j5Tefli>cmttdj der SahmtgL«^«kyr DÄDK geifWrFWbB. DrrrK die Beschlüsse erachtet der Kcmrmmrallandtag de» Zweck ,seines arrf Satzungsänderung des 8 18 gesatzbm Bo- Wusses als erreicht und hebt daher diesen Beschlutz auf.* Dem Antrag wird einstiinnttg zugefttmmt. ES folgt darauf die Wahl der Mitglieder für die Hauptversammlung der neuen Hessen-NassaUrschen Lebensver^ sicherungsanstalt. Es wurden gewählt die Landesbankbeiräte und deren Stellvertreter sowie die Abgeordneten Bleicher-Frankfurt, Wagner-Riidesheim, Schön-Netzbach und Freiherr von Brandis-Biebrich. Als Stellvertretende Mitglieder wurden gewählt v. Sybel-Dillenburg, Lübke-Bad- Homburg, Harten-Limdurg, Hopf-Frankfurt und v. Eck- Wiesbaden. Zur Beratung kommt sodann der Voranschlag des Bezirksverbandes für das Rechnungsjahr 1918. Der Hauptetat schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 11304 000 Mark ab, das ist gegen das Vorjahr ein Mehr
feto TOKOOO Mark. Der Hauptetat und sämtliche Neben- etvtS stütz totetec Mt größter Vorsicht und Sparsamkeit ausgestellt worden. In der allgemeinen Betzuechung bemerkte tt a. Abg. Woell-Frankfurt er halte es für wünschenswert, daß bezüglich des den Rheingauer Winzern seinerzeit gewährten Notstandsdarlehns im Betrage von 1150000 Mark, das noch zu verzinsen und zu amortisieren ist, nunmehr am Platze sei nachzuprüfen, ob diese Notstandsaktion unter den heutigen veränderten für den Winzerstand günstigen Verhältnissen noch Sinn und Zweck habe. Darauf wird der Etat genehmigt. Hiermit war das Arbeitsprogramm des Landtags erschöpft. Der stellvertretende Königliche Landtagskommiffar erklärte hierauf den 62. . Landtag für geschloffen. Mit einem Hoch auf den König ging das Haus auseinander.
FC. Eltville, 15. Mai. Die hiesige städtische Warenstelle hat für eine Million Mark Waren umgesetzt.
FC. Flörshet«, 15. Mat. Der Fisches «mch-ttnü ' «HS- stutz im Matn eht Prachtexemplar von einem Sab» im jEBfe wicht von 1 1 Pfund.
FC. Limburg, 15. Mal. Der Bahnhofsarbe'iter Maxelttttt von hier, der gestern unter die Räder eines geriet untz
schwer verletzt wuürn jst Hospital gestorben.
FO. vom Westerwald, 15. Mai. Pfarrer Haas in Trotz« holbach begeht am 16. Mai seinen 80. Geburtstag. Gr steht im 56. Priesterja.hr und ist an Dienstjahren der älteste Priester de» Bistums Limburg. An Lebensalter überragt ihn um eiittM Monate Pfarrer Hirschmann in Kiedrich.
Aus Kurheffen.
FC. Bad-Orb, 1s Mai. Ein Wirt aus Frankfurt am Main, der in den Speffartdörfern schwer gehamstert hatte, wurde auf dem hiesigen Bahnhof von der Polizei angehalten und ihm etv großes Quantum Fleisch, vier Pfund Butter, Eier usw. abge- nommen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblatt S. ') die Vornahme einer Reichswohnungszählung angeordnet und w ist als Zählungstag für das Eroßherwgtum Hetzen der 24. Mai bestimmt.
Für die Zählung kommen Hausltsten zur Verwendung. Für jedes Hausgrundstück mit mindestens einer Wohnung ist eine Hausliste auszufüllen, iu die alle Wohnungen, die bewohnten, die ander- weit benutzten und die leerstehenden, einzeln einzutragen sind.
2n der Liste ist folgendes zu beantworten:
1. Lage der Wohnung (ob Vorderhaus, Hinterhaus, Seitenflügel. Quergebäude)
2. Stockwerk (ob Keller, Untergeschoß, Erdgeschoß eine Treppe usw.)
3. Name des Wohnungsinhabers (Haushaltungsvorstandes) ; leerstehende und anderweit benutzte Wohnungen sind als solche zu bezeichnen, auch ist anzugeben, seit wann sie leerstehen oder anderweit benutzt werden;
4. Zahl der Wohnräume (heizbare oder nicht heizbare Zimmer und Kammern)
5. Ob außerdem eine eigene Küche vorhanden ist;
6. Veriraglicher Jahresmietpreis der Wohnung;
7. Falls sich der Mietpreis aut Wohnung und zugehörigen Eewerberaum bezieht, die Art des Gewerberaums (ob Laden. Kontor, Werkstatt usw.)
