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Recht und Wirtschaftsmacht.
Als ein hervorstechender Zug in der Entwickelung unseres Wirtschaftslebens tritt in der neueren Zeit die Entstehung riesiger Einzelunternehmungen, insbesondere auf dem Gebiet der Großindustrie und der Großbanken, entgegen, die infolge der ungeheuren Vermögenszusammenballungen, die hier stattfinden, eine gewaltige wirtschaftliche Macht darstellen.
Zudem sind durch die Zusammenfassung von Unter- nehmen in Konzernen, Interessengemeinschaften, Kartellen und Syndikaten noch weiter viele, starke wirtschaftliche Macht- körper ins Leben gerufen worden infolge der gegenwärtig 80 außerordentlich regen Konzentrations- und Kartellbewegung, dio auch die ja keineswegs im Verschwinden begriffenen kleinen und mittleren Unternehmen ergriffen hat.
Bei dem allem handelt es sich zunächst um rein wirt- schaftliche Vorgänge, aus der Wirtschaft selbst, spontan ent- standen, wie ja die eben angeführten Bezeichnungen, ebenso wie auch das Wort Trust, von Haus aus wirtschaftliche Begriffe wiedergeben.
Da über deren Inhalt und Abgrenzung keineswegs Einigkeit besteht, so ist stets eine kurze Verständigung über den Sinn erforderlich, in welchem diese Worte jeweils gebraucht werden.
Wir verstehen unter Konzern einen Verband rechtlich selbständiger Unternehmen, die eine wirtschaftliche Ein- heit bilden und unter einer gemeinsamen Leitung stehen. Bei dem Kartell dagegen und seiner Unterart, dem Syndikat— behalten die in ihm zusammengeschlossenen Unternehmen nicht nur ihre rechtliche, sondern auch ihre wirtschaftliche Selb- ständigkeit. Es findet nur eine Beschränkung der Mitglieder in ihrer wirtschaftlichen Betätigung auf dem Gebiete des Wett- bewerbs untereinander statt zu dem Zweck, einen Einfluß auf die Gestaltung des Marktes auszuüben— während der Trust das Moment der Beherrschung noch innen(also Ver- lust der wirtschaftlichen Selbständigkeit der einzelnen Unter- nehmen) mit dem Konzern und das der Herrschaft nach außen (über den Markt) mit dem Kartell gemeinsam hat.— Als wesentliches Merkmal für eine Interessen gemeinschaft betrachten wir die unter mehreren Unternehmen bestehende Ge- winngemeinschaft, wobei allerdings die Beziehungen unter den-


