Einzelbild herunterladen

.

Eidgenossenschaft. Daß es in der heutigen Schweiz keine schweizerischeNation gibt, wird jedermann ohne weiteres zugeben. Auf dem Boden der Schweiz leben nicht weniger als vier Nationalitäten. Sie können nicht zur Einheit einer Nation zusammengehen. Aber ist das, was diese vier Nationalitäten zur Einheit zusammenbindet, nur der schweizerische Staat? Von der früheren österreichisch-ungarischen Monarchie wird man die analoge Frage bejahen können. Es gab ein z. T. sehr stark ausgeprägles österreichisches Staalsbewußtsein, aber es gab und gibt daher auch im heutigen Deutsch-Osterreich kein österreichisches Volksbewufztsein und Volkstum. Dagegen wird niemand, der die Schweiz einigermaßen mit okkenen Sinnen bereist hat, zu sagen wagen, daß es nur schweizerisches Staats-, nicht aber schweizerisches Volksbewußtsein, daß es nur einen schweizerischen Staat, kein schweizerisches Volk gebe. Wer einmal die Feier des 1. August, dieBundesfeier, in den verschiedenen schweizerischen Nationalitätsgebieten miterlebt hol, der wird kaum leugnen können, dab es über die blohbe eidgenössische Staatlichkeit hinaus so etwas wie schweizerisches Volkstum und Volksbewußtsein gibt. Ob man im Zeitalter der Nalionalitätenkämpfe diesem schweizerischen Volkstum noch eine fernere Zukunkt zubilligt, ob man dus schweizerische Vollssbewußlsein in dem stammesmäßig deutschen Teil der Schweiz vom Standpunkt des deutschen Volkstums aus be dauert, das sind Fragen für sich. Das Fehlen eines eigentlich deutschen Volksbewußtseins in der deutschen Schweiz trotz zweifellos noch vorhandenen deutschen Kulturbewußtseins und gemein- alemannischen Stammesgefühls kann geradezu als Be- weis kür das Vorhandensein eines schweizerischen Volksbewußt- seins betrachtet werden. Worin gründet aber dies Volksbewußtsein, das vier Nationalitäten und mindestens drei Kulturen überspannt? Der Name des Staates, innerhalb dessen dieses Volksbewußtsein erwachsen ist, kann einen Hinweis darauf geben:schweizerische Eidgenossenschaft. Damit ist nicht, wie etwa inRépublique francaise oderOsterreichisch-ungarische Monarchie auf eine abstrakte Staatsform hingewiesen, sondern auf konkrete Er- eignisse: Abschluß von beeidigten Genossenschaften. Und in der Tat: die Beobachtung der wesentlichen KAußerungen schwei- zerischen Volksbewußztseins zeigt deutlich: es ist die in kest- licher Darstellung gepklegte Erinnerung gemeinsam erleblen