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Nr. 6.
Lelep hon: Nr. 309.
Mittwoch, den 21. Januar 1914.
t f l e w t) o n Rr. 302.
20 Jadru.
Keine Berufung im Reuterprozess.
Die „Nordd. Allg. Ztg." teilt mit, das; in den Straßburger Prozessen der Gerichtsherr keine Revision bezw. Berufung etnlegen wird. Die „Nordd. Mlgem. Ztg." führt hierzu aus:
Aus Straßburg wird gemeldet, daß der zuständige Gerichtsherr in dem gegen den Leutnant v. F o r ft- n«r anhängigen Strafverfahren auf die Einlegung des Rechtsmittels der Revision gegen das sreisprechendc Ur- . teil des Oberkriegsgerichts verzichtet hat. Für diese Entschließung des Gerichtsherrn war ohne Zweifel ausschlaggebend, daß nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberkriegsgerichts der Angeklagte einen drohenden tätlichen Angriff der auf seinen Befehl verhafteten Person abgcwehrt und sich dabei innerbalb der «rlartbten Grenzen der Notwehr gehalten hat. Da eine Nachprüfung der Entscheidung des Oberkriegsgerichts in Bezug auf die Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme dem Revisionsgcricht nach dem Gesetz versagt ist, mußte das Rechtsmittel der Revision als oussichlslos erscheinen.
Das ist juristisch zutreffend, da im Forstnerprozeß, der bereits die 2. Instanz beschäftigt hat, keine Berufung mehr, sondern nur noch Revision eingelegt werden kann, die Revision sich säst nur auf formale Verstöße stützen kann. Anders ist es im R e u t e r p r o z e ß, wo noch Berufung möglich wäre. Zu dem Verzicht im Reuter - Prozeß schreibt das halbamtliche Blatt:
„Wie wir weiter hören, wird auch in dem Verfahren gegen den O b e r st e n v. Reuter der Gerichts - Herr aus Einlegung der Berufung gegen das freisprech »nde kriegsgerichtliche Urteil verzichten. Für diesen Verzicht mag gesprochen haben, daß die eingehende Beweisaufnahme vor dem Kriegsgericht einwandsfrei den güten Glauben des Angeklagten an eine ihm nach seinen Dienstvorschriften zustehende Berechtigung zu dem Einschreiten des Militärs ergeben hat, und daß er deshalb nach anerkannten Rcchtsgrundsätzen straflios bleiben muß.
Die „Nordd. Allg. Ztg." bestätigt weiter, daß dl« geheime Dienstvorschrift, die plötzlich in der Urteilsbegründung austauchte, auch die KabinettSorder von 1820 enthalt«. Sie schreibt nämlich:
Es ist richtig, daß in der Dienstvorschrift über den Waffengebrauch des Militärs von 1899 Teile der Allerhöchsten Kabinettsorder von 1820 verwertet worden sind, ünd zwar um das Notwehr- und Notsdandsrecht des Militärs sowie die Fälle, in denen die Anwendung des Militärhoheitsrechts in Frage kommt, darzulegen. 2lüs ihrer Verwertung, die nach eingehenden Verhandlungen der beteiligten Ministerien im Jahre 1851 in allen seitdem erschienenen und veröffentlichten Neudrücken der Vorschrift gleichlautend erfolgt ist, haben sich bis jetzt keinerlei praktische Unzuträglichkeiten ergeben. Nachdem sich indessen bet den jüngsten Ereignissen in Zabern Zweifel daran ergeben haben, ob die Vorschrift von 1899 die Befugnisse der Zivil- und Militärbehörden richtig adgrenze, ist von Seiner Majestät dem Kaiser und König eine Nachprüfung der Dienstvorschrift angeordnet worden.
PolitiKbe Ruttdfcbau.
Deutschland.
* Die angekündigte Nachprüfung der Vorschriften über den Waffengebrauch des Militärs wird dem Vernehmen im „.Kreuzzcitung" nach zunächst innerhalb der Kriegsministeriums votgenommen.
