigung der zentralen Reichsgewalt. Dem entsprach die königliche Politik, deshalb ist der Adel in Konflikt mit dem König geraten, weil er seine Interessen dieser Entwick- lung nicht unterordnen wollte, weil er dem Recht der histori- schen Entwicklung des Gesamtvolkes seine historischen, im ein- zelnen vielfach rechtmäßig erworbenen Sonderrechte entgegen- stellte ce). Nicht selten wurden dann die Stammesleidenschaften wach gerufen, wo es sich um Machtkämpfe des Adels handelte, nicht selten wurde dort, wo der dualistische Gedanke sich ein- seitig unbillig ausdehnte, der Partikularismus hervorgeholt. Man hat es immer wieder verstanden, Vertreter des Partikularismus