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Geschehens, gemeinsamen Kämpfens und Sichbehauptens, aus welcher dieses Volkstum sich nährt. Die auffallend starke Be- reilschaft umd Freudigkeit der Schweizer zum Feiern von Volksfesten mag man sich von Gottfried Keller deuten lassen. Der manchmal anormal hohe Grad solcher Festbereitschaft, der selbst von dem von pathologischer Festseuche befallenen Nach- kriegsdeulschland aus auffällt, wird erklärlich bei einem Volks- tum, das sich auf mehrere Nationalitäten aufbaut und sich daher durch die Anziehungskraft starker, benachbarter Nationalvolks- tümer dauernd in hohem Maße bedroht fühlen muß.(Natürlich spielen die bekannten wirtschaftlichen Antriebe zum Festefeiern genau wie bei uns ihre grobe Rolle.) Jedenfalls tritt bei einem national so gemischten Volk wie dem schweizerischen mit besonderer Klarheit der eigentlich und primär volkbildende Faktor: gemeinsames Handeln, Geschehen, Erleben hervor. Da gemeinsames Handeln, insbesondere gemeinsames Kämpfen min- destens die Elemente staatlicher Ordnung voraussetzt, so er- kennen wir nun zugleich, daß Staat immer zu dem Wer- den von Volk mitwirkt, aber auch warum aus dem Staat allein das Werden von Volk nicht zu verstehen ist. Staat wirkt volkbegründend da, wo er die Form für ein gemeinsames. die Seele tief erschütterndes und aufwühlendes Handeln ist; wo er jedoch nur als passiv hinzunehmende Ordnung sich auf- erlegt, ohne aktive Kräfte zu entbinden, da kann er nicht volkbegründend wirken, da wirkt er vol k zerstören d. Zu— gleich aber können wir uns am Beispiel der Schweiz den grund- sätzlichen Unterschied von Nation und Volk deutlich machen. Man wird aufs Ganze gesehen eine starke betonte vaterlän- dische Gesinnung in der Schweiz feststellen können, aber man kann offenbar nicht von einem schweizerischen Nationalismus sprechen. Es gibt eben zwar ein Schweizervolk, aber nicht eine Schweizer Nation. Nation nennen wir eine Gemeinschaft von Menschen, die verbunden sind durch das Bewußtsein einer gemeinsamen Abstammung; Volk ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich verbunden wissen durch die Erinnerung an gemeinsames aktiv getragenes Schicksal, gemeinsam geführten Kampf, gemeinsam errungene Freiheit— kurz durch das Be- wußtsein gemeinsamer Geschichte.
Dieser letztere Ausdruck rührt freilich an eine beson- dere Frage; nämlich an die Frage, was hier unter dem Aus-


