Ausgabe 
3.8.1918
 
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Ropscrnten erforderliche Kali besitzen wir in Deutschland oenua und den -u dieser Äultur außcidcm nötigen «tick- flcff. und Phokphorsäuredünger muffen wie, ttnnn wn ihn nicht anderswoher bekommen, aus einer Kompo- sticiung des Mülls und der F.kalien g'winncw AnS dem BucheWie können wir in Deutschland Lebens­mittel im llein-ifluh haben, wenn wir nur wollen, von Fritz Pe^rseim, Erfurt. Preis 1,86 3JH. Verlag: Blumen gärtneretcn Peterscim , _

CHerarifcftes.

* Wiederaufbau der deutschen Friedenswirtschaft. Wohl keine Kundgebung zu'den Fragen der UebergangSrnirtschaft hm einen so lebhaften Wiederhall in allen Teilen des .ttenheS gefun­den,"wie die Hamburger Tagung am 15. und 16 Jum, die emen besonderen diachdruck erhielt durch die Tatsache, daß au ihr über 150 Abgeordnete des deutschen Reichstages letlgenommen haben. DaS lebhafte Interesse, das diese Veranstaltung ui allen Kreisen i u deutschen Handels und der Industrie gefunden hat, bekundete sich in den vielfach aeäüberten Wünschen, die Vortrage der Herren Witthöfst (Handel und Friedenswirtschaft"), Marburg, (Währung und FriedewSWirtschaft") und Huldermann (Schiffahrt und Frie­denswirtschaft"), sowie die verschiedenen Ansprachen, die me ­ieren Verlauf der Veranstaltung gehalten worden find, rm Wort­laut z>l erhalten. Um diesen Wünschen zu entsprechen, hat slch

die ZeitschriftWirtschaftödienst,, (Deutscher Volkswirt, heraus- aeaeben von der Zentralstelle des Kolomalmstnulv) veranlass aesehen, diese Vorträge in einem Sonderheft zu vereinigen, das iebt erschienen ist. Die ea. 70 Seiten starte Schrift, die de,' Interesses aller am Wiederallsbau der deutschen Friedenslmrt- interessierten Kreise gewiß ist, ist zum Preise von M. 1.direkt von der Zentralstelle des Hamburgischen Kolomalmstituts, Ham­burg, Nothenbaumchauffee 12, oder durch deuMluchhandel zli be­ziehen.

Die Erdrosselung Griechenlands. Von Ernst v. Falken­kausen, Major im Generalstab Das neueste Ullstein-KriegS- bnch. Berlin, Ullstein & Co. Preis 1 Mark und 3o Pfennig Teuerunaszuschlaa. Vom Juli 1914 ab hat Maior von Falken- hausen, Attache der Deutschen Gesandtschaft in Athen, die Crdroge- luna Griecherhlarlds durch die Schutzmächte miterlebt. Seine Schrift ist nicht nur eine polnische Urkunde der Kriegszert, sie hat den schildernden Reiz eines Tagebuchs. Plnstlsch werden gleich zu Anfang die beiden Gegenspieler hingeftelli: König Kon­stantin,'der Herrscher, der durch offene Neutralität das griechuche Volk vor Schwerem bewahren wollte, und Venizelos, der ver­schlagene Intrigant, der ehemalige kretische Bandenfuhrer^ Jcdev Wort dieser bilderreichen Chronik geht zurück auf die Beobachtung von Augenzeugen.

* Die völkerrechtliche Lehre des Weltkrieges. Von

Professor Walther Schücking in Marburg. Verlag von Veit L Co. in Leipzig. Preis geh. 9. Mark, geb. 12. Mark und 2o /o Teuerungszuschlag. Dieser bekannte Rechtslehrer geht auch mit einer weitausschauenden Gründlichkeit aus diese Frage: Konnte

der Krieg verhindert werden? mit ein und belegt seine ganze be­deutsame Schrift mit Urkunden. Für alle Kreise ist das Buch darum wertvoll z u lesen. ____

Verantwortlich: Albin Klein in Gießen. _

Kirchliche Anreizen.

Sonntag den 4. August (10. nach ^rinitatis.)

Gottesdienst. v

In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr. zugleich Ehcistenhhre für die Neukousirmierten aus der Matthäus- gkmeiyde. Pfarrer Mahr. Vormittags l J L / 2 Uhr: Psacrer Schwabe. Beichte und Feier des heiligen Abend' rnahlö für Matthäus- und Markusg mnnde. Anmel­dungen werden vorher bn dem Pfarrer j:öec Gemeinde erbeten. Kindeck-rche fällt aus.

In der Johan ncskirchc. Vormittags 8 Uhr, zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolshrimec. Vormittags 9 1 /, Uhr: Pfacrass'stent Liz. Reuning. Kinderktrche fällt aus. Abends 8 Uhr: Bib.lbrlprechung im Iohannessaal. Mittwoch den 7. Auguih abends 8 Uhr: Kciegsbetstundc. Pfarrer Ausfeld.

Vor öer veilereu ?m§eülöAW

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Zum Austausch der Tür- und Fenstergriffe.

Ergänzend sei noch bemerkt, daß bei Annahme,des be­hördlich gelieferten Ersatzgriffs die Hausbesitzer keine Zahlungen zu leisten haben, wenn die Kosten der An­bringung der Elsatzgiffe über den UebernahmepreiS hin­ausgehen, der bei dem Verkauf der früheren Griffe erlöst wird.

