5% Deutsche Reichsanleihe
41-2%, Deutsche Reichsschatzanweisungen, «*** 6 « m « uo*«* 1207 ,.
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Dav Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens jum t Oktober 1994 fiinhmon ,,„s v f«f. vorher nicht Herabsehen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt ein- ^ ErMÜniau k d s 3ins *
es Die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen N-n-vÄ and'eton io mutz
auch hmsichtlich der früheren Anleihen. Die Inhaber können über die Schuldoerschreibunaen Uh S J ® as ® Ic, * e mlt jeöes andere Wertpapier jederzeit (durch Verlauf. Verpfändung usw.) verfügen ' Ochatzanweisungen wre über
Lle Bestimmungen über d.e Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbuchforderungen entsprechende Amoenduug.
Zeich,
I. Annahmestellen.
Zeichnungsstelle rst die Reichsbank nun gen werden
von Montag, den 18. März» bis Donners- ta^. den 18. April 1918. miltaas 1 Uhr
IH dem Kontor der Reichs Hauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 891 und bei allen Zweigan st allen der Reichs- bank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Preußischen Staatsbank (Königl. Ceehandlung), der Preußischen Tentral • Eenossenschafls. iflije in Berlin, bei Königlichen öauptbank in Nürnberg und ihrer Zwei^anstalten sowie sämtlicher Banken. Bankiers und ihrer Filialen, samt, licher öffentlichen Sparkassen und ihrer Ver - Lände, jeder Lebensoersicherungsgesell. schuft, jeder Kreditgenossenschaft und jeder Post an st alt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen stehe Ziffer 7.
Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen -u haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen
2. Einteilung. Zinsenlauf.
Die Schuldverschreibungen find in Stücken -v 20 000. 10 000. 5000. 2000. 1000. 500, 200 und 100 Mark mit Zinsschetnen. zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, ausaeferligt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1918. der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1919 fällig.
Die Schatzanwe'sunaen find in Gruppen eingeteilt und in Stücken zu 20 000. 10 000, 5000. 2000 und 1000 ML mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schuldverschreibungen ausgefertigt. Melcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.
3. Einlösung der Cchahanweifunoen.
Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung ln Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Januar 1919. ausgelost und an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli oder 2. Januar mit 110 Mark für je 100 Mark Nennwert zurückgezahlt. Die Auslosung ge- salieht nach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit den Schatzanweisungen der sechsten Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslosungen im Januar und Juli 1918 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schätzen- Weisungen wird jedoch erst im Januar 1919 mit ausatt't.
Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind U- beo Reiches bis zum 1. Juli 1927 unkündbar Fr- auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, R» 3 ,. f - ■ t - aafilung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen di>In, Y2ber alsdann statt der Barrückzahluna 4%i#e bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 100 Mark Ncnn- roert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgung bedmgungen unterliegende Schatzanweisungen fordern
V°^ ß i Tl ‘ " a<t> iel eiftcn Kündigung ist das cb wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatz-
nnmeiiuna*!, zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündi- dHrf-n alsdann die Inhaber statt der Batzah-
m ' f 120 Warf fiit 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilguugsbedingnn- ®f" ^ crlr-gendc Schatzauweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ,st nicht zulässig, xi- Kündigungen müs.
Kn spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Tinstermin erfolgen.
Bedingungen.
Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden — von der verstärkten Auslosung im ersten Auelosungstermin (vgl. Äbs. 1) abgesehen — jährlich 5% vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages ausgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweisungen werden zur Einlösung mit- verwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückge.-ahlten Schatzanweisungen nehmen für Rechnung >>es Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosun» -eil
Am 1 Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht aus» gelosten Schatzanweisnngen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßgebenden Betrage (110%, 115% oder 120%) zurückgezahlt.
4. Ze'chnunqsprels.
Der Zeichiningsprels beträgt: für dis 5% Reichsanlethe, wenn Stücke
verlangt werden.
föz dis 5% Relchsanleihe, wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis zum 15. April 1919 beantragt w>rd .
für die 4V 2 % Reichsschatzanweisungen 98.— M für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnunader üblichen Slückzinsen.
6. Zuteilunfs. Stückelung.
Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnung?,schluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezogen Beträge gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die höhe der Zuteilung. sondere Wünsche wegen der St ü ck e l u n g find in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeich- nungsschcines anzugeben Werden derartige Wünsche nicht aum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermefien voraenom- men. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.*
fv. H an-vcl'der, 'owofil wie 'U den 6tC'en her Re'ckis -5*"« r on 1000 U"d merir werden nui ?!ntrnn vom Reick s' onk-
Direktor um aus-e tell'e 9wHck,enlck.-in. , n ," r=
98,— M.
