den mir unterstellten KolpSbezirk und im Einvernehmen mit dcm Gouverneur—auch für d u Befehisbereicb der Festung Mainz die folgenden Bestinnnungcn in Kraft:
1. Das Zustecken von Eßwaren oder anbercn Sachen an Kriegsgefangene, das unbefugte Verkaufeu, Vertäu- schen oder Verschenken von Sachen, inSbtfonbere die unbefugte Verabreichung alkoholischer Getränke an KGcgs- gefangene sowie das unbefugte EiubringlN von Sachen in ein Kriegsgefangenenlager ist verboten.
2. Privatpersonen ist es verboten, Briefschaften von Kriegsgefangenen in Empfang zu nehmen oder zu besorgen.
3. Verboten ist jeder schriftliche, mündliche oder sonstige Verkehr hierzu nicht berechtigter Personen mit Kriegsgefangenen, insbesondere j der gegen die guten Sitten verstoßende Verkehr weiblicher Personen mit Kriegsgefangenen
4. Verboten ist jede Förderung des Entweichens von Kriegsgefangenen, sowie jede Unterstützung entwi- chenec Kriegsgefangener, namentlich durch Gewährung von Unterkunft, Nahrung und Kleidung. Verabfolgung von Geldmitteln, Beschaffung von Arbeitsgelegenheit oder Beschäftigung im eigenen Haushalt.
Von der Anwesenheit entwichener Kriegsgefangener ist unverzüglich der nächsten Polizeibehörde Mitteilung zu machen.
Unter Kriegsgefangenen sind alle Militär-und Zivil- gefangenen zu verstehen, gleichgültig, ob sie sich in Kriegsgefangenenlagern selbst, Lazaretten oder auf einer Arbeitsstelle befind.n.
5. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 9b des Gesetzes über drn Belagerungzustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des ReichsgesetzeS vom 11. Dez. 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Maik bestraft.
6 Der Versuch ist strafbar.
Die Verordnungen vom 25. 11. 1914: UI a Nr. 44110/3575, vom 27. 2. 1915 V, Ul b Nr. 1317/1796, vom 23. 6. 1915 III b Nr 13083/5882 und vom 23 10. 1915 III b Nr. 23036/10400 werden aufgehoben.
Aus Stadt und Land.
* Frühdrusch Es sing Zweifel entstanden, ob die Bekanntmachung über Fcühdcusch vom 2. Juni 1917 (Neichs Gesttzbl. S. 443) auch für das bevorstehende Wirtschaftsjahr (1918/19) Gültigkeit hat. Diese Zweifel sind unbegründet; die Gültigkeit der Bekanntmachung ist zeitlich nicht beschränkt, sie gilt also, abgesehen von den in ihr für die Ernte 1917 festgesetzten Frühdrusch- plämien, auch für das bevorstehende Wirtschaftsjahr. Die für die Ernte 1918 zu bewilligenden Frühdrusch- Prämien bilden zurzeit den Gestand der Erwägungen und werden demnächst bekanntgegeben werden.
* Wo bleiben die Kirschen? Oberrheinische i Blätter melden: Seit einigen Tagen treiben Wucher und Schleichhandel im rheinischen Kirschengebiet in schamloser I
W<ise ihr Unwesen. Das Abtt.cnncn der Händler, b lan ders solcher aus norddeutsch .n Industriestädten, treibt die Preise von Tag zu Ta.r sprunghaft in die Höhe. Erzeuger und Händler kümmert sich nicht um die Höchstpreise und Ausweisvorschciften In Budenhrim, Finthen. Heidesheim und Niedrr-JngelhUm, wo die Kirschen seit einigen Tagrn zentnerweise geerntet werden, zahlen die Händler jetzt 1,20 Mk. bis 1,50 Mk. für das Pfund. Im Mu'titionsdcpot Uhlenborn wurden am Donnerstag Kirschen zum nleinvcrkaufsp:eis von 2,50 Mark für das Pfund rasch abgesitzt. Die zahl reichen legitimierten Ankäufer der hessischen LandeSobst- stklle erhielten zu dcm Höchstpreise (50 Pfg. für das Pfund) bisher noch keine Ware. Alles wird im Schleichhandel zu Wucherpreisen abgesetzt. Werden nicht schleunigst behördliche Maßnahmen getroffen, dann droht die gesamte hessische Frühobsternte in den dunklen Kanälen des Schleichhandels zu verschwinden.
* Mißbrauch der Ordensbänder. Man kann
in letzte. Zeit recht häufig junge Leute beobachten, die im Knopfloch buntfarbige Bänder tragen. Nicht selten sind diese Bänder im Aussehen den Ordensbändern gleich, die nur Personen, welche Kriegsauszeichnungen be sitzen, zu tragen berechtigt sind. Es wird deshalb auf einen Generalkommandoerlaß aufmerksam gemacht, nach dem das unbefugte Tragen solcher Bänder, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird. Die eitle Spielerei kann deshalb sehr v<rhängnisvoll werden. Es ist dabei völlig gleichgültig ob zu den Farben des Bandes auch ein bestimmter Orden gehrt, oder ob die Farben^usam- menstellung der eigenen Phantasie entspringt, da auch die Absicht, den Besitz einer Kriegsauszeichnung vorzutäuschen, bestraft wird. Es sei den jungen Leuten drin gend empfohlen, derartige Bänder nicht anzuhest n.
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* Friedberg. Aus dem hiesigen Offtziersgefange nenlagec sind zwei russische Offiziere entwichen.
