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In ganz anderem Ausmaß begegnen aber solche Interessen- konflikte, wenn es sich um ein Großunternehmen handelt, ins- besondere dann, wenn der Aktienbesitz stark zersplittert ist und die Aktien sich in den Händen von tausenden von Aktionären befinden, wobei dann keinerlei persönliche Beziehungen zu diesen bestehen. Hier ist es erfahrungsgemäß nur eine sehr kleine Zahl von Aktionären, die als Unternehmeraktionäre an dem Unternehmen ein unmittelbares Interesse nehmen, sich deshalb auch mit großen Aktienpaketen beteiligen und auf die Leitung des Unternehmens in der von ihnen regelmäßig be- suchten Generalversammlung wie auf andere Weise Einfluß auszuüben trachten. Völlig anders steht es bei der weitaus über- wiegenden Mehrzahl der Aktionäre, mag diese sich nun haupt- sächlich aus Anlageaktionären, die immerhin eine dauernde Vermögensanlage beabsichtigen, oder aus Spekulationsaktionären zusammensetzen. Diese beiden Kategorien von Aktionären haben als bloße Kapitalaktionäre kein unmittelbares Interesse an dem Unternehmen selbst, sondern nur an dessen finanzieller Lage und seinen Erträgnissen, dem Kurs ihrer Aktie und der Divi- dende. Sie kümmern sich nicht um die Leitung und erscheinen nicht in der Generalversammlung.

Dadurch wurde gerade bei den Großunternehmungen eine Entwicklung ermöglicht, die zu einer ganz anderen Verteilung der Macht in der Gesellschaft führte, als dies bei dem Erlaß der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs vorausgesehen war. Zwar ist angesichts des unveränderten Wortlauts des Gesetzes nach wie vor die Generalversammlung formell oberstes Organ. Aber in Wahrheit liegt sehr häufig die Macht nicht bei ihr, sondern eine Verwaltungspartei übt eine oligarchische Herr- schaft aus. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus Unternehmer- aktionären und der Verwaltung, das heißt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat, der in vielen Fällen keineswegs auf die ihm vom Gesetz in erster Linie zugedachte Funktion eines Kontroll- organs beschränkt ist, sondern mehr als Verwaltungsrat mit- bestimmenden, ja mitunter den entscheidenden Einfluß auf die Leitung des Unternehmens ausübt.

Es wäre verfehlt, wenn man diese Entwickelung ohne weiteres als eine ungesunde bezeichnen wollte. Im Gegenteil. Die Grobunternehmungen bedürfen der kraftvollen Leitung durch Persönlichkeiten, die sich ihrer schweren Verantwortung