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stände und Vorgänge im Osten nicht grundsätzlich von denen in Altdeutschland unterschieden sind, sie zeigen vielmehr meist in sehr klarer Form den Entwicklungsstand des Altlandes, den wir kür dieses oft nicht deutlich sehen können s). Wir haben aber ein Verbindungsgebiet, das nahe der Grenze des ältesten deutschen Gebietes liegt und das ein treffliches Beispiel bildet, das ist das Land der Erzbischöfe von Salzburg 46). Ohne daß sie jemals Grafschaftsrechte oder Gerichtsbarkeit verliehen bekom- men hätten, gelingt es ihnen, ausgehend vom gerodeten Land ein stattliches Landes fürstentum zu bilden*). Wenn wir aber einmal an die Rodung als Schöpferin von ökkentlichen Rechten denken, können wir in unserer Gegend auf mehr als einen Fall hinwei- sen. Ich nenne hier als Beispiel nur die Grafschaft Wittgenstein, für die wir eine schöne Untersuchung besitzen 1s). Dort ist die Rodung die treibende Kraft für die Ausbildung der Herrschaft geworden. Es ließen sich aber aus unserem Gebiete noch eine ganze Reihe von Beispielen beibringen o), die uns vor allem zei- gen, dab die Verhältnisse im Osten und Westen Deutschlands in dieser Hinsicht keineswegs grundsätzlich unterschieden waren. Nachdem wir diese Erkenntnis und Fragestellung gewonnen haben, wenden wir uns Hessen oder allgemein dem Mittelrhein- Maingebiet zu, wo wir sehr charakteristische Verhältnisse Finden. Hessen umfaßt in allen drei Provinzen hauptsächlich ältestbe⸗ siedeltes Land, wie Rheinhessen oder die Wetterau. Daran schlie- gen sich aber Bezirke, die erst durch die Rodung seit der Trän- kischen Zeit urbar gemacht und besiedelt worden sind. Ich nenne den Pfälzerwald, den Hunsrück, den Taunus, den Vogelsberg, den Büdingerwald, den Spessart und Odenwald. Zählen wir die hochadeligen Geschlechter dieser Gegend und ihren Besitz auf, 80 ergibt sich ein eigenartiges Bild. Es handelt sich um die Lei- ningen, Sponheim, die Wildgrafen und ihre verschiedenen Li- nien, die Eppsteiner, Nürings, Solmser, Gleiberger, Arnsburger, Büdinger und Isenburger, Hanauer, wir können auch noch aus dem Nachbargebiet die Katzenelnbogen, die Arnstein, Diez, Nas- sauer, Merenberger usw. aukkühren. Der älteste Besitz dieser Fa- milien liegt im altbesiedelten Land, aber am Rande, von dort haben sie den Ausgang genommen, der Hauptbesitz liegt aber im Neuland. Dort liegen die Bannbezirke, dort sind die groben Herrschaften, ja mitunter Landesfürstentümer entstanden). Dem gegenüber fällt die überraschende Tatsache auf, und muß


