Ausgabe 
25.6.1918
 
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Zttr Gierabgabe

©eitbct sich auch der konservative Abg. Weilnböck im Er- nährungsausschuß gegen die ungleiche Durchführmrg der Ab­lieferungspflicht und Preisgestaltung für dieselben. Der eine Kommunalverband fordert von jedem Huhn 50 Eier, der an­dere 30 Eier, dort sind soviel Hühner als zur Familie gerech- nete Köpfe freigelasien. da miteingerechnet, wieder wo anders sind die über die Abgabepflicht hinaus gewonnenen Eier dem freien Verkehr überlasien. Ebenso ist eine oft ganz unbegrün­dete Verschiedenheit in der Preisgestaltung vorhanden. Dinge, die nur dem Schleichhandel in die Hand arbeiten. Außeror­dentlich mißbilligend muß aber die Möglichkeit empfunden werden daß für Rückständlgkeit bei der Eierablieferung,. dis sehr oft eine unverschuldete sein kann, zum Entzug von zum Le­bensunterhalt notwendigen Eebrauchsgegenständen wie Zucker, Petroleum geschritten wird. Die Ungerechtigkeit vertieft sich dort, wo wegen Ablicferungssäumigkeit einzelner ganze Ortschaften so gestraft werden. Solche Druckmittel sind aufs tiefste zu bedauern, schon deswegen, weil man auf der einen Seite das Letzte herauszupreffen versucht, gleick^iiig ater die Eesamterzeugungsfähigkeit der davon betroffenen Be­triebe zweifelsohne schädigt, was wieder sich zum Schaden der Allgemeinheit auswächst.

Mit kmerlki Sfliträennisne WMxt

ist, wie es scheint, der Geh. Rat v. E y m e r n - Berlin, als Vertreter des Kriegsernährurrgsarntes in die Reirbskonferenz der Hotel- und Eafthcssbesitzer nach Frankfurt a. M. gegangen. Er verteidigte, was wir ihm nicht übel nehmen, den Kriegs- sozielismus und behauptete, der freie Handel habe versagt. Zum Beweis führte er die Kartoffelversorgung an.Wir hätten," so sagte er nach dem Bericht derFranks. Ztg.".im Jahre 1916 ein glanzendes Kartoffel, fahr und trotzdem eine Kartoffelnot bei freiem Handel." Wenn ein Scheidemann oder sonst eine sozialdemokratische Rummcr etwas derartiges gesagt hatte, so würden wir uns weiter nicht wundern, aber es hört doch nachgerade alles auf, daß ein Vertreter des Kriegswirtschaftsamtes eine der­artige unrichtige Behauptung aufstellen kann. Wir hatten bekanntlich i. I. 1916 eine Mißernte in Kar. löffeln, wie sie seit 15 Jahren nicht schlechter gewesen ist. Es ist schade, daß dem Herrn Geheimrat nicht .gleich an Ort und Stelle gedient worden ist. Auch sonst Loten die dortigen Verhandlungen manches bemerkenswerte. So zog der demokratische Stadtverordnete E o l l - Frankfurt gegen die drakonischen Strafbestimmungen los und wünschte freiere Be­wegung, was ihn aber nicht hindert, einer Partei anzugehören, die gerade alle Zwangsmaßnahmen gutheißt. Der Eroßkauf- mann Sommer-Frankfurt führte aus:Die meisten Vor­

schläge, die zur Verbesserung unserer Ernährungsverhältnisie bisher gemacht worden find, beziehen sich auf den Ausbau der bestehenden Organisation zur Erfassung und Verteilung der Erzeugnisse. Auf diesem Gebiete noch weiter zu gehen, als es bisher schon geschehen ist, ist nicht möglich. Dazu fehlt uns der erforderliche Apparat und insbesondere die notigen Arbeits­kräfte. Die Bestrebungen, statt besten wieder den freien Han- .del in seine Funktionen einzusetzen und durch ihn eine aus­reichende Versorgung unserer Bevölkerung zu sichern, haben neuerdings in dem Antrag des Abgeordneten R ö f i ck e ihren Niederschlag gefunden. Es ist zu bedauern, daß den in diesem Antrag gestellten Forderungen nicht stattgegeben wurde. Der freie Markt wäre durch die Wirkungen von Nachfrage und An­gebot weit bester in der Lage, die Erzengniste restlos dem Ver. brauch zuzusühren und es ist g^r nicht denkbar, daß im freien Verkehr die Preise die Höhe erklommen hätten, die heute im Schleichhandel gefordert und bezahlt werden." Es wäre wirk­lich zu begrüßen, wenn einmal vreke Städte, die bisher im Bann linksliberaler Anschauungen gestanden haben, sich von manchen Vorurteilen freimachen wurden. Gerade so. wie die Demokratie und ihr Anhang den Antrag Roesicke rnederge- sttmmt haben, so tun sie dies auch bei allen anderen Gesetzen, die dem Mittelstand von Nutzen sind. Das sollten sich doch viele Leute in den Städten merken und manches andere auch noch, sie würden dann sicher zu dem Schluß kommen, daß ihren Interesten auf rechter Seite entschieden bester gedient wäre.