8. Zahl sämtlicher Bewohner einschließlich der Kinder. Dienstboten, Schlafgänger usw.
6. Ob in der Wohnung außer der Ehefrau oder der Haushaltführenden eine verheiratete oder verwitwete Frau sich aufhält, die zur Zeit keine eigene Wohnung hat und nach dem Kriege mit ihrem Ehemann oder ihren Kindern oder allein eine besondere Wohnung beziehen wird. Wenn ja, in welcher Gemeinde der Ehemann dieser verheirateten oder verwitweten Frau zuletzt gewohnt hat (Gemeinde. KrSis).
Die Hauseigentümer oder ihre Stellvertreter sind verpflichtet, die Hausliste die am 23. Mai zugestellt und am 25. Mai wieder abgeholt w-rd, sofort nach Empfang auszufüllen. Die Haushaltungsvorstände oder ihre Stellvertreter sind verpflichtet, dem Hauseigentümer alle zur Ausfüllung der Hausliste erforderlichen Angaben zu machen.
Wer sich weigert, die auf Grund dieser Verordnung vorqeschrte- benen Angaben zu machen, oder in die Hausliste einzutragen, oder wer vorsätzlich wahrheilswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.
Friedberg, den 15. Mai 1918.
Der Bürgermeistee.
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Die Amtsräume des Stadthauses sind Samstag, den 18. ds. Mts., und Dienstag, den 21. ds Mts., von 1 Uhr nachmittags ab
geschloffen.
Friedbera. den 17. Mai 1918. Der Büraermeiiter
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Bekanntmachung.
Die Zwischenscheine für die 5°/o Schuldverschreibungen und 4'/z°/o Tchatzanweijungen der VII. Kriegsanleihe können vom
27. Mai d. Is. ab
in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden.
Der Umtausch findet bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen*. Berlin W 8, Behrenstratze 22, statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichsbanb anstalten mit Kaffeneinrichtung bis zum 2. Dezember 1918 die kostenfreie Vermittlung des Umtausches. Nach diesem Zeitpunkt können die Zwischenscheine nur noch unmittelbar bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen" in Berlin umgetauscht werden.
Die Zwischenscheine find mit Verzeichnissen, in die ste nach den Beträgen und innerhalb dieser nach der Nummernfolge geordnet einzutragen find, wahrend der Vor- mittagsdienststunden bei den genannten Stellen einzureichen. Für die 5^/o Reichs an- leihe und für die 4 V 9 % Reichsschatzanweisungen find besondere Nummernverzeichnisse auszufertigen,' Formulare hierzu sind bei allen Reichsbankanstalten erhältlich.
Firmen und Kaffen haben die von ihnen eingereichten Zwischenscheine rechts oberhalb der Stücknummer mit ihrem Firmenstempel zu versehen.
Von den Zwischenscheinen für die I., III., IV., V. und VI. Kriegsanleihe ist eine größere Anzahl noch immer nicht in die endgültigen Stücke mit den bereits feit 1. April 1915, 1 Oktober 1916. 2. Januar, 1. Juli, 1. Oktober 1917 und 2. Januar d. Is. fällig gewesenen Zinsscheinen umgetauscht worden. Die Inhaber werden aufgesordert, diese Zwischenscheine in ihrem eigenen Interesse möglichst bald bei der „Nmtauschftelle für die Kriegsanleihen", Berlin W 8, Behrenstrabe 22, zum Umtausch einzureichen.
Berlin, im Mai 1918.
Rkichsbstck-MrMmW.
H a v e n st e i n v. E r i m m.
Mitglieder-Versammlung
Samstag, den 25. Mai 1918, nachm. 2V 2 Uhr
im Gasthause Zum Solmser Hof in Hungen. Tages-Ordnung: Vorlage der Rechnung pro 1917.
Entlastung des Vorstandes.
Wahl des Ausschußes.
Satzungsänderung des § 24. Abs. 2. Beratung von Vereinsangelegenhetten.
Ridda, den 16 . Mai 1918. __ _ Der Vorstmid.
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