5'te -krmee Marwitz äSerfchreitet ven Khrirt
Die Armee des Generals v. d. Marwitz überschritt Freitag den Rhein det Mainz in fünf Heeressäulen. Nachmittags erreichten Teile das Weichbild Frankfurts, wo rbnen ein begeisterter Empfang zuteil wurde. Die Truppen sind in ausgezeichneter Verfassung und Stimmung..
' Wer wM zur Aat oiialver ammlunz?
Die Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung bestimmt, daß auch Personen des Soldaten- standes berechtigt sind, an der Wahl teilzunehmen. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist erstens, wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht, zweitens wer kraft rechtskräftigen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte- ermangelt. Armenrechte und Konkurs find nicht mehr Gründe für den Verlust des Wahlrechts. Voraussetzung der Berechtigung zum Wählen ist einjährige Reichsangehürtgkett. Auf durchschnittlich 150,000 Einwohner, berechnet nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910, entfällt ein Abgeordneter. Ein Ueberschuß von mindestens 75,000 Einwohnern im Wahlbezirk wird den vollen 150,000 gleichgestellt.
Der Termin, bis zu dem Wählerlisten aufzustellen sind, ist noch nicht sestgelegt. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens hundert Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein. 'Sie dürfen nicht mehr Namen tragen, als Abgeordnete im Kreise zu wählen sind. Mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden. Die Verbindung muß von den Unterzeichnern der betreffenden Wahl- Vorschläge oder ihren Bevollmächtigten übereinstimmend bis zu einem bestimmten Termin beim Wahlvorsteher angemeldet werden Eine solche Verbindung kann nur gemeinsam zurückgenommen werden. Zur Prüfung der Wahlvorschläge und der Verbindung der Listen wird in jedem Wahlkreis ein Wahlausschuß aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern gebildet.
Leitsätze des mmn KultMiümsieriMS.
Aus dem preußischen Kultusministerium verlautet über die Richtlinien der Arbeit der revolutionären Regierung das Nachstehende:
* A. Allgemeiner.
Die Tre n n u n g v o n Kirche u n v S t a at ist grundsätzlich ausgesprochen.
Religion ist nicht mehr Prüfungsfach. Die Einführung eines konfessionslosen Moralunterrichts wird vorbereitet.
Die geist liche OrtSschulaufstcht ist aufgehoben.
Die gemeinsame Erziehung von Knaben und Mädchen ist in einzelnen Fällen schon jetzt erfolgt.
Lehrer und Schüler erhalten Selbstverwaltungsbefugnisse.
Die Einheitsschule ist gesichert. Mit dem Abbau der Standesschule (Volksschule) wird sofort begonnen.
Das Rektorat wird feines out okratischen Charakters entkleidet und in kollegialem Sinne ausgebaur.
Das Abiturientenexamen wird umgestaltet. Die Cramina werden vermindert.
DaS preußische Kultusministerium erhebt Anspruch auf einen Teil der beschlagnahmten königlichen Schlösser, zum Zwecke der Volksbildung (Landerztehungsheime, Internate, pädagogische Muslerscminare, Museen. Volkshochschulen).
B. Lehrer.
Kein Lehrer darf mehr zur Erteilung von Religionsunterricht gezwungen werden.
Sofortige Beschaffung von Beschäftigung für die aus dem Felde zurückkehrenden Lehrer durch Verkleinerung der Klassen.
Wegen ihrer politischen oder religiösen Neberzeugung Gemaßregelte sind wieder einzustellcn.
Die Lehrer senden Vertreter in die Regierung und in di« Schulvertretung.
Zu Kreisschulinspektoren sollen bewährte Lehrer auch ohne besondere Examina berufen werden.
C. Univ ersttäten.
Hervorragende wissenschaftliche Vertreter des Sozialismus und anderer bisher systematisch ferngehaltener Lehrrichtungen sollen auf a ademische Lehrstühle berufen werden.
Das in großem Stile auszubauende Volkshochschulwesen wird in organische Beziehung zu Schule und Hochschule gesetzt.
Die akademische Lehrfreiheit wird von den letzten Fesseln befreit.