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Die Hausbesttrer bei Herrn u Uayer. Der

Vizekanzler v. Payer empfing zu einer längeren Besprech­ung den Reichstagsabgeordneten Dr. Arendt, Iustizrat Dr. Baumert, Stadtverordneten Vissing, Geh. Staatsrat Budde, Geh. Rechnungsrat Dröse, Kommerzienrat Haber­land, Gemeindebevollmächtigten Humar (München), Kraft (Bochum), Reichsbankoberkalkulator Ladenöorf, Geh. Ius- tizrat Liepmann und Iustizrat Loewenfeld, die die Be­schwerten des Grundbesi s über die Ausschaltung der kommunalen Mietemigungsämter durch die von verschie­denen Generalkommandos erlassenen Verordnungen vor­trugen und daraus hinwiesen, wie gefährlich diese Verord­nung für die Versorgung des Wohnungsmarktes mit Woh­nungen werden müßten, da unter, den dadurch geschaf­fenen Verhältnissen niemand mehr an die Herstellung von Wohnungen gehen und die befürchtete Wohnungsnot künst­lich geschaffen würde. Der Vizekanzler versprach sich mit dem Reichskanzler ins Benehmen zu setzen und die An­gelegenheit weiter zu verfolgen.

mnte-erböbungen oder Kündigungen.

Die zunehmenden Klagen über unberechtigte Miete- Erhöhungen oder im Falle ihrer Nichtbewilligung über Kündigungen, besonders der Familien von Heeres-

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b Iivildienstpflichtigen oder von sonst durch den Krieg lrtschaftlich geschädigten Angehörigen des Mittelstandes, ben Veranlassung, auf die vom Bundesrat am 26. Ouu H7 zum Schutz der Mieter erlassene Verordnung nach- ücklich hinzuweisen.

Die Verordnung setzt die Landeszentralbehörden in e Lage, di6 Mieteeinigungsämter mit richterlicher Be- gnis auszustatten und sie zu ermächtigen, auf Anrufen res Mieters über die Wirksamkeit einer nach dem 1. mi 1917 erfolgten Kündigung des Vermieters, über die ortsetzung des gekündigtes Mieteverhältnisses und ihre auer, sowie über eine Erhöhung des Mietzinses im Falle r Fortsetzung zu bestimmen. Diesbezügliche Anträge s Mieters sind unverzüglich nach Erhalt der Kündigung (teilen. Das Einigungsamt entscheidet alsdann nach Iligcm Ermessen. Seine Entscheidungen sind unanfecht- ir und gellen als vereinbarte Bestimmungen des Miete- ntrages. Das Einigungsverfahren ist gebührenfrei: die nroendung dieser Berordnung kann durch Vereinbarung :r Parteien nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden, n der Praxis haben diese Einigungs- oder Mieteäniter :reits sehr segensreich gewirkt.

Die viefach auftauchenöe Frage, ob der Mieter ver­nichtet ist, die ihm vom Hausbesitzer gekündigte Woh- .mg ln üblicher Weise durch andere Mietlustige. auch ann besichtigen zu lassen, wenn gegen die Kündigung inspruch erhoben ist, glaubt ^ das Hamburger Mieteann ejähen zn müssen. Es erscheint in solchen Fällen jedoch oeckmäßig, wenn der Inhaber der Wohnung den Be- chtigen den ausdrücklich darauf aufmerksam macht, daßEm- >ruch gegen die Kündigung erfolgt ist, und er gegedenen- ills die Wohnung nicht räumen wird. Entscheidet das alsdann zugunsten des Mieters, so kann der Ver­

mieter allerdings an gleicher Stelle-beantragen, den etwa mit dem neuen Mieter geflossenen Vertrag mit rück­wirkender Kraft aufzuheben, welchem Ansuchen auch zu entsprechen ist. Der neue Mieter kann dadurch aller- dings in eine mißliche Lage geraten: schon aus d.esem Grunde erscheint die vorerwähnte Aufklärung durch den derzeitigen Wohnungsinbaber, zu welcher allerdings eine gesetzliche Verpflichtung nicht vorliegt, wünschens- und empfehlenswert.

Besonders hervorzuheben ist noch, daß die Einigungs- ämter nicht in jeder strittigen Angelegenheit, sondern nur bei einer durch den Vermieter erfolgten Kündigung anzu­rufen sind. Die einfache Ankündigung einer Mieteerho- hung genügt also nicht, um eine Entscheidung des Miete- amtcs herbeizuführen, der Vermieter muh vielmehr die Kündigung ausgesprochen haben. Eine vom Hausbesitzer geforderte unberechtigte Mieteerhöhung abzuweisen, ist so- nach Sache des Mieters, da zu einer solchen Änderung des Dertragsverhältnisse's die Einwilligung beider Parteien erforderlich ist.

Da jede Partei sich in der vom Einigungs amt ^ ange­setzten Verhandlung vertreten lassen kann, so 3-, B. der Heeres- oder givildienst leistende Mieter durch seine Ehe­frau so kann die Anrufung des Mieteamts zur Zurück­weisung einer vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung jedem Mieter empfohlen werden.___

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