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Fürs erste ist zu betonen, daß ganz Frankreich zum römi- schen Reich gehört hatte, daß dort nicht eine Verfassung selb- ständig gewachsen, sondern als ganzes auf das Land übertragen worden ist. Im Westen sind die fränkischen Grafen in die rö- mische Verwaltung eingeschoben worden), um diese, die sich in einem halben Jahrtausend römischen Provinziallebens eingelebt halte, im Sinne der neuen Machthaber zu lenken. Der westfrän- ische Graf, der vielfach in der Stadt seinen Sitz hatte, hatte ne- ben sich untergebene Beamte). Man hat aber nicht den römi- schen Staatsapparat, vor allem nicht den Grundsatz einer staat- lichen Verwaltung überhaupt zerstört, sondern übernommen, korigebildel und umgestaltet. Wir sehen das auch an der Stellung der zahlreichen Bischöfe in Staat 10), die— wie überhaupt die Kirche— wichtige Träger der antiken Tradition gewesen sind. Das römische Recht ist in Kraft geblieben und hat für die roma- nische Bevölkerung gegolten). Das römische staatliche Steuer- wesen ist in seinen Grundlagen bis ins 10. Jahrh. bei den Nor- mannensteuern nachweisbar 12). Die Siedlungskontinuität ist in weitestem Maße feststellbar, wenn auch manche Dörfer und Guts- höfe verschwunden sind. Die Städte haben unter den Stürmen der Völkerwanderungszeit schwer gelitten, sie sind aber nicht schlechthin zugrunde gegangen. Vor allem aber: die romanische Bevölkerung ist erhalten geblieben und hat sich durchaus nicht etwa nur in einer politisch und gesellschaftlich untergeordneten Stellung befunden, ihre Zahl und ihr Kultureinfluß war viel- mehr stark genug, erhebliche Stammesverschiedenheiten, die als solche von politischer Bedeutung gewesen wären, nicht aufkom- men zu lassen oder rasch zu unterdrücken, die germanische Be- völkerung zu romanisieren, und das germanische Recht und die germanische Gerichtsver fassung zum Teil sehr rasch zu verdrän- gen 1). Die monistische Auffassung des Staates nach der Art des römischen Staates ist in Frankreich nicht zugrunde gegangen, die römischen Staatseinrichtungen sind ein wichtiges Fundament für den mittelalterlichen und modernen Staat in Frankreich ge- worden.
Vergleichen wir mit diesem Bild Deutschland. Von Deutsch- land hat nur ein Teil zum römischen Reich gehört, der römische Staat hat nie die vereinheitlichende Wirkung auf Deutschland ausgeübt, die bei Frankreich vorhanden war, die deutschen Stämme sind einzeln und zu verschiedenen Zeiten dem fränki-


