Ausgabe 
31.1.1914
 
Einzelbild herunterladen

1

3BE

Don aufgestreiften feembärmeln kommt man zu einem feinen Tuchrock, und wer sich nicht schämt, die Schürze zu tragen, wird bald ohne ste umhergehen können,

tz, iv.

Lraocu »er Li.N'pn Lliiabelb von Lngloiiö,

und zwar insbesondere den Sali, daß das KindInhaber' wird. Der Pater heißt Rudolf Müller und sein dreijähriger Sohn ebenso. Der Vater meldet nun a. f der Gewerbepolizei das Gewerbe auf den Namen feines Sohnes an. wird der Vater nun verklagt, so wendet er ein, er sei nicht Geschäftsinhaber, und die Llage wird abgewicsen. Gb der findige Vater freilich nicht auf Anzeige eines Geschädigten unter Um­ständen - leider nur unter Umständen als Betrüger mit dem Gefängnis Bekanntschaft machen könnte, ist eine Srage, die hier nicht näher erörtert werden soll, La die Bestrafung des Schuldners dem Gläubiger keinen peku­niären Nutzen bringt. Aber unter Umständen kau» aus Grund des 8 1645 23.(5.25. an die Sache herangekommen werden. Ts heißt nämlich da:

Der Vater soll nicht ohne Genehmigung des vormundschaftsgerichts ei» neues Erwerbsgeschäft im Hamen des Lindes beginnen."

2luf eine Mitteilung des Gläubigers ans vormund- Abb. g. schaftsgericht, das in der Regel von der Manipulation

Moberner Swori-Leage». gar keine 2lhnung hat, wird dieses den Vater anhalten, die Genehmigung ordnungsgemäß nachzusuchen. Kat der Vater den Gfsenbarungseid geleistet, so wird in aller Regel das vormundschafts- gericht im Interesse des Lindes die Genehmigung, daß das Geschäft auf den Namen des Lindes geführt werde, versagen, den» ein etwaiger Nutzen aus dem Geschäft fließt in die Ta'chen des Vaters, dagegen bleiben die Schulden aus dem Linde hängen. Der vormnndschaftsrichler wird häufig auch dem Vater dies Vorhallen und durch den Vorhalt hcrbeiführen, daß der Vater wieder Inhaber wird.

Allerdings heißt bedauerlicherweise die Gesetzesvorschristsoll", nichtmuß". Das beißt die Genehmigung des vormundschaftsgerichts ist nicht durchaus nötig zur Gültigkeit der Sache. Es wäre dringend zu wünschen, daß in diesem Punkte das Gesetz geändert würde. Noch ein anderer Paragraph kommt unter Umständen m Srage, nämlich 8 181:

lfm Vertreter kann ... im Namen des vertretenen mit sich im eigene» Namen ein Rechtsgeschäft Nicht vornehmen."

Kat also der Vater mit dem durch ihn vertretenen Linde Geschäfts übe r< »ahme durch das Lind vereinbart, so ist der Vertrag unwirksam, und der Pater ist noch Inhaber. Nur wenn das Lind ne» ein Geschäft beginnt, und der Vater sich trotz der Vorschrift der 8 >645 nicht vom vormundschaftsgericht einschüchtern läßt, ist das Lind Inhaber. Dem Gläubiger muß also anheimgegeben werden, m einem etwaigen Prozeß dem Einwand des Vaters gegenüber, er fei nicht Inhaber, sich auf 8 Ist des B G.B zu beziehen und den Nachweis zu fordern, wie das Lind Inhaber geworden sein soll, eventuell auch eine Eingabe ans vormundfchafts- gericht aus 8 1645 des 2Z.G.B. zu machen, damit das vormundschaftsgericht die Sach« nachprüfen kann. Lürzlich hat die preußische Polizeibehörde in Berlin in einem Salle, Ivo das Lind anders hieß als der Vater, einfach dem Vater durch Verfügung aufgegcben, das Firmenschild zu beseitigen, da er nicht den Namen des richtigen In­habers enthielte, und das Sberverwaltungsgericht hat nach der Feststellung, daß der Geschäftsübcrgang auf das Lind rechtsungültig sei, dieses Verfahren gebilligt und die Llage des Vaters kostenpflichtig abgewiesen. Diese erfreuliche Entscheidung zeigt, daß der Gläubiger doch nicht völlig schutzlos ist, wenn er sich rührt! Dr. A.

kleine Ursachen zuweilen ganz unerwartet die größten Ivirkungen. Jeder sollte stch daher bemühen, den Spruch zu beherzigen:

Llug zu reden ist oft schwer,

Llug zu schweigen meist noch mehr.

