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entgegengestellt hatte: Dies Gebot habe nur für die Anfengs- zeiten der Menschengeschichte gegolten, seit die Erde aber leid- lich bewohnt sei, habe es seine Gültigkeit verloren).

Aufs engste hängt damit zusammen, daß die Augsburgische Konfession den Menschen noch an anderer Stelle wieder voll- sländig in den Schöpfungszusammenhang einordnet: in seinem Beruf. Wie in der Ehe so war auch hier nach protestantischer Anschauung durch die Uberordnung des mönchischen Lebens- standes über die weltliche Arbeit der natürliche Blutkreislauf des Lebens zerrissen. Ursprünglich hatte das Mönchtum sich allein den Begriff einer vocatio, Berufung vorbehalten. Erst deuische Mystiker hatten wenigstens ansatzweise eine neue Schätzung des weltlichen Berufes ausgesprochen 2), ohne frei- lich daraus die Folgerungen der Gleichstellung mit dem mön chischen Stand wirklich zu ziehen und vor allem, ohne dab diese Gedanken über die Kreise bestimmter Theologen hinaus die Gesamtkirche ergriffen hätten. Erst die moderne Forschung hal auf diese Ansätze wieder geachtet. Was die deutsche Mystik zur Sache gesagt halte, ist, um es formelhaft zu sagen, mehr terminologisch als soziologisch wichtig. Erst Luther hat mit der Sache, die ja tatsächlich auch erst nach der völligen Zer- störung des religiösen Vorzugs des Möchtums ergriffen werden konnte, dann auch das WortBeruf gefunden?). Es war für die Verbreitung des neuen Gedankens nicht unwesentlich, daß die Augustana diesen Sprachgebrauch an mehreren Stellen auf- nahm. Sie gab damit den vollen Klang weiter, den Luther in das Wort hineingelegt hatte: den wirklichen Gottesauftrag, der hinter keiner Berufung zum mönchischen Stand zurückzustehen braucht.

In diese beiden großen Zusammenhänge gehört der Menscli nach der Anschauung des Augsburgischen Bekenntnisses hinein: in den Kreislauf des natürlichen Lebens, der Schöpfung und

1) Corpus Reformatorum, Bd. 27, S. 142. Luther spottete in einer Randbemerkung in seinem Handexemplar der Erstausgabe von Melan- chthons Apologie: Donec terra repleta est, omnes omnium nuptiae cessare debent, donec per mortem evacuetur terra pro futuris nuptiis. Dazu Apologie XXIII 58 8. Vgl. meine Ausgabe Bekenntnisschriften, S. 335.

2) Karl Holl, Die Geschichte des Wortes Beruf. Gesammelte Auf- sätze, Bd. III, 1928, S. 205 ff.

5) Zuerst in einer Predigt der Kirchenpostille 1522. Weim. Ausg. n ee e ee