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stark betont werden, dab im ganzen altbesiedelten Teil unseres Ge- bietes auch nicht ein einziges hochadeliges Geschlecht seine Herr- schaft aufgerichtet hat, daß dort nur der sehr zahlreiche niedere Adel saß, den wir fast in jedem Dorf finden. Nur wo etwa Reichs- gut in private Hände gekommen ist, finden wir hochadeligen Besitz von einiger Bedeutung. Weiter müssen wir hervorheben, daß sich durchaus nicht alle Geschlechter auf königliche Privi- legien stützen können, um ihre Herrschaften rechtlich zu be- gründen.
Ein ähnliches Bild gewinnen wir auch aus anderen deutschen Ländern. Eine Karte des württembergischen fideikommissari- schen Besitzes zeigt, daß dieser fast ausschließlich auf das Aus- bauland beschränkt war, während er im altbesiedelten Land Fehlt 1). In Bayern gab es eine Reihe von hochadeligen Geschlech- tern, ihr Besitz lag gleichfalls im Ausbauland, besonders nörd- lich der Donau bz). Die Beispiele ließen sich mehren, wenn wir noch andere Gebiete untersuchen würden. Wann diese bevor- zugten Geschlechter ihre Stellung erlangt haben, wissen wir nicht, in unserer Gegend, sagt zum Beispiel Fabricius, waren sie um die Wende des 12. Jahrhs. dass).
Unter diesen Umständen liegt doch der Schluß nahe, daß die Familien, die sich im Rodungswerk hervorgetan haben, auch eine besondere rechtliche Stellung erlangt haben. Wir können hinzufügen, daß Ministerialengeschlechter, die im Rodeland grö- heren Besitz hatten, wie in unserer Gegend die Bolanden, Hagen, Erbach, schon sehr früh dem Hochadel angeglichen wurden und das Connubium tatsächlich erreichten), ihr Aufstieg fällt in eine jüngere Zeit, als der Kreis der hochadeligen Familien schon geschlossen war.
Unsere Auffassung über die Entstehung des hohen Adels und seiner Vorrechte muß aber doch eine Stütze in den schriftlichen Quellen finden, denn so grundlegende Verschiebungen müssen doch dort irgend einen Niederschlag gefunden haben.
K. Lamprecht hat auf die Bedeutung der Beunden hingewie- sen 5s), aber seine Gedanken nicht zu Ende geführt. Wir besitzen eine Reihe von neueren Untersuchungen über die foresta oder Forestes se), die Forste. Forst bedeutete die Heraushebung eines bestimmten Gebietes aus der allgemeinen Nutzung, aber auch, und das ist in unserem Zusammenhang wichtiger, aus der all- gemeinen Staatsverwaltung. Wohl bezog sich der Forstbegriff