Es kann ein einziges falsisi betontes Wort, ein aus dem Zusammenhang gerissener ^atz linberechenbarcn Schaden verursachen und aus einem kaum be­obachteten, schon längst verglimmenden Sunken kann eine 5lamme Hervorbrechen, die Freundschaft und vertrauen zerstört. Vorsicht und Verschwiegenheit sind zwei der schönsten Tugenden, die auch das weibliche Geschlecht nicht genug üben kann. Man soll ni.l t nur schweigen, wo man direkt um Diskretion gebeten wird, man soll auch den sil.eren kerzenstakt haben, diese oder jene 2lngelegenhcit als durch­aus selbstrerständlich für sich zu behalten. Das innere Gefühl mutz uns lehren, nicht alles, was wir wissen, andern ZU sagen, wie oft geben Sreundr zu einer von uns ausgesprochenen Meinung lediglich ihre 2lnsicht zu. wie schändlich wäre cs. diese Ansicht ohne Lommcntar weiter zu erzählen und UNS als schuldlos hin­zustellen. Der gute Leumund eines Menschen ist so leicht zerstört, ©ft genügt ein bedeutsames Achselzucken - Diskretion bewahrt vor mancher Unannehmlichkeit, Ein verschwiegener Mensch wird stets geachtet. Jeder vornehme Charakter, jeder edcldenkeitde Mensch wird im Leben die größere Lunst ausüben klug zu schweigen, würde überhaupt so viel nachteiliges über die Ncbenmcnsche» gesagt werden, wenn man sich zuerst fragte: Ivarum erzähle ich das eigentlich? würde es mir angenehm sein, wenn man Aehnliches über mich verbreitete? Das Leben hat für die meisten von uns schon so viele Dornen, ist es wohl recht, es durch Indiskretionen andern noch schwerer zu machen? w.

Maria Stuart-Lengen.

inländische Ware trug, wurden ihr die oft recht kostbaren Spitzen erbarniungs- los fortgenoininen.

2lus Cnglaiid uiid Frankreich drang dann die Mode der hohen Rüschen und Lragcu aiich in Deutschland ein, bis sie »ach und nach anderen Moden Platz mache» mußten. In unsere» Tagen sind nnn die Medici- und Stuart-Lragen wieder aufgclebt, wie so vieles aiidere aus vergangene» Zeilen.

Eue kebuug der einheimischen Spitzcnindustrie und Ser Erzeugung echter handgeklöppelter und Nadelspitze» macht fick m den vcrschiedcnsien Gegenden Deutschlands aale jetzt bemerkbar. ®b aber unsere Damen zur kerstelliiug der k.e.dsaincn, »lodernen Lragcu es den Engländern des 16. und 17. Jahrhunderts gleichtun und ausländische Er.c gnisse me.de» irerdcu????

Die ncuzcitlichcu Medici- und Stuart-Lragen halten sich bis jetzt noch ui bescheidene» Grenzen und werden ho.sentlich auch nicht jene uugeheurcn Sormen früherer -leiten annehmen, svic auf unseren 2lbbildungcn dargestcllt, ist der Mcdi.i Lragc» zweifelsohne recht kleidsam und bc- Abi-, k.

sonders schlanken, gießen Jigure» u empfehlen, während lllbdrrnee Stuart -Sengen, der Nicht minder kleidsame Stuart-Lregen sich mehr für solche eigticu wird, die gerade keine» Sch.v. nenhals haben.

Der Mcdici-Lragcn wird auf einer Papierform gearbeitet, wie 2Ibb. I zeigt, dann wird die Spitze nach 2Ibb. 2 zerschnitten und, wenn »ölig, mit einem valen- cienncs - Einsatz beim Aufhcslen aus die Jorm nach 2lbb. -t versehe». Die löalfte der Spitze mit dem festen unteren Rand ist daraus längs des iiutcren Stehkragcn- randes aufzulfeste». Sicke 2lbb. ö. wie die andere teäl'tc auigeheslci wird, zeigt Abb. 4. Der dazu benutzte Draht muß umsponnen werden. Den Linien der 21b- uäber auf der Tellerkrageusorm folgend, werden der Spitze Drahlsi,:cke aufgenäht und liegen am Stehkragen unter der Spitze, siehe 2lbb 5.

Nachdem die Spitze von der Lopieriorm abgclrennt ist, erhält der zoteh- krage» aus Innenseite Astrasiäbchcn, wie 2tbb. v darstellt.

Die Stuart Lragcu sind mit geringerer MÜH« hcrzusiellc». Abb. 3 wurde aus gestreifter Seid« und Abb. S aus Samt gearbeitet. Beide werde» iu gleicher weise folgeudermaßen bearbeitet: Ilachdc», di« Socm aus Schneiderleinen zuge- fchnitten und die Abnäher ausgeführt, wird sie mit Draht versehen, der am untere» Rande forlbteibt, falls der Lragen direk! auf die Blute genäht werden soll. Dberstoff und Suttcr müsscii schräg geschnitten werden, da sie keine 2lbi,äh«r erhallen dürfen, sondern stramm über die Jorm gespannt werden müssen. Schließlich wird das Sutter angesäumt.

