Ausgabe 
7.6.1918
 
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Zwangs gelingen: die Vermehrung der Anbaufläche gerade für die am dringendsten nötigen Produkte: Cerealien und Kartoffeln Das aber bedeutet eine unmittelbare Der- breiterung der Ernährungsbasis, eine Steigerung der Pro­duktion.

Nun verlangt der Antrag Roesicke Erhöhung der Preise mindestens bis zur Deckung der Selbstkosten. Eine Forde­rung, die man in den Städten, wo immer nur die Vorstel­lung von den Kriegsgewinnen der Landwirtschaft besteht, mit Verwunderung hören wird. Leider ist die Gicßstadt- presse selten objektiv genug, ihren Lesern einen Einblick in die wirklichen Verhältnisse zu geben.

Eine Voraussetzung allerdings verlangt der Antrag Roesicke: Es muß zur Sicherstellung und Erfassung der um« gelegten Mengen bewirtsck^afteter Nahrungsmittel eine- sung der Organisationssrage in größtem Stil erfolgen, dezentralisiert, auf möglichst breiter Grundlage. Dahinge­hende Vorschläge, die die Heranziehung der landwirtßchaft- lichen Genossenschaften und die Errichtung von Geschäfts­stellen allenthalben auf dem Lande vorsahen, sind seiner- zeit vom Kriegsausschuß der deutschen Landwirtschaft ge- mackK worden. Sie wurden vom Handel, der mit dem Maße seiner Beteiligung nicht zufrieden war, lebhaft bekämpft. Man wird sagen müssen, daß gerade unter dem Gesichts­punkt der Roeucke'schen Vorschläge beide Teile sich »hre Interessengemeinschaft gegenüber dem herrschenden System vor Augen halten sollten. Wie im einzelnen die Anregungen des Roesicke'scben Antrages auszugestalten und praktisch durchguführen sind, soll hier unerörtert bleiben' nur der Hinweis sei gegenüber völlig absprechender Kritik gestattet, daß sich ein ähnliches System dei beschränkten öffentlichen Bewirtschaftung und der leilweisen Wiedereinschaltung des Handels im Generalgouvernement Belgien durchaus be­währt hat. Jedenfalls ist es höchste Zeit zur Umkehr, denn es gilt nicht nur eine Besserung für den Rest des Krieges zu schaffen, sondern auch die Grundlagen für die Zeit des Uebergangs, die nicht viel ärmer an Schwierigkeiten wirt­schaftlicher Art sein wird.

Hesse»,Kaste.

Die Zentralkasse der hessischen landwirtschaftlichen Ge­nossenschaften, e. G. m. b. H. zu Darmstadt verschickt soeben ihren Bericht über das fünfte Geschäftsjahr 1917 mit der Einladung zu der fünften ordentlichen Generalversammlung die für Mittwoch, den 26. Juni 1918, vormittags 10^$ Uhr nach Darmstadt in den Kaisersaal einberufen ist.

Der Gesamtumsatz in 1917 beträgt 1 391000 000, Mark gegenüber 659 000 000, Mark in 1916.

Ende des Berichtsjahres waren von $50 Genossenschaften 2 Gesellschaften und 4 Einzelpersonen 958 000, Mark Ge- samthastjumme übernommen. An 315 Genossenschaften waren 14 857 000, Mark Gesamtkredit eingeräumt, der von 103 Genossenschaften mit rund 2 400 000, Mark in Anspruch genommen war.

Der Reingewinn aus 1917 beträgt 104 442,79 Mark, nachdem 43 000, Mark für Kriegs gewinnsteuer zurück ge­stellt, 96 00, Mark auf Wertpapiere abgeschrieben und 42 375, Mark 59 notleidenden Genossenschaften aus dem erzielten Zinsgewinn von dem Staatsdarlehn von 990 000 Mark zugewendet worden sind.

