An die
Wehrpflichtigen
Österreich-Ungarns.
KlMmimaahang
In Lesterreich-Ungarn wurde von Seiner Majestät eine teilweise Mobilisierung angeordnet.
Diejenigen Dienstpflichtigen, welche aus diesem Anlasse einzurücken haben, werden hiervon durch VinberufnngSkarten verständigt.
Die Beförderung der Vinrückenden erfolgt bei der nächsten Eisenbahnstation gegen Vorweisung der VinbernfungSkarte, des Militärpasses, bei Refundierung der Reisekosten an die kgl. Preuß. Visenbahnverwaltmrg seitens dieses k. u. k. Generalkonsulates, fodaß der Einrückende feine Fahrkarte nicht zu bezahlen hat.
Diejenigen Einrückenden, welche weder Einberufungskarte noch Militärpaß in der Hand haben, haben unverzüglich zwecks Ausstellung einer Legitimation beim gefertigten Amte vorzusprechen. Die hieraus erwachsenden Reisekosten werden ersetzt, die kostenlose Heimfahrt am hiesigen Bahnhof auf Grund der Legitimation erwirkt.
Die Berpflegungskosten werden nach den bestehenden Sätzen nachträglich vergütet.
Mmn&stie.
Für einberufene unverzüglich einrückende Stellungsflüchtigc und Deserteure wurde eine Amnestie erlassen. Die gleiche Amnestie gilt für nicht einberufene Deserteure und StellungS- flüchtige, infoferne sie sofort freiwillig einrücken.
X. »■ k. österr. -ungar. Generalkonsulat in Cöln
den 26 . Juli 1914.
Der h. n. K. Uicekonsnl und Gereni:
v. frossard