Jeder Laie ist imstande, sich nach unseren 2lbbildungen selber einen der modernen Lragen anzuscrtigen, die »zur großen INode" des Srübfahrs gcrechnet werden dürfen. kclene Grube.

Diskretion.

Auch in den gebildeten .Kreisen, in der sogenannten .besten Gesellschaft", ist der klatsch leider nicht unbekannt. N7e:st enistcht er vielleicht unbewußt, durch eine einzige unbesonnene Bemerkung, durch das nicht ganz genaue wie der erzählen eines an stch total unbedeutenden Ereignisses Gcradc in die'er Beziehung haben

Abb. 7.

Moderner Medici-Lra§en.

llUn-y Siduev- Lragen.

Der Medici- und Stuart-Kragen.

Der Ursprung der hohen Lragen und Halskrausen ist wohl i» Italien zu suchen, wo sie im 16. Jahrhundert von Herren und Damen getragen wurden. Latharina von Medici brachte die Florentiner Mode nach Paris, und ihr Gemahl Heinrich II. nahm die neue Lrause auch für sich in 2lnsxruch, wurde es >h», doch dadurch möglich, eine häßliche Narbe im Nacken zu verdecken. Der mit diesen Lrausen getriebene Lupus wurde aber bald so bedeutend, daß durch bcstimmte Lleidergeieye nur den höheren und höchsten Ständen das Tragen einer Lrause gestattet wurde. Die schönste und kleidsamste aller Lrausen, die mehr Lragen als Lrause genannt zu werden verdient, erfand Maria von Medici, die Gemahlin Heinrichs IV. Dieser allgemein unter dem Namen Medici-Lragen bekannte Hals­schmuck ist aus einem Gemälde durch Rubens verewigt worden.

voller Eifersucht auf die große Lrause der Margarethe von Navarra, ließ Elisabeth von England sich mit Lrausen geschmückte Lragen von einem Umfang und einer Art machen, die als die steifste und bizarrste überall bezeichnet wurde. Einzelne Rüschen (oder Lragen) wurden eine über die andere gelegt und waren aus fein gefalteten, kostbaren englischen Spitzen gearbeitet, über die wieder reich mit Juwelen besetzte Gold- und Stlbcrspitzcn fielen.

Maria Stuart dagegen folgte mehr dem Beispiel der Latharina von Medici, trug ihre Lragen jedoch größer und schic sie aus verschiedenen Spitzenkragen zu­sammen , so daß wieder eine eigene Scrm entstand, die wir noch heute mitMaria-Stuart-Lragen" be- nennen, vor allem bevorzugie sie die valenciennes- und Mechlinspitze, während sie für ihre Haube» Spitze» aus feinsteu Gold- und Silbermaschen wählte.

Als eine der bestgekleidetsten Stauen ihrer Zeit galt Mary Sidnen. Lein Wunder, daß sie auch in ihren Lrausen und Hauben guten Geschmack entfettete.

Aus Gaze oder Tüll gefaltet, legte sie die Lrause in dichte Jiollen und band sie unter dem Lin» fest. Die dazu getragene» Haube», a la Maria Stuart, aus feinsten englischen Spitzen hatte sie kronenartig arrangiert.

Die Sucht nach Spitzen für Lrausen, Lragen und Kaub«» nahm im 17. Jahrhundert einen ungedcurc»

Umfang an und gab in England der keimii dustrie der damaligen Zeit reichlich Nahrung, denn alle fremden Erz ugiilve ivaren von der Regierung verbolcn Jede mit Spitzen geschmückte Srau wurde im Ring des Hydc Parks no» eigens da u eingesetzten Zollbcamlcn angchalten und nach der Herkunft ihrer Spitzen gefragt

Lonnte sie nicht in be­friedigender weise darüber Auskunft er­teile» und Nachweisen, daß sic nur

Lragen der Moria von Medici.

Avb. l.

Geschäftsbetrieb auf den Namen eines minderjährigen Kindes.

Hat ein Geschäftsinhaber Schiffbnich erlitten und ccu Gffenbarungseid geleistet, so übernimmt häufig die Ehefrau das Geschäft und führt es auf ihren Namen Iveitcr. wenn auch sie daun Pleite gemacht hat, so crweist es sich als nützlich, daß ein minderjähriges Lind alsInhaber" cinspringt, besonders Iven» dieses den gleichen Vornamen wie der Vater trägt. Der Vater leitet das Geschäft nach wie vor, jedoch alsGeschäfts­führer" des Inhabers,

Diese den Gläubigern überaus nach­teiligen Ma- nipulationeu wollen wir etwas näher betrachten,

Abb. 2 .

Abb 6

Achten Sie immer auf die InschriftOsram ! Überall erhältlich. Auergesellschaft, Berlin O- 17 .