' Wie der „Elsässer" aus guter Quelle erfährt, wird das Infanterieregiment Nr. 99 das auf die Truppenübungsplätze Bitsch und Hagenau verteilt ist, bis jinn Oktober dieses Jahres dort verbleiben. Darauf wird das Regiment nach Strahburg in Garnison
kommen. Ueber die Verlegung eines anderen Regiments nach Zabern schweben noch Verhandlungen.
England.
* Die englische Admiralität beschloß, drei lenkbare Lustschisse nach dem System des Mailänder Ingenieurs Forlanini in England zu erbauen.
Türkei.
* Zwei Erlasse des türkischen Kriegsministers Enver Bey werden jetzt bekannt. Der erste Erlaß legt den muselmanischen und christlichen Trüppen strenge Erfüllung der religiösen Pflichten auf, denn eine Armee ohne Religion habe keinen Werft der zweite Erlaß untersagt den Offizieren bei Strafe der Entlassung oder der Stellung zur Disposition, an öffentlichen Orten zu trinken.
Albanien.
* Prinz Wilhelm zuWied hat die Mächte wissen lassen, daß er die Regierung in Albanien an- treten werde, sobald sie die Finanzsrage erledigt haben werden. Der Fürst stellt nur die eine Bedingung, daß ihm von dem garantierten Anleihekapital der Betrag von 20 Millionen sogleich ausgezahlt werde, um für die politischen und militärischen Einrichtungsaüsgaben das Notwendigste zur Hand zu haben. Die Mächte haben die Berechtigung dieser Bedingung anerkannt und werden sie erfüllen.
Amerika.
* In dem Staate Purble befinden sich die S a r- rano^Indianer wieder apf dem Kriegspfade. Man befürchtet, daß die Verbindung zwischen VeracruZ und der Hauptstadt abgeschnitten werden könnte. Die Revolte der Indianer soll im Zusammenhang mit der Bewegung der Konstitutionalisten stehen.
rtn Stadt usd Land.
n. Gießen, 19. Jan. Die am Sonntag vom Alldeutschen Verband Ortsgruppe Gießen veranstaltete Reichsgründungsfeier in Steins Garten nahm einen würdigen Verlauf. Der Saal war gut gefüllt und die Voriragsfclge eine umfangreiche und schöne. Die HauptprogrammnuMmer war natürlich die von Freiherrn v. Vietinghosf-Scheel zu Wiesbaden gehaltene Festrede über „Der Väter Talenfreudigkeit und unsere Tatenscheu". Was der Festredner sagte, liegt zufammengedrängt schon in dem Titel. Unsere Generation ist sich eben zu wenig bewußt, daß sie ü b « r ä l l und stets die Interessen Deutschlands pflichtgemäß streng wahren müßte, obgleich unsere Väter gute Beispiele gegeben haben. Genußsucht, Geld und Lauheit nehmen überhand. Das Fest wurde recht wirkungsvoll auSgeschmückl durch mehrere Lieder des B a u- « r's ch e n E e f« ngvfer ein s, dubch Solovorträge der Konzertsängerin Frl. I. Stammler und durch Klaviervorträge des Pianisten Hahn. Es waren Kunstgenüsse, die wir da wechselweise zu hören bekamen. Wie frisch und melodisch rein hörten sich die gern gesungenen Männechöre „Lützows wilde Jagd", „Reiters Morgenlied", „Wie's daheim war" und „Nachtgefang" an. Dazwischen die reizenden Liedchen „Ueber Nacht", „Mo sind all die Blumen hin" und noch andere des Frl. Stammler Und dann wieder das meisterhafte Spiel des Herrn Hahn am Flügel. Der Alldeutsche Verband hatte deshalb in doppelter Weife den Anwesenden angenehme Stunden bereitet, wofür ihm Dank sei.
n E i e ß e n. In Gegenwart des Vizepräsidenten Dr. v. Glasenapp und zahlreicher Vertreter der städtischen Und staatlichen Behörden wurde hier das eben fertiggestellte Gebäude der neu errichteten Reichs- b a n k st e l l e, das mit einem Kostenaufwand von Mk.
