Zttr Gierabgabe
©eitbct sich auch der konservative Abg. Weilnböck im Er- nährungsausschuß gegen die ungleiche Durchführmrg der Ablieferungspflicht und Preisgestaltung für dieselben. Der eine Kommunalverband fordert von jedem Huhn 50 Eier, der andere 30 Eier, dort sind soviel Hühner als zur Familie gerech- nete Köpfe freigelasien. da miteingerechnet, wieder wo anders sind die über die Abgabepflicht hinaus gewonnenen Eier dem freien Verkehr überlasien. Ebenso ist eine oft ganz unbegründete Verschiedenheit in der Preisgestaltung vorhanden. Dinge, die nur dem Schleichhandel in die Hand arbeiten. Außerordentlich mißbilligend muß aber die Möglichkeit empfunden werden daß für Rückständlgkeit bei der Eierablieferung,. dis sehr oft eine unverschuldete sein kann, zum Entzug von zum Lebensunterhalt notwendigen Eebrauchsgegenständen — wie Zucker, Petroleum — geschritten wird. Die Ungerechtigkeit vertieft sich dort, wo wegen Ablicferungssäumigkeit einzelner ganze Ortschaften so gestraft werden. Solche Druckmittel sind aufs tiefste zu bedauern, schon deswegen, weil man auf der einen Seite das Letzte herauszupreffen versucht, gleick^iiig ater die Eesamterzeugungsfähigkeit der davon betroffenen Betriebe zweifelsohne schädigt, was wieder sich zum Schaden der Allgemeinheit auswächst.
Mit kmerlki Sfliträennisne WMxt
ist, wie es scheint, der Geh. Rat v. E y m e r n - Berlin, als Vertreter des Kriegsernährurrgsarntes in die Reirbskonferenz der Hotel- und Eafthcssbesitzer nach Frankfurt a. M. gegangen. Er verteidigte, was wir ihm nicht übel nehmen, den Kriegs- sozielismus und behauptete, der freie Handel habe versagt. Zum Beweis führte er die Kartoffelversorgung an. „Wir hätten," so sagte er nach dem Bericht der „Franks. Ztg.". „im Jahre 1916 ein glanzendes Kartoffel, fahr und trotzdem eine Kartoffelnot bei freiem Handel." Wenn ein Scheidemann oder sonst eine sozialdemokratische Rummcr etwas derartiges gesagt hatte, so würden wir uns weiter nicht wundern, aber es hört doch nachgerade alles auf, daß ein Vertreter des Kriegswirtschaftsamtes eine derartige unrichtige Behauptung aufstellen kann. Wir hatten bekanntlich i. I. 1916 eine Mißernte in Kar. löffeln, wie sie seit 15 Jahren nicht schlechter gewesen ist. Es ist schade, daß dem Herrn Geheimrat nicht .gleich an Ort und Stelle gedient worden ist. Auch sonst Loten die dortigen Verhandlungen manches bemerkenswerte. So zog der demokratische Stadtverordnete E o l l - Frankfurt gegen die drakonischen Strafbestimmungen los und wünschte freiere Bewegung, was ihn aber nicht hindert, einer Partei anzugehören, die gerade alle Zwangsmaßnahmen gutheißt. Der Eroßkauf- mann Sommer-Frankfurt führte aus: „Die meisten Vor
schläge, die zur Verbesserung unserer Ernährungsverhältnisie bisher gemacht worden find, beziehen sich auf den Ausbau der bestehenden Organisation zur Erfassung und Verteilung der Erzeugnisse. Auf diesem Gebiete noch weiter zu gehen, als es bisher schon geschehen ist, ist nicht möglich. Dazu fehlt uns der erforderliche Apparat und insbesondere die notigen Arbeitskräfte. Die Bestrebungen, statt besten wieder den freien Han- .del in seine Funktionen einzusetzen und durch ihn eine ausreichende Versorgung unserer Bevölkerung zu sichern, haben neuerdings in dem Antrag des Abgeordneten R ö f i ck e ihren Niederschlag gefunden. Es ist zu bedauern, daß den in diesem Antrag gestellten Forderungen nicht stattgegeben wurde. Der freie Markt wäre durch die Wirkungen von Nachfrage und Angebot weit bester in der Lage, die Erzengniste restlos dem Ver. brauch zuzusühren und es ist g^r nicht denkbar, daß im freien Verkehr die Preise die Höhe erklommen hätten, die heute im Schleichhandel gefordert und bezahlt werden." Es wäre wirklich zu begrüßen, wenn einmal vreke Städte, die bisher im Bann linksliberaler Anschauungen gestanden haben, sich von manchen Vorurteilen freimachen wurden. Gerade so. wie die Demokratie und ihr Anhang den Antrag Roesicke rnederge- sttmmt haben, so tun sie dies auch bei allen anderen Gesetzen, die dem Mittelstand von Nutzen sind. Das sollten sich doch viele Leute in den Städten merken und manches andere auch noch, sie würden dann sicher zu dem Schluß kommen, daß ihren Interesten auf rechter Seite entschieden bester gedient wäre.