Lehrstühle und Forschungsinstitute für Soziologie werden eingerichtet.
D. All gemeine Kulturbestrebungen.
Das Theaterwesen untersteht dem Kultusministerium. Eine Theaterzensur besteht nicht mehr.
Für die aus dem Felde zurückkehrenden beschäftigungslosen Künstler und Schriftsteller wird Arbeitsgelegenheit und nötigenfalls Unterstützung bereitgestellt.
Da- Äu stcllungswescn wird im Verein mit den Organisationen der Künstler aller Richtungen neu geregelt.
Tie ehemaligen königlichen Bühnen werden National- theater, desgleichen die Hoslapellen Nattonalorchester.
Wir erfahren hierzu, daß Herr Haenisch, der Kollege des Herrn Adolf Hoffmann im Kultusministerium. die Frage der Trennung von Kirche und Staat u'.cht aus dem Wege willkürlicher einseitiger Verfügung erledigt sehen will Ausschlaggebend sind für '.tzn nicht nur Rücksichten auf die allgemeine Politische
ac. sondern vaterländische Gesichtspunkte geistiger Kulturwertung. Auch sein politisches Ziel bleibt die Trennung von Kirche und Staat. Aber er kennt die ungeheuren vottspshchologifchen Schwierigkeiten zu genau, um einen raschen Weg zur Erledigung mitzumachen oder auch nur einen willkürlichen Eingriff gutzuheißen. Würde ein solcher doch beabsichtigt, so könnte Herr Haenisch hierfür die Verantwortung nicht mehr übernehmen.
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Keine blindwütige Zerstörung von Denkmälern. DaS sächsische Landesamt für Denkmalpflege erläßt folgende Verordnung: „Sachsen ist reich an Kunst
denkmälern aus vergangenen Jahrhunderten. Viele von ihnen erinnern an frühere Herrscher des Landes und an nicht mehr bestehende Staatsformen. Unverständige könnten hieraus Anlaß nehmen, solche Denkmäler zu mißachten oder gar zu beseitigen. Ein Volk aber, das die Förderung und Pflege der Kunst zu den vornehmsten Aufgaben des freien Gemeinwesens rechnet, ist es sich selbst schuldig, auch die Kunstdenlmäler der Vergangenheit wert zu halten und zu yüten. Wir empfehlen sie daher dem Schutze der ÄllAemvinheit."
' An den Fleischtöpfen der Nebokutiou. Unter dem Banner läßt es sich ganz gut leben, wenigstens für die, die an den Fleischtöpfen der Revolution sitzen. Eine sozialistische nicht eine bürgerliche Korrespondenz bringt hierfür folgenden Beitrag:
„Noch im Jahre 1917 lehnten die „Internationale Korrespondenz" und die „Glocke" Aussätze dieses Dr. Broh ab. weil sie abweichend von der Kriegs- Politik der Partei rein imperialistische Gedankengänge enthielten. Jetzt schwingt derselbe Dr. Broh große unabhängige Prinzipienreden. Er ist Sekretär des Vollzugsausschusses des Berliner Arbeiter- und Soldatenrats und bezieht dafür 50 Mark Diäten den Tag. Natürlich hat er auch seine Frau dort untergebracht, die indessen nur 40 Mark Diäten für den Tag bezieht. Mit 2700 Mark Diäten den Monat werden hoffentlich selbst Herr und Frau Justizrat Broh sich in der U. S. P. wohlfühlen. Es lebe die Revolutionskarriere!"
Das paßt in das Bild, das in der Sitzung des Soldatenrates von der Vettern- und Basenwirtschaft in der neuen Negierung gegeben wurde.
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Berlin, 30 .Nov. Das letzte U-Boot „U 117" ist Sonnabend in England interniert worden.
Dr esd en, 30. Nov. Die Tschechen haben die Braun- kohleneinfuhr aus Nordböhmen nach Deutschland gesperrt.
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0 Genf. 30. November. Wie der „Temps" mitteilt, sind die angeblich von den Deutschen aus St. Quentin entwendeten Pastelle von Laour wohlverpackt und unversehrt in Gewölben wiedergefunden worden, wodurch wohl am besten bewiesen ist, wie wenig angebracht das Geschrei der französischen Presse wegen des angeblichen Diebstahls dieser Bilder gewesen ist.
