Ausgabe 
28.10.1914
 
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Princip erklärte, in ihm sei der Gedanke des Atten- lals entstanden. Deshalb habe er das Attentat ausge- führt; er wolle sich nicht verteidigen.

In dem Hochverratsprozeh beendigten die Vertei­diger die Plädoyers. Die heutige Verhandlung wurdk sodann geschlossen. Die Verkündigung des Urteils er­folgt am 28. Oktober vormittags.

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'* Die Grohherzoigin hat die Tapserkeits - medaille bürt 1 Leutnants der Reserve des Leibgarde-In- fanterie-Rrgiments ^(1. Er. Hess.) Nr. 115 Morell (Ernst), M o r e l I (Erich) und Morell (Walter) ver­liehen.

* D a s Eiserne Kreuz erhielten: Major v. A st e n, Hauptmann W e h r h e i m, Hauptmann R i eck, wberleutnant Fimenich, Leutnant B r e n d e l (° dcls), Leutnant v. Specht, Leutnant Schroeder, Leutnant H a a g n e r, Leutnant B u ch h o l tz, Leut­nant d. Res. H e l l w i g, Leutnant d. Res. Johlen und Bornemann, sämtlich vom Jns.-Regt. Nr. 116. Kommerzienral Dr. Wilhelm Opel, im Kaiser!. Freiw. Automobil-Korps, wurde das Eiserne Kreuz, sowie die Hessische Tapserkeitsmedaille verliehen.

Höchstpreise für «pcisekartoffeln.

Das Erohherzogliche Ministerium des Innern hat die Grohh. Kreisämter und die Oberbürgermeister der Städte beauftragt, sofort Hoch stp reise für Speise - karlosfeln seslzusetzen, die dem örtlichen Ernteertrag, den Verkehrs- und Äbsatzverhältnissen usw. anzupassen sind und einen bestimmten Betrag nicht übersteigen dürfen. Die Mahnahme stützt sich aus das Rcichsgesetz, betref­fend Höchstpreise, vom 4. August 1914, und hat zur Folge, dah ein Besitzer von Kartoffeln, der diese Höchst­preise überschreitet oder Vorräte an Kartoffeln verheim­licht oder der Aufforderung der zuständigen Behörde, seine Vorräte zu den festgesetztem, Höchstpreisen zu ver­kaufen, nicht nochkommt, mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder^ im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft wird. Auch kann die zuständige Be­hörde die Kartoffeln übernehmen und auf Kosten und Rechnung der Besitzer zu den festgesetzten Höchstpreisen verkaufet), soweit sie nicht für dessen Bedarf nötig sind. Pie Behörden sind angewiesen, die Vorschriften des Gesekes strengstens zu handhaben, damit die Bevölker­ung d^s Landes sich mit diesem notwendigen Nähr,- ungsimÄel ZU Preisen, die das Interesse des konsumier­enden Publikums berücksichtigen, daneben aber auch der Lage der Händler und Produzenten Rechnung tragen, versorgen kann. . .

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* Alle bisher von Militärbehörden an Privatper­

sonen ausgestellten - Au sweise für Eisenbahn- und A mt ftory bejahrten nach den Kriegsschau­plätzen vom 24. Oktober ab nicht mehr,

lieber die Ausstellung neuer Answeiskarten nach an­derem Muster werden die hierfür erlassenen Bestimmun­gen demnächst bekannt« tzttgeben werden.

* Vier Postwün s chc der Feldgraue,, keinen in den Feldpostbriefen immer wieder: 1. Sendet Feldpostkarlen mit Antwortkarte. 2. Legt jedem Briese Papi e r-und Umschlag zur Antwort bei. 3. Sendet Fcldpostänweisungen, damit wir unser Geld nach Hause' schicken können. 4. Sendet K o p i e r st i f te zum Aus füllen der Postanweisungen, da Bleististschrisi nicht genügt und Tinte nicht vorhanden ist.