97.80 M.
Di« Zahlung hat h«i dersekhen Sielte
3 U erfolgen, bei bet die Zeichnung anqe. meldet worden ist.
Die am 1. August d. I. zur Rückzahlung fälligen Mark 80 000 000 4% Deutsche R e r ch s s ch a tz a n w e i s u n . gen von 1914 Serie I werden bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert — unter Abzug
Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom
a„h?n rt ^ b \ ,Um S uli - in Zahlung genommen. Tie zuden Stuckencehorenden Zins chemeverblei^endenZeichnern
Die im Laufe befindlichen unve rzinslichen Schatzscheine des Reiches werden — unter Abzug von 5% ® l5font Dom Zahlungstag«, frühestens vom 28. März ob bis zum Tage ihrer Fälligkeit - in Zahlung genommen'
7. Postzeichnungen.
Die P o st a n st a l 1 e n nehmen nur Zeichnungen auf die 5% R e i ch s a n l e i h e entgegen. Auf dies« Zeich< nungen k ann die Vollzahlung am 28. März, sie mutz aber spätestens am 27. April geleistet werden. Auf die bis zum 28. März geleistete Vollzahlunqen werden Zinsen für 92 Tage, auf alle anderen Dollzahlungen bis zum 27. April, auch w e njj evo r diesem Tagegelei. stet werden, Zinsen für 63 Tage vergütet!
8. Umtausch.
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0. Einzahlungen.
m? 3 c ^ ncr kommen die gezeichneten Betrage vom 28. -Narz d. I. an voll zahlen. Die Verzinsung etwa schon
** b »'em Ta-e bezahlter Beträge erfolgt glekchfalls erst vom 28. Marz ab
Die Zeichner sind verpflichtet-.
^ü% des zugeteilen Betrages spätestens am 27. Avrik d I f " - 24. Mai „7
25% " " " - 21. Juni „ „
" " " " » 18- Juli
zu oczahlen. Frühere Teilzahlungen find zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Betragen des Nennwertes gestattet: doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der faltig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark «r°
Den Zeichnern neuer 4 %% Schatzanweisnngen ist e* ßeitQiiet, daneben Schuldverschreibungen der früheren Kriegsanleihen und Schatzanmeifungen der I., II IV und V. Kriegsanleihe in neue 4^% Schatzanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Slnleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Zeichnungsfcist bei derjenigen Zeichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der di? Schatzanweisungen gezeichnet worden sind, zu stel- len. Die alten Stücke sind bis zum 29. Juni 1918 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Einreicher der Umlauschstücke erhalten auf Antrag zunächst Zwischenscheine zu den neuen Schatzanweisungen.
Die 5% Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden-ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweisungen umgetauscht. Die Ginttef^er von 5% Schatzanweisungen erhalten eine Vergütung von Mk. 2,— nir je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 4)4% Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben Mark 3,— für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen.
_ Die mit Ianuar/Iuli-Zinfen ansgestatteten Stücke und mit Zinsscheinen, dis am 2. Januar 1919 fällig sind, die mit April Oktober Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsschetnen. die am 1. Oktober 1918 fällig sind, einzurei. chen. Der Umtausch erfolgt m,t Wirkung vom 1. Juli 1 , 1S ’ 'otwßdie Einlieferer von April/O!iob?r-St>icken auf ihre allen Anleihen ^t>:ck insen für »/ 4 Jahr vergütet erhallen.
Collen Schuldbuchforderungen zum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwalttmg (Berlin SW. 68. Oranienstraße 92—94) zu richten. Der Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis zum 6. Mai d. I. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen. die nur für den Umtausch in Reichsschatzanweisungen geeignet find, ohne Zinsscheinbogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Umtausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen find bis zum 29. Juni 1918 bei den in Absatz 1 genannten Zeich- Nungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen.
gibt.
* Die Augeteilten Stücke sämtlicher _ “ un05= oöer -Vermittlungsstellen einzureichen.
nt»t'b»in^ gellenden Bedlngnng.n fo» WM Re,chddnnplbnnl I!lr Weelpüpl», ln Beelln NN» Maggog.
2 £ZC£!SSS S ä!äT »'* “.I.
^ erNn, jm März 1918 .
zuriicknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgesertigten Depotscheins
Relchsbank-Direktorium.
H a v e n st e i n.
Grimm.


