Ausgabe 
1.8.1914
 
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Darmstadt /£/ /y

Bekanntmachung Xlv. 2.

Auf Anordnung des Staatssekretärs des Reichs-Postamts.

Beschränkungen für den p§ft-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr.

t. postverkehr mit dem Auslande.

Von jetzt ab werden nach dem Ausland und den deutschen Schutzgebieten mit nachstehend aufgeführten Ausnahmen nur noch offene Postsendungen in deutscher Sprache angenommen und befördert. Pakete sind nicht mehr zulässig. Private Mitteilungen in geheimer (chiffrierter oder verabredeter) Sprache oder in anderer als deutscher Sprache, ferner solche über Rüstungen, Truppen- oder Schiffsbcwegnngen oder andere militärische Maßnahmen sind verboten, cs sei denn, daß sie von militärischer Seite als zugelaffcn bescheinigt sind.

Wertbriefe und Kästchen mit Wertangabe sowie Postaufträge nach dem Ausland und den deutschen Schutzgebieten können jedoch unter folgenden besonderen Bedingungen zur Beförderung übernommen werden: Die Auflieferung ist nur unmittelbar bei Postämtern zulässig, soweit sie

nicht militärischerseits für bestimmte Bezirke ganz verboten wird/ die Auflieferung bei Post­agenturen, Posthilfstellen und durch die Landbriefträger ist demnach verboten. Briefliche Mitteilungen, soweit sie überhaupt zulässig sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein und dürfen keinen verdächtigen Inhalt haben Die Sendungen sind bei den Postämtern offen vorzulcgen und demnächst unter Überwachung der Beamten zu verschließen und zu versiegeln.

2 . Telegraphen- und Fernsprechverkehr mit dem Ausland und im Inlands.

Privattclegraminc nach dem Ausland und im Inlande müssen in offener und deutscher Sprache abgefaßt sein. Telegramme in fremder oder in geheimer (chiffrierter oder verabredeter) Sprache sowie solche über Rüstungen, Truppen- oder Schiffsbewcguugen oder andere militärische Maßnahmen sind verboten.

Die Telegramme müssen bei der Auflieferung mit Namen und Wohnung des Absenders versehen sein. Auf Verlangen müssen sich Absender und Empfänger über ihre Persönlichkeit ausweisen.

Der private Fernsprechverkehr nach dem Ausland und nach einigen am Schalter zu er­fragenden Grenzgebieten des Inlandes wird eingestellt. Außerhalb dieser Grenzgebiete dürfen Ge­spräche im innern deutschen Verkehr nur in deutscher Sprache geführt werden und keine Mit­teilungen über Rüstungen, Truppen- oder Schiffsbeweguugcn oder andere militärische Maßnahmen enthalten.

Der Funkentelcgraphcuverkchr wird eingestellt.

Weitere Beschränkungen oder Erleichterungen des Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehrs bleiben Vorbehalten.

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