Bekanntmachung .
Hit Bezugnahme auf den Aufruf des Landsturms warne ich die unausfrobildoten Landsturnpflichtigen voreilig ihre Stellung oder ihren Beruf aufzugoben. Alle Arbeitgeber ersuche ich dringend, diesen Leuten wegen Verbleibens in ihren Stellungen oder beim Suchen neuer Stellungen keine unnötigen Schwierigkeiten zu machen, weil diese Leute, die sich nach Ziffer 5° des Aufrufs zunächst nur zur Stammrolle zu melden hatten, voraussichtlich nicht oder nur zu einem ganz geringen Teil zur Aushebung kommen worden. Ziffer I des Landsturmaufrufes besagt Za auch bereits ausdrücklich, dass zunächst nur militärisch aus,gebildete Landsturmpflichtige zur Einstellung kommen worden; auch von diesen wird voraussichtlich zunächst nur ein geringer Teil zur Einstellung gelangen.
Frankfurt a. ., 14. August 1914
Der ko raandierende General
Freiherr von Gail
General der Jnfantorie
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