Ausgabe 
22.10.1914
 
Einzelbild herunterladen

urg eeuDenb;!, n.'czu er in eigener clcgaitter feldgrauer

l{r.:'cm erlieft. Nach cir.tr tu fragen rccr er ver- schwanden, um plötzlich wieder als Meldereiler der Ha- genauer Garnison aufzulauchen, selbstredend in blenden­der Aöeldereiter-Unifurm. Zwei Tage später aber sah man Voigt wieder als schmucken Infanteristen einher - stolzieren. Da wurde man stutzig. Die Heddernheimer Polizei veranstaltete bei Georg Voigt eine Haussuchung, die eine geradezu überreiche Fülle von Militär-Ausrüst- ungsgegenständen zu Tage förderte, nämlich: zahlreiche suukelnagelneue Mäntel, Feldflaschen, Drillichjacken, Tuch­hosen in Blau und Grau, Unterhosen, Hemden, Schnür­schuhe und Schaftstiefel, Decken, Mützen, Seitengewehre, Helme, scharfe Patronen und endlich alsClou'' der Sammlung ein ganz neues Militärgewehr Modell 98. Voigt hat die ansehnliche sehensweNe Sammlung wahr­scheinlich autz den verschiedensten Kasernen zusammenge­stohlen, wenn er sie nicht durch Vermittelung vom Schlachtfelde erholten hat. Die Untersuchung darüber ist noch nicht abgeschlossen.

):( Frankfurt a. M. Die feierliche Einweih­ung der Universität sollte am 18. Oktober unter großer Prunkentfaltuny in Gegenwart des Kaisers erfolgen; wegen des Krieges sieht man jedoch von jeder Feier ab. Nur am 26. Oktober vereinigen sich die Lehckörper und die Studentenschaft, bevor sie ihre Tätigkeit auf­nehmen, zu einem kurzen Festakt. Die Vorlesung be - gingt am 27. Oftober. Zum Dekan der medizinischen Fakultät der Universität wurde Professor Dr. Edinger ernannt.

:!: Frankfurt a. M. Dem eigentlichen Schöp­fer der Frankfurter Universität, Oberbürgermeister a. T>. Dr. Franz A d i ck e s, wurde der TitelWirklicher Geheimrat" mit dem PrädikatErzellenz" verliehen. Die Bestallungsurkunde war von einem herzlich gehaltenen Glückwunschschreiben des Kultusministers begleitet.

):( Frankfurt a. M. Aus dem ganzen Eisen­bahndirektionsbezirk Frankfurt erhielt abermals eine große Anzahl von Eisenbahnbeamten aller Art ihre Einberuf­ung zur Dienstleistung bei den belgischen Eisenbahnen. Soweit die Beamten im äußeren Dienst tätig sind, er­halten sie säüttlich vollständig neue Wintersachen (Kal - muckmäntel, Kalmjoppen, Filzstiefel, Pelzhandschuhe H.)

2$. tjeffifeber fiandebkammenag.

Am 10. Oktober 1914 fand der 2 8. Hessische Handelskammertag unter dem Vorsitze des Vor­sitzenden der Grohh. Handelskammer zu Mainz, Geh. Kommerzienrat Dr. Franz Bamberger, in Frank­furt a. M.,Hotel Rose", statt. Das Grohherzogliche Ministerium des Innern war durch Herrn Ministerial­rat Schliephake vertreten.

Es fand zunächst eine eingehende Aussprache über die seit Ausbruch des Krieges von den Handelskammern geleistete Tätigkeit statt. Dabei wurde sestgeftellt, daß die Handelskammern in jeder Weise dazu beigetragen haben, Handel und Gewerbe zu unterstützen und mancherlei Schwierigkeiten, die sie für sie boten, zu erleichtern. Von fast sämtlichen Handelskammern find sogenannte Einigungs - ömter errichtet worden, die den Zweck haben, bei Streitigkeiten eine Vermittelung zwischen den Parteien herbeizuführen und somit die Inanspruchnahme von Ge­richten zu vermeiden. Ilebereinstimmend wurde dabei mitgeteilt, daß diese Einigungsämler bisher verhältnis­mäßig wenig in Anspruch genommen seien.