Der eigene Besitz an Kriegsanleihen am Bilanztage be­trägt 11 126 800. Mark, an Preußischen und Deutschen Reichsschatzanweisungen von 1917, zu 100 rückzahlbar, 2 520 000, Mark.

Die Geschäftsguthaben betragen 479 000, Mark.

Wenn die Generalversammlung den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zustinunt, betragen die Reserven 201 395,95 Mark.

Trotz der ansehnlichen Zeichnung auf Kriegsanleihen stiegen die Einlagen aus dem Kundenkreis, in der Haupt­sache Einlagen der Genossenschaften, von rund 15,3 Millionen Mark Ende 1916 auf 36 Millionen Mark Ende 1917.

An Zinsen wurden während des Berichtsjahres be- rechnet in laufender Rechnung für Guthaben 4%, für Schuld 5% auf Kündigungseinlage 4%, 4 y 5 % oder 4 y 2 %, je nach­dem die einlegenden Genossenschaften sich verpflichten, diese Gelder mindestens einen, drei oder sechs Monate vor Abruf zu kündigen.

Als Dividende auf die Ende 1916 eingezahlten Ge- sckäftsguthaben werden der Generalversammlung 4% vor- gefchlagen.

Auf die sechste und siebente Kriegsanleihe wurden in 1917 bei der Zentralkasse 49 Millionen Mark, auf die achte in 1918 allein 40 Millionen Mark, auf sämtliche Kriegs­anleihen zusammen rund 140 Millionen Mark gezeichnet.

In dem Schluhtext und in den Anlagen 7 und 8 be- scl-äftigt sich der Bericht eingehend mit der Förderung des bargeldlosen Verkehrs.

An die Ztadihnnsfranen!

Immer noch stehen unsere Männer, Söhne, und Brüder -raußen im Felde und durch ihre Tapferkeit, ihr AuSharren find unsere Fluren beschützt, können bebaut weiden und uns die Möglichkeit geben, mit den Erzeugnissen des Heimat­landes durchzuhalten. Die durch Hen Heeresdienst in An­spruch genommenen männlichen Kräfte sind vielfach durch weiblickie Personen in hervorragender Weise ersetzt worden und die Arbeit der meisten unserer Landfrauen hat Erfolge hervorgcbrachl, die man in Friedenszeiten nie für möglich gehalten hätte. Neben ihrem Beruf als Hausfrau und Mutter führen sie den Pflug, pftanzen und ernten, be­sorgen die Viehwirtsck>aft.

In wenigen Togen beginnt die Heuernte, bald folgt die Getreideernte. Hilfskräfte sind in dieser Zeit für Haus- und Feldarbeit dringend nötig. Im Stadthaushalt kann sich jn vielen Fällen die tüchtige Frau auf 1014 Tage be­helfen. ohne daß die Häuslickcheit leidet, die fällige Feld­arbeit muß getan werden, es hängt davon unsere Ernährung ab. Stadthausfrauen, helft Euren Schwestern auf dem Lande, in dem Ihr Eure Dienstboten für die Arbeit auf dem Lande beurlaubt. Ihr leistet auf diesem Wege vaterländischen Hilfsdienst

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Ans der Heimat. '

Die Witterung ist immer noch kühl und trocken und' dem Wachstum nicht förderlich Nachts ist es stets empfindlick kalt und auch bei Tage trotz des Sonnenscheines nur wenig warm. Jn einigen Gegend Norddeutfchlond hüben wie sogar empfindliche Nachtfröste gehabt. Jn der Gegend von Berlin sind große Flocken mit Bohnen, die meist dem Blühen ziemlich nahe waren, vollständig vernichtet und müssen neu bestellt werden. Außerdem sind die Kartoffeln sckwer in der Entwicklung gehemmt, Gurken- und Kürbispflanzungen ganz vernichtet. Auch in Gärten und Parkanlagen ist sckiwerer Schaden entstanden. Ans fast allen Teilen der Mark, ferner ans Schlesien, Posen, West- und Ostpreußen, Pommern und Mecklenburg liegen Nachrichten über harte Frostschäden vor. .In den Wäldern haben vor allem die Eichen arg gelitten.