Dttürömm iiCirr Dir Preist für Getreide, PnHwchk» und -?r!e.

Vom 15. Zu ui 1918.

Der Vundesrat hot auf Crund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Vundesrats zu wirtschaftlichen Maßnah. men nsw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlasten:

8 1. Für Getreide, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1918 werden die nachstehenden Höchstpreise festgesetzt:

1. Der Preis für die Tonne Roggen darf nicht übersteigen in

Aachen . . Berlin . .

. 315 Mk.

. 305

Braunschweig

. 310

Bremen . .

. 810

Breslau . .

Vromberg .

Lasset. . .

. .

. 310

Coln . . .

Danzig . .

Dortmund .

. 315

Dresden . .

. 305

Duisburg. .

. 315

Emden . .

Erfurt . .

310

Frankfurt a. M. . vieiwitz ....

. 315

l

Hamburg . . .

310 Mk.

Hannover . . .

310

Kiel.

310

Königsberg i. Pr.

300

Lerpzig ....

365

Magdeburg. . .

305

Mannheim . . .

315

Manchen . . .

315

Posen ....

300

Rostock ....

305

Saarbrücken. . .

315

Schwerin i. M. .

305

Stettin ....

395

Strastburg i. Elf.

315

Stuttgart . . .

315

Zwickau ....

310

2. Der Höchstpreis für die Tonne Weizen, Spelz (Dinkel, tzefen). Emer. Einkorn, ist zwanzig Mark höher als der nach Nr. 1 geltende Höchstpreis für Roggen.

3. Der Preis für die Tonne der nachbezeichneten Früchte darf nicht übersteigen bei:

Hafer und Gerste.. ^

Mais (Welschkorn. türkischer Weizen. Kurkumz) 4>0

ungeschältem Buchweizen . ..*300

geschältem Buchweizen ......... £00 »

wilder Buchweizen (Vockheidekorn, Eifeler

Buchweizen). »

ungeschälter Hirse . . . .."

geschälter Hir e und Bruchhirse...

§ 2. In den im 8 1 nicht genannten Orten (Nebenorten) ist der Höchstpreis gleich dem des nächstgeleg-enen, im 8 1 ge­nannten Ortes (Hauptort).

Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimm­ten höheren Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis festsetzem Ist für die Preisbildung eines Neben­ortes ein anderer als der nächstgel egene Hauptort bestimmend, so können diese Behörden den Höchstpreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinaufsetzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Bundesstaate, so ist die Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich.

tz 3. Die in dieser Verordnung, sowie auf Grund dieser Verordnung bestimmten Preise sind Höchstpreise im Sinne des

Gesetzes, betreffend Höchstpreise.

Die Höchstpreise gelten für den Verkauf durch den Er­zeuger: sie schließen die .Kosten der Beförderung bis zur Ver­ladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst

ein.

8 4. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts erläßt die näheren Bestimmungen über die Preise: er bestimmt, welche Nebenleistungen in den Preisen einbegriffen sind, und welche Vergütungen für Nebenleistungen im Höchstfall gewährt werden

dürfen.

Der Staatssekretär des Krieqsernährungsamts kann Aus­nahmen Massen. Er kann die Preise, soweit dies zur Siche­rung rechtzeitiger Ablieferung erforderlich erscheint, für be­stimmte Zeilen erhöhen oder herabsetzen: er kann besondere Be. stimmungen über die Preise für den Verkauf zu Saatzwecken

treffen.

8 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkün­dung in Kraft.

Berlin, den 15. Juni 1918.

Der Reichskanzler.

I. V.: von Waldow.

Verordnung über Frühdruschprämien. Vom 15. Juni 1918.

Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Preise für Getreide, Buchweizen uird Hirse vom 15. Juni 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 657) wird bestimmt:

8 1. Die im 8 1 der Verordnung über die Preise für Ge­treide. Buchweizen und Hirse vom 15. Juni 1918 für Getreide festgesetzten Höchstpreise erhöhen sich, wenn die Ablieferung er­folgt:

f. d. To-

vor dem 16. Juli 1918 um eine Druschprämie von . 120 Mk. vor dem 1. August 1918 um eine Druschprämie von . 100 vor dem 16. August 1918 um eine Drufchpränne von . 80 n vor dem 1 September 1918 um eine Druschprämie von 60 vor dem 16. September 1918 um eine Druschpramie von 40 vor dem 1. Oitober 1918 um eine Druschprämie von . 20

Die Vorschrift im Abs. 1 findet keine Anwendung auf Hafer und Mais. Die Festsetzung von Druschprämien für Hafer er­folgt durch besondere Verordnung.