Auf dem Gebiete der K r e d i t h i l s e sind eben­falls Maßnahmen getroffen worden. Die Handelskam­mern zu Mainz und'enbach haben für ihren Bezirk die Gründung einer Kriegs-Kreditkasse veran­laßt, während in den Bezirken der übygen hessischen Handelskammern von der Kründung solcher Kassen vor­erst Abstand genommen ist, da sich ein entsprechendes Bedürfnis bisher nicht gezeigt hat. Die Kriegskreditkafse Mainz ist bereits seit dem 14. September in Tätrglett, und hat schon eine Reihe von Krediten gewährt. Dre Kreditkasse Offenbach wird ihre Tätigkeit in nächster Zeit beginnen.

lieber die Frage des Ersatzes von Kriegs­schäden und die Begleichung von Forderungen an das feindliche Ausland entspann sich eine sehr leb­hafte Erörterung. Man verständigte sich dahin, daß Kriegs scheiden schon jetzt unter Beibringung der Beweismittel bei dem Reichsamte des Innern anzu - melden seien, das hierzu aufgefordert hat, wobei die Firmen sich auch der Vermittelung der zuständigen Han­delskammer bedienen können. Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem feindlichen Artslande werden zweckmäßig erst später angemeldet; es wird hier­über noch eine genauere Anweisung abzuwarten sem.

Im Mittelpnnkt derVerhandlungen stand die Frage der F e st se tz u n q von H ö ch st p r e i s e n für w i ch- t j g e Leb'ensmittelbedürfnisse. Nach sehr eingehender Besprechung, bei der auch die Schwiengke,- ten, die sich der Festsetzung von Höchstpreisen entgegen­stellten, betont wurden, wurde die bereits m tgetcrlte Er­klärung einstimmig angenommen.

Hieran knüpfte sich eine kurze Aussprache iiber die Tätigkeit der auf Veranlassung des preußischen Knegs- Ministeriums gegründeten Zentral st elle für Be­sch a f f rt n g der H e e r e s v e r p s l e g u n g 4-a- bei wurde übereinstimmend dem Bedauern Ausdruck gegeben, daß vor Errichtuttg dieser Zentralstelle dem jftandel keine Gelegenheit gegeben worden sei, sich zu äußern. Nachdem bei der Landwirtschaftskammer zu Darmstadt, die für das Eroßherzogtum Hessen als Zen-

traijteue bestimmt worden ist, eine besondere Kommis-

fteVT *"**''* »'"T h-r ^.'r-rV

| - - 1 c o v I 1 * L ^ V V * * * ~ w.. ll L- L Ui., -

Wirtschaft ein Vertreter des Handels im allgemeinen uttd je ein Vertreter des Getreide-, Mehl-, Vieh-, Heu>- und Stroh-Handels angehören, sollen zunächst die Erfahr - ungen, die hiermit gemacht werden, abgewartet werden.

Die von einer Handelskammer aufgeworfene Frage, ob die Ende dieses Jahres abzuhaltenden Ergänz­ungswahlen zu den Handelskammern zu verschieben seien, weil ein Teil der Wahlberechtigten zu dem Militärdienst eingezogen und infolgedessen nicht in der Lage sei, das Wahlrecht auszuüben, würde ver­neint. Es wurde betont, daß es sich bei den Wahlen den Handelskammern nicht um das Wahlrecht von Personen, sondern von Firmen handele, die sich vertreten lassen können, und daß es an und fiir sich nicht wünschenswert sei, die Mandatsdauer einer Kör - perschaf' über die gesetzliche Dauer hinaus ohne zwin­genden Enmd zu verlängern.