-w- Personen, die Auskunft über Kriegs­gefangene wünschen, wenden sich zweckmähig

; mit einer Postkarte an folgende Adresse: An das In- ; ternationale Komitee vom Roten Kreuz, Ermittelungs - - bureau für Kriegsgefangene, Genf in der Schweiz. j Die Rückseite der Postkarte ist nach folgendem Muster auszufüllen: Zu beantwortende Fragen: Name des Mi­litärs, Vornamen, Rang, Truppengattung (Inkorpora­tion)), Nummer, Datum und Ort, an welchem «r zuletzt gesehen, gefangen oder verletzt wurde, so genau wie möglich, Name und Adresse des Absenders.

Die Ansprüche der Kriegs-Invaliden und der Hinterbliebenen gefallener Fcldzugteilnehmer an die Invaliden- und Hinterblicbcncnvcrfichcrung.

(VI. Buch der Reichsversicherungsordnung.)

Ueber diese Ansprüche, die neben den auf den mili­tärischen Fürsorgegesetzen beruhenden Bezügen geltend gemacht werden können, bestehen in den interessierten Kreisen noch manche Unklarheiten, so dah eine kurze Zu­sammenstellung der maßgebenden Gesetzesvorschriften an- gezeigt ist.

Die auf Grund der ReichsvcrsicheruUgsordnung ge­gen Invalidität versicherten Personen, die im Kriege oder später infolge der Feldzugsstrapazen invalide wer­den, haben Anspruch auf die Invalidenrente. Als inva­lide gilt ohne Rücksicht auf das Lebensalter der Ver? sicherte, der infolge Krankheit oder anderen Gebrechen nicht mehr imstande ist, ein Drittel dessen zu erwerben, was gesunde Personen seiner Art mit ähnlicher Autz - bildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Ist die Invalidität dauernd, so beginnt die Rente mit dem Tage des Eintritts der dauernden In­validität. Ist dagegen in absehbarer Zeit wesentliche Besserung zu erhoffen, so beginnt die Invalidenrente erst nach einer 26wöchigen ununterbrochenen Dauer der Invalidität.

Was die Ansprüche der Hinterbliebenen der gegen Invalidität versichert gewesenen Feldzugsteilnehmer be­trifft, so gilt folgendes: Witwenrente erhält die inva­lide (nicht die noch erwerbsfähige) Witwe des Ver­sicherten. Für den Begriff der Invalidität gilt im we­sentlichen dasselbe, was oben für die Invalidität des Mannes gesagt ist. Die Witwenrente beginnt in der Regel mit dem Todestag des Ehemannes. Ist in ab­sehbarer Zeit Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten, so kann die Witwenrente auch erst nach 26- wöchiger ununterbrochener Dauer der Invalidität ge - währt werden. Witwengeld erhält die Witwe (auch die noch nicht invalide) des Versicherten, wenn sie selbst auch gegen Invalidität auf Grund der Reichsverficher- unqsoydnung versichert ist. Waisenrente erhalten nach dem Tode des versicherten Vaters seine ehelichen Kin­der unter 15 Jahren, ohne Rücksicht darauf, ob die Mutter noch lebt und ohne Prüfung der Frage, ob Bedürftigkeit vorliegt. Ob die Anträge Erfolg haben, bängt im Einzelsall noch davon ab, ob weitere gesetz­liche Voraussetzungen wie Erfüllung der Wartezeit, Er­haltung der Anwartschaft zutreffen. Die Ansprüche selbst sind bei der Bürgermeisterei des letzten Wohn- oder BeschäftiguNgsortes anzumelden.

n G i e h e n. Die Eröffnungsvorstellung des Stadt- theaters am Sonntag, den 1. November, wird einge - leitet durch einen Prolog und ein lebendes BildHul­digung vor Germania": es folgtWallensteins Lager": den Schluh bildet das Lebensbild von Ernst Wichert Das Eiserne Kreuz".-

! B i s ch o s s h e i m. Eine eigenartige, aber recht zweckmähige Gabe hat der aus Eisenbahnern be­stellende Kaninchenzüchtcrverein von Bischofsheim für die im Felde stehenden Soldaten gestiftet. Der Verein

lies; bei seinen Mitgliedern alle vorhandenen Kaninchen­felle, gegerbt und uNgegcrbt, sammeln und dem Roten Kreuz überweisen. Auf diese Weise kamen nahezu 100 Felle zusammen. Die Kaninchenfelle werden als vor­zügliche Brustwärmer von unseren Soldaten besonders geschätzt. Es soll angeregt werden, daß alle Kaninchen­züchtervereine dem guten Beispiel folgen.