0 Sebenico, 30. November. Hier sind zwei japanische Torpebobootszerstörer eingetroffen.
Salm die KnkgMfalWnen zurülk!
Vielfach haben sich in den letzten Tagen Kriegsgefangene aller Nationen eigenmächtig aus Gefangenenlagern und von Arbeitsstellen entfernt oder sind von örtlichen Stellen entlassen worden, um auf eigene Faust zu versuchen, ihre Heimat zu erreichen. Sie sind dabei ohne genügende Bekleidung, Verpflegung und sonstige Mittel, entgegen völkerrechtlichen Vorschriften und den Vereinbarungen der Waffenstill- standskommisfionen sreigelassen worden. So sind sie sehr bald darauf angewiesen, sich Unterkunft und Verpflegung zu erzwingen, und bilden infolgedessen eine große Gefahr dadurch, daß sie sich zu Banden zusammenrotten und womöglich rauben und plündern.
Einige von ihnen sind aber auch tatsächlich in ungenügend versorgtem Zustande in Feindesland angelangt. Sofort hat die englische Regierung gedroht, für den Fall, daß die Versorgung und Sammlung der Kriegsgefangenen nicht ordnungsmäßig vor sich gehe, unverzüglich mit dem Kriege wieder zu beginnen. Die Kriegsgefangenen müssen deshalb unter allen Umständen in den Lagern und auf den Arbeitsstellen so lange festgehalten werden, bis ihr Abtransport' auf Anweisung der damit betrauten Dienststelle und im Einvernehmen mit den Heimatstaaten erfolgt. Er hat bereits begonnen. Alle Arbeiterräte, Soldatenräte, sowie alle Militär- und Zivilbehörden werden dringend gebeten, die Inspektion und deren Organe mit allen zu Gebote stehenden Mitteln in der Durchführung der hierzu notwendigen Maßnahmen zu unterstützen und nicht die Anordnungen der Inspektion zu durchkreuzen.
Volksleben «nd Mrlschast.
— Tie Glocken zurück au die Kirchen! Die in der Kiegszeit für Zwecke des Heeresbedarfs beschlagnahmten Metalle sind vor einigen Tagen teilweise wieder sreigegeben. Es sei deshalb mit allem Nachdruck das seinerzeit von der Regierung gegebene Versprechen in die Erinnerung zurückgerufen, daß den Gemeinden die beschlagnahmten Glocken, soweit sie noch vorhanden seien, zurückgegeben werden sollten. Wie verlautet, sind die Glocken zum großen Teil tatsächlich noch vorhanden, und da ist es wohl selbstverständlich, daß sie wieder in die Hände ihrer rechtmäßigen Eigentümer zurückgslangen.
— Feldpost nach dem Westen wieder zulässig. Trotz der entgegenstehenden überaus großen Schwierigkeiten sollen fortan versuchsweise unter Feldpostadresse ausgelieferte nichtamtliche Feldpostkarten an die von der Westfront zurückkehrenden unterwegs befindlichen Truppenangehörigen wieder zugelassen werden. Es wird aber darauf hingewiesen, daß die Beförderung nur soweit möglich ist, als die Empfänger bestehenden, noch nicht aufgelösten Truppenverbänden angehören. Die Absender werden daher dringendst ersucht, solche Feldpostkarten nur dann aufzuliesern, wenn ihnen bestimmt bekannt ist. daß in der Adresse angegebenen Truppen in ihrem Verbände noch vorhanden find. Auf allen Feldpostkarten ist die Adresse des Absenders genau anzugeben, damit die Sendungen, deren Beförderung sich infolge Auflösung der Verbände usw. als unmöglich herausstellt, zurückgegeben werden können. Sofern bekannt wird, daß eine Truppe einen festen Standort bezogen hat, ist dieser als Bestimmungsort in der Aufschrift anzugeben.
Nach den östlichen Gebieten (Kurland, Estland, Livland, Litauen und den besetzten Teilen von Groß- ruhland, sowie Ukraine, Heeresgruppe Kiew) sind nach wie vor sämtliche Feldpostsendungen (außer Päckchen) zugelassen.