8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkün­dung in Kraft.

Berlin, den 15. Juni 1918.

Der Staatssekretär dcs Kriegssrnährungsamts von Waldow.

§r. fta md SflpßnolmiHf.

In rer sozialdemokratischenMagdeburger Volksstimme" dieFrankfurter Volksstimme" druckt es nach erzählt ein alter Genoffe, wie er in seiner Jugend im Harz Bucheckern ge­sammelt habe und öfters so viel der Früchte gesammelt habe, daß sie zu Hause zwei Jahre lang Buchöl zu essen gehabt hät­ten,Kartosfelbuffer mit Vuchöl, Prilleken, Eierkuchen, Weih­nachtskuchen. alles mit Buchöl da konnten selbst die großen Bauern nicht mitkommen." Der alte Genoffe fragt nun, was das arbeitende Volk diesen Herbst zu tun habe? Nun in den Wald gehen und Bucheckern sammeln, dann käme es rein aus allen Knopflöchern und freudestrahlend singt er:

Solch ein Gewimmel möcht ich sehen.

Mit ftciem Volk beiMutierbuchen" stehen."

Oel tut uns not.

Oel mutz man haben,

Wie Luft und Wasser tut es not.

Wir sind des alten Herrgotts Raben,

-Weil wir ja keine Butter haben."

Nur gemach? mein lieber alter Genosse I Sie scheinen die Kriegsgesctze schlecht zu kennen, Ihnen würden die Kriegsge­sellschaften, die Landesfettstellen usw. gehörig auf's Dach stei­gen. Wenn Sie Bucheckern sammeln, so gehört die Ernte nicht Ihnen, sondern sie istbeschlagnahmt", wie so ziemlich alles, was zwischen der Erde und dem Himmel wächst. Das Oel ver­schwindet in irgend einer Kriegsgosellschaft und ihre Genossen, die sie zum Bncheckernsammeln ausfordern, haben das Nach­sehen, oder kriegen höchstens einBachimen." Und wenn sie weiter nochdenken wollen, so muffen Sie sich an die Brust schla­gen und sich sagen, daß die sozialdemokratisihe Wirtschaft daran schuld ist, die nach dem in Frankfurt auf einer Volksversamm­lung geprägten Grundsatz handelt: wenn wir hungern sollen,

dann muffen wir alle gleichmäßig hungern!, die nicht den all er niedrigsten Vorteil denen einräumen will, die im Schweiße ihres Angesichts selbst helfen zu produzieren und Nahrungsmit­tel zu erzeugen. Und wenn Sie, alter Genoffe, boshafter Weise in Ihrer Plauderei bemerken, die meisten Bucheckern, die vor

der Reife auf den Boden fielen, hätten Wurmfraß, das könne man ohne Ausnahme der konservativen Partei überlaffen, so zeigt sich, daß auch Sie an dem Eehirnfraß leiden, der bei den meisten unentwegten Eenoffen zu finden ist. Denn gerade die Vertreter des konservativen Gedankens wollen denen, die selbst dazu beitragen, Nahrungsmittel herbeizuschaffen, auch einen bescheidenen Anteil davon gewähren, während Ihre Partei nur alles gleich machen will und keine andere Sorge kennt, als die gleiche Verteilung. Gerade die Sozialdemokratie und ihre bureaukrotifchen Nachläufer in den Kriegsstellen sind es, die den Ducheckernsammlern die vom Wurm zerfressenen Frücht» überlaffen würden.

Pferdeverstcigerung.

Freitag, den 28. Juni, vormittags 10y 2 Uhr, werden auf dem Jagdschlösse Kranichstein bei Darmstadt durch die Landwirtschaftskammer 20 Stück holländische Fohlen ver­steigert.

An der Versteigerung können nur hessische Landwirte teilnehmen, die von ihrer Bürgermeisterei eine Be­scheinigung haben, daß sie Landwirt sind und dringend der Pferde bedürfen.

Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung und mit Rückvergütung. Die näheren Verkaufsbedingungen werden vor Beginn der Versteigerung bekanntgegeben.

Sollte jemand verhindert sein, zur Versteigerung zu^ kommen, und möchte sich durch einen Bekannten ein Pferd ersteigern lassen, so muß er diesem eine amtlich be­glaubigte Vollmacht ausstellen, des Inhalts, daß die­ser den Auftrag hat,, für ihn ein Pferd zu steigern und daß er die Bedingungen, die diefer anerkennt, ebenfalls aner­kennen will.