Dttürömm iiCirr Dir Preist für Getreide, PnHwchk» und -?r!e.
Vom 15. Zu ui 1918.
Der Vundesrat hot auf Crund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Vundesrats zu wirtschaftlichen Maßnah. men nsw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlasten:
8 1. Für Getreide, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1918 werden die nachstehenden Höchstpreise festgesetzt:
1. Der Preis für die Tonne Roggen darf nicht übersteigen in
Aachen . . Berlin . .
. 315 Mk.
. 305
Braunschweig
. 310
Bremen . .
. 810
Breslau . .
Vromberg .
Lasset. . .
. .
. 310
Coln . . .
Danzig . .
Dortmund .
. 315
Dresden . .
. 305
Duisburg. .
. 315
Emden . .
Erfurt . .
310
Frankfurt a. M. . vieiwitz ....
. 315
l
Hamburg . . .
310 Mk.
Hannover . . .
310
Kiel.
310
Königsberg i. Pr.
300
Lerpzig ....
365
Magdeburg. . .
305
Mannheim . . .
315
Manchen . . .
315
Posen ....
300
Rostock ....
305
Saarbrücken. . .
315
Schwerin i. M. .
305
Stettin ....
395
Strastburg i. Elf.
315
Stuttgart . . .
315
Zwickau ....
310
2. Der Höchstpreis für die Tonne Weizen, Spelz (Dinkel, tzefen). Emer. Einkorn, ist zwanzig Mark höher als der nach Nr. 1 geltende Höchstpreis für Roggen.
3. Der Preis für die Tonne der nachbezeichneten Früchte darf nicht übersteigen bei:
Hafer und Gerste.. • ^
Mais (Welschkorn. türkischer Weizen. Kurkumz) 4>0 „
ungeschältem Buchweizen . ..*300 „
geschältem Buchweizen ......... £00 »
wilder Buchweizen (Vockheidekorn, Eifeler
Buchweizen). »
ungeschälter Hirse . . . .."
geschälter Hir e und Bruchhirse...
§ 2. In den im 8 1 nicht genannten Orten (Nebenorten) ist der Höchstpreis gleich dem des nächstgeleg-enen, im 8 1 genannten Ortes (Hauptort).
Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten höheren Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis festsetzem Ist für die Preisbildung eines Nebenortes ein anderer als der nächstgel egene Hauptort bestimmend, so können diese Behörden den Höchstpreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinaufsetzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Bundesstaate, so ist die Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich.
tz 3. Die in dieser Verordnung, sowie auf Grund dieser Verordnung bestimmten Preise sind Höchstpreise im Sinne des
Gesetzes, betreffend Höchstpreise.
Die Höchstpreise gelten für den Verkauf durch den Erzeuger: sie schließen die .Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst
ein.
8 4. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts erläßt die näheren Bestimmungen über die Preise: er bestimmt, welche Nebenleistungen in den Preisen einbegriffen sind, und welche Vergütungen für Nebenleistungen im Höchstfall gewährt werden
dürfen.
Der Staatssekretär des Krieqsernährungsamts kann Ausnahmen Massen. Er kann die Preise, soweit dies zur Sicherung rechtzeitiger Ablieferung erforderlich erscheint, für bestimmte Zeilen erhöhen oder herabsetzen: er kann besondere Be. stimmungen über die Preise für den Verkauf zu Saatzwecken
treffen.
8 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 15. Juni 1918.
Der Reichskanzler.
I. V.: von Waldow.
Verordnung über Frühdruschprämien. Vom 15. Juni 1918.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Preise für Getreide, Buchweizen uird Hirse vom 15. Juni 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 657) wird bestimmt:
8 1. Die im 8 1 der Verordnung über die Preise für Getreide. Buchweizen und Hirse vom 15. Juni 1918 für Getreide festgesetzten Höchstpreise erhöhen sich, wenn die Ablieferung erfolgt:
f. d. To-
vor dem 16. Juli 1918 um eine Druschprämie von . 120 Mk. vor dem 1. August 1918 um eine Druschprämie von . 100 „ vor dem 16. August 1918 um eine Drufchpränne von . 80 n vor dem 1 September 1918 um eine Druschprämie von 60 „ vor dem 16. September 1918 um eine Druschpramie von 40 „ vor dem 1. Oitober 1918 um eine Druschprämie von . 20 „
Die Vorschrift im Abs. 1 findet keine Anwendung auf Hafer und Mais. Die Festsetzung von Druschprämien für Hafer erfolgt durch besondere Verordnung.