— Weihnachtsgeschenke, die von Handwerkern vollendet werden sollen, müssen tunlichst sofort in Arbeit gegeben werden oder zur Anfertigung bestimmt für den Tag angemeldet werden. Es werden ja weniger als sonst bei dem herrschenden Warenmangel sein, aber die Betriebe sind auch noch nicht alle wieder vollständig darauf eingerichtet. Es wird die Erledigung zweifellos erleichtern, wenn sich die Geschäftsleute mit ihren Kunden, die regelmäßig zum Fest Aufträge hatten, in Verbindung setzen. Auch Gewerbe- gehilsen, die sich in den Dienst des Weihnachtsmannes stellen wollen, können durch vorübergehende Tätigkeit viel dazu beitragen, daß jede Weihnachtsüber- ' raschung auch wirklich zum Fest fertig ist.
--- Generaloberst v. Heerittgen — Präsident der Kriegervereinc. Wie wir hören, ist Generaloberst von Heeringen, der frühere Kriegsminister und Führer der bekannten Heeresgruppe im Süden der Westfront, zum Präsidenten des Deutschen Kriegerbundes und des Preußischen Landeskriegerverbandes gewählt worden. Als Präsident des Preußischen Landeskriegerverbandes ist er gleichzeitig Präsident des Kyfshäuser-Bundes der deutschen Landes-Kriegerverbände. Der neue Führer der Kriegervereine steht vor einem dankbaren Felde der Tätigkeit.
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* Reibereien zwischen Fronttruppcn und A- und S.-Räterr. Zu Tätlichkeiten kam es auf dem Bahnhof Königslutter zwischen durchfahrenden Feldgrauen und- Angehörigen des Arbeiter- und Soldatenrates. Einem Soldatenrat wurden Waffen und Kleidung genommen, ein anderer wurde in den Zug gebracht und mitgenommen. — In Helmstedt kam es aus dem Bahnhof zwischen aus dem Felde zurückkehrenden Truppen, Gardisten, und einem Soldatenrat zu Tätlichkeiten, wobet verschiedene Beteiligte erhebliche Verletzungen erlitten.
* Hereingefattene Schwindler. Im Dorfe Oldershausen erschien ein Leutnant in Begleitung eines Zivilisten und drei bewaffneten Soldaten mit der Behauptung, vom A.- und S.-Rat Hannover beauftragt zu sein, sofort bei dem Baron v. Oldershausen Haussuchungen zu halten, da er verdächtig sei, der weißen Garbe anzugehören und große Geldmittel im Hause habe. Ern Hauptmann Brandes aus Hannover sei im Kraftwagen mit weiteren Besetzten unterwegs. Eine gefälschte Legitimation wurde vorgelegt. Dank tatkräftigen Auftretens des Gemeindevorstehers, der sogleich den Bauernrat zusammenrief, wurde die nächtliche „Haussuchung" verhindert. Wie es sich später herausstellte, waren es Schwindler, die nur plündern wollten. Sie hatten geglaubt, die Landwirte blüffen zue önnen.
* Drei Menschen überfahren unv getötet. Ein schweres Unglück hat sich auf dem Bahnhof Bargteheide ereignet. Der um 5 Uhr von Hamburg ab« fahrende Zug mußte kurz vor Bargteheide aus freier Strecke halten, um den von Bad Oldesloe kommenden Eilzug vorbeifahren zu lassen. Trotz warnender Zurufe stiegen einige Bargteheider Passagiere aus dem haltenden Zuge aus, um schneller den Ort zu erreichen. In diesem 'Augenblick brauste der Eilzug heran, und drei Personen wurden vom Zuge erfaßt und getdtet.
Nenn Mark für ein Brot. In der Schönhauser Straße in Berlin wurde ein Brotkartenhändler verhaftet, der vor der Volksspeisehalle aus offener Straße Brote zu 9 Mark das Stück verkaufte, und trotz dieses hohen Preises willige Abnehmer fand. Der Verhaftete ist ein Arbeiter Werner..