Mißbrauch der Portofreihril. Briefe und Postkarten, die von Heeresangehörigen abgesandt werden, dürfen nur dann mit dem VermerkFeldpost",Feldpostbrief" oder Feldpostkarre" versehen werden, wenn sie Privatange­legenheiten des als Absender öezeichneten Heeresange­hörigen betreffen und von diesen allein herrühren. Unter­schriften oder schriftliche kurze Zusätze, Grüße oder sonstige Mitteilungen von Zivilpersonen dürfen solche Feldpostbricf- -endungen nicht' enthalten, sonst werden sie portopflichtig. Ebensowenig werden Postkarten usw. von Zivilpersonen an Zivilpersonen dadurch portofreie Feldpostsendungen, daß Heeresangebörige sie mit unterschreiben oder mit Zusätzen versehen und sich als Absender mit ihrer militärischen Adresse darauf bezeichnen. Eine solche gemeinsame Inan­spruchnahme der Feldpost-Portofreiheit durch Zivil- und Militärpersonen ist strafbar, selbst wenn solche Karten usw. von Familienangehörigen der Militärpersonen mitunter­schrieben sind. Die Postanstalten sind streng angewiesen, jeden solchen Fall zwecks Bestrafung der beteiligten Per­sonen zur Anzeige zu bringen. Es wird deshalb vor jeder unberechtigten Anwendung des VermerksFeldpost" erneut gewarnt.

Zur Beachtung für Tabakpflanzer. Bei der allgemeinen Knappheit an Tabak ist es wahrscheinlich, daß in diesem Jahre in größerem Umfange wie bisher Tabakan- Pflanzungen auf kleineren Flächen, lediglich für den eigenen Bedarf der Pflanzer vorgenommen werden. Es besteht nun vielfach die Auffassung, daß derartige geringfügige An­pflanzungen nicht onmelbe- und steuerpflichtigt feien. Diese Ansicht ist unzutreffend. Jede Tabakanpflanzung die in der Absicht erfolgt die Tabakblätter später zum Raucknn zu verwenden, ist anmeldepflichtig und unterliegt der Besteuerung nach den Vorschriften des Tabaksteuerge­setzes vom 15. Juli 1909. Die Anme^/ung hat auf vorge- schriebenen Formularen bei dem zuständigen Hauptsteuer­amt (Offenbach) in der Zeit vom 1. bis 15. Juli zu erfolgen. Anpflanzungen, die nach dem 15. Juli stattfinden, müssen binnen 3 Tagen angemeldet werden. Die Anmeldeformulars können von dem Hauptsteueramt unmittelbar oder durch Vermittlung der Bürgermeistereien bezogen werden.

Schotten (Oberheffen), 3. Juni. Für die Unterkunft und kostenlose Verpflegung heimatloser Soldaten für die Dauer ihres Urlaubs an insgesamt 1350 Verpflegungstagen hat der hessische Verein '.Lebrerheim Vogelsberg" bis jetzt den Betrag von rund 7300 Mark ausgebracht. Heimatlose Urlauber finden im Lehrerheim bei Schotten jederzeit Auf­nahme.

Auß dem Vogelsbcrg, 3. Juni. Der Andrang von Er- bolungsuchenden zu den wenigen Sommerfrischen des Vogelsbergs ist trotz reckt erheblicher Verpflegungspreife in diesem Jahre außerordentlich groß. Dock wird der Fremden­zustrom, der in Friedenszeiten namentlich von allen Ge­schäftsleuten und Wirten recht gern gesehen wurde, unter den heutigen Verhältnissen von den Einheimischen mit recht gemischten Gefühlen betrachtet. Viele Sommerfrischler sind nämlich nickst damit zufrieden, daß ihnen außer reiner Ge- birgsluft noch eine verhältnismäßig gute Verköstigung ge­boten wird, sie streifen auch die umliegenden Orte ab nach allen möglichen Lebensmitteln, treiben dadurch die Preise außerordentlich in die Höhe und verleiten damit oft die Landbevölkerung, ihrer Ablieferungspflicht nicht in der ge­wünschten Weise nachzukommen. Diese Jagd nach Lebens­mitteln sollte von den Kurgästen im Interests der allge­meinen Volksernährung unbedingt vermieden werden.