* Altenstadt. Der von hier (Oberhessen) stammende Tobias Heinrich Köhler hat als Rechner des Spar- und Kreditoereins zu Gonsenheim (Hessen) in den Jahren 1914 bis 1917 etwa 110 000 Mark unterschlagen. Mangelhafte Kontrolle hatte dem Angeklagten die Unterschlagungen erleichtert. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
* Darmstadl. Die Möbelausstellung im hiesigen Gtwerbemuseum erfreut sich andaueit eines zahlreichen Besuchs. Nachfrage ist dauernd vorhanden. Verhand' luugen des Landesausschusses zur gemeinnützigen Be- schaffung von Wohnungseinrichtungen mit der Möbelindustrie haben zur Schaffung neuer Typen geführt, d'e, was Formenschönheit, Zweckmäßigkeit und Solidität betrifft, dem bisher Gezeigten kumswegs nachstchen, aber zu weit vorteilhastcrem Bedingungen geliefert werden können. Die Festsetzung der Preise ist nach neuen Gesichtspunkten eifolgt.
* poin;. Ein zur Kategorie der glücklichen Kriegsgewinner gehöriger Mainzer Fabrikbesitzer erhielt kürzlich bahnamtlich einen Avis zur Abholung einer angeblich „Maschinenteile" enthaltenden schweren Kiste. Beim Abladen stürzte die Kiste, zerbrach und auf den Bürger
steig rollten vier saftige westfälische Schinken. Die Zuschauer mußten sich mit der Augenweide begnügen.
* Frankfurt a. M. Der Frankfmtec Magistcat hat eine Gcnchmigungspflicht für den Verkauf von Möbeln, insbesondere von Betten, Teppichen, gebraucht n Gardinen und Vorhängen auS Gasthäusern, Fremden- Heimen sowie Zimmern, die gewerbsmäßig an dritte Personen vermietet werden, wrkünd.t, sowie ferner eine Verordnung, wonach Verstcigerungen von Möbeln usw und öffentliche Anzeigen über die Veräußerung von Möbeln ebenfalls glmhrniguugspslichttq sind Derartige Möbel dürfen entgeltlich odc unentgeltlich nur gegen Bezugsschein erworben werden, und dieser wird nur bei Bedürfnis erteilt. Auch dürfen diese Gegenstände ohne Gcnchmigung dcS Magistrats nicht aus dem Stadtbezirk entf.rnt werden. Luxusmöbel, Teppiche usw. von unzweifelhaft künstlerischem oder Altertumswert können aus Antrag freigegeben werden. Die Verordnung wurde erlassen, als bekannt wurde, daß mehrere bekannte Gasthäuser aufgelöst werden sollen.
* Höchst a. M., 5. Juni. Ein Soldat der heute im Hotel., Kasino" übernachtete, ist am frühen Morgen unter Mitnahme der Bettwäsche usw. verschwunden. Wahrscheinlich ist es derselbe Spitzbube, der auch schon in Mainz, Wiesbaden, Biebrich und anderen Nachbar- städten gleicher Gastrolle gegeben hat.
* Marinenberg (Westerwald ) Auf der Haldestclle Seifen versuchte ein Gendarm aus den schon rollenden Zug zu springen. Ec rutschte aus und geriet unter die Räder, die ihm die beide Beine abfuhren.
* Kerlebrrrg, 6. Juni. Der Kreisausschnß hat den Plan gefaßt, den ganzen Kreis Wittgenstein einheitlich mit elektrischem Strom zu versorgen. Als Stromquelle kommt das vom Staate an der Waldecker Talsperre bei Hemfurth errichtete Stahlwerk in Frage.
* Münster, 4. Juni. Die hiesige Universität zählt insgesamt 3142 Studierende und steht demnach als sechste unter den deutschen Universitäten.
Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.
Maggi.
Infolge der anhaltenden Steigerung der Rohstoffpreise und der Betriebskosten sah auch die Maggigesellschaft sich gezwungen die bisher eingehaltenen Friedenspreise zu erhöhen.
Die neuen amtlich genehmigten Preise sind:
Maggi's Würze in Originalflaschen Rr. 3
(etwa 250 Gramm) 2,45 Mk.
Maggi's Würze in großen Flaschen Rr. 6
(etwa 1400 Gramm) 8,50 Mk.
Der neue Nachfüllpreis für 100 Gramm Maggi's Würze beträgt 65 Pfg.
Maggi's Fleischbrühwürfel kosten künftig im Einzelverkauf 5 Pfg.
Der anerkannte Ruf der Maggi-Gesellschaft bürgt für die Qualität ihrer Erzeugnisse.
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Vor Sem Quartalswechsel
bitte ich zu bestellen:
Druckarbeiten
Wein- und Speisekarten Menus Programme Prospekte Preislisten Rechnungsformulare Liquidationen
als:
Brielbogen
Mitteilungen
Kuverts
Postkarten
Adresskarten
Koffer-Etiketten
Rezepte
Hotel- und
Fremdenbücher
bitte ich zu kaufen:
Papierwaren
Zimmerplakate
Zimmerzettel
Bons
An- und Abmeldescheine
Packetadressen 9 Anhängeetiketten Fracht- und Eilfrachtbriefe etc.
Geschäftsbücher
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in verschiedenen Grössen und Stärken
als:
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Schnellhefter
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in grossen Quantitäten zu Vorzugspreisen
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Vereinsdrucksachen jeder Art.
Briefpapiere einfach und feinst, lose und in Kasetten in reicher Auswahl.
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Visiten- und Verlobungs-Karten etc.
Feldpostkarten. Gratulationskarten
zur Verlobung, Hochzeit, zum Geburts- und Namenstag etc. Hochmoderne
F amilien-Briefpapiere.
Albin Klein, Giessen
Buch- u. Akzidenz-Druckerei
Südanlage 2l
Papier - Handlung
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