250 000 erbaut worden ist, feierlich cingeweiht. Bank- direktor Beling-Frantfurt a. M. erhielt bei dieser Gelegenheil das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen. Die Bank begann sofort ihren Dienstverkehr im neuen Gebäude.
n Giessen. Eine Urkundenfälschung brachte ein zwanzig Jahre altes Mädchen aus Rodheim v. d. Höhe auf die Anklagebank. Sie hatte vor der Beigeordnetenwahl in ihrem Heimaisdorfe an einen in Frankfurt arbeitenden,, in Rodheim aber wahlberechtigten Mann eine Karte folgenden Inhalts geschrieben: „Lieber Freund! Ich teile Dir hierdurch mit, daß Du Samstag nicht zu komnien brauchst, da die anderen keinen Kandidaten aufstellen und etliche übergetreten sind. Mit Gruß Dein Freund Louis." Dabei kam es wie das Ergebnis — 44—41 Stimmen — gezeigt hat auf jede Stimme an. Die Angeklagte wollte nur einen Ulk gemacht fjaben; allein das Gericht war der Ansicht, daß jir diese Angabe zur Schonung des eigentlichen Urhebers machei sie war.offenbar nur die Angestiflete. Das Gericht hielt es für ganz unwahrscheinlich, daß ein Mädchen von zwanzig Jahren ein solches Interesse an den politischen Angelegenheiten habe, daß es sich zu einer derartigen Handlung hinreißen lasse. Das Bewußtsein, etwas Unrechtes zu tun, hatte die Angeklagte, wie sie selbst zugesland. Sie mußte also bestraft werden. Zu ihren Gunsten wurden berücksichtigt, daß sie noch jung und noch nicht vorbestraft war, ferner, daß der Erfolg nicht eingetreten war: denn der Mann war doch zur Wahl nach Rödheim gekommen und hatte den Gegenkandidaten gewählt. Vor allem aber sprach zu ihren Gunsten, daß die Angeklagte als die Verleitete erschien. Sie kam deshalb mit der geringsten zulässigen Strafe, mit einem Tage Gefängnis davon. Das Gericht wird sich noch mit der Angelegenheit zu befassen haben, wenn die Staatsanwaltschaft den Anstifter ausfindig gemacht hat.
o Stockheim (Prov. Oberh.), 18. Jan. In Gegenwart des Kreisrates Brockmann (Büdingen) fand heute eine gutbesuchte Versammlung statt, die sich mit der seit 6 Jahren stilliegenden Zuckerfabrik beschäftigte. Nach längeren Verhandlungen wurde ein Ausschuß gebildet, der in den Interessentenkreisen der Umgegend Umfrage halten soll, wieviel Morgen Zuckerrüben man zur Verarbeitung bauen will. Wenn mindestens 3000 Morgen angemeldet werden, soll die Fabrik zum Herbst d. Js. wieder in Betrieb gefetzt werden. Der heutigen Versammlung nach zu schließen ist die Stimmung für die Wiederaufnahme des Betriebes durchaus günstig.
o Ermenrod. Ueberfallen wurde das Fuhrwerk des Bäckers Hartmann. Sein Fuhcknecht kam von den Nachbarorten Ehringshausen, Ottersbach und Hainbach und hatte einen größeren Geldbetrag bei sich. Im Walde sprang ein Unbekannter auf den Schlitten uNd schlug dem Knecht den Kops blutig. Dieser wehrte sich, schrie laut und trieb die Pferde an. Der Spitzbube ent- sloh.
):( Wetzlar, 20. Jan. Auf der Strecke zwischen Wetzlar und dem benachbarten Steindorf ereignete sich gestern abend ein Automobilunglück, wobei der Lenker des Krchtwagens, der Weckführer Heinrich P r e ch- I e l, derarttge Verletzungen erlitt, daß er nach Einlie- ferung in das Krankenhaus in Gießen verstarb.
):( Frankfurt a. M. Die Geschworenen im Hopfprozeh haben für die ganze Dauer der Verhand - lungen auf ihre Diäten zugunsten von Hopfs dritter Frau verzichtet, die sich in sehr Ungünsttgen Verhältnissen befindet und deren Gesundheit durch die Arsenikvergistung gebrochen ist.
):( Wiesbaden, 19. Jan. Die 45jährige Ehefrau des Milchhändlers Schweizer in der Jahnftraße 5 wurde heute mittag erwürgt ausgesunden. Als Tä-


