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samkeit und reichen Gedanken setzt sich dann die Apologie Melanchthons mit allen Unterscheidungen und Feinheiten des katholischen Verdienstbegriffes auseinander. So wenig die Stel- lung des freien Willens mitten hineingebaut werden darf in den unzerbrechlichen Zusammenhang der Schuld, so wenig auch in den in sich geschlossenen Ring der Gnade.
Die Augustana hat das Hoffnungslose dieses Versuches nicht psychologisch anschaulich gemacht, überhaupt den Vor- gang der Rechtfertigung nicht geschildert, sondern nur den Begriff dafür gegeben. Sie gibt ihn in der präzisesten, aber darum etwas unlebendigen Formel, die in der Rekormations- zeit dafür gefunden worden ist: gratis justificentur propter Christum per fidem; die Menschen werden aus Gnaden gerecht- fertigt um Christi willen durch den Glauben(Art. IV). Me- lanchthon faßte in diesem Satz die verschiedenen Seiten der Rechtfertigung so knapp wie möglich zusammen. Wir können noch beobachten, wie er die einzelnen Begriffe, die schon krüher bei ihm vorkommen— das propter Christum und per kidem in den Visitationsartikeln von 2528 noch durch eine ganze Seite getrennt!)— in einen Satz zusammenzieht. Was diese Darlegung der Erlösung an Wärme und Anschaulichkei! gegenüber allen Kußerungen Luthers über Gnade und Ver- gebung vermissen läßt, hat sie an Einprägsamkeit gewonner und ist darum ganz ungemein theologiebildend geworden. Mit scharfer Ausschließlichkeit verweist sie dabei den Menschen von sich weg—„nicht durch unser Verdienst, Werk und Genuglun““ auf Gottes Gnade. Aber dieser aus seinem bis- herigen, unter dem Verhängnis stehenden Sein herausgelöste Mensch wird in einen wahrhaften neuen Zusammenhang hinein- gestellt. Nicht etwa in den Einflußbereich sakramentaler Gnade. Es sind keine realistisch gedachten Qualitäten, die in Taufe und Kommunion oder anderen Sakramenten in ihn einströmend gedacht werden. Sondern es ist der Zusammenhang der Geistes- wirkungen Gottes und seines Christus, die dem glaubenden Menschen verheißen sind. Es gibt für den protestantischen Menschen nach dem Augsburgischen Bekenntnis keine Sakra- ments- und Kultusmystik, keine Uberwältigung durch Prunk und Macht des Gottesdienstes, keine Gottesbegegnung im Rausch
1) Corp. Ref., Bd. 36


