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hin doch noch besser damit gedient sei, daß das Stimmrecht für seine Aktie durch die Bank, als daß es überhaupt nicht aus- geübt werde, zumal da ja doch die Bank bei der Abstimmung die Interessen ihrer Kunden wahrnehmen werde. Doch ist da- gegen zu sagen, daß eine unbedingte Gewähr für das letztere keineswegs gegeben ist, da ja auch eigne Interessen der Bank bei der Abstimmung mitsprechen können, welche denen des andern keineswegs gleichgerichtet sein müssen; auch erscheint es grundsätzlich nicht unbedenklich, wenn eine so große Ver- waltungsmacht ohne entsprechendes eignes Kapital oder Risiko in einer Hand vereinigt ist. Da es aber dem Aktionär unbenom- men bleiben muß, seine Rechte nach seinem Belieben in der Ge- neralversammlung durch einen anderen vertreten zu lassen, so dürfte die beste Lösung die sein, daß die Uberlassung des Stimmrechts an die Bank— ebenso wie auch an irgend eine andere Person— zulässig bleibt, aber dabei gefordert wird, daß eine schriftliche, für jeden einzelnen Fall der Abstimmung ein- zuholende Ermächtigung von Seiten des Kunden verlangt wird. Wenn dagegen eingewandt wird, daß dadurch nur eine unnötige Schreibarbeit verursacht werde, so dürfte dies nicht stichhaltig sein. Im übrigen muß ich es mir versagen, auf diese Frage, deren Beantwortung angesichts des außerordentlich starken Einflusses der Banken auf die Leitung der Großunternehmungen von größter Tragweite ist, weiter einzugehen.
So sehr einerseits zu wünschen ist, daß es nach den schlim- men Krankheitserscheinungen, die während der Inflation und in der Folgezeit aufgetreten sind, bei fortschreitender Gesundung des Aktienwesens, in Verbindung mit der kommenden Aktien- rechtsreform gelingen möge, die Auswüchse in den Macht- kämpfen innerhalb der Aktiengesellschaften zu beseitigen, so ist es andererseits, wie schon betont wurde, nicht zu verkennen, von welchem Vorteil insbesondere für Großunternehmen eine starke Verwaltung ist. Nur diese wird in der Lage sein, durch ihre Leitung dem Unternehmen möglichst große Stetigkeit zu verleihen, es von der Konjunktur soweit möglich unabhängig zu machen— entsprechend dem Bestreben, das heute bei allen Großunternehmungen wahrzunehmen ist und das auch in der Kartellbewegung sich äußert.
Dabei liegt aber die Möglichkeit eines Konflikts der Ver- waltung mit den Aktionären hier um deswillen nahe, weil es—