«r. Bergen, 4. Juni. Die Schweinehändler Konrad Kuhn IV. von Kilianstädten und Philipp Eibelshäuser von Hochstadt mußten sich am 3. April d. Js. vor dem Schöffen­gericht in Bergen wegen Vergehens gegen die Verordnung des Vundesrats vom 5. April bezw. 15. September 1917 verantworten. Die Diskuswerke in Fechenheim bestellten im Herbst 1917 bei Kuhn einige Schweine, die sie mit den Küchenabfällen aus der Betriebs-Kantine füttern und dann schlachten wollten. Im Oktober wurden dem Werk denn auch vier Tiere geliefert, die zusammen 247 Kilogramm wogen. Für das Kilogramm verlangte und erhielt Kuhn 6 Mark, insgesamt .1482 Mark. Da nach der angezogenen Ver­ordnung der Höchstpreis für Schlachtschweine 79 Pfg. für

das Pfund beträgt. Kuhn also für 494 Pfund (Schlachttiere vorausgesetzt) mir 390.26 Mark zu fordern berechtigt ge­wesen wäre wurde gegen ihn und auch gegen Eibelshäusec, der bei dem Handel mitgewirkt haben sollte, Anklage wegen Höä)stpreisüberschreitung erhoben. Die Beiden machten in Bergen aber geltend, daß es sich bei den Sck)weinen nicht um Schtacht-, sondern um Zuchtschweine gehandett habe. Unter Schlachtschweine seien nur solche Tiere zu verstehen, die so­fort geschlachtet werden sollten, und für andere Schweine bestehe kein Höckstpreis. Der Gerichtshof in Bergen war aber anderer Ansicht und verurteilte die Angeklagten zu je 2200 Marck Geldstrafe und in die durch das Verfahren ent­standenen Kosten. Gegen dieses Urteil legten die Angeklag* ten Berufung ein, mit der sich jetzt die Hanauer Straf­kammer zu beschäftigen hatte. Eibelshäuser bestritt bei dem Verkauf aktiv beteiligt gewesen zu sein. Er habe lediglich die Schweine aus Gefälligkeit dem Kuhn mit nach Fechen- heim genommen, und in der Angelegenheit einen Brief für diesen geschrieben, sonst sei er frei dem Handel nicht in Tätigkeit getreten. Der Gerichtshof hob das erstinstanzliche Urteil auf und sprach die Angeklagten frei. Nach der be­stehenden Gesetzgebung, so hieß es in der Urteilsbegrün­dung. kann eine Verurteilung nicht erfolgen. Das Gesetz spricht von Schlachtschweinen, also von Tieren, die schlacht­reif sind. Um solche Schweine handelt es sich in dem unter Anklage siebenden Fall aber nicht, vielmehr waren es magere durchschnittlich ettna 90 Pfund schwere Tiere, die erst durch Mästung schlachtreif werden sollten.

Aus Starkcuburg.

EMK. Darmlladt, 5. Juni. Der Großherzog empfing heute den Kapitänleutnant Schmehl, einen geborenen Gießener in Audienz. Schmehl ist bekanntlich erster Offizier des HilfkreuzersWolf" der mit so ausgezeichnetem Erfolge gegen unsere Feinde tätig war. Schmehl ist es in erster Linie zu verdanken, daß das Scksiff und die wackere Mann­schaft den Heimatboden wieder erreichten. Der hiesige Flottenverein hat für morgen Donnerstag aus Anlaß des Besuchs des wackeren Schiffsoffiziers im Fürstensaal einen Ehrenabend veranstaltet.

AuS Kurhessen.

