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die rechte Seite geschaut und im Urtext Boοο ανν e ge kunden, dann die Stelle nachgeschlagen und als unverwendbar ausgeschieden. Much, aber kehrte in innerer Schau sein verirrtes Auge zur Sonne und schloß. (S. 90 Anm.) aus dem Vers, daß der Einfluß der Sonnenbestrahlung auf die Rachitis der Kinder, ja(S. 142 Anm.) auch die Lichtbehandlung: der Rachitis damals schon bekannt gewesen zu sein scheine. Sofort. zitierte Prok. Pfaundler in einem Aufsatz über Rachitis als Winter- krankheit, Münch. Mediz. Wochenschr. 192% J 722 den Vers aus Much, aber schon etwas vorsichtiger:Dieser Vers würde sehr da für sprechen, dals nicht nur die englische Krankheit schon eine griechische Krankheit. war(ck. Ebstein sen.), sondern daß man damals auch schon den günstigen Einfluß der vorgeschrittenen Jahreszeit kannte. Den schönen Fraum, derin der Pädiatrie berechtigtes Aufsehen erregte, zerstörten dann, mit philologischer Hilfe zwei Mediziner, E. Moro und O. Körner in, derselben Zeitschrift 1928 J S. 179 und 316 durch Aufdeckung des Miß verständnisses und seiner Quelle. Da dies aber wohl nicht so bekannt. wird wie das von der medizinischen Presse begeistert aufgenommene Buch Much(s. ebenda 192) L 28, ganz anders freilich von Seiten der ernsthaften Medizinhistorie, Mitteil. zur Gesch. d. Mediz. und der Naturwissensch. 26, 1927, 8 f.), so wird vielleicht die Sonne Homers. noch weiterhin rachitische Kinder bestrahlen.

27) Die Juristen als Papyrologen mußten eine Zeit überwinden, wo. manche von ihnen die neuen Texte nur vom juristischen Standpunkt ansahen und den Blick nicht über Agypten hinausrichteten. EinRecht der Papyri gibt es nicht, der Jurist als philologischer Forscher muß die attischen und ciceronischen Gerichtsreden und die griechischen und lateinischen juristischen Inschriften studiert haben, ehe er selbständig an Papyrustexte herangeht. Dafür war der viel zu krüh der Wissen- schaft entrissene Josef Partsch ein leuchtendes Vorbild. Aber ebenso. kann der Jurist vom mitforschenden Philologen verlangen, daß er das Corpus juris studiert. Sehr hübsch hat sich darüber schon vor bald hundert Jahren der Dorpaterelegante Jurist Osenbrüggen ausgelassen, bei Süß a. a. O. S. 169 171.

28) Ich freue mich, in letzter Stunde notieren zu können, daß diese. Auffassung auch von einem Altmeister der römischen Rechtsgeschichte. der von der Philologie zur Jurisprudenz gekommen ist, vertreten wird:

B. Kübler, Philol. Wochenschr. 1930, 73 ff.

20) Immer erschreckender geht von Semester zu Semester der Pro- zentsatz der Studierenden der evangel. Theologie mit humanistischer Vorbildung zurück. Die Vollhumanisten sind z. T. schon in der Minder zahl und die Oberrealschulabiturienten, die also Latein, Griechisch unc Hebräisch! auf der Universität nachholen müssen, mehr als ein Drittel. Es wäre zu begrülzen, wenn einer unsrer groben Theologen, die ihr Ansehen als Forscher mit philologischer Methode in die Wagschale legen, können, diese Entwicklung an der Hand der Statistik der Universitäten, prüfen und daraus klar die Folgerungen für die fernere Gestaltung des Studiums oder der Vorbildung dazu ziehen wollte. Vor mir liegt.