8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 15. Juni 1918.
Der Staatssekretär dcs Kriegssrnährungsamts von Waldow.
§r. ‘ fta md SflpßnolmiHf.
In rer sozialdemokratischen „Magdeburger Volksstimme" — die „Frankfurter Volksstimme" druckt es nach — erzählt ein alter Genoffe, wie er in seiner Jugend im Harz Bucheckern gesammelt habe und öfters so viel der Früchte gesammelt habe, daß sie zu Hause zwei Jahre lang Buchöl zu essen gehabt hätten, „Kartosfelbuffer mit Vuchöl, Prilleken, Eierkuchen, Weihnachtskuchen. alles mit Buchöl — da konnten selbst die großen Bauern nicht mitkommen." Der alte Genoffe fragt nun, was das arbeitende Volk diesen Herbst zu tun habe? Nun in den Wald gehen und Bucheckern sammeln, dann käme es rein aus allen Knopflöchern und freudestrahlend singt er:
„Solch ein Gewimmel möcht ich sehen.
Mit ftciem Volk bei „Mutierbuchen" stehen."
„Oel tut uns not.
Oel mutz man haben,
Wie Luft und Wasser tut es not.
Wir sind des alten Herrgotts Raben,
-Weil wir ja keine Butter haben."
Nur gemach? mein lieber alter Genosse I Sie scheinen die Kriegsgesctze schlecht zu kennen, Ihnen würden die Kriegsgesellschaften, die Landesfettstellen usw. gehörig auf's Dach steigen. Wenn Sie Bucheckern sammeln, so gehört die Ernte nicht Ihnen, sondern sie ist „beschlagnahmt", wie so ziemlich alles, was zwischen der Erde und dem Himmel wächst. Das Oel verschwindet in irgend einer Kriegsgosellschaft und ihre Genossen, die sie zum Bncheckernsammeln ausfordern, haben das Nachsehen, oder kriegen höchstens ein „Bachimen." Und wenn sie weiter nochdenken wollen, so muffen Sie sich an die Brust schlagen und sich sagen, daß die sozialdemokratisihe Wirtschaft daran schuld ist, die nach dem in Frankfurt auf einer Volksversammlung geprägten Grundsatz handelt: wenn wir hungern sollen,
dann muffen wir alle gleichmäßig hungern!, die nicht den all er niedrigsten Vorteil denen einräumen will, die im Schweiße ihres Angesichts selbst helfen zu produzieren und Nahrungsmittel zu erzeugen. Und wenn Sie, alter Genoffe, boshafter Weise in Ihrer Plauderei bemerken, die meisten Bucheckern, die vor
der Reife auf den Boden fielen, hätten Wurmfraß, das könne man ohne Ausnahme der konservativen Partei überlaffen, so zeigt sich, daß auch Sie an dem Eehirnfraß leiden, der bei den meisten unentwegten Eenoffen zu finden ist. Denn gerade die Vertreter des konservativen Gedankens wollen denen, die selbst dazu beitragen, Nahrungsmittel herbeizuschaffen, auch einen bescheidenen Anteil davon gewähren, während Ihre Partei nur alles gleich machen will und keine andere Sorge kennt, als die gleiche Verteilung. Gerade die Sozialdemokratie und ihre bureaukrotifchen Nachläufer in den Kriegsstellen sind es, die den Ducheckernsammlern die vom Wurm zerfressenen Frücht» überlaffen würden.
Pferdeverstcigerung.
Freitag, den 28. Juni, vormittags 10y 2 Uhr, werden auf dem Jagdschlösse Kranichstein bei Darmstadt durch die Landwirtschaftskammer 20 Stück holländische Fohlen versteigert.
An der Versteigerung können nur hessische Landwirte teilnehmen, die von ihrer Bürgermeisterei eine Bescheinigung haben, daß sie Landwirt sind und dringend der Pferde bedürfen.
Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung und mit Rückvergütung. Die näheren Verkaufsbedingungen werden vor Beginn der Versteigerung bekanntgegeben.
Sollte jemand verhindert sein, zur Versteigerung zu^ kommen, und möchte sich durch einen Bekannten ein Pferd ersteigern lassen, so muß er diesem eine amtlich beglaubigte Vollmacht ausstellen, des Inhalts, daß dieser den Auftrag hat,, für ihn ein Pferd zu steigern und daß er die Bedingungen, die diefer anerkennt, ebenfalls anerkennen will.