Liicrarircbes.

? Der Land-Kalender für das Groß- Herzogtum Hessen, Ausgabe 1915, ist so­eben im Grotzherzoglichen Staatsverlag zu Darmstadt er­schienen und durch die in allen Städten und Gemein­den des Grohhcrzo^tums befindlichen Verkaufsstellen zum bisherigen Preise von 25 Psg. zu beziehen. Dieser Land-Kalender" ist einer der ältesten, wenn nicht über­haupt der älteste aller in Deutschland erscheinenden Ka­lender, denn er steht jetzt im 205. Jahrgang. Die Aus­gabe 1915 darf als die schönste und inhaltreichste be­zeichnet werden, die bisher erschienen ist, enthält sie doch 86 Seiten in Quartformat und so zahlreiche große und kleine Illustrationen wie nie zuvor. Außer dem amt­lichen Kalendarium für 1915 und dem amtlichen Ver­zeichnis aller im Jahre 1915 stattfindenden Messen und Märkte, hringt derLand-Kalender" jetzt zum erstenmale einen weiteren a m t l i ch e nT e i l:D a s G r o h- herzogtum Hesse n". Es ist dies sozusagen ein kleines Hof- und Staatshandbuch für jedermann, ent­haltend eine Beschreibung und die wichtigsten Angaben über das Land, seine Verfassung, seine Wappen, das Erohherzogliche Haus, die Landesverwaltung insbe­sondere die Landstünde, die Landes- und Lokalbehör­den. Außerdem finden wir in dieser Kalender-AuSgabe noch zahlreiche andere nützliche Mitteilungen, Ratschläge und Tabellen, sowie erstklassige Originalaufsätze unter - haltenden uüd belehrenden Inhalts, darunter an erster Stelle eine fesselnd geschriebene und vorzüglich illustrierte Schilderung der Geschichte und Entwickelung der alten Freien Reichsstahl Friedberg. In Wort und Bild fol­gen dann die Darmstädter Künstler-Kolonie-AusstelluNg 1914, das Erohherzogliche Hoftheater in Darmstadt und vieles andere. Als Kunstbeilage erscheint diesmal eine Gesamtansicht von Friedberg. Alles in allem bietet der Landl-Kalender 1915" soviel des Schönen und Nütz - lichen, dah kein« hessische Familie seine baldige Anschaff­ung versäumen sollte.

? Deutschen Gei st in der deutschenFa- milie hochzuhallen und pflegen, ist in diesen Zeiten der nationalen Erhebung die ehrenvolle Aufgabe der Daheimgebliebenen. Nicht nur unser TuN. sondern auch unsere Kleidung und unsere Lektüre sollen ohne törichte Uebertreibungen würdevoll deutsch sein. Kaum eine Zeitschrift unseres Vaterlandes kommt die­sen Bedürfnissen aber in gerechterer und vielseitigerer Weise entgegen als die altbewährte Mode- und Fami- lien-ZeitschriftMode Und H a U s". Das letzte Heft nimmt in seinem Modeteil die Idee der deutschen Mode in einer maßvollen und auch mit bescheidenem Aufwand zu verwirklichenden Form auf, während eine re'che Bilderbeilage die neuesten Photographien von allen Kriegsschauplätzen bringt und eine Fülle von Ro­manen, Novellen, gut illustrierten Aufsätzen warm und unterhaltend zu dem vaterländischen Empfinden spricht. M o d e u n d Haus" kostet trotz seines reichen In- balts pro Quattal nur 1 Mk., wofür 6 Nummern ge­liefert werden. Abonnements bei allen Buchhandlungen und Postanstalten. Probcnummern erhältlich bei elfteren und durch den Verlag John Henry Schwerin, G. m. b. H., Berlin W. 57.

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