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lich ist. Sie ist also nicht voraussetzungsloser als z. B. die theologische Dogmatik.
0 S. 15. Erst nachträglich kamen mir die Ausführungen zu Gesicht, welche Eberhard Grisebach in seinem Werk„Die Grenzen des Exziehers und seine Verantwortung(Halle 1924) zum Problem der Geschichte macht. Der Kundige Nice Verwandtschaft und Unterschied der beiden Auffassungen ien herausfinden. Ein ähnliches Verhältnis— teilweise Webs cha ft teilweise Gegensatz— besteht für mein Auge zwischen den obenstehenden Ausführungen und den eindringenden Date e gen, welche Friedrich N dem N der Geschichte ge- widmet hat. Doch darf dabei natürlich nicht übersehen werden, daß Gogarten ganz am theo logischen Problem der Geschichte orientiert ist, das uns hier thematisch nicht beschäftigt. Ich würde freilich auch meinerseits der Meinung sein, daß das theologische Problem der Ge- schichte sich der hier 55e en Frage nicht etwa als Sonderfall ein- ordnen lässt, sondern, einmal gesehen, sich ihr überordnet. Das Ver- hältnis läßt sich nur im Zusammenhang einer Untersuchung über die Existenzfrage bestimmen.
Mit stärkten Nachdruck sei schlieslich noch hingewiesen auf die Ausführungen, welche M. Heidegger in„Sein und Zeil“ S. 3724, auf da nen Diltheys und des Grafen Norck fußend, sie aber es eh vertiefend und verfestigend, zum Problem ‚Geschichte und Historie“ ge- macht hat. Ich führe hier nur folgenden, besonders prägnanten Satz an:„Nur faktische eigentliche Geschichtlichkeit vermag als entschlossenes Seek! die dagewesene Geschichte so zu erschließen, daß in der Wiederholung die af des Möglichen in die faktische Existenz herein- schlägt, d. h. in deren Zukünftigkeit auf sie zukommt'(S. 395).