Tarmstadt, den 24. Juni 1918.
Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum Hesse«.
Ans der Heimat.
Aus Starkenburg.
Darmstadt, 23. Juni. Von einer hiesigen Korrespondenz wird folgende Notiz verbreitet: „Ein unglaublich hoher Preis wurde bei der letzten Pferdeversteigerung der Landwirtschaftskammer auf Jagdschloß Kranichstein am Mittwoch erzielt. Für einige der besten dreijährigen Fohlen wurden bis Mk. 14 000, wörtlich vierzehntausend Mark für das Stück geboten und bezahlt. Wenn man derartige Summen, auch nicht wie bei den Weinpreisen als Luxuspveise bezeichnen muß, für welche die Steigerer zu ganz besonders hohen Steuern herangezogen wer- den müßten, da der Landwirt die Tiere zu seinem Betriebe unbedingt benötigt, so ist dies doch ein sehr guter Beweis für den außerordentlich guten Stand unserer Landwirtschaft im Allgemeinen." Der Herausgeber der Korrespondenz dürste doch wis- sen, daß aus die Steigerungspreise namhafte Rückvergütungen erfolgen, so daß der eigentliche Preis weit geringer ist. Es fallen also auch die Schlußfolgerungen, die der Derfaffer gezogen hat, fcrt.
Darmstadt. 23. Juni. Als Beisteuer zur Ludendorffspende hat de: Großherzog dem Reichsausschuß für Kriegsbeschädigtenfürsorge den Betrag von weiteren Mk. 50 000 zur Verfügung gestellt, nachdem er schon einmal im vorigen Jahre aus Anlaß seines Regicrungsjubiläums dem Landesausschuß für Kriegs- beschädigtenfürforge die gleiche Summe gespendet hat. Die jetzige Summe wurde in Kriegsanleihe überwiesen.
Darmstodt. 23. Juni. Die Pelzdiebe, welche dieser Tage in einem hiesigen Pelzgeschäst in der Eschollbrückerstraße für mehrere tausend Mark Pelzwaren stahlen, wurden durch die Bemühungen der Kriminalpolizei ermittelt. Es sind zwei anscheinend dem Heere angehörend« Diebe, die vorbestraft sind und dem Militärgericht überliefert wurden.
Pfungstadt, 23. Jnni. Ungeheuerliche Preise wurden bet der dieser Tage dahier stattgehabten Wiesenheuversteigerung erzielt. Pro Morgen wurden durchschnittlich Mk. 200 geboten, sodaß sich der Zentner auf etwa Mk. 15 stellen dürfte. Allerdings wird mitgeteilt, daß bei einer dieser Tage in einem Orte am Main erfolgten Versteigerung Mk. 500 für den Morgen gelost worden sein sollen. Wo soll das noch hinaus?
Heppenheim, 23. Juni. Wieder ein Ledertreibriemendieb- stahl wurde hier begangen, indem aus dem dortigen Eranit- rverk ein guter Lederriemen im Werte von mehreren Tausend Mark gestohlen wurde. Aus die Ermittelung des Täters resp. des Treibriemens ist von Seiten der Bestohlenen eine Belohnung von Mk. 200 ausgeschneben, da der Betrieb empfindlich gestört ist.
Kirchliche Nachrichten.
Gottesdienst in der Stadtkirche.
Mittwoch, 26. Juni, cchends 8% Uhr: KriegsandaD. Herr Pfarrer D i e h l.
Offene Stellen:
1 Melkerbursche. 24 Tagelöhner. 3 Hausburschen, 1 Schäfer, 5 Knechte. 2 Arbeiterfamilien. 1 Wärter, 2 Heizer, 1 Müller, 1 Knechlefamilie, 7 Dienstmägde, 9 Hausmädchen, 1 Flickerin,
1 Lehrmädchen. 1 Melkerin, mehrere Fabrikarbeiter und.-Arbeiterinnen, 1 Bäcker.
Ctellenfuchendel
Mehrere Melkerfamilien und ledige Melker, 2 Wirtschafterinnen,
2 Bürofrüulein, Meikersamilie (Mutter und Tochter), zehn 17jähr. Schüler für Landwirtschaft (arbeiten gegen Verpflegung).
Verantwortlich für den politischen und lokalen Teil: Otto H i r f ch e l f Friedberg: für den Anzeigenteil: R. Heyner. Fiiedberg. Druck und Verlag der „Neuen Tageszeitung^ A. G.. ttriedbera i, H.