* Aus Unachtsamkeit erschossen. In Lychen ist das elternlose 18 jährige Dienstmädchen Gertrud Bahls aus Neukölln aus unerklärliche Weise tödlich verunglückt. Es ging in unmittelbarer Nähe eines Soldaten der Sicherheits-Patrouille, als plötzlich das scharfgeladene Gewehr, das jedenfalls nicht ordnungsgemäß gesichert war, losging und ihr eine tödliche Verletzung am Kopf
*• Ein 71 jähriger tödlich verunglückt. In Mannheim verunglückte der 71jährige Glasbläser Louis Förster in seinem Hause dadurch, daß er infolge Fehltritts aus der Treppe diese hinunterstürzte und mit dem Kopf auf den Asphalt ausschlug. Er trug einen Schädelbruch davon, wodurch der Tod alsbald herber- geführt wurde.
•• Die Beute des Offizierstettvertreters. Nicht weniger als vier Lastautos waren zur Heranschassung der „Beute" des aus dem Felde heimgekehrten Offizier, stellvertreters Scheider in der Waldstraße tn Griesheim erforderlich. Als die Mengen wollener Decken, neuer Stiesel und Schuhe, Fleischkonserven u. dgl. glücklich in der Wohnung verstaut waren, erschien der inzwischen benachrichtigte A.- und S.-Rat und beschlagnahmte die gesamte Beute.
• v Die Folgen des Revolntionsprogramms. Infolge der unsinnigen Plünderungen und Verwüstungen in Neisse am Abend des 9. November sind außer dent Justtzsiskus poch Privatpersonen und Geschäftsleute bedeutend zu Schaden gekommen. Die bisher beim Neisser Magistrat angemeldeten Schadensersatzansprüche belaufen fich auf 150 447 Mark Die Folge wird eine eine allgemeine Steuererhöhung in Neisse sein.
•* Ausgcnommene Hamsterneftcr. Bei einer vom Arbeiter- und Soldatcnrat on Friedrichsort eranlaßten Haussuchung tn sieden Offizrerswohnungen wurden zutage gefördert: 20 000 Flaschen Wein, 300 Flaschen Rum, 300 Flaschen Liköre, 700 Flaschen Portwein. 35 000 Zigarren, 40 000 Zigaretten, 600 Pfund Marmelade in Fässern, 1500 Dosen Konserven, 60 Tosen kondensierte Milch und 12 Zentner Seifenpulver.
** Für 100 000 Mark Seide gestohlen. In Frankfurt a. M. wurde im Modewarenhaus Gebr. Robinsohn eingedrochen. Es erbeuteten die zweifellos orts- und warenkundtgen Einbrecher Seidenstoffe und Modewaren im Werte von mehr als 100 000 Mark.
Gerichtliches.
(D Gehcimschlächtcreicn. Vor der Strafkammer des Landgerichts Oldenburg wurde gegen den Fabrikanten Rab« ben-Aschhausen bei Zwischenahn, den Viehhändler Osten» dorf und de Levie-Rastede verhandelt. Rabben betrieb in Aschhausen eine große Fleischfabrik, die namentlich während des Krieges einen ausgedehnten Umfang annahm, da Rabben große Aufträge für Heereslieserunyen übernommen hatte. Das Vieh konnte er sich auf ordnungnsmätzigem Wege nicht verschaffen . Durch Vermittlung der Viehhändler Ostendorf und de Levie ließ er sich daher große Mengen wertvolles, fettes Schlachtvieh zuführen und in seiner Fabrik im geheimen schlachten. Das Vieh kam auf den Stationen Bloh, Kayhauserfeld und Rastede an, und wurde meistens während der Nacht auf dem Landwege nach Aschhausen gc trieben. Viel Vieh ist aus diese Weise geschlachtet und der Allgemeinheit entzogen worden. Rabben war geständig und gab die Tat in vollem Umfange zu. Auch Ostendorf bekannte seine Mithilfe, de Levie war nicht erschienen. Gegen ihn wurde sofortiger Haftbefehl erlassen. Das Gericht verurteilte Rabben zu sechs Monaten Gefängnis und 1500 Mark Geldstrafe. Ostendorf erhielt 17,500 d-ldstraf«.