Die Klagen, die seit Ausbruch des Krieges darüber laut geworden fittd, daß mit der Bezahlung von Rechnungen, insbesondere von dem Privatpubli - kuM, zurückgehalten wird, sind nicht verstummt. Die Ge­schäftswelt, die an |M) unter der Kriegslage leidet, ist. dadurch in noch größere Schwierigkeiten gebracht woi> den, zumal sie selbst genötigt ist, ihren Verpflichtungen vünktlich nachzukommen. Es wurde einstimmig beschlos­sen, eine entsprechende Aufforderung zu erlassen:

Sodann fanden noch kurze Aussprachen über das Vorgehen der Gerichte bei Gewährung von Zah­lungsaufschub und die Anhönmg der Handels - kammern hierbei statt, ferner über die Verlegung des Unterrichts in den Kaufmännischen Fortbildungsschulen in die Abend st un- st U n b e n und über einige das AusverkaUfs- wesen betreffende Fragen.

Endlich sprach der Handelskammertag der Han - belfnmmer Mainz seinen Dank für die Führung der Geschäfte des Vorortes im abgelaufenen Jahre aus und wähste sie einstimmig zum Vorort für das Jahr; 1915 wieder. Der Vorsitzende schloß darauf die Sitzung mit einem Dank für die lebhafte Beteilig - ung um 6 Uhr nachmittags.

Die Einwirkung des Krieges auf die Ülngestelltenversicberung.

Vom Verband der deutschen gemeinnützigen und un­parteiischen Rechtsauskunftsstellen.

a) Beitragspflicht. Für die zur Fahne ein-

beiufenen Angestellten sind keine Pflichtbeiträge zu ent­richten, grundsätzlich selbst dann nicht, wenn der Ar­beitgeber die Bezüge des Angestellten ganz oder teilweise weiter zahlt oder ihm die Wiedereinstellung nach be­endigtem Kriege zutzesagt hat. Fällt die Einberufung in­nerhalb des Monats, so hat der Arbeitgeber acht Hun­dertstel des auf die Beschäftigungszeit fallenden Ent - gells als Beitrag zu zahlen. Die entgegengesetzte Auf­fassung der Reichsversicherungsanstalt, daß in den er­wähnten Fällen die Beiträge, und zwar in voller Höhe, weiterzuzahlen seien, dürste nicht zutreffend sein. Hält sich der Arbeitgeber nicht für verpflichtet zur Zahlung, so kann er die Beitragszahlung einstellen und die an- gesorderten Beiträge verweigern, und die Reichsversich­erungsanstalt mutz den Streit beim Rentenausschuh Berlin austragen, gegen dessen Entscheidung auf Be­schwerde das Schiedsgericht entscheidet. Durch das Ver­fahren erwachsen den Beteiligten keine Kosten. Nur wenn die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses von den Beteiligten vereinbart ist, bleibt der Angestellte verfich- erungspfsichtig und sind für ihn die Beiträge in der dem weftergewährten Entgelt entsprechenden Gehaltsklasse zu zahlen.

