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noch ein innerhalb der Grenzen ihres Könnens nutzbringendes und zufriedenes Leben führen könnten. Ein weiteres gesetzliches Gebot zum Schutze der Familie wäre der pflichtmässige Austausch von Gesundheitszeugnissen vor Eingang der Ehe. Endlich können auch Massnahmen in positivem Sinne zur Förderung hochwertiger Eheverbindungen, etwa durch steuerliche oder andere Begünsti gungen, in Betracht kommen, Bestrebungen im Sinne einer be wussten Höherzüchtung der Rasse, die man unter dem Namen der Eugenik zusammenfasst!). Ein ganz dringendes Erfordernis wird es in diesem wie andern Zusammenhängen sein, unserm schwer bedrängten Mittelstand und ganz besonders den An- gehörigen unserer geistigen Berufe wirtschaftlich zu Hülfe zu kommen, um diesen für die Gesamtheit des Volkswohls so lebenswichtigen Volksgenossen die Möglichkeit zu geben, ihre Eheschliessung nicht allzulange hinausschieben zu müssen und dadurch den Staat ihres wertvollen Nachwuchses zu berauben, und so auch hier wieder eine Auslese in negativem Sinne ent stehen zu lassen. Man wird eine solche Forderung einer gewissen Wirtschaftlichen Begünstigung besonders der jün geren Angehörigen der geistigen Berufe allgemein Würdigen, wenn man nur bedenkt, dass sie für ihre Vorbildung etwa 8 10 Jahre mehr brauchen als die körperlich arbeitenden Volksgenossen.

Die sozialhygienische Gesetzgebung hat ein gewaltiges Arbeitsfeld vor sich; nicht überall wird sie allein ausreichen, sondern durch Fürsorge des Staates, der Gemeinden, der Sozial- versicherung, der wirtschaftlicher Interessen verbände und karita- tiver Vereinigungen u. a. ergänzt werden müssen. Grosses und Vorbildliches ist auf diesem Gebiete in Deutschland schon ge leistet worden; vieles bleibt noch zu tun.

In letzter und höchster Instanz bleibt uns noch der Appel! an den Einzelnen zur hygienischen Lebensgestal- tung; schon bei den Massnahmen der Gesetzgebung und Für sorge ist die Mitarbeit des Einzelnen unentbehrlich, und die Erfolge jener werden umso grösser sein, je verständnisvoller und aufopfernder diese ist. Vollends Wo der Natur der Sache nach die Wirksamkeit von Gesetz und organisierter Fürsorge versagt,

17) Ph. Kuhn.Gedenke, dass Du ein deutscher Ahnherr bist! Dresden und Leipzig(Th. Steinkopf) 1920.