Tarmstadt, den 24. Juni 1918.

Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum Hesse«.

Ans der Heimat.

Aus Starkenburg.

Darmstadt, 23. Juni. Von einer hiesigen Korrespondenz wird folgende Notiz verbreitet:Ein unglaublich hoher Preis wurde bei der letzten Pferdeversteigerung der Landwirtschafts­kammer auf Jagdschloß Kranichstein am Mittwoch erzielt. Für einige der besten dreijährigen Fohlen wurden bis Mk. 14 000, wörtlich vierzehntausend Mark für das Stück geboten und be­zahlt. Wenn man derartige Summen, auch nicht wie bei den Weinpreisen als Luxuspveise bezeichnen muß, für welche die Steigerer zu ganz besonders hohen Steuern herangezogen wer- den müßten, da der Landwirt die Tiere zu seinem Betriebe un­bedingt benötigt, so ist dies doch ein sehr guter Beweis für den außerordentlich guten Stand unserer Landwirtschaft im Allge­meinen." Der Herausgeber der Korrespondenz dürste doch wis- sen, daß aus die Steigerungspreise namhafte Rückvergütungen erfolgen, so daß der eigentliche Preis weit geringer ist. Es fallen also auch die Schlußfolgerungen, die der Derfaffer ge­zogen hat, fcrt.

Darmstadt. 23. Juni. Als Beisteuer zur Ludendorffspende hat de: Großherzog dem Reichsausschuß für Kriegsbeschädigten­fürsorge den Betrag von weiteren Mk. 50 000 zur Verfügung gestellt, nachdem er schon einmal im vorigen Jahre aus Anlaß seines Regicrungsjubiläums dem Landesausschuß für Kriegs- beschädigtenfürforge die gleiche Summe gespendet hat. Die jetzige Summe wurde in Kriegsanleihe überwiesen.

Darmstodt. 23. Juni. Die Pelzdiebe, welche dieser Tage in einem hiesigen Pelzgeschäst in der Eschollbrückerstraße für mehrere tausend Mark Pelzwaren stahlen, wurden durch die Bemühungen der Kriminalpolizei ermittelt. Es sind zwei an­scheinend dem Heere angehörend« Diebe, die vorbestraft sind und dem Militärgericht überliefert wurden.

Pfungstadt, 23. Jnni. Ungeheuerliche Preise wurden bet der dieser Tage dahier stattgehabten Wiesenheuversteigerung erzielt. Pro Morgen wurden durchschnittlich Mk. 200 geboten, sodaß sich der Zentner auf etwa Mk. 15 stellen dürfte. Aller­dings wird mitgeteilt, daß bei einer dieser Tage in einem Orte am Main erfolgten Versteigerung Mk. 500 für den Morgen ge­lost worden sein sollen. Wo soll das noch hinaus?

Heppenheim, 23. Juni. Wieder ein Ledertreibriemendieb- stahl wurde hier begangen, indem aus dem dortigen Eranit- rverk ein guter Lederriemen im Werte von mehreren Tausend Mark gestohlen wurde. Aus die Ermittelung des Täters resp. des Treibriemens ist von Seiten der Bestohlenen eine Beloh­nung von Mk. 200 ausgeschneben, da der Betrieb empfindlich gestört ist.

Kirchliche Nachrichten.

Gottesdienst in der Stadtkirche.

Mittwoch, 26. Juni, cchends 8% Uhr: KriegsandaD. Herr Pfarrer D i e h l.

Offene Stellen:

1 Melkerbursche. 24 Tagelöhner. 3 Hausburschen, 1 Schäfer, 5 Knechte. 2 Arbeiterfamilien. 1 Wärter, 2 Heizer, 1 Müller, 1 Knechlefamilie, 7 Dienstmägde, 9 Hausmädchen, 1 Flickerin,

1 Lehrmädchen. 1 Melkerin, mehrere Fabrikarbeiter und.-Arbeite­rinnen, 1 Bäcker.

Ctellenfuchendel

Mehrere Melkerfamilien und ledige Melker, 2 Wirtschafterinnen,

2 Bürofrüulein, Meikersamilie (Mutter und Tochter), zehn 17jähr. Schüler für Landwirtschaft (arbeiten gegen Verpflegung).

Verantwortlich für den politischen und lokalen Teil: Otto H i r f ch e l f Friedberg: für den Anzeigenteil: R. Heyner. Fiiedberg. Druck und Verlag derNeuen Tageszeitung^ A. G.. ttriedbera i, H.