b) Erhaltung der Anwartschaft. Die Anwartschaft auf die Leistungen der Angestellten-Der - sicherung und auf das Recht, die Versicherung frciw llig fortzufetzen, geht fiir den einberufenen Angestellten nicht verloren, auch wenn Beiträge nicht geleistet werden. Die vollen Kalendermonate, in denen der Versicherte zur Er­füllung der Wehrpflicht in Kriegszeiten eingezogen ge­wesen ist oder in Kriegszeiten freiwillig militärische Dienstleistung verrichtet hat, gelten nämlich als Beityags- monate, durch deren Zurücklegung die Anwartschaft nicht erlischt (weder für den Pflichtversicherten, noch für den freiwillig Versicherten (tz 49 AVE.), und sie werden fer­ner als Beityagsmonate auf die sechs Beitragsmonate angerechnet, die die Voraussetzung für die freiwillige Fortsetzung der Versicherung bilden, und ebenso auf Me 120 Beitragsmonate, die nötig sind, damit der Versich­erte die Versicherung freiwillig gegen die Anerkennungs- aebüir fortsetzen kann (tz 15 a. a. O.f. Die gleiche Wirkung haben die Zeiten, wo der Eingezogene infolge der Verwundung arbeitsunfähig ist. Jedoch ist zum Unterschied von der Arbeiteroerücherung zU beachten, daß die .Kriegsmonate nur den Verlust der Anwartschaft ver­hindern, dagegen nicht zur Erhöhung der Leistungen bei­tragen und für die Berechnung der abgekürzten Warte­zeit des tz 396 a. a. O. (60 Beitragsmonatef unbe - rücksichtigt bleiben (tz tz 51, 171, 396 a. a. O.f.

ei Freiwillige Fortsetzung der Mit­gliedschaft. Da für die Berechnung der Leistungen und der abgekürzten Wartezeit nur die Kalendermonate in Betracht kommen, in denen Beiträge tatsächlich ge - leistet werden, hat die freiwillige Fortsetzung der Mit - gliedschaft fiir die Angestellten eine größere B- mg als für die Jnvalidenversicherung, wo die Krim .ckien auch die Rente erhöhen. Deshalb sollten Angestellte,

deren Verhältnisse er gefickten, die Versicherung frei-

m**T*/> f^vr-i r r - . » Saw

u,u - 1 ö - ui*I A lil Dcx.=

jenigen Eehaltsklasse zulässig, die dem Durchschnitt der letzten 6 Pstichlbeiträge entspricht oder am nächsten kommt, aber auch in jeder niederen Klasse. Voraussetzung ist. daß der Versicherte mindestens 6 Beitragsmonate hin­durch versicherungspflichtig beschäftigt wurde. Zu den Beityagsmonaten in diesem Sinne zählen die Kriegs- monate.

d) Leistungen. Mit Rücksicht auf die lange Wartezeit (tz 21 des Gesetzes) ist «s sehr unwahrschein­lich, daß die Angestelltenversicheyung in diesem Krieg Hauptleistungen zu gewähren haben wird. Es kommt nur die Beitragserstattung in Frage: Der hinterlaffenen Witwe des Versicherten oder seinen hinterlaffenen Kin­dern unter 18 Jahren wird, falls sie Renten nicht be­anspruchen können, die Hälfte, bei der freiwilligen Ver­sicherung dreiviertel der für den Versicherten eingezahlten Beträge erstattet.

Der lflördproze$$ von Serajewo.

WTB. Serajewo, 13. Oft. In der von der hiesigen Staatsanwaltschaft verfaßten Anklageschrift wird

die Anklage gegen P r i n e i p und Genossen, insgesantt 22 Personen, wegen Hochverrats erhoben und gegen weitere drei Personen wegen Verbrechens der Mitwisserschaft und der Verheimlich­ung von Waffen, die für das Attentat bestimmt waren. Die Anklageschrift behandelt ausführlich die Ent­stehungsgeschichte der in Belgrad von Organen derNa- rodna Odbrana" angezettellen Verschwörung. Sie schil­dert eingehend die Reise der Verschwörer und die Ein- schmutzgelung von Waffen und Bomben nach Bosnien, ferner wie die Verschwörer in Serajewo Mittäter war­ben, und wie sie die Waffen unter sich verteilten, fer­ner, wie sie sich zur Ausführung des Attentats auf den Straßen aufstellten. Princip gestand in der Untersuch­ung ein, daß er mit dem zweiten Schüsse den Landeschef Potiorek töten wollte, jedoch die Gemahlin des Erzherzogs traf.

