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Wohnverhältnisse, wie sie die Berliner Bevölkerung in fast der Hälfte der Gesamtheit aufweist, nur in verschwindenden Aus— nahmen vorhanden). Was dort zur Vermeidung solcher Zustände möglich war, hätte auch bei uns ganz allgemein möglich gemacht Werden müssen, und es ist eine der schlimmsten Unterlassungs— sünden der früheren Zeit, dadurch dass sie diesen Verhältnissen gegenüber die Augen verschloss und der Uberfüllung der städtischen Grundstücke infolge des Bodenwuchers freie Hand liess, solche Zustände haben aufkommen zu lassen; wir müssen es gestehen, dass mehr oder minder alle Klassen des Volkes an diesem Ge— schehenlassen mitschuldig sind, und es gilt nunmehr, durch grosszügige sozialhygienische Gesetzgebung— im Sinne der Bodenreform, wenn man sich auch nicht alle Anschauungen der Bodenreformer zu eigen macht— das geschehene Unheil nach Möglichkeit rückgängig zu machen und weiteres zu verhüten. Reform des Grund- und Enteignungsrechtes, Dezentralisierung der neuzuschaffenden Siedlungen und industriellen Werke mit Schaffung geeigneter billiger Verkehrs möglichkeiten, Erlass und strenge Durchführung von Bau- und Wohnungsordnungen sind dazu die geeigneten gesetzgeberischen Handhaben, die freilich durch grossartige Wohnungsfürsorge und Begünstigung der Bau— tätigkeit ergänzt werden müssen. Vor allem aber muss im Zu— sammenhang des Problems der Wohnungsnot mit der Familien— hygiene kinderreichen Familien ein gesetzliches Vorzugsrecht auf Wohnungen eingeräumt werden.
Die gesetzgeberischen Aufgaben der Sozialhygiene auf dem Gebiete der Fürsorge für die kommende Generation sind also recht mannigfaltig. Aber wie schon erwähnt, nicht nur auf die Zahl des Nachwuchses kommt es an, sondern auf die Qualität, und auch auf diesem schwierigen Gebiete kann eine erleuchtete Gesetzgebung manches leisten. Zunächst im Sinne der Verhütung, indem hoffnungslos Minderwertige und unsoziale Individuen wie z. B. Trinker, Schwachsinnige, Vagabunden u. a. von der Möglichkeit der Fortpflanzung ausgeschlossen werden, am besten durch dauernde Unterbringung in Asylen, wWo diese bedauernswerten Menschen, vor der Auswirkung ihrer krankhaften Triebe geschützt, für sich selbst und die Mitwelt unschädlich,
16) Vergl. u. a. bei A. Grotjahn. Die hygienische Forderung. Lange- wiesche.(Königstein im Taunus und Leipzig.)


