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Schreiber Potamon, bei dem der Absender nachforschte, war nichts zu fin- den(Z. 23). Die Empfängerin soll nun das Amt(wohl das dfpοαναujðVd Mitteis, Grdz. 60) angeben, wo der Verkauf vollzogen wurde, damit dort vielleicht ein Exemplar der Urkunden ermittelt werde(Z. 18). Desgleichen werden die Versuche, den Zeitpunkt des Verkaufes festzustellen, auf jede Weise fortgesetzt, um so eine Feststellung der Besitzrechte an den Sklaven zu erreichen. Zwischen yKauf und αντονν οννẽεn⁰Übereignung ist Wohl kein Unterschied gemacht(Z. 9, 17, 20, 22); vgl. Mitteis, Grdz. 174ff. 192 ff. Woess 61 f. Schwarz 167, 184207. Der Dikaiodotes hat mit der in Frage stehenden Angelegenheit nichts zu tun(über die Mitwirkung des Dikaiodotes Lond. II 251 S. 317 beim Sklavenkauf vgl. Mitteis, Grdz. 26 und Woess 83 f., 174 f.); sein Name wird nur genannt, um den Gerichts- hof zu bezeichnen, bei dem der Rechtsanwalt gewöhnlich plädiert(Z. 15).

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Heron an Herakleides

P. 246. Höhe 13,5 cm, Breite 10,8 cm. Schrift parallel der Faserung; ebenso die Adresse auf der Rückseite, von oben nach unten laufend. Zahl- reiche kleine Löcher ohne erhebliche Schädigung des Textes. Oben etwa cm, unten 2,5 cm, links ungefähr 2 cm Rand; Schrift läuft bis zum rechten Rand durch. Große, kräftige und gewandte Kursive des 2. Jahrh. n. Chr. Der wohl von zweiter Hand beigefügte Schlußgrußb ist flüchtiger geschrieben. Am linken Rand noch Spuren einer anderen Beschriftung erkennbar, die etwa cm in unser Stück hineinreichte. Auf der Rückseite nicht zur Adresse gehörige Tintenspuren; wohl nur Flecken.

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