Zum Schlüsse ergeht sich die Anklageschrift aus - führlich über die Motive des Attentats. Sie schildert das irredentistische Treiben der großserbi­schen Kreise in Belgrad, die bis zum könig­lichen Hof hiuaufreichten, und die systematische Wühl- arbeit gegen Oesterreich-Ungarn und die habsbmgische Dynastie in Serbien, Kroatien und Bosnien, die den einzigen Zweck hätte, Kroatien, Dalmatien, Istrien, Bos­nien und Herzegowina, sowie die von Serben bewohn­ten südungarischen Provinzen von der Monarchie los­zureißen und Serbien anzugliedeni. Die Verschwörer Princips, Erabez und Cabrinovies, gestanden ein, daß sie in Belgrad den Haß gegen die Monarchie und die großferbische Gesinnung eingesogen hätten, und daß sie die politische Vereinigung aller Südslawen im Sinne gehabt hätten, sowie daß der Zerfall O e st e r - reich-Ungarns und das Erstehen eines groß- serbischen Reiches ihr politisches Ideal gewesen sei. Im Dienste des Ideals hätten sie den Plan zu dem Mordanschlag gegen den Erzherzog Franz Ferdi­nand gefaßt und schließlich verwirklicht.

WTB. S e r, a j e w o, 14. Oft. Im Prozeß Prin­cip und Genossen gestand Angeklagter Cabrinowic im Verhör zu, das Ziel, das er sich vorsetzte, war die ge­waltsame Losreißung der südslawischen Länder von Oe­sterreich-Ungarn von der Monarchie und ihre Vereinig- ? ung mit Serbien. Er kam zum ersten Male auf den Gedanken, Franz Ferdinand zu ermorden, als ihm ein Zeitungsausschnitt zugesandl wurde, auf dem stand, daß der Thronfolger nach Serajewo komme. Die Nachricht teilte er auch Princip mit, der ihm zu­redete, gemeinsam mit ihm den Anschlag auszuführen. Cabrinowic ging hauptsächlich darum darauf ein, weil in Belgrad allgemein behauptet wurde, der Thron­folger sei der Führer der Kriegspartei, die Serbien erovern wolle.

Der Angeklagte gestand, gewußt zu haben, dag der VereinNarodna Obrana" grohferbischen Tendenzen diente. Princip machte ihn mit den Beamten der serbi­schen Eisenoahnen E i g a n o w i c bekannt, um von diesem Bomben und Waffen zu erhalten. Ciganowic ! erklärte jedoch, er habe selbst keine Mittel, um sich Brow- ! uingpistole» anzuschaffen. Er werde sie deshalb an Major T a n k s i c weisen. Inzwischen hätten Princip und Cabrinowic auch Erabez für ihr Vorhaben ge­wonnen. Erabez sei zu Tanksic gegangen, der ihn fragte, ob er entschlossen sei, den Anschlag auszuführen, wo­rauf sie von Ciganowic vier Revolver erhielten. Ci­ganowic unterrichtete Erabez und Princip im Schießen. Vor der Reite nach Bosnien übergab ihnen Ciganowic icdis Bomben und Cvankali. Beim Abschied übergab er i Princip ein Schreiben an den serbischen Major P o - ! p o v i c in Schabatz. Von diesem seien sie empfangen ! und sodann mit falschen Legitimationen auf der Bahn ! nach Loznitza befördert worden. Hier empfing sie der Grenzt aüptmann Prvanovic und übergab sie dem ! serbischen Finanzaufseher Erbic zur Beförderung über

die bosnische Grenze.

Der Angeklagte gestand zu, daß er gegen das Au­tomobil des Thronfolgers eine Bombe geworfen batte, in der Absicht, diesen zu töten. Er gab an, daß er im April durch den Direki-ey der Druckerei Civoiin Daccc dem serbischen Kronprinzen Merander vorgestellt sei, und mit ihm gesprochen habe. Den Inhalt des Ge­spräches wollte jedoch der Angeftagte nicht verraten.

Verantwortlich: Albin Klein, Gießen.