Schlüchtern. (Diebische Hamsterer.) Ein teurer Ausflug wurde es, den am 2. Februar d. Js. die Arbeiter Wilhelm Baunach und Heinrich Fisch von Frankfurt ins Fulderland" unternahmen, um dort zu hamstern. Ihr Er­folg war nur mäßig, deshalb wurden in Sannerz kurzer­hand 6 Hühner die Hälse abgeschnitten und zusammen mit anderen auf dem Wege der Selbsthilfe requirierten Sachen in die mitgeführten Rucksäcke verpackt. Auf dem Bahnhof in Schlüchtern wurde ihnen das Hamstergut von einem benach­richtigten Gendarmen aber wieder abgenommen und die Strafkammer in Hanau verschaffte den beiden durch Ver­hängung einer Gefängnisstrafe von je sechs Monaten Ge­legenheit zum Nachdenken über den Begriff von Mein und Dein.

FC. Gelnhausen, 5. Juni. Im benachbarten Nieder- gründau kosten die Kirschen für die Verbraucher das Pfund zwei Mark

FC. Fulda, 6. Juni. Die Bischofs-Konferenz in Fulda wird Heuer am 29. und 21. August abgehalten. Tie Be- ratungsgegenstänöe der Konferenz stehen noch nicht fest.

FC. Kirchhaiu, 5. Juni. Auf der Station Anzefahr faßte die Polizei einen Hamstere: aus Frankfurt a. M. ab, der in einem Schüeßkorb 392 Eier verstaut hatte.

FC. Aus dem Ländchen, 5. Juni. Die Obstaussichten sind heuer hier keine guten, Birnen giebt es kaum, die Aepfelbäume sind voller Ungeziefer und die vorhandenen Früchte werden von der Made dezimiert. Steinobst gibt es stellenweise. Ein gut Teil Stachelbeersträucher sind von den Raupen befallen, kahlgefressen und die Beeren fallen ab. die Johannisbeeren haben zum Teil in der Blüte durch Frost gelitten.

And Hessen.Nassau.

FC. Eltville, 5. Juni. Gestern traf hier der Schiffs­besitzer Birnfeld mit seinem SchiffSanct Nicolaus" ein. Dasselbe hatte eine wertvolle Ladung von 200 000 Liter Moselwein im Werte von einer Million Mark für die Sektz firma Matheus Müller an Bord.

FC. Vom Westerwald, 5. Juni. Zum Abt des Zisterzien. ferklosters Marienstatt wurde Pater Dr. Eberhard Hoff mann aus Nauroth, bisher Suberior des Klosters, gewählt Die Weihe des neuen Abtes, der im 40. Lebensjahre steht findet am 9. Juni statt.

FC. Vom Westerwald, 4. Juni. Das neue Jugendheim in Wirges, das während des Krieges geplant und erbaul wurde, und dem Andenken der gefallenen Helden der Ge» meinde gewidmet ist. wurde feierlichst vor einigen Tagen eingeweiht. Der Entwurf des Heimes stammt vom Ge» Heimen Oberbaurat Behrend in Wiesbaden. Die Gesamt­baukosten, die samt und sonders aufgebracht sind, beziffern sich auf rund 40 000 Mark.

Offene Stellen:

1 Knechtefamilie. 8 Knechte. 1 Schäfer. 2 Lehrlinge, 1 Tage- löbner, 2 Arbeiterfamilien, 1 Wärter. 2 Heizer, 1 Müller. 7 Dienst, mägde. 6 Hausmädchen, i Lehrmädchen, 1 Flickerin, mehrere Fabrikarbeiter und Ardeiierinnen.

S tellenf uchende?

Mehrere Melkersamilien und ledige Melker. 1 Vürofraulein.

Verantwortlich für den politischen und lokalen Teil: Otto H i r s ch e l. Friedberg; für den Anzeigenteil: R. Heyner. Friedbera. Druck und Verlag derNeuen Tageszeitung.". A- G- Friedbera L "