Ausgabe 
3.8.1914
 
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Bekanntmachung.

Aus Anordnung des Staaisfckrelärs des Reichs- Postamts.

Beschränkungen für den post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr.

1. Postverkehr mit dem Aus lande.

Mn jetzt ab werden nach dem Ausland und den deutschen Schutzgebieten mit nachstehend ausgesührten Ausnahmen nur noch offene Postsendungen in deutscher Sprache angenommen und befördert. Pakete sirrd nicht mehr zulässig. Private Mitteilungen in geheimer (chifs- riertcr oder verabredeter) Sprache oder in anderer als deutscher Sprache, ferner solche über Rüstungen, Trup­pen- oder Schisssbewegungcn oder andere militärische Mahnrchmen sind verboten, es sei denn, datz sie von militärischer Seite als zugclassen bescheinigt sind.

Wertbriefe und Kästchen mit Wertangabe sowie Post­aufträge nach dem Ausland und den deutschen Schutz­gebieten können jedoch unter folgenden besonderen Bedingungen zur Beförderung übernommen werden: Die Auflieferung ist nur unmittelbar bei P o st ä m 1 e rn zulässig, soweit sie nicht militärischerseits für bestimmte Bezirke ganz verboten wird; die Auflieferung bei P o st a g e n t U r e n, P o st h i l f st e l l e n und durch die Landbriefträger ist demnach ver­boten. Briefliche Mitteilungen, soweit sie überhaupt zulässig sind, müssen in deutscher Sprache abgefaht sein

und dürfen keinen verdächtigen Inhalt haben. Die Sen­dungen sind bei den Postämtern offen oorzulegen und demnächst unter Ueberwachung der Beamten zu ver- schliehen und zU versiegeln.

2. Telegraphen- und Fernsprechverkehr mit dem Ausland und im Inland e.

Privattelegramme nach dem Ausland und im In­land« müssen in offener und deutscher Sprache abgefaht sein. Telegramme in fremder oder in geheimer (chiff­rierter oder verabredeter) Sprache sowie solche über Rüstungen, Truppen-- oder Schiffsbewegungen oder an­dere militärische Mahnahmen sind verboten.

Die Telegramme müssen bei der Auflieferung mit Namen und Wohnung des Absenders versehen sein. Aus Verlangen müssen sich Absender und Empfänger über chre Persönlichkeit ausweisen.

Der private Fernsprechverkehr nach dem Ausland und nach einigen am Schalter zu erfragenden Grenz - gebieten des Inlandes wird eingestellt. Auherhalb die­ser Grenzgebiete dürfen Gespräche im innern deutschen Verkehr nur in deutscher Sprache geführt werden und keine Mitteilungen über Rüstungen, Truppen- oder Schiffsbewegungen oder andere militärische Mahnahmrn enthalten.

Der Funkentelegraphenverkehr wird eingestellt.

Weitere Beschränkungen oder Erleichterungen des Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehrs bleiben Vor­behalten.

Bekanntmachung.

Der Postverkehr zwischen Deutschland nNd R u h-

l a n d sowie Frankreich ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über ander« Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsend­ungen nach den angegebenen fremden Ländern mehr an­genommen, bereits vorliegende oder durch die Briefia- ften zur Einlieferung gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben.

Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr zu und von diesen Ländern ist ebenfalls eingestellt.

Kirchliche Anzeige«.

(Evangelische Gemeinde).

Abendmahlsfeier»

für die Ausrückenden und Ihre Familien

finden statt:

in der Sladtkirche: Dienstag,den 4. August und Mittwoch, den 5. August, jedesmal Um 7 Uhr abends; in der I o h a n n e s k i r ch e: Montag, den 3.- guft und Dienstag, den 4. August, jedesmal um iy 2 Uhr abends.

Anmeldung nicht erforderlich.

utgrDndtl18*6.

Underberfeag

WARNUNG!

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U Boonekamp'' \ Maaj Bitten

Simoep Hem V"l Wll'ur, Vll

11 VipmH, ui- j, rlig ,

Ich habe in letzter Zeit wiederholt festgestellt, daß in meinen Originalflaschen mit gesetzl. geschütztem Bodenbrand V_ S andere Boonekamp-

bzw. Bitterfabrikate vertrieben werden. Auch haben wiederholt Gastwirte und Restaurateure solche Fabrikate aus Flaschen verschänkt, die mit meinem, sowohl in seinen einzelnen Teilen, als auch in seinem Gesamtbilde geschützten Etikett versehen waren- Dies veranlaßt mich zu der Erklärung, daß ich im Interesse meiner verehrlichen rechtdenkenden Kundschaft und des konsumierenden Publikums von jetzt ab jede mißbräuchliche Benutzung meiner Original-Flaschen und Originai-Etiketts strafrechtlich verfolgen werde.

Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß außer anderen Warenzeichen-Eintragungen auch die Warenzeichen

Underberg 1 SO wieUnderb@rg-Booneka.Mp

für mich in die Zeichenrolle des Kaiserlichen Patentamtes eingetragen sind, so daß also unter diesen Warenbezeichnungen nur mein Fabrikat verabreicht bzw. in den Verkehr gebracht werden darf.

Rheinberg (Rheinland)

H. Underberg-Albrecbt

Hofl. Sr. Maj. d. Kaisers und Königs Wilhelm II

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