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Wesen versteht der Mensch darin, daß er die verschiedenen typischen Außerungen dieses Wesens in verschiedenen„symbolischen! Einzel- menschen oder Menschengruppen eben als solche versteht und auf sich, d. h. auf sein eigenes gattungsmäßig bestimmtes Wesen bezieht. In diesem Sinn einer die allgemeinen Möglichkeiten des menschlichen Wesens verstehenden Anthropologie ist der Ausdruck in unserem Zu- sammenhang gebraucht. Zu solcher Anthropologie gehört die unter der Kategorie des Symbols verstandene Geschichte. Aber in dieser verstehen- den Anthropologie sind eben nur allgemeine Möglichkeiten des mensch- lichen Wesens überhaupt verstanden, nicht aber die konkrete Wir k- lichkeit des jeweiligen besonderen Menschen selbst. Sie wird nur verstanden, indem sie vollzogen wird in der faktischen Begegnung eines Willens mit anderem Willen. Um sie handelt es sich bei dem Ver- ständnis von ‚Geschichte', welches wir dem(an sich notwendigen und unentbehrlichen, aber in seiner Selbstverabsolutierung in die Irre gehenden) symbolistischen Verständnis von Geschichte entgegensetzen.
2) S. 1 f. Die begrifflichen Schwierigkeiten dieser Zusammenhänge habe . 95 5 8 8 5 ich aufzuhellen versucht in meinem Aufsatz: Zum Problem der Reli- gionssoziologie, Ztschr. f. syst. Theol. 1926.
) S. 1. Analog steht es natürlich mit dem Kirchenhistoriker. Nur dürfen, wenn man diese Analogie durchführen will, die eigentümlichen Schwierig- keiten nicht übersehen werden, welche mindestens für uns Heutige in der Mehrdeutigkeit des Wortes„Kirche“ liegen.„Kirche“ bedeutet— im evangelisch- reformatorischen Sinn— grundlegend die Gemeinschaft der Glaubenden, sofern sie in und durch Christus besteht. Eine Ge- schichte dieser„Kirche“ gibt es aber eigentlich nicht, mindestens nicht als von Menschen zu schreibende Historie. Für den katholischen Kirchenhistoriker dagegen gibt es eine„direkte“ Kirchengeschichte, weil kür ihn die Kirche des Glaubens zusammenfällt mit der hierarchischen Rechtsorganisation. Der protestantische Kirchenhistoriker, der natürlich Historiker in dem hier gemeinten Sinne auch nur sein kann kraft des Stehens in einer Gemeinschaft, kann also seine historische Arbeit, wenn sie nicht einfach kulturhistorisch werden soll, nur treiben von der Zu— gehörigkeit zu einem der Kirchenverbände aus, welche nach evangelischer Auklassung die menschlichen Bedingungen für das Bestehen von Wort- verkündigung und aufgrund dessen von„Kirche“ im Glaubenssinn zu schaffen haben. Die Geschichte dieser Kirchenverbände und ihrer Be- ziehungen zu einander kann aber nun entweder kirchenpolitisch oder heologisch geschrieben werden. Kirchenpolitisch wird sie geschrieben, wenn sie betrachtet wird unter dem Gesichtspunkt des Verbandes als solchen, theologisch, wenn sie gestellt wird unter die Frage, in- wiefern dieser Verband(oder das Zusammen solcher Verbände) ihrem Dienst an der Kirche des Glaubens genügt haben. Deshalb ist theologische Kirchengeschichte, weil sie ihren Zielpunkt in dem Gedanken der Kirche des Glaubens hat, umfassender als kirchenpolitische Verbands- geschichte. Aus demselben Grund ist sie aber auch nur möglich auf- grund derselben Voraussetzungen, unter denen Theologie überhaupt mög-


